Freie Finanzierung
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4.1.5 Notwendige Informationen für die<br />
Erstellung eines Leasing-Offerts<br />
• Firma und Adresse des (österreichischen)<br />
Exporteurs (Lieferanten)<br />
• Firma und Adresse des Herstellers, wenn<br />
vom Exporteur verschieden<br />
• Firma und Adresse des ausländischen<br />
Abnehmers<br />
• Firma und Adresse des Garanten (bzw.<br />
Hausbank des ausländischen Abnehmers)<br />
• Art der Leasinggüter<br />
• Österreichische Wertschöpfung an den Investitionsgütern<br />
(für die Prüfung der OeKB-Fähigkeit)<br />
• Vorgesehenes Lieferdatum<br />
• Für den Export erforderliche spezielle<br />
Bewilligungen, Lizenzen usw.<br />
• Für den Import ins Abnehmerland erforderliche<br />
offizielle Bewilligungen<br />
• Währung und Höhe des Kaufpreises<br />
• Gewünschte Währung, in der die Leasingraten<br />
bezahlt werden sollen, wenn diese<br />
von der Kaufpreiswährung abweicht<br />
• Sonderwünsche bezüglich der Höhe der<br />
Leasingraten während der Grundmietzeit.<br />
4.1.6 Was sollte man noch über<br />
Exportleasing wissen?<br />
Exportleasing ist unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch unter Garantie der Oesterreichischen<br />
Kontrollbank möglich, wobei eine<br />
Garantie G1c auf Antrag gewährt wird.<br />
Grundsätzlich deckt eine OeKB-Garantie das<br />
Delkredererisiko (wirtschaftliche Haftungsfälle)<br />
sowie politische Risken und Transferrisken ab.<br />
Die OeKB zeigt sich bei der Bewertung der Kri-<br />
terien, die für die Übernahme einer Garantie bei<br />
Exportleasinggeschäften erfüllt sein müssen,<br />
flexibel, jedoch müssen folgende grundlegende<br />
Erfordernisse erfüllt werden:<br />
• Bei der Absicherung österreichischer Exporte<br />
steht die inländische Wertschöpfung im Vordergrund.<br />
Die Globalisierung und Internationalisierung<br />
der Wirtschaft macht es jedoch<br />
erforderlich, Auslandsanteile in vermehrtem<br />
Ausmaß mitzudecken.<br />
Der Umfang, in dem Lieferungen/Leistungen<br />
ausländischen Ursprungs in die Deckung einbezogen<br />
werden können, richtet sich nach<br />
• der Fristigkeit des versicherten Exportgeschäfts,<br />
• der Bonitätseinstufung des zu versichernden<br />
Abnehmerlandes sowie<br />
• der Höhe des zu versichernden Risikos.<br />
(Details dazu sind in der Broschüre Exportund<br />
EU-Förderungen/Internationalisierung zu<br />
ersehen.)<br />
• Der Leasingvertrag muss eine Mietvorauszahlung<br />
in Höhe von mindestens 15 % des<br />
Kaufpreises der Leasinggüter vorsehen.<br />
• Die Leasingraten müssen halbjährlich oder<br />
öfter (beginnend spätestens 6 Monate nach<br />
Auslieferung) zahlbar sein.<br />
• Der Mieter muss eine Garantie seiner<br />
Hausbank beibringen.<br />
Die Leasingraten sind sowohl bei der Abwicklung<br />
unter Garantie der OeKB als auch ohne<br />
Garantie der OeKB in jeder frei konvertierbaren<br />
Währung vereinbar, vorteilhaft ist jedoch die<br />
Abwicklung in EUR. Die Leasingraten können<br />
entweder über die gesamte Grundmietzeit fix<br />
vereinbart oder an geänderte Refinanzierungskonditionen<br />
(anhand von Interbanksätzen)<br />
gebunden werden. Im letzteren Fall erfolgt<br />
eine Neuberechnung der Mietentgelte nach<br />
jedem Anpassungsstichtag.<br />
Bei Abschluss des Mietvertrags im Ausland<br />
verbleibt der Originalmietvertrag im Ausland<br />
und damit entfällt die Mietvertragsgebühr.<br />
Somit ist die Exportleasingfinanzierung ohne<br />
gesetzliche Gebührenbelastung möglich.<br />
4.1.7 Welche Kosten entstehen durch<br />
Exportleasing?<br />
Vom Vermieter werden auf Anfrage und Bereitstellung<br />
der o. a. Informationen unverbindliche<br />
Indikationen für die Höhe der Leasingraten<br />
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