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ASSTEL Lebensversicherung AG

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54 JAHRESABSCHLUSS<br />

Der laufende Überschussanteil wird zur Bildung einer Gewinnrente verwendet, die zusammen<br />

mit der versicherten Rente fällig wird. Die Gewinnrenten sind wiederum wie die Grundrente<br />

überschussberechtigt.<br />

Zusatzversicherungen zu den Tarifen der Gewinnverbände Kap 5 M, GrF 6, Kp M1 und Kp G1<br />

sowie Zusatzversicherungen der Gewinnverbände BUZL E1 und BUZL S1 sind überschussberechtigt<br />

gemäß den Regelungen für Zusatzversicherungen des Abrechnungsverbandes E.<br />

1.4. Zusatzversicherungen (BUZ BF 98, BUZ BR 98, BF 98, BR 98)<br />

Die Überschussbeteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der genannten<br />

Tarife besteht aus laufenden Überschussanteilen.<br />

Während der leistungsfreien Zeit beträgt der laufende Überschussanteil 25 % des Beitrages<br />

für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (ohne Zuschläge) für beitragspflichtige Versicherungen<br />

sowie 0,00 % (1,40 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals für beitragsfreie<br />

Versicherungen. Die laufenden Überschussanteile werden entweder verzinslich<br />

angesammelt oder zur Beitragsreduktion verwendet.<br />

Während der leistungspflichtigen Zeit wird als Überschussanteil eine Gewinnrente in Höhe<br />

von 0,00 % (1,40 %) der Berufsunfähigkeitsrente zuzüglich der Gewinnrente des Vorjahres<br />

gewährt. Die Gewinnrente wird erstmals fällig, nachdem die Berufsunfähigkeit mindestens<br />

ein volles Versicherungsjahr bestanden hat.<br />

Die Gewinnrente wird bei den Tarifen BUZ BF 98 und BF 98 verzinslich angesammelt und bei<br />

den Tarifen BUZ BR 98 und BR 98 zusammen mit der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.<br />

Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden bei Beendigung der Versicherung<br />

ausgezahlt.<br />

1.5. Zusatzversicherungen (UZV)<br />

Beitragsfreie Unfall-Zusatzversicherungen erhalten eine Zinsdividende von 1,0 % (2,4 %) auf<br />

das überschussberechtigte Deckungskapital.<br />

1.6. Ansammlungszins<br />

Der gesamte Ansammlungszins beträgt für die Gewinnverbände GrV 2 und GrV 4 4 % (5 %)<br />

jährlich und 4,4 % (5,4 %) jährlich für die anderen Gewinnverbände. Der Ansammlungszins<br />

setzt sich zusammen aus dem Rechnungszins (für Versicherungsverträge, die vor dem<br />

01.01.1995 zugegangen sind – regulierter Bestand), der Direktgutschrift sowie dem Ansammlungsüberschussanteil.<br />

<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> 2005

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