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Nr. 46 - AHK Italien

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NewSletter<br />

recht<br />

&steuern<br />

8<br />

SeIte<br />

KarteLL-und wettbewerbsrecht<br />

deutschLand: Kosten einer wettbewerbsrechtLichen abMahnung<br />

Mit Urteil vom 8. Mai 2008 (I Zr 83/06) hat der bundesgerichtshof (bGH) entschieden, dass<br />

Abgemahnte regelmäßig auch die kosten für die einschaltung eines Anwaltes ersetzen<br />

müssen. Hierbei sei unerheblich, ob der Abmahner eine eigene rechtsabteilung unterhält,<br />

die organisatorisch in der lage wäre, die rechtsverletzung selbst abzumahnen.<br />

Im rechtsstreit ging es um die Abmahnung irreführender behauptungen durch die Deutsche<br />

telekom AG. obwohl die Deutsche telekom AG eine eigene rechtsabteilung unterhält,<br />

hatte sie die beklagte durch ein rechtsanwaltsbüro abmahnen lassen. Da die<br />

beklagte nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgab, erwirkte die Deutsche telekom<br />

AG eine einstweilige Verfügung. Die beklagte vertrat später die Ansicht, sie sei<br />

nicht verpflichtet, die durch die vorprozessuale Abmahnung entstandenen Anwaltskosten<br />

zu erstatten.<br />

Der bGH gab der Deutsche telekom AG recht. ein Unternehmen mit eigener rechtsabteilung<br />

sei nicht gehalten, die eigenen Juristen zur Überprüfung von wettbewerbshandlungen<br />

der Mitbewerber einzusetzen und gegebenenfalls Abmahnungen auszusprechen. es könne<br />

sich dazu einer rechtsanwaltskanzlei bedienen.<br />

LebensMitteL- und futterMitteLrecht<br />

rechtsanwalt Dr. Herbert Asam<br />

www.blume-asam.de<br />

efsa verÖffentLicht gutachten zu gesundheitsbezogenen<br />

angaben<br />

Die eFSA hat am 1.10.2009 eine erste reihe von Gutachten zur wissenschaftlichen Absicherung<br />

gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ von lebensmitteln<br />

veröffentlicht. Diese Gutachten wurden sowohl von der lebensmittelindustrie als auch von<br />

den weiteren im lebensmittelbereich beteiligten mit Spannung erwartet. Denn die eU-weit<br />

geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (siehe Verordnung (eG) <strong>Nr</strong>. 1924/2006) bestimmen,<br />

dass gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ in kommerziellen<br />

Mitteilungen (z.b. auf der etikette und in der werbung) nur dann gemacht werden<br />

dürfen, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und<br />

durch diese abgesichert sind. Ist dies der Fall, werden sie in eine Gemeinschaftsliste zulässiger<br />

Angaben aufgenommen, für deren erstellung die europäische kommission zuständig<br />

ist, die allerdings vorher die eFSA zur wissenschaftlichen Absicherung befragen muss. eine<br />

erste Antwort hierzu hat die eFSA nun in den kürzlich veröffentlichten Gutachten gegeben.<br />

Diese enthalten wissenschaftliche empfehlungen zu zahlreichen gesundheitsbezogenen<br />

Angaben, die sich u.a. auf Vitamine, Mineralstoffe, ballaststoffe, Fette, kohlenhydrate,<br />

Probiotika und pflanzliche Stoffe beziehen. Für die lebensmittelindustrie und die Überwachungsbehörden<br />

sind diese Gutachten insofern von bedeutung, als sie einen Hinweis auf<br />

die wissenschaftliche Absicherung (oder nicht) bestimmter Claims geben und damit für die<br />

bewertung deren Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit hilfreich sein können.<br />

rA Dr. barbara klaus<br />

klaus@meyer-meisterernst.com<br />

Deinternational Italia Srl. | Via Napo torriani 29 | 20124 Milano<br />

tel.: 02.39800939 | Fax: 02.66988660 | e-Mail: recht@deinternational.it<br />

oktober 2009 | <strong>46</strong>

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