Historische Tatsachen - Nr. 52 - Udo Walendy - Weitergehende ...
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2 Seiten Auschwitz-Prozeß-Begründung<br />
vom 20.8.1965 als Beispiel für falsche Urteilfindung<br />
und falsche "rechtskräftig ausgewiesene Offenkundigkeit"<br />
Landgericht Frankfurt/M AZ: 50/4 Ks 2/63<br />
Seite 100:<br />
"Erst wenn alle in den Gaskammern waren,<br />
sprangen die SS-Männer heraus und verriegelten<br />
die Türen überraschend von außen. Darüber hinaus<br />
hatte man, um auch das letzte Mißtrauen zu zerstreuen,<br />
in den Gaskammern der Krematorien I und<br />
II Attrappen von Brausen angebracht, die einen<br />
Duschraum vortäuschen sollten. Zur Tarnung der in<br />
der Decke befindlichen Öffnungen, durch die das<br />
Zyklon B von außen hineingeschüttet wurde, hatte<br />
man aus durchlöchertem Blech bestehende hohle<br />
Säulen installiert, die vom Boden bis zur Decke<br />
reichten und die Öffnungen verdeckten. In den Säulen<br />
befanden sich Spiralen, die das gekörnte Zyklon B<br />
nach dem Einschütten verteilten.<br />
In den Krematorien III und IV waren keine imitierten<br />
Brausen und keine Säulen. Hier wurde das<br />
Zyklon B durch ein kleines Seitenfenster von den<br />
Angehörigen der Vergasungskommandos hineingeschüttet.<br />
Auch in den Gaskammern der Krematorien I bis<br />
IV starben die Menschen nach dem Einschütten des<br />
Zyklon B durch das sich entwickelnde Gas in der<br />
gleichen Weise wie in den Gaskammern des kleinen<br />
Krematoriums und der umgebauten Bauernhäuser.<br />
Bei den Vergasungen hatte ein Arzt dabeizusein.<br />
Er gab den SS-Männern des Vergasungskommandos<br />
das Zeichen zum Einschütten des Zyklon B.<br />
Während des Einschüttens des Zyklon B überwachte<br />
er die damit beschäftigten Desinfektoren, um im<br />
Falle einer Vergiftung sofort eingreifen und ärztliche<br />
Hilfe geben zu können. Danach beobachtete er durch<br />
ein Guckloch den Todeskampf der eingeschlossenen<br />
Menschen.<br />
Waren nach seiner Meinung alle tot, gab er dem<br />
SS-Kommandoführer den Befehl zum Öffnen der Gaskammer.<br />
Dann stellte er den Tod der Opfer fest und<br />
gab die Leichen zur Verbrennung frei.<br />
Die Leichen wurden nun von einem jüdischen<br />
Sonderkommando, das im Block 13 des Lagerabschnitts<br />
B II d -- isoliert von den anderen Häftlingen<br />
des Lagers -- und später in den Krematorien selbst<br />
untergebracht war, herausgezerrt.<br />
In den Krematorien I - IV wurden sie anschließend,<br />
nachdem ihnen durch Häftlinge die Goldzähne<br />
entfernt und den weiblichen Leichen die Haare<br />
abgeschnitten worden waren, in den Verbrennungsöfen<br />
verbrannt. Von den Vergasungsräumen waren<br />
Aufzüge zu den Öfen gebaut worden, damit die Leichen<br />
schneller zu den Verbrennungsöfen transportiert<br />
werden konnten."<br />
36<br />
Seite 101:<br />
"Als die Krematorien I bis IV noch nicht in Betrieb<br />
waren, mußte das jüdische Sonderkommando —<br />
wie oben schon erwähnt — die Leichen zunächst in<br />
langen Gruben begraben und später in langen ausgehobenen<br />
Gräben verbrennen. Letzteres geschah<br />
auch später, wenn Vergasungen im Bunker V stattfanden.<br />
Die Büchsen mit dem Zyklon B wurden mit einem<br />
Rot-Kreuz-Wagen, mit dem meist auch der Arzt<br />
und die Angehörigen des Vergasungskommandos<br />
fuhren, zu den Gaskammern nach Birkenau gebracht.<br />
Die Oberaufsicht bei dem gesamten Vergasungsvorgang<br />
hatte -- jedenfalls 1942 bei den umgebauten<br />
Bauernhäusern -- der Schutzhaftlagerführer oder<br />
der Rapportführer. Häufig war auch der Lagerkommandant<br />
selbst bei der Empfangnahme, Einteilung<br />
und Tötung eines RSHA-Transportes, sowohl auf<br />
der Rampe als auch anschließend bei den Gaskammern<br />
dabei. Er übte dann die Oberaufsicht aus. Er<br />
hielt seine häufige Anwesenheit für erforderlich, um<br />
die genaue Ausführung der gegebenen Befehle zu<br />
überwachen und die SS-Führer, Unterführer und<br />
SS-Männer in ihrem Dienst psychisch zu stärken.<br />
Alle SS-Angehörigen, die bei den Vergasungsaktionen<br />
mitwirkten, erhielten Sonderzuteilungen an<br />
Schnaps, Zigaretten und Lebensmittel. Die Gutscheine<br />
für diese Dinge teilte der diensthabende SS-Führer<br />
(Schutzhaftlagerführer) aus.<br />
Nach Beendigung einer jeden Aktion meldete<br />
die Aufnahmeabteilung der Politischen Abteilung<br />
über den Leiter der Politischen Abteilung, der die<br />
Meldung unterschrieb, an das RSHA - meist per<br />
Fernschreiben - wieviel Menschen getötet und wieviel<br />
Menschen in das Lager aufgenommen worden<br />
waren. Getötet wurde getarnt mit Ausdrücken wie<br />
»gesondert untergebracht« oder es wurden Buchstaben<br />
verwendet a) bedeutete in das Lager aufgenommen,<br />
b) bedeutete »vergast«.<br />
Die Fernschreiben mußten vor ihrem Abgang<br />
vom Adjutanten abgezeichnet werden. Ohne das<br />
Namenszeichen des Adjutanten durfte die Fernschreibstelle<br />
kein Fernschreiben durchgeben.."..<br />
<strong>Historische</strong> <strong>Tatsachen</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>52</strong>