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ASSTEL Lebensversicherung AG

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Boni<br />

JAHRESABSCHLUSS<br />

Tarife Zinsanteil Zins-/zusätzlicher Zinsanteil<br />

(in der Aufschubzeit) (nach Rentenbeginn)<br />

beitragsfrei Zinsanteil zusätzlicher<br />

Zinsanteil<br />

in % in % in %<br />

Bonus, Bonusrente, Bonus zur Hinterbliebenen-Zusatzversicherung<br />

zu Tarifen ARE. 0,85 (3,10) 1,05 (3,20)<br />

Bonus, Bonusrente, Bonus zur Hinterbliebenen-Zusatzversicherung<br />

zu Tarifen ARF. 1,35 (3,45) 1,55 (3,70)<br />

Bonus, Bonusrente, Bonus zur Hinterbliebenen-Zusatzversicherung<br />

zu Tarifen ARH. 2,35 (2,35) 2,55<br />

1) In den ersten 8 Versicherungsjahren nach Rentenbeginn<br />

2) Ab dem 9. Versicherungsjahr nach Rentenbeginn<br />

3) In den Überschussarten „Konstante Gewinnrente“ bzw. „Gewinnrente“ werden die jährlichen Zinsanteile zur Finanzierung<br />

dieser „Konstanten Gewinnrente“ bzw. „Gewinnrente“ benötigt. Eine weitere Erhöhung der Rentenleistung<br />

ergibt sich daraus nicht.<br />

4) Ab dem 1. Versicherungsjahr nach Rentenbeginn<br />

Schlussgewinnanteile<br />

Aufgeschobene Rentenhauptversicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten bei Kapitalabfindung<br />

oder bei Ablauf der Aufschubzeit einen Schlussüberschussanteil abhängig vom<br />

Tarif. Dieser besteht aus zwei Komponenten:<br />

• einem Schlussüberschussanteil in Höhe von 6 % (Tarife ARE.) bzw. von 8 % (Tarife ARF.)<br />

bzw. von 12 % (Tarife ARH.) der Leistungen aus der mit 5,0 % (5,4 %) (Tarife ARE., Tarife<br />

ARF.) bzw. 5,1 % (Tarife ARH.) verzinsten laufenden Überschussbeteiligung der Rentenhauptversicherung,<br />

• einem auf die 12-fache Rente bezogenen laufzeitabhängigen Sockelbetrag. Dieser beträgt<br />

2 (1,5) % der 12-fachen Rente und erhöht sich dann nach Ablauf einer Wartezeit von 12 Jahren<br />

für jedes weitere vollendete Versicherungsjahr der Aufschubzeit um 0,9 (0,5) % bis auf<br />

maximal 20,0 (4,0) % bei den Tarifen ARE. Bei den Tarifen ARF. beträgt der laufzeitabhängige<br />

Sockelbetrag 3 (5) % der 12-fachen Rente und erhöht sich dann nach Ablauf einer Wartezeit<br />

von 12 Jahren für jedes weitere vollendete Versicherungsjahr der Aufschubzeit um<br />

1,2 (0,4) % bis auf maximal 30,0 (12,0) %. Bei den Tarifen ARH. beträgt der laufzeitabhängige<br />

Sockelbetrag 4 % der 12-fachen Rente und erhöht sich dann nach Ablauf einer Wartezeit<br />

von 12 Jahren für jedes weitere vollendete Versicherungsjahr der Aufschubzeit um 1,5 % bis<br />

auf maximal 40,0 %.<br />

Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Schlussüberschussanteil!<br />

<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> 2005<br />

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