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Unterschriften - Wemepes.ch

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Re<strong>ch</strong>tskunde für Ni<strong>ch</strong>tjuristen/Hilfe zur Selbsthilfe vor BRdvD-Geri<strong>ch</strong>ten Heft 120101<br />

Aus oben genannten Verfahrensakten wie heute praktis<strong>ch</strong> in jedem Verfahren an<br />

bundesrepublikanis<strong>ch</strong>en Besatzungsre<strong>ch</strong>tsgeri<strong>ch</strong>ten ist erkennbar, dass im ganzen<br />

derzeitigen Deuts<strong>ch</strong>land hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Ri<strong>ch</strong>ters<strong>ch</strong>riften au<strong>ch</strong> unter Protokolle, Urs<strong>ch</strong>riften,<br />

Verkündungen, fristsetzenden Verfügungen, Urteilen und Bes<strong>ch</strong>lüssen fast immer verweigert<br />

werden.<br />

Immer häufigere Hinweise auf ni<strong>ch</strong>t unters<strong>ch</strong>riebene und mit Mas<strong>ch</strong>inen erstellte<br />

Geri<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>reiben – wel<strong>ch</strong>e sind das eigentli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t? - , wel<strong>ch</strong>e weder Auftraggeber no<strong>ch</strong><br />

Absender erkennen lassen, zeigen, dass Verfassungsho<strong>ch</strong>verräter in Ri<strong>ch</strong>terrobe zum<br />

Eigens<strong>ch</strong>utz die verfassungsgemäße Ordnung zunehmend ausgehebelt haben und weiter<br />

aushebeln und so au<strong>ch</strong> die Mens<strong>ch</strong>enwürde der Re<strong>ch</strong>tsu<strong>ch</strong>enden in der Bundesrepublik in<br />

den Staub treten.<br />

Und wenn man jetzt au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> die hands<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> geleisteten "<strong>Unters<strong>ch</strong>riften</strong>" von<br />

Justizangestellten, angebli<strong>ch</strong>en Urkundsbeamten, Ri<strong>ch</strong>tern, Geri<strong>ch</strong>tsvollziehern, Notaren und<br />

Anwälten näher betra<strong>ch</strong>tet, so fällt auf, dass in der überwiegenden Zahl der Vorlagen genau<br />

au<strong>ch</strong> diese Methode der Unterzei<strong>ch</strong>nung mit unleserli<strong>ch</strong>en Paraphen, Kringeln, Wellen und<br />

Hieroglyphen flä<strong>ch</strong>endeckend in Deuts<strong>ch</strong>land betrieben wird, um jegli<strong>ch</strong>e Zuordnung von<br />

Verantwortli<strong>ch</strong>keit vorsorgli<strong>ch</strong> zu unterlaufen.<br />

Hierzu folgen jetzt einige Beispiele für eine si<strong>ch</strong> amüsierende deuts<strong>ch</strong>e Öffentli<strong>ch</strong>keit, die si<strong>ch</strong><br />

s<strong>ch</strong>on auf die Wiederaufnahmeverfahren in einem tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en verläßli<strong>ch</strong>en Deuts<strong>ch</strong>en<br />

Re<strong>ch</strong>tsstaat freuen darf:<br />

Jordan, AG BS, Fristsetzung ganz ohne Unters<strong>ch</strong>rift<br />

Pedro Adelino Serra de Oliveira, LG BS<br />

No<strong>ch</strong> Unbekannter, LG BS, 1. Strafkammer<br />

Dr. Uta Inse Engemann, LG BS<br />

Glei<strong>ch</strong>mann, AG CLZ, manipuliert GVP<br />

Notar und Re<strong>ch</strong>tsanwalt kann so ni<strong>ch</strong>ts beglaubigen<br />

Ni<strong>ch</strong>tige Beglaubigung<br />

Der große Bluff: Dieses S<strong>ch</strong>reiben ist mas<strong>ch</strong>inell erstellt und gilt ohne Unters<strong>ch</strong>rift Seite 16

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