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A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

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26.03.1993<br />

01.31.1.4-2-13<br />

Anerkennung <strong>von</strong> Fachstellen A 5.4<br />

An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Betr.: Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 10 Abs 4 Satz 5, § 11 Abs. 4 Satz 6 und<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 2 <strong>der</strong> Verordnung zum gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

(Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV) vom 31. Juli 1991 für die Durchführung und<br />

Auswertung <strong>von</strong> Staubmessungen o<strong>der</strong> Probenahmen im untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau<br />

sowie <strong>von</strong> Lärm- und Vibrationsmessungen und <strong>der</strong>en Auswertung<br />

Aufgrund des § 10 Abs. 4 Satz 5, des § 11 Abs. 4 Satz 6 und des § 12 Abs. 1 Satz 2 <strong>der</strong><br />

Verordnung zum gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung -<br />

GesBergV) vom 31.7.1991 in Verbindung mit <strong>der</strong> lfd. Nr. 5.7 <strong>der</strong> Vierten Verordnung zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung zur Bestimmung <strong>der</strong> zuständigen Behörden nach den aufgrund des<br />

§ 68 Abs. 2 des Bundesberggesetzes erlassenen Bergverordnungen ist die Meßstelle in <strong>der</strong><br />

Hauptabteilung 'Angewandte Arbeitswissenschaft' <strong>der</strong> Rheinbraun Aktiengesellschaft unter dem<br />

Vorbehalt je<strong>der</strong>zeitigen Wi<strong>der</strong>rufs für die Durchführung und Auswertung <strong>von</strong> Staubmessungen<br />

o<strong>der</strong> Probenahmen im untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau sowie <strong>von</strong> Lärm- und Vibrationsmessungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswertung als sachverständige Stelle mit Bescheid vom heutigen Tage<br />

anerkannt worden.<br />

Die Anerkennung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 5 GesBergV gilt für die untertätigen Grubenbaue<br />

im Unternehmen <strong>der</strong> Rheinbraun AG und <strong>der</strong>en Tochterunternehmen.<br />

Dortmund, den 26.03.1993<br />

Landesoberbergamt NRW<br />

In Vertretung<br />

v. B a r d e l e b e n<br />

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