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Alexandra Rüter

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Arbeitsrechtstag<br />

Rhein-Ruhr<br />

03.11.2010<br />

in Essen<br />

<strong>Alexandra</strong> <strong>Rüter</strong> Die Betriebsratsanhörung<br />

Verhaltensbedingte Gründe<br />

• Fehlverhalten, konkrete Tatsachen<br />

• Wiederholungsgefahr (Prognoseprinzip)<br />

• Kein milderes Mittel<br />

• Interessenabwägung<br />

• Ggf. Abmahnungen und Gegendarstellungen<br />

• § 626 BGB:<br />

fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis<br />

des Kündigungsgrundes möglich, inklusive der Anhörung des<br />

Betriebsrats!<br />

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