Bau- und Ausstattungsanforderung DSV
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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausstattungsanforderung</strong>en für wettkampfgerechte Schwimmsportstätten<br />
Die Wassertemperatur sollte 25 bis 28 °C betragen.<br />
Für komplette Sprunganlagen, also besonders bei Kategorie A <strong>und</strong> B<br />
empfiehlt sich die Anlage eines Aufwärme- <strong>und</strong> Wärmebeckens zur Nutzung<br />
der Springsportler während des Wettkampfes ggf. während des Trainings.<br />
Das Becken sollte eine Größe von ca. 15 bis 20 m², bei einer Tiefe von 1,00<br />
bis 1,20 m, ausweisen. Eine Unterwasserbank, mind. 4,00 m lang, sollte<br />
vorhanden sein. Die Beckenanlage kann sowohl als feste Ortsanlage oder<br />
aber auch als temporäre Anlage zur Verfügung stehen. Wassertemperatur ca.<br />
35 °C. Ein Anschluss an die Wasseraufbereitung ist gr<strong>und</strong>sätzlich erforderlich.<br />
Für die Wertungstätigkeit Sprungrichter ist die Installation von Sitzen in einer<br />
Höhe von 1,50 – 2,00m über dem Wasserspiegel an beiden Längsseiten des<br />
Springerbeckens – unter Beachtung der Kategorie der Sprunganlage-<br />
vorzusehen bzw. anzuordnen.<br />
BA 3.4 Becken-Ausstiege / -Einstiege<br />
Beckenaus-/-einstiege sind in Form von Leitern in Nischen vorzugsweise an<br />
den beiden seitlich der Sprunganlagen gelegenen Beckenwände vorzusehen,<br />
jeweils mindestens 10,00 m vor der am weitesten über den Beckenrand<br />
vorragenden Absprungstelle.<br />
Treppen können unter Sprunganlagen außerhalb des Beckenmaßes<br />
eingebaut werden. Sie dienen dann den aktiven Springern während Training<br />
<strong>und</strong> Wettkampf zum schnellen Ausstieg aus dem Wasser. Die Nutzung<br />
solcher Treppen eignet sich wegen der bestehenden Unfallgefahr nicht beim<br />
weitgehend ungeregelten Sprungbetrieb allgemeiner Badegäste. Die<br />
Treppenanlagen sollten daher absperrbar sein.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung der Beckenmaße, die für wettkampforientiertes<br />
Wasserspringen benötigt werden, sind den jeweils aktuellen Ausgabe zu entnehmen.<br />
Die 1,20 m bis 1,35 m unter dem Wasserspiegel an den Beckenwänden<br />
befindlichen vorstehenden Raststufen bleiben bei den erforderlichen<br />
Sicherheitsmaßen unberücksichtigt.<br />
Deutscher Schwimm-Verband e.V. 2012<br />
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