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Alexandra Rüter

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Arbeitsrechtstag<br />

Rhein-Ruhr<br />

03.11.2010<br />

in Essen<br />

<strong>Alexandra</strong> <strong>Rüter</strong> Die Betriebsratsanhörung<br />

„Der Betriebsrat<br />

2<br />

ist vor<br />

Grundsatz<br />

§102 Abs.1 s.1 und 3 BetrVG<br />

jeder Kündigung<br />

zu hören.“<br />

„Eine ohne Anhörung des Betriebsrats<br />

ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.“

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