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Historische Tatsachen - Nr. 52 - Udo Walendy - Weitergehende ...

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2 Seiten Auschwitz-Prozeß-Begründung<br />

vom 20.8.1965 als Beispiel für falsche Urteilfindung<br />

und falsche "rechtskräftig ausgewiesene Offenkundigkeit"<br />

Landgericht Frankfurt/M AZ: 50/4 Ks 2/63<br />

Seite 100:<br />

"Erst wenn alle in den Gaskammern waren,<br />

sprangen die SS-Männer heraus und verriegelten<br />

die Türen überraschend von außen. Darüber hinaus<br />

hatte man, um auch das letzte Mißtrauen zu zerstreuen,<br />

in den Gaskammern der Krematorien I und<br />

II Attrappen von Brausen angebracht, die einen<br />

Duschraum vortäuschen sollten. Zur Tarnung der in<br />

der Decke befindlichen Öffnungen, durch die das<br />

Zyklon B von außen hineingeschüttet wurde, hatte<br />

man aus durchlöchertem Blech bestehende hohle<br />

Säulen installiert, die vom Boden bis zur Decke<br />

reichten und die Öffnungen verdeckten. In den Säulen<br />

befanden sich Spiralen, die das gekörnte Zyklon B<br />

nach dem Einschütten verteilten.<br />

In den Krematorien III und IV waren keine imitierten<br />

Brausen und keine Säulen. Hier wurde das<br />

Zyklon B durch ein kleines Seitenfenster von den<br />

Angehörigen der Vergasungskommandos hineingeschüttet.<br />

Auch in den Gaskammern der Krematorien I bis<br />

IV starben die Menschen nach dem Einschütten des<br />

Zyklon B durch das sich entwickelnde Gas in der<br />

gleichen Weise wie in den Gaskammern des kleinen<br />

Krematoriums und der umgebauten Bauernhäuser.<br />

Bei den Vergasungen hatte ein Arzt dabeizusein.<br />

Er gab den SS-Männern des Vergasungskommandos<br />

das Zeichen zum Einschütten des Zyklon B.<br />

Während des Einschüttens des Zyklon B überwachte<br />

er die damit beschäftigten Desinfektoren, um im<br />

Falle einer Vergiftung sofort eingreifen und ärztliche<br />

Hilfe geben zu können. Danach beobachtete er durch<br />

ein Guckloch den Todeskampf der eingeschlossenen<br />

Menschen.<br />

Waren nach seiner Meinung alle tot, gab er dem<br />

SS-Kommandoführer den Befehl zum Öffnen der Gaskammer.<br />

Dann stellte er den Tod der Opfer fest und<br />

gab die Leichen zur Verbrennung frei.<br />

Die Leichen wurden nun von einem jüdischen<br />

Sonderkommando, das im Block 13 des Lagerabschnitts<br />

B II d -- isoliert von den anderen Häftlingen<br />

des Lagers -- und später in den Krematorien selbst<br />

untergebracht war, herausgezerrt.<br />

In den Krematorien I - IV wurden sie anschließend,<br />

nachdem ihnen durch Häftlinge die Goldzähne<br />

entfernt und den weiblichen Leichen die Haare<br />

abgeschnitten worden waren, in den Verbrennungsöfen<br />

verbrannt. Von den Vergasungsräumen waren<br />

Aufzüge zu den Öfen gebaut worden, damit die Leichen<br />

schneller zu den Verbrennungsöfen transportiert<br />

werden konnten."<br />

36<br />

Seite 101:<br />

"Als die Krematorien I bis IV noch nicht in Betrieb<br />

waren, mußte das jüdische Sonderkommando —<br />

wie oben schon erwähnt — die Leichen zunächst in<br />

langen Gruben begraben und später in langen ausgehobenen<br />

Gräben verbrennen. Letzteres geschah<br />

auch später, wenn Vergasungen im Bunker V stattfanden.<br />

Die Büchsen mit dem Zyklon B wurden mit einem<br />

Rot-Kreuz-Wagen, mit dem meist auch der Arzt<br />

und die Angehörigen des Vergasungskommandos<br />

fuhren, zu den Gaskammern nach Birkenau gebracht.<br />

Die Oberaufsicht bei dem gesamten Vergasungsvorgang<br />

hatte -- jedenfalls 1942 bei den umgebauten<br />

Bauernhäusern -- der Schutzhaftlagerführer oder<br />

der Rapportführer. Häufig war auch der Lagerkommandant<br />

selbst bei der Empfangnahme, Einteilung<br />

und Tötung eines RSHA-Transportes, sowohl auf<br />

der Rampe als auch anschließend bei den Gaskammern<br />

dabei. Er übte dann die Oberaufsicht aus. Er<br />

hielt seine häufige Anwesenheit für erforderlich, um<br />

die genaue Ausführung der gegebenen Befehle zu<br />

überwachen und die SS-Führer, Unterführer und<br />

SS-Männer in ihrem Dienst psychisch zu stärken.<br />

Alle SS-Angehörigen, die bei den Vergasungsaktionen<br />

mitwirkten, erhielten Sonderzuteilungen an<br />

Schnaps, Zigaretten und Lebensmittel. Die Gutscheine<br />

für diese Dinge teilte der diensthabende SS-Führer<br />

(Schutzhaftlagerführer) aus.<br />

Nach Beendigung einer jeden Aktion meldete<br />

die Aufnahmeabteilung der Politischen Abteilung<br />

über den Leiter der Politischen Abteilung, der die<br />

Meldung unterschrieb, an das RSHA - meist per<br />

Fernschreiben - wieviel Menschen getötet und wieviel<br />

Menschen in das Lager aufgenommen worden<br />

waren. Getötet wurde getarnt mit Ausdrücken wie<br />

»gesondert untergebracht« oder es wurden Buchstaben<br />

verwendet a) bedeutete in das Lager aufgenommen,<br />

b) bedeutete »vergast«.<br />

Die Fernschreiben mußten vor ihrem Abgang<br />

vom Adjutanten abgezeichnet werden. Ohne das<br />

Namenszeichen des Adjutanten durfte die Fernschreibstelle<br />

kein Fernschreiben durchgeben.."..<br />

<strong>Historische</strong> <strong>Tatsachen</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>52</strong>

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