ASSTEL Lebensversicherung AG
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3. Rentenversicherungen (ohne Versicherungen gemäß 4.)<br />
JAHRESABSCHLUSS<br />
Die Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile. Zusätzlich werden Schlussgewinnanteile<br />
abhängig vom Tarif gewährt.<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Die Versicherung gilt für die Überschussanteilberechnung als Versicherung im Rentenbezug,<br />
wenn die Rentenversicherung oder die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung im Rentenbezug<br />
ist.<br />
Während der Aufschubzeit<br />
Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil in Promille der Jahresrente<br />
und einem Zinsanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Überschussberechtigt<br />
ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung<br />
maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins<br />
um ein Jahr diskontierten Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Ein letzter Jahresanteil wird bei Kapitalabfindung (anteilig auch im Rahmen der flexiblen<br />
Altersgrenze) oder bei Übergang in den Rentenbezug gewährt. Er berechnet sich analog zu<br />
den laufenden Überschussanteilen. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Finanzierung<br />
einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonus, Rentenbonus Plus) verwendet. Alternativ<br />
können sie auch verzinslich angesammelt oder bar ausgezahlt werden.<br />
Nach Rentenbeginn<br />
Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil, einem Zinsanteil und<br />
einem zusätzlichen Zinsanteil. Der Rentenanteil wird in Promille der Jahresrente bemessen.<br />
Der Zinsanteil bzw. der zusätzliche Zinsanteil (bei Konstanter Gewinnrente bzw. Gewinnrente)<br />
werden in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen.<br />
Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für<br />
die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem<br />
Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr diskontierten<br />
Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres.<br />
Die jährlichen Überschussanteile können wahlweise zur Finanzierung einer zusätzlichen<br />
Rentenleistung (Bonusrente, Rentenbonus Plus) verwendet oder bar ausgezahlt werden.<br />
Als Überschussverwendungsart kann ferner die Konstante Gewinnrente bzw. Gewinnrente<br />
vereinbart werden. In diesem Fall werden die jährlichen Überschussanteile für eine zusätzliche<br />
individuell berechnete Rentenleistung nach dem Leistungsbild der Grundversicherung<br />
verwendet. Diese Rentenleistung bleibt bei unveränderter Überschusssituation in ihrer Höhe<br />
bestehen.<br />
Nicht zur Finanzierung der Konstanten Gewinnrente bzw. Gewinnrente benötigte Überschussanteile,<br />
werden zur Bildung von Bonusrenten verwendet.<br />
Überschussbeteiligung für Boni<br />
Die in der Aufschubzeit und im Rentenbezug gebildeten Boni sind selbst wieder überschussberechtigt.<br />
Die Boni erhalten laufende Überschussanteile analog zur Grundversicherung. Die<br />
Bezugsgrößen berechnen sich in gleicher Weise.<br />
Überschussanteilsätze<br />
Zurzeit wird kein Rentenanteil gewährt.<br />
Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0 %.<br />
<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> 2005<br />
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