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A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

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19.11.1992<br />

01.31.1.4-2-11<br />

Anerkennung <strong>von</strong> Fachstellen A 5.4<br />

An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Betr.: Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 10 Abs. 4 Satz 5 <strong>der</strong> Verordnung zum<br />

gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV)<br />

vom 31. Juli 1991 für die Durchführung und Auswertung <strong>von</strong> Staubmessungen o<strong>der</strong> Probenahmen<br />

im untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau<br />

Mit Verfügung vom heutigen Tage ist die Fachstelle für Staub- und Silikosebekämpfung bei <strong>der</strong><br />

DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH aufgrund des § 10 Abs. 4 Satz 5 <strong>der</strong><br />

Verordnung zum gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz- Bergverordnung -<br />

GesBergV) vom 31.7.1991 in Verbindung mit <strong>der</strong> lfd. Nr. 5.7 <strong>der</strong> Vierten Verordnung zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung zur Bestimmung <strong>der</strong> zuständigen Behörden nach den aufgrund des<br />

§ 68 Abs. 2 des Bundesberggesetzes erlassenen Bergverordnungen für die Durchführung und<br />

Auswertung <strong>von</strong> Staubmessungen o<strong>der</strong> Probenahmen im untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau<br />

als sachverständige Stelle anerkannt worden.<br />

Dortmund, den 19.11.1992<br />

Landesoberbergamt NRW<br />

S c h e l t e r<br />

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