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ASSTEL Lebensversicherung AG

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3. Rentenversicherungen (ohne Versicherungen gemäß 4.)<br />

JAHRESABSCHLUSS<br />

Die Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile. Zusätzlich werden Schlussgewinnanteile<br />

abhängig vom Tarif gewährt.<br />

Laufende Überschussanteile<br />

Die Versicherung gilt für die Überschussanteilberechnung als Versicherung im Rentenbezug,<br />

wenn die Rentenversicherung oder die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung im Rentenbezug<br />

ist.<br />

Während der Aufschubzeit<br />

Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil in Promille der Jahresrente<br />

und einem Zinsanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Überschussberechtigt<br />

ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung<br />

maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins<br />

um ein Jahr diskontierten Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Ein letzter Jahresanteil wird bei Kapitalabfindung (anteilig auch im Rahmen der flexiblen<br />

Altersgrenze) oder bei Übergang in den Rentenbezug gewährt. Er berechnet sich analog zu<br />

den laufenden Überschussanteilen. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Finanzierung<br />

einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonus, Rentenbonus Plus) verwendet. Alternativ<br />

können sie auch verzinslich angesammelt oder bar ausgezahlt werden.<br />

Nach Rentenbeginn<br />

Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil, einem Zinsanteil und<br />

einem zusätzlichen Zinsanteil. Der Rentenanteil wird in Promille der Jahresrente bemessen.<br />

Der Zinsanteil bzw. der zusätzliche Zinsanteil (bei Konstanter Gewinnrente bzw. Gewinnrente)<br />

werden in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen.<br />

Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für<br />

die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem<br />

Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr diskontierten<br />

Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres.<br />

Die jährlichen Überschussanteile können wahlweise zur Finanzierung einer zusätzlichen<br />

Rentenleistung (Bonusrente, Rentenbonus Plus) verwendet oder bar ausgezahlt werden.<br />

Als Überschussverwendungsart kann ferner die Konstante Gewinnrente bzw. Gewinnrente<br />

vereinbart werden. In diesem Fall werden die jährlichen Überschussanteile für eine zusätzliche<br />

individuell berechnete Rentenleistung nach dem Leistungsbild der Grundversicherung<br />

verwendet. Diese Rentenleistung bleibt bei unveränderter Überschusssituation in ihrer Höhe<br />

bestehen.<br />

Nicht zur Finanzierung der Konstanten Gewinnrente bzw. Gewinnrente benötigte Überschussanteile,<br />

werden zur Bildung von Bonusrenten verwendet.<br />

Überschussbeteiligung für Boni<br />

Die in der Aufschubzeit und im Rentenbezug gebildeten Boni sind selbst wieder überschussberechtigt.<br />

Die Boni erhalten laufende Überschussanteile analog zur Grundversicherung. Die<br />

Bezugsgrößen berechnen sich in gleicher Weise.<br />

Überschussanteilsätze<br />

Zurzeit wird kein Rentenanteil gewährt.<br />

Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0 %.<br />

<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> 2005<br />

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