Mai 2013 - Evangelische Kirchengemeinde Winnenden
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Aufruf zur Mitwirkung – wählen bereits ab vierzehn!<br />
In unseren Gemeinden wird am 1. Dezember wie in der ganzen Landeskirche<br />
gewählt: Die <strong>Kirchengemeinde</strong>räte vor Ort wie auch die Landessynode werden<br />
neu aufgestellt.<br />
Sehr bemerkenswert: Junge Menschen dürfen bereits nach Vollendung des<br />
vierzehnten Lebensjahres wählen! Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer<br />
Gemeinde der <strong>Evangelische</strong>n Landeskirche in Württemberg. Wer das 18.<br />
Lebensjahr vollendet hat, kann selber kandidieren.<br />
Der <strong>Kirchengemeinde</strong>rat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam<br />
die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen Entscheidungen. Die<br />
Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und<br />
Zeit.<br />
Deshalb:<br />
Überlegen Sie sich, was Sie von Ihrer Gemeinde in Zukunft erwarten!<br />
Informieren Sie sich über aktuelle Themen in Ihrer Gemeinde!<br />
Erkundigen Sie sich bei den amtierenden <strong>Kirchengemeinde</strong>räten über<br />
deren Aufgaben und Erfahrungen!<br />
Erwägen Sie die eigene Kandidatur oder ermutigen Sie andere dazu!<br />
In der Regel bestimmt Ihr Wohnsitz, zu welcher Gemeinde Sie gehören. In<br />
Ausnahmefällen kann die Ummeldung in eine andere <strong>Kirchengemeinde</strong><br />
beantragt werden. Dies legt sich insbesondere dann nahe, wenn Sie in einer<br />
anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde am Gemeindeleben teilnehmen.<br />
Ummeldungen, die für die Wahl wirksam sein sollen, müssen bis Ende <strong>Mai</strong> im<br />
Gemeindebüro (Tel. 58 92 972) eingegangen sein.<br />
KiWi hält Sie auf dem Laufenden!<br />
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Reimar Krauß