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Leistungsvereinbarung - Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen ev

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Beendigung der Hilfe und<br />

Nachbetreuung<br />

Unversehrtheit oder das Leben eines Kindes in Gefahr ist (z.B. bei<br />

Suizidverdacht). Die Einbeziehung der Rufbereitschaft ist in einer<br />

Dienstanweisung konkretisiert. Die Rufnummer hängt in der Gruppe offen<br />

aus und die Kinder / Jugendlichen sind aufgefordert ebenfalls davon<br />

Gebrauch zu machen, wenn der Mitarbeiter (<strong>ev</strong>tl. aus gesundheitlichen<br />

Gründen) daran gehindert ist.<br />

Je nach Einzelfall Einbeziehung von Eltern und Jugendamt durch Information.<br />

Rückkehr in die Familie:<br />

Bei dieser Form der Beendigung der Hilfe wird über die päd. Mitarbeiter der<br />

Gruppe und dem Beratungsdienst eine individuelle Planung unter Beteiligung<br />

der Eltern und des Jugendamtes vorgenommen. Im Regelfall werden die<br />

Beratungsgespräche mit den Eltern auf diesen Punkt focussiert und die<br />

Besuche des Kindes in der Familie gesteigert. Über unseren ambulanten<br />

Dienst ist eine nachfolgende Betreuung der Familie möglich, wenn die<br />

Notwendigkeit besteht und eine Kostenzusicherung des Jugendamtes vorliegt.<br />

Verselbständigung:<br />

Für die Verselbständigung stehen differenzierte Angebote zur Verfügung:<br />

• Gesteigerte Selbstversorgung in der Gruppe,<br />

• ab 16 Jahren Appartements innerhalb des <strong>Kinderdorf</strong>es mit<br />

Selbstversorgung und außengeleiteter Betreuung<br />

• Betreutes Wohnen in einer Einzel-Wohnung oder des <strong>Kinderdorf</strong>es oder in<br />

einer eigenen Wohnung<br />

4.2.3. Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Leistung sowie deren Umsetzung / methodische<br />

Orientierung (Der Gliederungsteil 4.2.3 wird nur dann aufgeführt, wenn er als Regelangebot vorhanden ist.)<br />

4.2.3.1. Leitbild/Leitlinien<br />

Leitbild und Leitlinien der systemischen Therapie und Beratung<br />

In Ergänzung der Leitbilder unter 4.2.2.1. leiten uns die folgenden<br />

fachspezifischen Grundannahmen:<br />

Nach der Theorie des Konstruktivismus lässt sich keine objektive Aussage<br />

darüber machen, wie ein System „wirklich ist“, da die Beschreibung der<br />

Wirklichkeit bzw. des Systems abhängig ist vom Standpunkt des Betrachters,<br />

d.h. seinen Erkenntnismöglichkeiten, seinem Kontext sowie seinen<br />

sprachlichen Möglichkeiten. Somit ist Wirklichkeit nicht objektiv, sondern das<br />

Resultat subjektiver Konstruktionsprozesse.<br />

Soziale Systeme (z.B. Familiensysteme) erzeugen, regulieren und erhalten<br />

sich selbst, was bedeutet, dass menschliche Erkenntnis aus privaten<br />

Erfahrungen resultiert und subjektgebunden ist. Menschen sind also nicht von<br />

außen steuerbar, sie lassen sich nicht zu einem angestrebten Verhalten<br />

veranlassen. „Instruktive Interaktion“ ist nicht möglich.<br />

Die systemische Sichtweise geht davon aus, dass die Entstehung und<br />

Aufrechterhaltung psychosozialer Phänomene (wie z.B. Probleme und<br />

Symptome) nicht als lineare, sondern nur als zirkuläre<br />

Wechselwirkungsprozesse beschrieben werden können. Probleme oder<br />

Symptome können also nicht linear kausal, d.h. in Kategorien von Ursache<br />

und Wirkung erklärt werden, sondern nur als rekursiver<br />

Recknagel Seite 17 18.01.2006

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