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dass eines Tages diese Lags beseitigt sind. Aber<br />

mittlerweile können wir ja alle damit umgehen und<br />

wenn mal jemand off geht zwischendrin, weiß jeder,<br />

dass es sich wohl um einen Crash handeln muss und hat<br />

Verständnis.<br />

Abhilfe schafft hier Sitzen. Im Sitzen und ohne große<br />

Bewegungen ging es dann auch recht gut. Globles<br />

Aufstehen zur Urteilsverkündung war allerdings keine so<br />

gute Idee, wie die Erfahrungen gezeigt hat.<br />

In diesem Strafprozess wurde nun ein Verkehrsdelikt<br />

behandelt. Das Verfahren fand vor einem Schöffengericht<br />

statt. Ein Schöffengericht ist besetzt mit einem<br />

Berufsrichter, der den Vorsitz führt und zwei<br />

Schöffenrichter (Laienrichter). Neben den Richtern<br />

waren noch answesend, der Angeklagte und sein<br />

Verteidiger (die bei der Wandseite saßen) , der<br />

BUSINESS<br />

Recht<br />

Staatsanwalt, der Geschädigte als Nebenkläger und sein<br />

Anwalt (die alle an der Fensterseite Platz genommen<br />

hatten), sowie der Protokollführer und mehrere Zeugen.<br />

Die Sitzordnung wurde so gehalten wie es auch der<br />

Anordnung real entsprechen würde.<br />

Das Verfahren lief dann so ab:<br />

Erst wurde die Verhandlung von der vorsitzenden<br />

Richterin eröffnet, sie stellte fest, wer alles anwesend ist.<br />

Der Angeklagte wurde dann zur Person vernommen.Die<br />

Aussage zur Person darf nicht verweigert werden. Der<br />

Richter bat dann den Staatsanwalt die Anklage zu<br />

verlesen.<br />

Der Richter ließ die Anklage zu und vernahm die<br />

Angeklagten zur Tat.<br />

Der Angeklagte kann die Aussage zur Tat verweigern,<br />

was der Angeklagte aber nicht gemacht hat, sondern nun<br />

den Tatvorgang geschildert hat. Dann wurden die<br />

Zeugen gehört, ein Gutachten verlesen, d.h. die<br />

sogenannte Beweisaufnahme fand statt.<br />

Nach Abschluss der Beweisaufnahme kamen die<br />

Plädoyers. Erst hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer und<br />

stellte seinen Antrag auf Veruteilung. Dann folgte der<br />

Nebenkläger, der die Interessen des Geschädigten vertrat<br />

und schließlich der Strafverteidiger und das letzte Wort<br />

hatte nochmals der Angeklagte.<br />

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