Weiße Weihnachten - Touchmagazin TOUCH Magazin Touch ...
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dass eines Tages diese Lags beseitigt sind. Aber<br />
mittlerweile können wir ja alle damit umgehen und<br />
wenn mal jemand off geht zwischendrin, weiß jeder,<br />
dass es sich wohl um einen Crash handeln muss und hat<br />
Verständnis.<br />
Abhilfe schafft hier Sitzen. Im Sitzen und ohne große<br />
Bewegungen ging es dann auch recht gut. Globles<br />
Aufstehen zur Urteilsverkündung war allerdings keine so<br />
gute Idee, wie die Erfahrungen gezeigt hat.<br />
In diesem Strafprozess wurde nun ein Verkehrsdelikt<br />
behandelt. Das Verfahren fand vor einem Schöffengericht<br />
statt. Ein Schöffengericht ist besetzt mit einem<br />
Berufsrichter, der den Vorsitz führt und zwei<br />
Schöffenrichter (Laienrichter). Neben den Richtern<br />
waren noch answesend, der Angeklagte und sein<br />
Verteidiger (die bei der Wandseite saßen) , der<br />
BUSINESS<br />
Recht<br />
Staatsanwalt, der Geschädigte als Nebenkläger und sein<br />
Anwalt (die alle an der Fensterseite Platz genommen<br />
hatten), sowie der Protokollführer und mehrere Zeugen.<br />
Die Sitzordnung wurde so gehalten wie es auch der<br />
Anordnung real entsprechen würde.<br />
Das Verfahren lief dann so ab:<br />
Erst wurde die Verhandlung von der vorsitzenden<br />
Richterin eröffnet, sie stellte fest, wer alles anwesend ist.<br />
Der Angeklagte wurde dann zur Person vernommen.Die<br />
Aussage zur Person darf nicht verweigert werden. Der<br />
Richter bat dann den Staatsanwalt die Anklage zu<br />
verlesen.<br />
Der Richter ließ die Anklage zu und vernahm die<br />
Angeklagten zur Tat.<br />
Der Angeklagte kann die Aussage zur Tat verweigern,<br />
was der Angeklagte aber nicht gemacht hat, sondern nun<br />
den Tatvorgang geschildert hat. Dann wurden die<br />
Zeugen gehört, ein Gutachten verlesen, d.h. die<br />
sogenannte Beweisaufnahme fand statt.<br />
Nach Abschluss der Beweisaufnahme kamen die<br />
Plädoyers. Erst hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer und<br />
stellte seinen Antrag auf Veruteilung. Dann folgte der<br />
Nebenkläger, der die Interessen des Geschädigten vertrat<br />
und schließlich der Strafverteidiger und das letzte Wort<br />
hatte nochmals der Angeklagte.<br />
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