Nr. 46 - AHK Italien
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NewSletter<br />
recht<br />
&steuern<br />
4<br />
SeIte<br />
steuerrecht<br />
itaLien: neue investitionsanreize für unternehMen (treMonti-ter)<br />
Mit dem Sommerhaushaltsgesetz 2009 wurden Vergünstigungen für Unternehmen geschaffen<br />
(sog. Drittes tremonti-Gesetz, welches das erste und zweite tremonti-Gesetz kopiert). Durch<br />
Investitionsanreize für neue Maschinen soll der wirtschaft ein Impuls gegeben werden.<br />
Die Vergünstigungen gelten für alle unternehmerisch tätigen Personen. Ausgenommen<br />
sind Personen, welche nicht unternehmerisch oder freiberuflich tätig sind.<br />
Insbesondere sind von der besteuerung des Unternehmenseinkommens 50% des wertes<br />
von Investitionen in Maschinen und Anlagen, welche im Abschnitt 28 der AteCo-tabelle<br />
2007 aufgeführt sind, ausgenommen, wenn diese zwischen dem 1. Juli 2009 und dem<br />
30. Juni 2010 vorgenommen werden.<br />
Die Vergünstigung wird widerrufen, wenn der Unternehmer vor dem zweiten auf den<br />
erwerb folgenden Steuerjahr die Maschinen an Dritte überträgt oder zu unternehmensfremden<br />
Zwecken verwendet.<br />
Die Vergünstigung wird gleichfalls widerrufen, wenn die vergünstigten Güter an Personen<br />
übertragen werden, die keine betriebsstätte innerhalb des europäischen wirtschaftsraums<br />
haben.<br />
rechtsanwältin Dr. Cora Steinringer<br />
cora.steinringer@studiopirola.com<br />
Dott. Ignazio la Candia<br />
ignazio.la.candia@studiopirola.com<br />
deutschLand: erbschaftsteuer auf betriebsverMÖgen<br />
Vor eintreten der erbschaftsteuerreform ab 01.01.2009 gab es bereits heftige Diskussionen,<br />
inwieweit die erbschaftsteuer zu einer bedrohung für die eintretenden erben werden<br />
würde und inwieweit dadurch betriebe in ihrer existenz gefährdet würden.<br />
Zur Vermeidung dieser Probleme sieht der Gesetzgeber nunmehr folgendes vor:<br />
Der jeweilige betrieb wird, wenn kein anderes stichhaltiges Gutachten vorliegt, mit dem<br />
sogenannten vereinfachten ertragswertverfahren auf basis der erträge der letzten 3 Jahre<br />
ermittelt.<br />
Der so ermittelte ertragswert stellt grundsätzlich die bemessungsgrundlage für die erbschaftsteuer<br />
dar, aber im Falle der betriebsfortführung können 85% bzw. 100% dieses<br />
wertes von der Steuer freigestellt werden.<br />
Dieser sogenannte Verschonungsabschlag wird gewährt, wenn 7 Jahre lang insgesamt<br />
650 % der zuletzt festgestellten lohnsumme nicht unterschritten werden (dann Verschonung<br />
von 85%) oder aber 10 Jahre lang insgesamt 1000% nicht unterschritten werden<br />
(dann vollständige Freistellung).<br />
Derzeit wird darüber diskutiert, daß kurzarbeitergeld bei der berechnung der Ausgangslohnsumme<br />
wohl nicht abgezogen werden kann.<br />
es bieten sich natürlich dort Gestaltungsspielräume in der aktuellen krise dort, wo die<br />
ergebnisse der letzten 3 Jahre und die Ausgangslohnsumme niedrig ist, wenn für den<br />
betrieb eine günstige Fortführungsprognose gegeben werden kann. In diesem Fall kann<br />
die erbschaftsteuer erheblich, unter Umständen sogar ganz, reduziert werden.<br />
Dipl.-kfm. Martin Seiler, Steuerberater<br />
seiler@seiler-partner.de<br />
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oktober 2009 | <strong>46</strong>