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doppelseitige - Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

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5.1.1<br />

Hinweis:<br />

Die Forschungsergebnisse im Projekt »Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft«<br />

machen deutlich, dass die Klärung von Arbeitsbeziehungen und Abläufen<br />

innerhalb des Jugendhilfe- und Rechtssystems eine wichtige Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine gelingende fallübergreifende Kooperation zwischen beiden Systemen<br />

ist.<br />

Zunächst gilt: Zu Beginn der Kooperation sollten Erwartungen, Ziele und<br />

Entscheidungsbefugnisse geklärt sowie eine Kooperationsverantwortliche oder<br />

ein -verantwortlicher festgelegt werden. Ziel der fallübergreifenden Kooperation<br />

ist es, zu Kooperationsvereinbarungen zu kommen. Dabei sollte generell<br />

auch fallübergreifend der allgemeine Umgang mit besonders konflikthaften<br />

Familien besprochen werden. Zudem stehen der fachliche Austausch und das<br />

gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund.<br />

Hinweis:<br />

Die Ergebnisse der Kooperationstreffen sollten <strong>für</strong> die nicht anwesenden KooperationspartnerInnen<br />

verfügbar gemacht werden, da nicht davon auszugehen<br />

ist, dass sich alle mit Trennungs- und Scheidungsfamilien befassten Professionellen<br />

an der fallübergreifenden Kooperation beteiligen können.<br />

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass in der Fachöffentlichkeit fachliche<br />

Standards verbreitet werden. Standards dienen der genauen Beschreibung<br />

von konkreten Vorgehensschritten der KooperationspartnerInnen untereinander.<br />

Diese können sich beispielsweise auf die Verabredung von Rechtsanwält-<br />

Innen bezüglich der angemessenen Ausgestaltung von Schriftsätzen beziehen<br />

oder auf eine Beschreibung der verschiedenen Zugangswege der Eltern in die<br />

Beratungsstelle.<br />

Hinweis:<br />

Es empfiehlt sich, Kooperationen regelmäßig auszuwerten, die Vereinbarungen<br />

zu prüfen und sie gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen oder<br />

fachliche Entwicklungen anzupassen (vgl. Santen van/Seckinger 2003).<br />

Zentrale Themen fallübergreifender Kooperation sind<br />

• Bestimmung von Verfahrensweisen,<br />

• Vereinbarung der Strukturen <strong>für</strong> Fallübergaben und Informationsaustausch,<br />

• Festlegung fachlicher Standards sowie<br />

• Austausch des Fachwissens und Klärung der verwendeten Begriffe.<br />

Von besonderer Bedeutung sind außerdem effektive und transparente Übergaben<br />

von einer Institution an die andere. Darüber hinaus dient die fallübergreifende<br />

Kooperation der Klärung der Frage, welche Informationen zwischen<br />

den einzelnen KooperationspartnerInnen ausgetauscht werden (müssen) und<br />

wie dies unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen geschehen<br />

kann (s. Punkt 4.2).<br />

Relevant <strong>für</strong> die Arbeit mit hochkonflikthaften Eltern ist es zu analysieren, wie<br />

die Situation der betroffenen Kinder verbessert und durch welche fallübergreifenden<br />

Maßnahmen dies erreicht werden kann.<br />

Welche Bedeutung hat fallübergreifende Kooperation im Kontext<br />

hochkonflikthafter Trennungen und Scheidungen?<br />

In den Regionen der Befragten des Forschungsprojekts »Kinderschutz bei<br />

hochstrittiger Elternschaft« werden in der Regel Arbeitskreise unterhalten, die<br />

nicht speziell <strong>für</strong> hochkonflikthafte Kontexte gegründet wurden, sondern sich<br />

zunächst auf alle Trennungs- und Scheidungsfamilien beziehen. Daneben gibt<br />

es auch Fachkräfte, die gute funktionierende Kooperationsbeziehungen pflegen,<br />

welche jedoch nicht in Arbeitskreisen institutionalisiert sind. Zugleich<br />

erwägen weitere Befragte aufgrund zunehmender hochkonflikthafter Fälle,<br />

Arbeitskreise mit dem Ziel zu etablieren, grundsätzliche Fragen zu Kindschaftssachen<br />

bei Trennung und Scheidung fallübergreifend zu klären. Dies<br />

erscheint aus der Sicht der Befragten im Forschungsprojekt »Kinderschutz bei<br />

hochstrittiger Elternschaft« sehr sinnvoll, da den Arbeitskreisen im Kontext<br />

hochkonflikthafter Trennungs- und Scheidungsfamilien eine hohe Bedeutung<br />

zukommt, und zwar aus folgenden Gründen: Professionelle haben es in diesem<br />

Feld schwer, sich den bestehenden Konflikten und emotionalen Spannungen<br />

zu entziehen und mit den betroffenen Eltern in de-eskalierender Weise umzugehen<br />

sowie auf ihre kommunikative Strategie einzugehen. Für die Professionellen<br />

besteht tendenziell das Risiko, sich von den Eltern instrumentalisieren<br />

und gegeneinander ausspielen zu lassen. Dies kann eher verhindert werden,<br />

wenn die unterschiedlichen Akteure die Handlungsaufträge und Arbeitsweisen<br />

gegenseitig kennen und einschätzen können.<br />

Gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen und fachliche Standards zu entwickeln,<br />

reduziert zugleich Handlungsunsicherheit und Aktionismus im Einzelfall.<br />

Denn gerade bei eskalierten Konflikten kann <strong>für</strong> die Professionellen<br />

ein hoher Handlungsdruck und Hilflosigkeit entstehen. Professionelle Akteure<br />

können sich durch diese Dynamik aufgefordert fühlen, über die Grenzen ihrer<br />

Zuständigkeiten hinweg Handlungsaufträge und Verantwortung anderer<br />

zu übernehmen oder eigene Aufgabenbereiche an andere zu übertragen. Hier<br />

können klar umrissene Grenzen beruflicher Zuständigkeiten entlastend <strong>für</strong> die<br />

Akteure sein.<br />

Hinweis:<br />

Zudem wirken fallübergreifende verlässliche und transparente Rahmenbedingungen<br />

vertrauensbildend auf die betroffenen Eltern. Sie geben auch ihnen<br />

Sicherheit im ansonsten unübersichtlichen Netz verschiedener AnsprechpartnerInnen.<br />

Gleichzeitig wirken klare Regeln und Grenzen indirekt strukturierend<br />

auf das Verhalten der Eltern ein und können die Konfliktbewältigung<br />

begünstigen.<br />

Die Anwendung von fallübergreifenden Kooperationsvereinbarungen kann<br />

in Fällen konflikthafter Trennungs- und Scheidungsfamilien zu nachhaltigen<br />

Lösungen beitragen. Es muss trotzdem damit gerechnet werden, dass Konflikte<br />

ungelöst bleiben oder sich zuspitzen. Nach den im Forschungsprojekt<br />

50 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung <strong>für</strong> die Praxis 51 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung <strong>für</strong> die Praxis<br />

5.1.1

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