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(Un)veränderbarer Kern in der Verfassungen von ... - Diplomovka

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ABSTRAKT<br />

HENČEKOVÁ, Slavomíra: (<strong>Un</strong>)<strong>verän<strong>der</strong>barer</strong> <strong>Kern</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Verfassungen</strong> <strong>von</strong> Deutschland,<br />

Tschechien und beson<strong>der</strong>s <strong>von</strong> <strong>der</strong> Slowakei [Deutsch-Tschechisch-Polnisches Sem<strong>in</strong>ar].<br />

<strong>Un</strong>iversität Regensburg. Fakultät <strong>der</strong> Rechtswissenschaft. Regensburg: FR UR, 2012.<br />

Seitenanzahl: 36<br />

Der Zweck dieser Arbeit ist, die <strong>Verfassungen</strong> <strong>von</strong> drei Staaten zu vergleichen, um zu<br />

herausf<strong>in</strong>den, ob <strong>in</strong> diesen irgendwelche Klauseln existieren, die unverän<strong>der</strong>bar s<strong>in</strong>d. Wenn<br />

ja, <strong>in</strong> welchen <strong>Verfassungen</strong>, warum und was alles diese unverän<strong>der</strong>baren Klauseln umfassen.<br />

Die Betonung liegt auf die Verfassung <strong>der</strong> Slowakischen Republik, wo dieses Problem bis<br />

jetzt nicht endgültig gelöst wurde. Diese Arbeit beschäftigt sich mit <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Situation<br />

de lege lata nach dem geltenden positiven Recht, aber nicht ausschließlich danach. Der<br />

<strong>Kern</strong>punkt dieser Arbeit ist die Frage, ob das Verfassungsgesetz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Slowakei<br />

verfassungswidrig se<strong>in</strong> kann, die mit dem ganzen Thema sehr eng zusammenhängt, weil die<br />

Verfassungsgesetze sehr oft die s<strong>in</strong>d, die den möglichen unverän<strong>der</strong>baren <strong>Kern</strong> <strong>der</strong><br />

Verfassung anfechten können. Um die mögliche Lösung zu f<strong>in</strong>den, werden Art. 86 Buchst. a),<br />

152 Abs. 4 <strong>der</strong> slowakischen Verfassung und allgeme<strong>in</strong> die These <strong>der</strong> unverän<strong>der</strong>baren <strong>Kern</strong>,<br />

die Schutz <strong>der</strong> Grundrechte im Zusammenhang mit dem Hauptthema analisiert. Zum Schluss<br />

werden e<strong>in</strong> paar Ideen <strong>der</strong> möglichen Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> slowakischen Verfassung angeboten.<br />

Das Ziel dieser Arbeit ist auch auf die Aktualität dieses Themas und se<strong>in</strong>er verbreiteten<br />

Verwendungsmöglichkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Die Arbeit ist <strong>in</strong> drei Kapitel verteilt. Das Erste ist noch <strong>in</strong> zwei <strong>Un</strong>terkapitel verteilt,<br />

die sich mit dem Weg zum Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> Weimarer Zeit und<br />

dann selbst mit dem Art. 79 Abs. 2 (die Ewigkeitsklausel) beschäftigen. Das zweite Kapitel<br />

umfasst die tschechische Verfassungsordnung. Es besteht auch aus zwei <strong>Un</strong>terkapiteln. Das<br />

Erste enthält e<strong>in</strong> paar allgeme<strong>in</strong>e Erkentnisse über den unverän<strong>der</strong>baren <strong>Kern</strong> und das Zweite<br />

konkretisiert diese allgeme<strong>in</strong>en Erkentnisse im Bereich <strong>der</strong> tschechischen Verfassung und<br />

demonstriert sie beson<strong>der</strong>s auf die drei wichtigsten Beschlüsse des Verfassungsgerichts über<br />

dieses Thema. Das letzte, dritte Kapitel ist das umfangreichste, bildet <strong>der</strong> <strong>Kern</strong> <strong>der</strong> ganzen<br />

Arbeit und spricht über die slowakische Verfassung. Sie ist <strong>in</strong> weiteren drei <strong>Un</strong>terkapiteln<br />

verteilt. Das Erste hat zwei Teilen und beschäftigt sich zuerst mit <strong>der</strong> Zuständigkeit des<br />

Nationalrates <strong>der</strong> Slowakei beim Erlass <strong>von</strong> Verfassungsgesetzen und dann mit <strong>der</strong><br />

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