Leistungsvereinbarung - Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen ev
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Beendigung der Hilfe und<br />
Nachbetreuung<br />
Unversehrtheit oder das Leben eines Kindes in Gefahr ist (z.B. bei<br />
Suizidverdacht). Die Einbeziehung der Rufbereitschaft ist in einer<br />
Dienstanweisung konkretisiert. Die Rufnummer hängt in der Gruppe offen<br />
aus und die Kinder / Jugendlichen sind aufgefordert ebenfalls davon<br />
Gebrauch zu machen, wenn der Mitarbeiter (<strong>ev</strong>tl. aus gesundheitlichen<br />
Gründen) daran gehindert ist.<br />
Je nach Einzelfall Einbeziehung von Eltern und Jugendamt durch Information.<br />
Rückkehr in die Familie:<br />
Bei dieser Form der Beendigung der Hilfe wird über die päd. Mitarbeiter der<br />
Gruppe und dem Beratungsdienst eine individuelle Planung unter Beteiligung<br />
der Eltern und des Jugendamtes vorgenommen. Im Regelfall werden die<br />
Beratungsgespräche mit den Eltern auf diesen Punkt focussiert und die<br />
Besuche des Kindes in der Familie gesteigert. Über unseren ambulanten<br />
Dienst ist eine nachfolgende Betreuung der Familie möglich, wenn die<br />
Notwendigkeit besteht und eine Kostenzusicherung des Jugendamtes vorliegt.<br />
Verselbständigung:<br />
Für die Verselbständigung stehen differenzierte Angebote zur Verfügung:<br />
• Gesteigerte Selbstversorgung in der Gruppe,<br />
• ab 16 Jahren Appartements innerhalb des <strong>Kinderdorf</strong>es mit<br />
Selbstversorgung und außengeleiteter Betreuung<br />
• Betreutes Wohnen in einer Einzel-Wohnung oder des <strong>Kinderdorf</strong>es oder in<br />
einer eigenen Wohnung<br />
4.2.3. Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Leistung sowie deren Umsetzung / methodische<br />
Orientierung (Der Gliederungsteil 4.2.3 wird nur dann aufgeführt, wenn er als Regelangebot vorhanden ist.)<br />
4.2.3.1. Leitbild/Leitlinien<br />
Leitbild und Leitlinien der systemischen Therapie und Beratung<br />
In Ergänzung der Leitbilder unter 4.2.2.1. leiten uns die folgenden<br />
fachspezifischen Grundannahmen:<br />
Nach der Theorie des Konstruktivismus lässt sich keine objektive Aussage<br />
darüber machen, wie ein System „wirklich ist“, da die Beschreibung der<br />
Wirklichkeit bzw. des Systems abhängig ist vom Standpunkt des Betrachters,<br />
d.h. seinen Erkenntnismöglichkeiten, seinem Kontext sowie seinen<br />
sprachlichen Möglichkeiten. Somit ist Wirklichkeit nicht objektiv, sondern das<br />
Resultat subjektiver Konstruktionsprozesse.<br />
Soziale Systeme (z.B. Familiensysteme) erzeugen, regulieren und erhalten<br />
sich selbst, was bedeutet, dass menschliche Erkenntnis aus privaten<br />
Erfahrungen resultiert und subjektgebunden ist. Menschen sind also nicht von<br />
außen steuerbar, sie lassen sich nicht zu einem angestrebten Verhalten<br />
veranlassen. „Instruktive Interaktion“ ist nicht möglich.<br />
Die systemische Sichtweise geht davon aus, dass die Entstehung und<br />
Aufrechterhaltung psychosozialer Phänomene (wie z.B. Probleme und<br />
Symptome) nicht als lineare, sondern nur als zirkuläre<br />
Wechselwirkungsprozesse beschrieben werden können. Probleme oder<br />
Symptome können also nicht linear kausal, d.h. in Kategorien von Ursache<br />
und Wirkung erklärt werden, sondern nur als rekursiver<br />
Recknagel Seite 17 18.01.2006