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Informationen über die Anstellungsbedingungen im Spital Uster

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3. Rechte und Pflichten Mitarbeitende<br />

3.1 Rechte<br />

3.1.1 Mitarbeiterbeurteilung / Qualifikation<br />

Mitarbeitende haben mindestens alle 2 Jahre Anspruch auf eine persönliche Beurteilung in schriftlicher<br />

Form durch ihren Vorgesetzten. Ziele der Mitarbeiterbeurteilung sind <strong>die</strong> Förderung des<br />

Personals sowie <strong>die</strong> Be urteilung der Leistungen und des Verhaltens. Gegenstand der Beurteilung<br />

bilden insbesondere <strong>die</strong> Arbeitsausführung, <strong>die</strong> Arbeitsergebnisse, <strong>die</strong> Selbstständigkeit und das<br />

Verhalten, ferner das Erreichen vereinbarter Ziele sowie bei Vorgesetzten <strong>die</strong> Führungsfähigkeit.<br />

Die Qualifikation ist Bestandteil der Personalakten. Jede Beförderung setzt eine entsprechende<br />

Qualifikation in schriftlicher Form voraus.<br />

3.1.2 Arbeitszeugnis<br />

Mitarbeitende können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das <strong>über</strong> <strong>die</strong> Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses<br />

sowie <strong>über</strong> ihre Leistungen und ihr Verhalten Auskunft gibt.<br />

3.1.3 Weiterbildungsreglement (Reglement / Antrag siehe Intranet)n<br />

Das <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> unterstützt und fördert <strong>die</strong> Mitarbeitenden nach Möglichkeit zur beruflichen<br />

Weiterbildung. Gesuche zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sind <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vorgesetzten<br />

an <strong>die</strong> Personalabteilung mindestens einen Monat vor Kursbeginn einzureichen.<br />

Höhe der Beiträge und Pflichtzeitregelung<br />

Bei einer Kostenbeteiligung werden in der Regel 50 % der Kurskosten vom <strong>Spital</strong> und 50%<br />

vom Mit arbeitenden <strong>über</strong>nommen. Wird <strong>die</strong> Fort- oder Weiterbildung während der Dienstzeit<br />

absolviert, werden <strong>die</strong> Lohnkosten für <strong>die</strong> Pflichtzeit aufgerechnet.<br />

Mit der Bewilligung muss ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall des Austrittes vor Ablauf einer<br />

best<strong>im</strong>mten Frist verbunden werden. Dabei sind folgende L<strong>im</strong>iten massgebend:<br />

Gesamter Weiterbildungsbeitrag Pflichtzeit<br />

(Lohnkosten inkl. Anteil 13. Monatslohn, Ferienentschädigung, Kurskosten, Stu<strong>die</strong>ntage)<br />

bis Fr. 3’500.– Keine<br />

Fr. 3’501.– bis Fr. 7’000.– 1 Jahr<br />

Fr. 7’001.– bis Fr. 14’000.– 2 Jahre<br />

Fr. 14’001.– und mehr 3 Jahre<br />

Bei Blockkursen sowie bei arbeitsbegleitenden Kursen beginnt <strong>die</strong> Pflichtzeit nach Beendigung des<br />

Kurses (Abschluss der Prüfungen).<br />

Grundsätze und Bedingungen<br />

Grundlage für <strong>die</strong> Beitragsleistungen des <strong>Spital</strong>s <strong>Uster</strong> ist der von der gewählten Schule vorge -<br />

sehene Normal-Stu<strong>die</strong>nablauf. Das <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> leistet deshalb keine Beiträge, wenn Kursteile<br />

oder Prüfungen wiederholt werden müssen.

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