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Frank Hüesker Kommunale Daseinsvorsorge in der ...

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6 Leistungen <strong>der</strong> Wasserbetriebe des Landes Berl<strong>in</strong><br />

6.2 Generelle Regelungen und Än<strong>der</strong>ungen am Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz 1999<br />

Zahlreiche Verordnungen regulieren den Wassersektor, sie wurden <strong>in</strong> Kapitel 3.5 aufgelistet.<br />

Auf den Tr<strong>in</strong>kwasserschutz s<strong>in</strong>d die zehn Wasserschutzgebietsverordnungen gerichtet. 710 Die<br />

beiden auf Abwässser bezogenen Verordnungen, die <strong>Kommunale</strong> Abwasserverordnung von<br />

1996 und die Landesabwasserbeseitigungsverordnung von 2003, setzen EU-Recht um und<br />

dienen dem Schutz <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Bevölkerung und Natur vor möglichen schädlichen Auswirkungen<br />

des Abwassers. Adressat dieser Regelungen s<strong>in</strong>d die Berl<strong>in</strong>er Wasserbetriebe als Abwasserbeseitigungspflichtiger<br />

laut Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz. Dabei geht es auch um die qualitativen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Abwasserre<strong>in</strong>igung, wie diese zu überprüfen und zu messen s<strong>in</strong>d.<br />

Drei weitere abwasserbezogene Verordnungen – Indirekte<strong>in</strong>leiterverordnung von 2005, Nie<strong>der</strong>schlagswasserfreistellungsverordnung<br />

von 2001 sowie die Emissionserklärungsverordnung<br />

Abwasser von 2002 – zielen nicht auf die Berl<strong>in</strong>er Wasserbetriebe, son<strong>der</strong>n auf die Abwasserproduzenten.<br />

Gleiches gilt für die Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Gewässerverschmutzung durch Programme von<br />

2001 und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und<br />

über Fachbetriebe von 2006.<br />

Wie zu sehen ist, wurden diese Verordnungen großenteils nach <strong>der</strong> Teilprivatisierung erlassen<br />

o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t, was hier festzuhalten, aber nicht im Detail untersucht werden kann. Vielmehr<br />

<strong>in</strong>teressieren nun die Än<strong>der</strong>ungen am Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz, die 1999 vorgenommen wurden.<br />

Das Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz wurde im Zuge <strong>der</strong> Teilprivatisierung an zahlreichen Stellen ergänzt.<br />

Im Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Version von 2005 werden die Berl<strong>in</strong>er Wasserbetriebe<br />

16 Mal genannt. 13 dieser 16 Nennungen wurden im Mai 1999 e<strong>in</strong>geführt. Relevant im Rahmen<br />

dieser Untersuchung s<strong>in</strong>d dabei folgende Neuregelungen:<br />

1. Zunächst reguliert <strong>der</strong> neue § 24a Berl<strong>in</strong>er Wassergesetz das zukünftige Verhältnis zwischen<br />

dem Land Berl<strong>in</strong> und den teilprivatisierten Anstalt öffentlichen Rechts:<br />

709 Moss, Timothy et al.: Zum Verhältnis von Geme<strong>in</strong>schaftsgütern und Geme<strong>in</strong>wohl, S. 9 f.<br />

710 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes<br />

für das Wasserwerk Johannisthal vom 06.04.2009; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Verordnung<br />

über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Buch vom 06.04.2009; Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung: Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde<br />

vom 16.10.2001; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes<br />

für das Wasserwerk Erkner vom 12.10.2000; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Verordnung über<br />

die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen vom 31.08.1999; Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung: Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk<br />

Jungfernheide <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung vom 06.04.2009; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Verordnung über die<br />

Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Staaken vom 16.10.2001; Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung: Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Spandau vom<br />

22.06.2005; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz: Verordnung über die Festsetzung des<br />

Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tegel vom 31.08.1995; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Verordnung<br />

über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Wuhlheide und Kaulsdorf vom<br />

11.10.1999.<br />

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