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Nr. 46 - AHK Italien

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NewSletter<br />

recht<br />

&steuern<br />

4<br />

SeIte<br />

steuerrecht<br />

itaLien: neue investitionsanreize für unternehMen (treMonti-ter)<br />

Mit dem Sommerhaushaltsgesetz 2009 wurden Vergünstigungen für Unternehmen geschaffen<br />

(sog. Drittes tremonti-Gesetz, welches das erste und zweite tremonti-Gesetz kopiert). Durch<br />

Investitionsanreize für neue Maschinen soll der wirtschaft ein Impuls gegeben werden.<br />

Die Vergünstigungen gelten für alle unternehmerisch tätigen Personen. Ausgenommen<br />

sind Personen, welche nicht unternehmerisch oder freiberuflich tätig sind.<br />

Insbesondere sind von der besteuerung des Unternehmenseinkommens 50% des wertes<br />

von Investitionen in Maschinen und Anlagen, welche im Abschnitt 28 der AteCo-tabelle<br />

2007 aufgeführt sind, ausgenommen, wenn diese zwischen dem 1. Juli 2009 und dem<br />

30. Juni 2010 vorgenommen werden.<br />

Die Vergünstigung wird widerrufen, wenn der Unternehmer vor dem zweiten auf den<br />

erwerb folgenden Steuerjahr die Maschinen an Dritte überträgt oder zu unternehmensfremden<br />

Zwecken verwendet.<br />

Die Vergünstigung wird gleichfalls widerrufen, wenn die vergünstigten Güter an Personen<br />

übertragen werden, die keine betriebsstätte innerhalb des europäischen wirtschaftsraums<br />

haben.<br />

rechtsanwältin Dr. Cora Steinringer<br />

cora.steinringer@studiopirola.com<br />

Dott. Ignazio la Candia<br />

ignazio.la.candia@studiopirola.com<br />

deutschLand: erbschaftsteuer auf betriebsverMÖgen<br />

Vor eintreten der erbschaftsteuerreform ab 01.01.2009 gab es bereits heftige Diskussionen,<br />

inwieweit die erbschaftsteuer zu einer bedrohung für die eintretenden erben werden<br />

würde und inwieweit dadurch betriebe in ihrer existenz gefährdet würden.<br />

Zur Vermeidung dieser Probleme sieht der Gesetzgeber nunmehr folgendes vor:<br />

Der jeweilige betrieb wird, wenn kein anderes stichhaltiges Gutachten vorliegt, mit dem<br />

sogenannten vereinfachten ertragswertverfahren auf basis der erträge der letzten 3 Jahre<br />

ermittelt.<br />

Der so ermittelte ertragswert stellt grundsätzlich die bemessungsgrundlage für die erbschaftsteuer<br />

dar, aber im Falle der betriebsfortführung können 85% bzw. 100% dieses<br />

wertes von der Steuer freigestellt werden.<br />

Dieser sogenannte Verschonungsabschlag wird gewährt, wenn 7 Jahre lang insgesamt<br />

650 % der zuletzt festgestellten lohnsumme nicht unterschritten werden (dann Verschonung<br />

von 85%) oder aber 10 Jahre lang insgesamt 1000% nicht unterschritten werden<br />

(dann vollständige Freistellung).<br />

Derzeit wird darüber diskutiert, daß kurzarbeitergeld bei der berechnung der Ausgangslohnsumme<br />

wohl nicht abgezogen werden kann.<br />

es bieten sich natürlich dort Gestaltungsspielräume in der aktuellen krise dort, wo die<br />

ergebnisse der letzten 3 Jahre und die Ausgangslohnsumme niedrig ist, wenn für den<br />

betrieb eine günstige Fortführungsprognose gegeben werden kann. In diesem Fall kann<br />

die erbschaftsteuer erheblich, unter Umständen sogar ganz, reduziert werden.<br />

Dipl.-kfm. Martin Seiler, Steuerberater<br />

seiler@seiler-partner.de<br />

Deinternational Italia Srl. | Via Napo torriani 29 | 20124 Milano<br />

tel.: 02.39800939 | Fax: 02.66988660 | e-Mail: recht@deinternational.it<br />

oktober 2009 | <strong>46</strong>

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