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A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

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Nr. 4 des Abschnitts "Streben mit freien Fahrweghöhen > 1,4 m" <strong>der</strong> "Streblängen-<br />

Richtlinien" vom 31.03.2000,<br />

Abschnitt 7 <strong>der</strong> Rundverfügung „Hinweise für die wettertechnischen Belange beim<br />

Ausrauben und/o<strong>der</strong> Abdämmen <strong>von</strong> Grubenbauen im Steinkohlenbergbau“ vom 13.10.2000.<br />

2 die Beurteilung <strong>von</strong> Maßnahmen zur gefahrlosen Abführung schädlicher Gase im Zusammenhang<br />

mit abgeworfenen o<strong>der</strong> vorübergehend nicht betriebenen Schächten<br />

vgl. Abs. 4.1, 4.4 und 4.7 des Anhangs 3 zum "Leitfaden für das Verwahren <strong>von</strong><br />

Tagesschächten" vom 19.12.2007.<br />

3 das Fachgebiet Gasausbruchsfragen<br />

vgl. Nr. 6.1 <strong>der</strong> Gasausbruchs-Richtlinien vom 29.05.1996<br />

4 das Fachgebiet Hauptbewetterung<br />

vgl. § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb <strong>von</strong> Hauptlüftern<br />

unter Tage und <strong>von</strong> Zusatzlüftern,<br />

§ 33 Abs. 5 BVOSt; Untersuchung und Beurteilung <strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Bewetterung bei<br />

Abwärtsführung <strong>der</strong> Wetter,<br />

Nr. 4 und 5 <strong>der</strong> Wetterdruck-Richtlinien vom 6.12.1972; Prüfung und Beurteilung <strong>der</strong><br />

Stabilität <strong>der</strong> Bewetterung, z. B. auch bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>von</strong> Bohrschächten,<br />

Abs. 4 <strong>der</strong> Rundverfügung „Wetterbauwerke" vom 11.07.2001; Sicherstellung <strong>der</strong><br />

stabilen Wetterstromverteilung im Grubengebäude,<br />

§ 34 BVOSt; Begrenzung <strong>von</strong> Wetterabteilungen, Rundverfügung „Druckerzeugung<br />

in <strong>der</strong> durchgehenden Bewetterung und Grundsätze für Maßnahmen bei einem Ausfall<br />

<strong>von</strong> Hauptlüftern/Zusatzlüftern“ vom 28.11.1980,<br />

Rundverfügung „Stabilisierung <strong>der</strong> Bewetterung“ vom 31.08.2000.<br />

5 das Fachgebiet Haupt- und Zusatzlüfter<br />

in Anlehnung an<br />

§ 32 Abs. 6 BVOSt und § 17 Abs. 3 Satz 3 ABBergV; Ermittlung <strong>der</strong><br />

Lüfterkennlinien <strong>von</strong> Hauptlüftern und Zusatzlüftern,<br />

§ 32 Abs. 6 BVOSt; Prüfung <strong>von</strong> Druck- und Mengenmessgeräten <strong>von</strong><br />

Hauptlüftern und Zusatzlüftern hinsichtlich ihrer Anzeigegenauigkeit,<br />

vgl. § 32 Abs. 4 BVOSt; Beurteilung zur Errichtung und zum Betrieb <strong>von</strong> Hauptlüftern<br />

unter Tage und <strong>von</strong> Zusatzlüftern.<br />

6 das Fachgebiet Messverfahren und Messeinrichtungen für schädliche Gase und<br />

Sauerstoffmangel<br />

vgl. Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 15.11.2005 in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

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