24.10.2012 Aufrufe

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

A 5 Verzeichnis der von der Bezirksregierung Arnsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

03.01.1995<br />

12.8-16-17<br />

Anerkennung <strong>von</strong> Fachstellen A 5.4<br />

An die Bergämter des Landes Nordrhein - Westfalen<br />

Betr.: Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 <strong>der</strong> Verordnung zum<br />

gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten (Gesundheitsschutz - Bergverordnung - GesBergV)<br />

vom 31. Juli 1991 für die Durchführung und Auswertung <strong>von</strong> Vibrationsmessungen<br />

Mit Verfügung vom heutigen Tage ist <strong>der</strong> Technische Aufsichtsdienst <strong>der</strong> Bergbau - Berufsgenossenschaft,<br />

Bezirksverwaltung Bochum, unter dem Vorbehalt je<strong>der</strong>zeitigen Wi<strong>der</strong>rufs aufgrund<br />

des § 12 Abs. 1 Satz 2 <strong>der</strong> Verordnung zum gesundheitlichen Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

(Gesundheitsschutz - Bergverordnung - GesBergV) vom 31.7.1991 in Verbindung mit <strong>der</strong> lfd. Nr. 5.7<br />

<strong>der</strong> Vierten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung zur Bestimmung <strong>der</strong> zuständigen Behörden nach<br />

den aufgrund des § 68 Abs. 2 des Bundesberggesetzes erlassenen Bergverordnungen für die<br />

Durchführung und Auswertung <strong>von</strong> Vibrationsmessungen in den Mitgliedsbetrieben <strong>der</strong> Bergbau -<br />

Berufsgenossenschaft als sachverständige Stelle anerkannt worden.<br />

Dortmund, den 03.01.1995<br />

Landesoberbergamt NRW<br />

D r. F o r n e l l i<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!