24.10.2012 Aufrufe

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.11.1992<br />

01.31.1.4-1-8<br />

Anerkennung <strong>von</strong> Fachstellen A 5.4<br />

An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Betr.: Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 11 Abs. 4 Satz 6 und § 12 Abs. 3 <strong>der</strong><br />

Verordnung zum gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung -<br />

GesBergV) vom 31. Juli 1991 für die Durchführung <strong>von</strong> Lärm- und Vibrationsmessungen und <strong>der</strong>en<br />

Auswertung<br />

Mit Verfügung vom heutigen Tage ist die Fachstelle für Schwingungstechnik und Akustik bei <strong>der</strong><br />

DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH unter dem Vorbehalt je<strong>der</strong>zeitigen Wi<strong>der</strong>rufs<br />

aufgrund des § 11 Abs. 4 Satz 6 und § 12 Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung zum gesundheitlichen Schutz<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV) vom 31.7.1991 in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> lfd. Nr. 5.7 <strong>der</strong> Vierten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung zur Bestimmung <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörden nach den aufgrund des § 68 Abs. 2 des Bundesberggesetzes erlassenen<br />

Bergverordnungen für die Durchführung <strong>von</strong> Lärm- und Vibrationsmessungen und <strong>der</strong>en Auswertung<br />

als sachverständige Stelle anerkannt worden.<br />

Dortmund, den 15.11.1992<br />

Landesoberbergamt NRW<br />

S c h e l t e r<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!