Nr. 46 - AHK Italien
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NewSletter<br />
recht<br />
&steuern<br />
8<br />
SeIte<br />
KarteLL-und wettbewerbsrecht<br />
deutschLand: Kosten einer wettbewerbsrechtLichen abMahnung<br />
Mit Urteil vom 8. Mai 2008 (I Zr 83/06) hat der bundesgerichtshof (bGH) entschieden, dass<br />
Abgemahnte regelmäßig auch die kosten für die einschaltung eines Anwaltes ersetzen<br />
müssen. Hierbei sei unerheblich, ob der Abmahner eine eigene rechtsabteilung unterhält,<br />
die organisatorisch in der lage wäre, die rechtsverletzung selbst abzumahnen.<br />
Im rechtsstreit ging es um die Abmahnung irreführender behauptungen durch die Deutsche<br />
telekom AG. obwohl die Deutsche telekom AG eine eigene rechtsabteilung unterhält,<br />
hatte sie die beklagte durch ein rechtsanwaltsbüro abmahnen lassen. Da die<br />
beklagte nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgab, erwirkte die Deutsche telekom<br />
AG eine einstweilige Verfügung. Die beklagte vertrat später die Ansicht, sie sei<br />
nicht verpflichtet, die durch die vorprozessuale Abmahnung entstandenen Anwaltskosten<br />
zu erstatten.<br />
Der bGH gab der Deutsche telekom AG recht. ein Unternehmen mit eigener rechtsabteilung<br />
sei nicht gehalten, die eigenen Juristen zur Überprüfung von wettbewerbshandlungen<br />
der Mitbewerber einzusetzen und gegebenenfalls Abmahnungen auszusprechen. es könne<br />
sich dazu einer rechtsanwaltskanzlei bedienen.<br />
LebensMitteL- und futterMitteLrecht<br />
rechtsanwalt Dr. Herbert Asam<br />
www.blume-asam.de<br />
efsa verÖffentLicht gutachten zu gesundheitsbezogenen<br />
angaben<br />
Die eFSA hat am 1.10.2009 eine erste reihe von Gutachten zur wissenschaftlichen Absicherung<br />
gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ von lebensmitteln<br />
veröffentlicht. Diese Gutachten wurden sowohl von der lebensmittelindustrie als auch von<br />
den weiteren im lebensmittelbereich beteiligten mit Spannung erwartet. Denn die eU-weit<br />
geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (siehe Verordnung (eG) <strong>Nr</strong>. 1924/2006) bestimmen,<br />
dass gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ in kommerziellen<br />
Mitteilungen (z.b. auf der etikette und in der werbung) nur dann gemacht werden<br />
dürfen, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und<br />
durch diese abgesichert sind. Ist dies der Fall, werden sie in eine Gemeinschaftsliste zulässiger<br />
Angaben aufgenommen, für deren erstellung die europäische kommission zuständig<br />
ist, die allerdings vorher die eFSA zur wissenschaftlichen Absicherung befragen muss. eine<br />
erste Antwort hierzu hat die eFSA nun in den kürzlich veröffentlichten Gutachten gegeben.<br />
Diese enthalten wissenschaftliche empfehlungen zu zahlreichen gesundheitsbezogenen<br />
Angaben, die sich u.a. auf Vitamine, Mineralstoffe, ballaststoffe, Fette, kohlenhydrate,<br />
Probiotika und pflanzliche Stoffe beziehen. Für die lebensmittelindustrie und die Überwachungsbehörden<br />
sind diese Gutachten insofern von bedeutung, als sie einen Hinweis auf<br />
die wissenschaftliche Absicherung (oder nicht) bestimmter Claims geben und damit für die<br />
bewertung deren Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit hilfreich sein können.<br />
rA Dr. barbara klaus<br />
klaus@meyer-meisterernst.com<br />
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tel.: 02.39800939 | Fax: 02.66988660 | e-Mail: recht@deinternational.it<br />
oktober 2009 | <strong>46</strong>