Bau- und Ausstattungsanforderung DSV
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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausstattungsanforderung</strong>en für wettkampfgerechte Schwimmsportstätten<br />
üblicherweise nicht rostenden Metalle - Edelstahlrohre <strong>und</strong> -Profile – zum<br />
Einsatz.<br />
Die Leiterbreite beträgt ca. 0,50 m, die Auftrittstiefe der Trittstufen mindestens<br />
0,07 m. Die Auftrittsoberflächen sind rutschhemmend (Rutschhemmgruppe C<br />
nach GUV-I 8527) auszubilden, die Stufensteigung darf bis 025m betragen.<br />
Die Aufstiege werden mit beidseitigen Handläufen, parallel zu den<br />
Treppenholmen im Abstand von 15-20 cm verlaufend ausgestattet. Sie<br />
beginnen ca. 0,90 m über Boden- bzw. Plattformoberfläche. Die Handläufe<br />
sind ohne Abstand <strong>und</strong> absatzlos in den Geländerhandlauf der Sprunganlage<br />
<strong>und</strong> in die Holme am Treppenbeginn einzubinden. Handlaufholmdurchmesser<br />
ca. 40mm. Treppenholmdurchmesser entsprechend statischem Bedarf.<br />
Aufstiege zu Sprunganlagen über 3,00m Höhe dürfen nicht durchlaufend<br />
ausgebildet sein. Sie sind spätestens nach 3,00 m mit Podesten zu<br />
unterbrechen.<br />
Für die Aufstiege (Stufenleitern) sind gegen unbefugtes Besteigen<br />
Absperrvorrichtungen - Einhängeplatten mit Aushebesicherung dgl. -<br />
vorzuhalten. Für Sprunganlagen der Kategorie A empfiehlt sich zusätzlich zu<br />
den o.a. Aufstiegen die Anlage eines Aufzuges zur Bedienung der 10 m-<br />
Plattform.<br />
* vorzugsweise an 1 m – Plattformen, Ausführung hier auch aus Beton<br />
Deutscher Schwimm-Verband e.V. 2012<br />
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