A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg
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08.09.2006<br />
83.17.8-2006-3<br />
Ausbildung und Unterweisung<br />
im Sprengwesen<br />
A 5.13<br />
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Düren)<br />
Anerkennung <strong>der</strong> DSK-Hauptstelle für Sprengwesen als Fachstelle für die sprengtechnische<br />
Ausbildung und Unterweisung im nordrhein-westfälischen Steinkohlenbergbau<br />
Die DSK-Hauptstelle für Spregwesen ist heute als Fachstelle für die spregtechnische Ausbildung<br />
und Unterweisung im nordrhein-westfälischen Steinkohlenbergbau nach § 37 <strong>der</strong> Ersten<br />
Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Bergverordnung<br />
für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.1.2000 in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung und <strong>der</strong> aufgrund dieser Vorschriften erstellten Pläne für die Ausbildung und<br />
Unterweisung im Sprengwesen anerkannt worden.<br />
Diese Anerkennung umfasst auch die Erstellung <strong>von</strong> Gutachten über die in den Ausbildungen<br />
behandelten Sprengverfahren, Gutachten über Schadens- und Ereignisfälle bei <strong>der</strong> Sprengarbeit<br />
sowie die Messung und Beurteilung <strong>von</strong> Sprengschwaden nach den Sprengschwaden-Richtlinien<br />
<strong>der</strong> <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong>.<br />
Dortmund, den 08.09.2006<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Arnsberg</strong><br />
Abteilung Bergbau und Energie in NRW<br />
Im Auftrag:<br />
R e i n h a r d K ü g l e r<br />
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