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Bau- und Ausstattungsanforderung DSV

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausstattungsanforderung</strong>en für wettkampfgerechte Schwimmsportstätten<br />

BA 2.7.2 Maße<br />

Die Breite der Markierung beträgt 0,25 m +/- 0,05 m. Die Bahnlinien enden<br />

2,00 m vor den Stirnwänden des Beckens jeweils mit einer 0,25 m +/- 0,05 m<br />

breiten Querlinie von 1,00 m Länge. Der Abstand zwischen den Mittelachsen<br />

der Bahnlinien am Boden beträgt 2,50 m.<br />

Die Länge beträgt bei 50 m-Becken 46,00 m <strong>und</strong> bei 25 m-Becken 21,00 m.<br />

Bei 50m-Becken müssen in diesen Linien zur Kennzeichnung der 15 m-Marke<br />

vor den Beckenstirnwänden, 0,50 m lange Querlinien angebracht sein.<br />

Auf den Stirnwänden müssen in gleicher Breite, wie die Bahnlinien, Ziellinien<br />

in der Mitte jeder Bahn angebracht sein. Sie laufen ohne Unterbrechung vom<br />

Beckenboden bis zur Beckenwandoberkante. In jeder Ziellinie befindet sich<br />

eine 0,50 m lange Querlinie, deren Achse 0,30 m ± 0,05m unter der<br />

Wasseroberfläche liegt.<br />

Auf den Anschlagmatten einer Zeitmessanlage müssen die Ziellinien auf<br />

ganzer Mattenhöhe vorhanden sein – Siehe hierzu auch Ziffer 2.12.3.<br />

Deutscher Schwimm-Verband e.V. 2012<br />

Seite 15

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