Alexandra Rüter
Alexandra Rüter
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Arbeitsrechtstag<br />
Rhein-Ruhr<br />
03.11.2010<br />
in Essen<br />
<strong>Alexandra</strong> <strong>Rüter</strong> Die Betriebsratsanhörung<br />
„Der Betriebsrat<br />
2<br />
ist vor<br />
Grundsatz<br />
§102 Abs.1 s.1 und 3 BetrVG<br />
jeder Kündigung<br />
zu hören.“<br />
„Eine ohne Anhörung des Betriebsrats<br />
ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.“