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A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

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01.01.1998<br />

61.19.81-2-8<br />

Erläuterungen<br />

Sachverständige für die Untersuchung<br />

und<br />

die Prüfung <strong>der</strong> Statik <strong>von</strong><br />

Tagebaugroßgeräten<br />

A 5.20<br />

<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> Sachverständigen und Werkssachverständigen<br />

die vom Landesoberbergamt NRW nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bergverordnung für die<br />

Braunkohlenbergwerke - BVOBr - vom 20.02.1970 o<strong>der</strong> den Richtlinien für<br />

den Bau und die Inbetriebnahme <strong>von</strong> Baggern (außer Schwimmbaggern),<br />

Absetzern und Zusatzgeräten in Tagebauen vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 -<br />

für die Durchführung wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Untersuchungen o<strong>der</strong> die Prüfung<br />

<strong>der</strong> Statik <strong>von</strong> Tagebaugroßgeräten anerkannt worden sind<br />

- Geschäftszeichen 61.19.81 - 2 - 8 -<br />

Stand: 18.10.2011<br />

Die für die Errichtung und den Betrieb <strong>von</strong> Tagebaugroßgeräten im Betriebsplanverfahren<br />

anzuwendenden allgemeinen Grundsätze und technischen Regeln sind insgesamt Gegenstand<br />

nachstehen<strong>der</strong>, bisher im Sammelblatt des Landesoberbergamts NRW unter A 2.20<br />

veröffentlichter Richtlinien:<br />

1. Richtlinien vom 03.01.1986 - 19.4-1-6 - für Berechnung und Bemessung <strong>von</strong><br />

Großgeräten in Tagebauen mit Ergänzungsblättern vom 15.02.1991 ("BG 86")<br />

2. Richtlinien vom 04.04.1989 - 19.4-4-18 - für den Bau und die Inbetriebnahme <strong>von</strong><br />

Großgeräten in Tagebauen<br />

3. Richtlinien vom 23.08.1989 - 19.4-4-17 - für die Sicherung <strong>von</strong> Schweißarbeiten<br />

beim Bau und Betrieb <strong>von</strong> Großgeräten in Tagebauen<br />

4. Richtlinien vom 09.02.1972 - 19.4-1-8 - für den Bau und Betrieb <strong>von</strong> Bremsen und<br />

Überlastsicherungen für Schwenkwerke an Großgeräten in Tagebauen<br />

5. Richtlinien vom 29.01.1982 - 19.4-2-3 - für den Bau und Betrieb <strong>von</strong> mechanischen<br />

Bremsen für Hubwinden an Großgeräten in Tagebauen<br />

6. Richtlinien vom 11.12.1972 - 19.4-2-2 - für die Untersuchung <strong>von</strong> Seilen und<br />

Seileinbänden für Großgeräte in Tagebauen<br />

Die o. a. Richtlinien des Landesoberbergamts NRW wurden zwischenzeitlich durch die<br />

Norm DIN 22 261 Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte in Braunkohlentagebauen<br />

Teil 1: Bau, Inbetriebnahme und Prüfungen<br />

Teil 2: Berechnungsgrundlagen<br />

Teil 3: Schweißverbindungen - Stoßarten, Bewertungsgruppen, Prüfanweisungen<br />

Teil 4: Mechanische Bremsen für Hubwinden<br />

Teil 5: Mechanische Bremsen und Überlastsicherungen für Schwenkwerke<br />

Teil 6: Prüfung <strong>von</strong> Seilen und Seilendbefestigungen<br />

ersetzt.<br />

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