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Informationen über die Anstellungsbedingungen im Spital Uster

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Personenbezogene und vertrauliche Betriebsdaten<br />

Grundsätzlich sind Daten, welche während der Arbeitszeit und <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Tätigkeit<br />

<strong>im</strong> <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> erstellt wurden, Eigentum des <strong>Spital</strong>s und dürfen in keiner Form ohne Bewil -<br />

ligung ausser Haus gebracht werden.<br />

Installation / Veränderung von Programmen<br />

Die Installation oder Modifikation von Programmen durch Sie selbst ist untersagt. Alle <strong>im</strong> <strong>Spital</strong><br />

<strong>Uster</strong> eingesetzten Softwareprodukte (gilt auch für lizenzfreie und kostenlos erworbene z.B. via<br />

Internet, Shareware usw). werden durch <strong>die</strong> Informatik-Abteilung geprüft und installiert. An der<br />

<strong>im</strong> <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> eingesetzten Software dürfen ohne Erlaubnis der Informatik-Abteilung weder<br />

Eingriffe noch Veränderungen vorgenommen werden.<br />

Externe Datenträger (CDs, DVDs, USB-Sticks)<br />

Der Einsatz von externen Datenträgern ist grundsätzlich verboten. Von <strong>die</strong>ser Regelung ausgenommen<br />

sind – gemäss <strong>Spital</strong>leitungsbeschluss vom 17.3.2008 – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der Kaderstufen 1–3 sowie alle Assistenzärzte.<br />

Kontrolle und Sanktionen<br />

Die Informatik-Abteilung ist berechtigt und beauftragt, den Datenverkehr zu protokollieren. Die<br />

Abteilungsleiter sind <strong>im</strong> Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, <strong>über</strong> <strong>die</strong> zu ihrer Abteilung<br />

gehörenden Online-Dienst-Accounts <strong>Informationen</strong> einzuverlangen. Die Informatik-Abteilung<br />

erteilt <strong>im</strong> Rahmen des Datenschutzes <strong>die</strong> gewünschten Auskünfte. Zuwiderhandlungen gegen <strong>die</strong><br />

gesetzlichen und <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> internen Weisungen werden mit einem Verweis sanktioniert. Zudem<br />

behält sich <strong>die</strong> Informatik-Abteilung vor, in Fällen von Missbrauch den entsprechenden Account<br />

zu deaktivieren.<br />

Im Wiederholungsfall oder bei vorsätzlicher bzw. grobfahrlässiger Missachtung <strong>die</strong>ser Weisungen<br />

liegt eine schwere Verletzung des Arbeitsvertrages vor, was zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

führen kann. Sie werden für den durch <strong>die</strong> Verletzung und Vertragsauflösung entstandenen<br />

Schaden ersatzpflichtig. Vorbehalten bleibt eine Strafanzeige.<br />

3.2.4 Berufskleider (Berufskleiderkonzept siehe Intranet)n<br />

Im <strong>Spital</strong> <strong>Uster</strong> ist es Pflicht, <strong>die</strong> vom <strong>Spital</strong> gestellte Berufskleidung zu tragen. Es wird von den<br />

Mitarbeitenden erwartet, dass gutes und sicheres Schuhwerk getragen wird.<br />

3.2.5 Meldepflicht persönlicher Daten<br />

Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Änderungen der Personalien <strong>die</strong> Personalabteilung umgehend<br />

zu benachrichtigen:<br />

– Änderung der Wohnadresse, Telefonnummer und Bank- bzw. Postverbindung<br />

– Änderung des Zivilstandes<br />

– Geburt und Annahme von Kindern und Pflegekindern<br />

– Anfang und Ende der Bezugsberechtigung für Kinderzulagen<br />

Zusätzlich benötigt <strong>die</strong> Personalabteilung von ausländischen Mitarbeitenden (quellensteuerpflichtig):<br />

– Erhalt der Niederlassungsbewilligung oder Einbürgerung<br />

– Meldung Erwerbstätigkeit/-aufgabe des Ehepartners<br />

Im Übrigen sind ausländische Mitarbeitende für <strong>die</strong> vorschriftsgemässe Anmeldung bei der zuständigen<br />

Behörde verantwortlich.<br />

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