ASSTEL Lebensversicherung AG
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50 JAHRESABSCHLUSS<br />
Überschussverteilung und -verwendung bei den Abrechnungsverbänden Kap, VL, Ren und<br />
Gr sowie beim Neuzugang ab 01.01.1995<br />
Bei Kapital- und Rentenversicherungen besteht die Überschussbeteiligung aus laufenden<br />
Überschussanteilen und einem Schlussüberschussanteil. Die laufenden Überschussanteile<br />
werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben.<br />
Sie werden im Allgemeinen verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung<br />
ausgezahlt, außer bei:<br />
Kap 2 (ohne Tarif L) Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine<br />
zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die<br />
gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung<br />
fällig wird. Diese Bonussumme ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />
Kap 2 Tarif L Die jährlichen Überschussanteile werden gemäß den geschäftsplanmäßigen<br />
Regelungen bis zur nächsten Beitragszahlung verzinslich<br />
angesammelt und dann zusammen mit dieser als Einmalbeitrag zur<br />
Leistungserhöhung verwendet.<br />
Ren 3 Während der Rentenbezugszeit werden die laufenden Überschussanteile<br />
als Einmalbeitrag für eine beitragsfreie Zusatzrente verwendet,<br />
die zusammen mit der versicherten Leistung fällig wird. Diese Zusatzrente<br />
ist wieder überschussberechtigt.<br />
Ren 5, Während der Rentenbezugszeit werden die laufenden Überschuss-<br />
Rt E1, Rt E2, anteile wahlweise zur überschussberechtigten Rentenerhöhung oder<br />
Rt E3, Rt S1, zur Finanzierung einer Zusatzrente von Beginn der Rentenbezugszeit an<br />
Rt S2, Rt S3 verwendet.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird für den Neuzugang vor dem 01.01.1995 gemäß den hierfür<br />
getroffenen geschäftsplanmäßigen Festlegungen fällig.<br />
Für den Neuzugang ab dem 01.01.1995 wird bei Beendigung der Beitragszahlungsdauer im<br />
Deklarationszeitraum ein Schlussüberschussanteil fällig. Im Todesfall oder bei Rückkauf wird<br />
ein anteiliger Schlussüberschussanteil gezahlt. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr<br />
wird ein Promillesatz auf das maßgebliche Deckungskapital gewährt und mit Ausnahme der<br />
Gewinnverbänden Kp E2, Kp S2, Kp E3 und Kp S3 mit dem Ansammlungszins verzinst. Als<br />
Promillesatz für ein abgelaufenes volles Versicherungsjahr wird der für dieses abgelaufene<br />
volle Versicherungsjahr in der entsprechenden Überschussdeklaration festgesetzte Satz<br />
genommen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für die Gewinnverbände Kp E2, Kp S2,<br />
Kp E3 und Kp S3 das Deckungskapital bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, sonst das<br />
überschussberechtigte Deckungskapital des entsprechenden Versicherungsjahres. Bei einer<br />
nicht planmäßigen technischen Änderung können sich hiervon abweichende Werte ergeben.<br />
Weibliche Personen, die nach einem Tarif mit alten Rechnungsgrundlagen („Männer-Sterbetafel“)<br />
versichert sind, erhalten im Hinblick auf ihre längere durchschnittliche Lebenserwartung<br />
einen Ausgleich über den Zusatz-Überschussanteil.<br />
Bei den Risikoversicherungen besteht die Überschussbeteiligung aus einer Sofort-Überschussbeteiligung<br />
in Form einer erhöhten Versicherungssumme (Todesfallbonus) oder einer<br />
Schlusszahlung. Hiervon ausgenommen sind die Risikoversicherungen des Gewinnverbandes<br />
RisL E1. Bei diesem erfolgt die Überschussbeteiligung wie bei Versicherungen nach Tarif KT 86<br />
des Abrechungsverbandes E.<br />
Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei der Deklaration unter Ziffer 1<br />
in den Abschnitten für Zusatzversicherungen dargestellt.<br />
<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> 2005