(Un)veränderbarer Kern in der Verfassungen von ... - Diplomovka
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1 Deutsche Verfassung<br />
1.1 Weg zum Art. 79 Abs. 3 des Grundegesetzes (GG)<br />
Die Verfassung des Deutschen Reichs (weiter nur Weimarer Verfassung), die am 14.<br />
August 1919 <strong>in</strong> Kraft trat, war nach <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Experten e<strong>in</strong>e wirklich demokratische<br />
Verfassung mit allen den wichtigsten Grundrechtspr<strong>in</strong>zipen. Diese Verfassung konnte aber<br />
nicht die Machtübernahme <strong>der</strong> NSDAP am 30. Januar 1933 verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Die Hitlers Diktatur<br />
wurde trotzdem errichtet. Natürlich war das nicht nur Schuld <strong>der</strong> Weimarer Verfassung. Es<br />
gab auch an<strong>der</strong>e Faktoren, die am Anfang dieser traurigen Geschichte für die ganze Welt<br />
standen (z.B. Partei- und Parlamentsmüdigkeit des Bürgertums, 5 ke<strong>in</strong>e Fähigkeit,<br />
Kompromisse zu machen, 6 wirtschaftliche Krise und vor allem die Mentalität des Volkes 7 ).<br />
Trotzdem gehört <strong>der</strong> Weimarer Verfassung e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Verantwortung dafür, dass sie<br />
die Errichtung <strong>der</strong> Führerdiktatur ermöglichte, was niemals mehr wi<strong>der</strong>holen kann.<br />
Die Weimarer Verfassung galt auch nach <strong>der</strong> Machtübernahme <strong>der</strong> NSDAP formell<br />
fort. Sie wurde jedoch materiell weitestgehend außer Kraft gesetzt. Das passierte durch<br />
die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz <strong>von</strong> Volk und Staat (bekannt auch<br />
als Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933, nur e<strong>in</strong> Tag nach dem<br />
Reichstagsbrand. Die Verordnung nicht nur setzte e<strong>in</strong> großes Bündel <strong>der</strong> Grundrechte außer<br />
Kraft 8 , son<strong>der</strong>n auch bildete die Grundlage für die Verhängung <strong>von</strong> Schutzhaft, die<br />
E<strong>in</strong>richtung <strong>von</strong> Konzentrationslagern und die Beschlagnahme des Eigentums<br />
staatsfe<strong>in</strong>dlicher Personen. Diese Verordnung bildete e<strong>in</strong> <strong>der</strong> zentralen Grundgesetze des<br />
Nationalsozialismus. Sie wurde trotz ihres vorläufigen Charakters <strong>von</strong> den Nazis nie<br />
aufgehoben und nicht nur zur Abwehr kommunistischer staatsgefährden<strong>der</strong> Gewaltakte<br />
5<br />
HEIBER, H.: Die Weimarer Republik. München: DTV, 2002<br />
6<br />
Vgl. hierzu: BRACHER, K-D.: Die Auflösung <strong>der</strong> Weimarer Republik. 1. Aufl., 1955, Kapitel: III: Die<br />
Parteien im demokratischen Raum, 1: Über Funktion und Charakter <strong>der</strong> Parteien, Teil: Parteiensystem und<br />
Interessengruppen<br />
7<br />
Vgl. hierzu: E<strong>in</strong>e demokratische Regierungsform kann dann durch e<strong>in</strong>e Diktatur ersetzt werden, wenn es ke<strong>in</strong><br />
demokratisches Bewußtse<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung gibt und die Demokratie die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft aus<br />
Sicht ihrer Bürger nicht mehr bewältigen kann. In: NOWAK, B.: „Bonn ist nicht Weimar“ – und Berl<strong>in</strong> auch<br />
nicht? Überlegungen zum politischen System <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. In<br />
http://www.benoroe.de/files/bonn_weimar.pdf<br />
8<br />
z.B. die Freiheit <strong>der</strong> Person, die <strong>Un</strong>verletzlichkeit <strong>der</strong> Wohnung, das Brief-, Post-, Telegraphen- und<br />
Fernsprechgeheimnis, die Me<strong>in</strong>ungsfreiheit, das Verbot <strong>der</strong> Zensur, die Versammlungs- und<br />
Vere<strong>in</strong>igungsfreiheit, das Eigentum samt Entschädigung bei Enteignung<br />
6