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A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

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30.04.1996<br />

16.6-3-18<br />

Sachverständige<br />

für zwangsgeführte Streckenför<strong>der</strong>bahnen<br />

und Sessellifte<br />

Stand: 27.6.2012<br />

A 5.11<br />

(A 5.12)<br />

<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> Sachverständigen,<br />

die <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong> für Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige<br />

auf Grund <strong>der</strong> Richtlinien für Einschienenhängebahnen 1)2) bzw. Schienenflurbahnen 3) ,<br />

<strong>der</strong> Bauvorschriften für Dieselkatzen 4) sowie <strong>der</strong> Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen 5)<br />

sowie <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung an Rangier- und Steigkatzen 6) und auf Grund<br />

<strong>von</strong> Einzelbescheiden <strong>der</strong> Bergbehörde anerkannt worden sind<br />

Erläuterungen<br />

- Geschäftszeichen: 83.16.6-3-18 -<br />

Prüfungen (Untersuchungen) durch Sachverständige sind in den verschiedenen Richtlinien für<br />

Einschienenhängebahnen bzw. Schienenflurbahnen, in <strong>der</strong> Rundverfügung für handgeführte Tragkatzen,<br />

in den Anfor<strong>der</strong>ungen an Rangier- und Steigkatzen sowie in Einzelbescheiden <strong>der</strong> Bergbehörde gefor<strong>der</strong>t.<br />

Die Art <strong>der</strong> Anerkennung ist in <strong>der</strong> folgenden Zusammenstellung beschrieben. In dem <strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong><br />

Sachverständigen sind in <strong>der</strong> letzten Spalte die Ziffern dieser Zusammenstellung für den Umfang <strong>der</strong><br />

Anerkennung des einzelnen Sachverständigen angegeben.<br />

1) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für seilbetriebene Einschienenhängebahnen im Untertagebetrieb<br />

<strong>von</strong> Steinkohlenbergwerken vom 24.8.1981 (EHB-Richtlinien) (SBl. A 2.11).<br />

2) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für Einschienenhängebahnen (EHB) mit Dieselkatzen im<br />

Untertagebetrieb <strong>von</strong> Steinkohlenbergwerken vom 22.3.1979 (DK-Richtlinien) (SBl. A 2.11).<br />

3) Richtlinien des Landesoberbergamts NRW für Schienenflurbahnen mit Seilantrieb (SFB) im Untertagebetrieb<br />

<strong>von</strong> Steinkohlenbergwerken vom 22.2.1991 - Schienenflurbahn-Richtlinien<br />

4) Anfor<strong>der</strong>ungen des Landesoberbergamts NRW an die Bauart <strong>von</strong> Zugkatzen mit Eigenantrieb durch<br />

Dieselmotoren (Dieselkatzen) für Einschienenhängebahnen im Untertagebetrieb <strong>von</strong> Steinkohlenbergwerken<br />

(Bauvorschriften für Dieselkatzen) vom 8.6.1976 (SBl. A 2.11).<br />

5) Rundverfügung des Landesoberbergamts NRW vom 3.12.1976 - 16.12-5-9 - betr. Bauartzulassung<br />

handgeführter Tragkatzen (SBl. A2.11).<br />

6) Anfor<strong>der</strong>ungen des Landesoberbergamts NRW an Rangierkatzen und Steigkatzen vom 20.6.1989<br />

(SBl. A2.11).<br />

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