04.10.2013 Aufrufe

Polizeivertrag - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Polizeivertrag - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Polizeivertrag - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Information<br />

der<br />

KVBB<br />

29. Erg.-Lfg. - Stand: 01. Oktober 2002<br />

<strong>Polizeivertrag</strong><br />

9.6.<br />

⎯⎯⎯<br />

15/22<br />

(2) Die Polizeivollzugsbeamten, die zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften<br />

verpflichtet sind oder sich in geschlossenen Einsätzen<br />

und Übungen befinden, werden vom Ärztlichen Dienst der Polizei<br />

betreut.<br />

(3) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur<br />

Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst<br />

ausreichend und zweckmäßig ist.<br />

(4) Die Polizeivollzugsbeamten erhalten von ihrem Dienstvorgesetzten<br />

einen Behandlungsschein, der für ein Kalendervierteljahr gilt und vor<br />

der Behandlung dem Arzt ausgefüllt auszuhändigen ist.<br />

(5) Eine nach Art der Erkrankung notwendige weitere Behandlung wird<br />

auf Veranlassung des erstbehandelnden Arztes durch Ausstellung<br />

eines Überweisungsscheines gewährt.<br />

(6) In dringenden Fällen kann der Arzt auch ohne Behandlungs- oder<br />

Überweisungsschein in Anspruch genommen werden. Die Polizeivollzugsbeamten<br />

haben den Arzt darauf hinzuweisen, daß sie<br />

Anspruch auf Heilfürsorge nach dieser Verordnung haben. Der<br />

Behandlungs- oder Überweisungsschein ist unverzüglich<br />

nachzureichen.<br />

§ 5<br />

Zahnärztliche Behandlung<br />

(1) § 4 Abs. 1 und 6 gilt entsprechend.<br />

(2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes,<br />

die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-,<br />

Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen<br />

Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!