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Informationen über die Anstellungsbedingungen im Spital Uster

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Feiertage, <strong>die</strong> auf Samstage oder Sonntage fallen, werden nicht nachgewährt. In <strong>die</strong> Ferien fallende<br />

ganze oder halbe Feiertage zählen nicht als Ferientage.<br />

5.7 Schwangerschaft und Niederkunft (Merkblatt siehe Intranet)<br />

Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen bezahlten Schwanger- / Mutterschaftsurlaub von insgesamt<br />

16 Kalenderwochen. Die Planung ist frühzeitig mit der vorgesetzten Stelle anzugehen.<br />

5.8 Unbezahlter Urlaub (Merkblatt siehe Intranet)<br />

Im Einvernehmen mit der vorgesetzten Stelle und wenn es <strong>die</strong> <strong>die</strong>nstlichen Verhältnisse zulassen,<br />

kann ein unbezahlter Urlaub ab mind. 7 Kalendertagen gewährt werden. Das Gesuch ist schriftlich<br />

begründet an <strong>die</strong> vorgesetzte Stelle zu richten. Über den Versicherungsschutz wird in der<br />

Bestätigung, welche vom Personal<strong>die</strong>nst ausgestellt wird, informiert.<br />

5.9 Ferienkürzung<br />

Bei unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Abwesenheit um<br />

einen Zwölftel gekürzt.<br />

Bei vollständiger Dienstaussetzung wegen Krankheit und Nichtberufsunfalls wird der Ferien -<br />

anspruch nach Ablauf der ersten drei Monate unabhängig vom Kalenderjahr für jeden weiteren<br />

vollen Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt.<br />

5.10 Bezahlter Urlaub<br />

Wird für familiäre Ereignisse oder persönliche Angelegenheiten Urlaub <strong>im</strong> Umfang der notwendigen<br />

Zeit gewährt, ist <strong>die</strong> beanspruchte Arbeitszeit möglichst gering zu halten.<br />

Zur Best<strong>im</strong>mung eines nach Arbeitstagen definierten Anspruchs ist der jeweilige Beschäftigungsgrad<br />

massgebend.<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen für Ereignisse <strong>im</strong> Zusammenhang mit Eltern, Kindern oder Geschwistern gelten<br />

auch für Stief- und Pflegeverhältnisse, solche <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Ehepartner auch für<br />

den Lebenspartner.<br />

Personalausflug 4,2 Std. bei Beschäftigungsgrad von 100%<br />

Abteilungsspezifischer Ausflug (z.B. Skitag) gilt nicht als bezahlte Absenz, sondern als Freizeit<br />

Eigene Hochzeit oder Eintragung der 3 Arbeitstage<br />

eigenen Partnerschaft<br />

Hochzeit oder Eintragung der Partnerschaft 1 Arbeitstag<br />

eines eigenen Kindes, von Geschwistern,<br />

Vater oder Mutter<br />

Geburt eines eigenen Kindes 5 Arbeitstage für den Vater<br />

Tod der Ehegattin oder des Ehegatten, 3 Arbeitstage<br />

der eingetragenen Partnerin oder des<br />

eingetragenen Partners, eines Kindes oder<br />

der Eltern<br />

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