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RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />

III / J. Umweltverträglichkeitserklärung<br />

J.1 Umweltverträglichkeitserklärung (<strong>UVE</strong>) -<br />

<strong>Zusammenfassung</strong><br />

Revision 1, 14.01.2008<br />

Verfasser: DI Martin Kühnert<br />

Ziviltechnikerbüro für Forstwirtschaft<br />

W<strong>at</strong>tmanngasse 27/2, 1130 Wien<br />

RVH Reststoffverwertungs GmbH<br />

Europastraße 1<br />

7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

INHALT<br />

1 ALLGEMEINES ................................................................................................... 7<br />

1.1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 7<br />

1.2 Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitserklärung ........................ 10<br />

1.3 Aufbau der Umweltverträglichkeitserklärung ............................................ 11<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS .............................................................. 13<br />

2.1 Art und Zweck des Vorhabens .................................................................... 13<br />

2.2 Projektphasen ............................................................................................... 16<br />

2.2.1 Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase .................................................................... 16<br />

2.2.2 Nachsorgephase ............................................................................................................ 16<br />

2.3 Betrachtung der zeitlichen Phasen in der <strong>UVE</strong> .......................................... 17<br />

2.4 Allgemeine Beschreibung der Anlage ........................................................ 18<br />

2.4.1 Standortbeschreibung .................................................................................................... 18<br />

2.4.2 Flächenbeanspruchung .................................................................................................. 20<br />

2.4.3 Straßenanbindung ......................................................................................................... 21<br />

2.4.4 Schienenanbindung ....................................................................................................... 21<br />

2.4.5 Hauptauslegungsd<strong>at</strong>en der Reststof fverwertungsanlage ................................................ 22<br />

2.4.6 Betriebszeiten und Beschäftigte ..................................................................................... 24<br />

2.5 An- u. Abtransporte, innerbetrieblicher Verkehr ........................................ 25<br />

2.5.1 Planfälle Verkehr ........................................................................................................... 25<br />

2.5.2 Anlieferung der Reststoffe ............................................................................................. 26<br />

2.5.3 Anlieferung von Betriebsmitteln und Hilfsbrennstoffen ................................................... 27<br />

2.5.4 Abtransport der Rückstände ........................................................................................... 28<br />

2.6 Verfahrens- und Anlagentechnik ................................................................. 29<br />

2.6.1 Übersicht über die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ....................................... 29<br />

2.6.2 Beschreibung des Anlagenteils Brennstoffannahme .................................................... 32<br />

2.6.3 Beschreibung des Anlagenteils Wirbelschichtanlage ................................................... 34<br />

2.6.4 Beschreibung der Außenanlagen ................................................................................... 40<br />

2.7 Emissionen und Rückstände ....................................................................... 43<br />

2.7.1 Emissionen in die Atmosphäre ....................................................................................... 43<br />

2.7.2 Abwässer ....................................................................................................................... 46<br />

2.7.3 Schall ............................................................................................................................ 47<br />

2.7.4 Licht .............................................................................................................................. 48<br />

Revision 1 Seite 3/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.7.5 Erschütterungen ............................................................................................................ 48<br />

2.7.6 Rückstände .................................................................................................................... 49<br />

2.8 Betriebsstörungen ........................................................................................ 50<br />

2.9 Beschreibung der Bauphase ....................................................................... 51<br />

2.10 Beschreibung von Maßnahmen Dritter .................................................... 52<br />

2.10.1 Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH ............................................................. 52<br />

2.10.2 Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300 ......................................................... 53<br />

3 ALTERNATIVE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN ................................................. 54<br />

3.1 Standortaltern<strong>at</strong>iven ..................................................................................... 54<br />

3.2 Altern<strong>at</strong>ive Verfahren zur Versorgung der Lenzing Fibers GmbH ............ 54<br />

3.3 Technologische Altern<strong>at</strong>iven ....................................................................... 55<br />

4 BEURTEILUNG DURCH DIE FACHBEREICHE DER <strong>UVE</strong> .............................. 56<br />

4.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................... 56<br />

4.1.1 Untersuchungsgebiet zur Beurteilung von Auswirkungen über den Luftpfad ................... 56<br />

4.1.2 Andere fachspezifische Untersuchungsgebiete .............................................................. 58<br />

4.2 Energiewirtschaft .......................................................................................... 59<br />

4.2.1 Energiebedarf für Lenzing Fibers GmbH unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs ....... 59<br />

4.2.2 Energieproduktion durch den Wirbelschichtkessel ......................................................... 60<br />

4.2.3 Betrieb Hilfskessel und Wirbelschichtkessel mit konventionellen Brennstoffen............... 63<br />

4.2.4 Beurteilung der Energieeffizienz nach dem BAT Dokument ........................................ 63<br />

4.2.5 Beurteilung der Energieeffizienz des Wirbelschichtkessels nach der EU -<br />

Abfallrahmenrichtlinie ................................................................................................................... 65<br />

4.2.6 Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen . 67<br />

4.3 Abfallwirtschaft ............................................................................................. 68<br />

4.3.1 Ziele der Abfallwirtschaft - Bedarf für thermische Reststoffverwertung ........................... 68<br />

4.3.2 Abfallwirtschaftliche Darstellung der RVH ...................................................................... 69<br />

4.3.3 Anfallende Rückstände und Abfälle ............................................................................... 70<br />

4.3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die übernommenen Reststoffe und anfallenden<br />

Rückstände (Abfallchemie) ........................................................................................................... 71<br />

4.3.5 Klimarelevante Emissionen (Treibhausgasemissionen) .................................................. 72<br />

4.3.6 Gesamtbewertung aus abfallwirtschaftlicher Sicht.......................................................... 75<br />

4.4 Verkehr .......................................................................................................... 76<br />

4.4.1 Ist-Situ<strong>at</strong>ion (Bestandsverkehr) ...................................................................................... 76<br />

4.4.2 Zukünftiges Verkehrsaufkommen und Abschätzung der Projektauswirkungen ................ 78<br />

Seite 4/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.5 Schalltechnik ................................................................................................. 86<br />

4.5.1 Methodik der schalltechnischen Untersuchung ............................................................... 86<br />

4.5.2 Zielsetzung der schalltechnischen Untersuchung ........................................................... 87<br />

4.5.3 Ergebnisse der Untersuchung zur Betriebsphase ........................................................... 89<br />

4.5.4 Bau- und Errichtungsphasen bzw. Stilllegung ................................................................. 89<br />

4.5.5 Beweissicherung und Kontrolle ...................................................................................... 90<br />

4.5.6 Schalltechnische Gesamtbewertung .............................................................................. 90<br />

4.6 Luft und Klima, Immissionen ....................................................................... 92<br />

4.6.1 Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion ............................................................................... 92<br />

4.6.2 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 93<br />

4.6.3 Methodik Immissionsprognose ....................................................................................... 93<br />

4.6.4 Auswirkungen Betriebsphase ......................................................................................... 95<br />

4.6.5 Auswirkungen Bauphase ................................................................................................ 99<br />

4.7 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie ............................................ 100<br />

4.7.1 Schadstoffe und Bewertungsgrundlagen ...................................................................... 100<br />

4.7.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion ................................................................................................................. 101<br />

4.7.3 Auswirkungen .............................................................................................................. 102<br />

4.7.4 Maßnahmen und Beweissicherung .............................................................................. 103<br />

4.7.5 Gesamtbewertung........................................................................................................ 103<br />

4.8 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald ........................................................... 104<br />

4.8.1 Ist-Zustand................................................................................................................... 104<br />

4.8.2 Auswirkungen in der Bauphase .................................................................................... 104<br />

4.8.3 Auswirkungen in der Betriebsphase ............................................................................. 105<br />

4.8.4 Grenzüberschreitende Auswirkungen ........................................................................... 105<br />

4.8.5 Schlussfolgerung ......................................................................................................... 106<br />

4.9 Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume ....................................... 106<br />

4.9.1 Ist-Zustand................................................................................................................... 106<br />

4.9.2 Auswirkungen .............................................................................................................. 107<br />

4.10 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und Wasserwirtschaft<br />

109<br />

4.10.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ....................................................................... 109<br />

4.10.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion ................................................................................................................. 109<br />

4.10.3 Auswirkungen .............................................................................................................. 113<br />

4.11 Raumordnung .......................................................................................... 117<br />

4.11.1 Auswirkungen Raumordnung ....................................................................................... 117<br />

4.11.2 Auswirkungen auf die Landschaft ................................................................................. 118<br />

4.12 Mensch - Medizin ..................................................................................... 123<br />

4.12.1 Luftschadstoffe ............................................................................................................ 123<br />

Revision 1 Seite 5/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.12.2 Geruch ........................................................................................................................ 124<br />

4.12.3 Schall .......................................................................................................................... 126<br />

4.12.4 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 127<br />

4.12.5 Erschütterungen .......................................................................................................... 128<br />

4.12.6 Freizeit und Erholungsraum ......................................................................................... 129<br />

4.12.7 Auswirkungen in der Nachsorgephase ......................................................................... 129<br />

4.12.8 Gesamtbewertung Mensch - Humanmedizin ................................................................ 129<br />

4.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen ................................................... 130<br />

4.13.1 Luftschadstoffe ............................................................................................................ 130<br />

4.13.2 Geruch ........................................................................................................................ 130<br />

4.13.3 Schall .......................................................................................................................... 130<br />

4.13.4 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 131<br />

4.13.5 Erschütterungen .......................................................................................................... 131<br />

4.13.6 Wasserhaushalt ........................................................................................................... 131<br />

4.13.7 Sonstige Auswirkungen ................................................................................................ 132<br />

5 BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ........................................................... 133<br />

6 BESCHREIBUNG ALLFÄLLIGER SCHWIERIGKEITEN ................................ 134<br />

7 GESAMTBEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT ....................... 135<br />

8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................ 136<br />

Seite 6/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Aufgabenstellung<br />

Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />

Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) eine Wirbelschichtkesselanlage<br />

(im Folgenden kurz RVH) zur thermischen Verwertung von aufbereiteten Abfällen<br />

(Reststoffe) mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung. Hauptzweck der Anlage ist die<br />

Energieerzeugung aus Abfällen für die Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH. Darüber<br />

hinaus verfügbare Wärme kann an weitere Betriebe im Businesspark angeboten und geliefert<br />

werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit und Bereitschaft auch ungarische Betriebe<br />

mit Fernwärme zu beliefern.<br />

Die Energieumwandlung erfolgt in der RVH über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).<br />

Die projektierte Anlage RVH besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen:<br />

Brennstoffannahme<br />

• Haupt-Anlieferhalle<br />

• Lkw-Anlieferungshalle<br />

• Ballenlager<br />

• Aufbereitung<br />

• Reststofflager<br />

• Förderbrücke<br />

• Betriebs- und Sozialräume<br />

Wirbelschichtanlage<br />

• Silo für brennbare Stäube<br />

• Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />

• Wirbelschichtkessel<br />

• Reaktor<br />

• Gewebefilter<br />

• DeNOx Anlage<br />

• Kamine<br />

• Hilfskessel<br />

• Maschinenhaus<br />

• Luftkondens<strong>at</strong>or<br />

• Adsorbenssilos<br />

• Grob- und Feinaschesilos<br />

• Trafo<br />

• E- u. MSR Räume<br />

Revision 1 Seite 7/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Außenanlagen<br />

Seite 8/136<br />

• Bürotrakt<br />

• Einfahrtsbereiche und Verkehrsflächen<br />

• Portiergebäude und Waagen<br />

• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />

• Teich- und Grünanlagen<br />

• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />

• Energie- und Medienleitung<br />

• Erweiterung der Anschlussbahn<br />

• Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />

Maßnahmen, die von Dritten gesetzt werden<br />

Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang<br />

mit der projektierten Anlage stehen und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen im<br />

gegenständlichen Fachbeitrag berücksichtigt werden, aber nicht Antragsgegenstand sind,<br />

sondern von Dritten errichtet werden:<br />

• Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH (durch BEW AG Netz GmbH)<br />

• Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 (durch BEGAS AG)<br />

Im Wirbelschichtkessel werden aufbereitete Abfälle (Reststoffe) in Übereinstimmung mit<br />

den Zielen und Grundsätzen des § 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 thermisch verwertet. Der<br />

Bedarf für thermische Abfallverwertung in Österreich ist gegeben, sodass die Anlagenkapazität<br />

für thermische Reststoffverwertung in Heiligenkreuz benötigt wird. Die Verbrennung<br />

von unaufbereitetem Restmüll sowie die Übernahme von gefährlichen Abfällen sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die thermisch zu verwertenden Abfälle werden bevorzugt per Bahn angeliefert. Die Anlieferung<br />

erfolgt in geschlossenen Containern bzw. geschlossenen Aufbauten oder entsprechenden<br />

Abdeckungen (sowohl bei Bahn wie auch bei Lkw), um Geruchsbelästigungen und<br />

Umweltverschmutzungen ausschließen zu können. Die Übernahme und Abfertigung von<br />

Lkw-Transporten erfolgt werktags zwischen 6 und 22 Uhr (Samstag zwischen 6 und 14<br />

Uhr). Zum Schutz der Umwelt wird die Mindestanforderung EURO 4 für Lkw-Transporte<br />

vertraglich vorgegeben.<br />

Die Brennstoffwärmeleistung der geplanten Wirbelschichtfeuerung beträgt maximal 99 MW.<br />

Überwiegend werden aufbereitete Siedlungsabfälle thermisch verwertet.<br />

Mit der mehrstufigen, abwasserfreien Abgasreinigung gemäß bester verfügbarer Technik<br />

werden alle Emissionsgrenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2000/76 über Abfallverbrennung


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

bzw. der teilweise noch strengeren österreichischen Abfallverbrennungsverordnung AVV<br />

(BGBl II 2002/389) eingehalten bzw. unterschritten.<br />

Durch die RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz kommt es zu einer Aufwertung<br />

des Produktions- und Wirtschaftsstandortes: Die Anlage wird nachhaltig eine kostengünstige<br />

und umweltfreundliche Strom- und Wärmelieferung für Betriebe im BPH, insbesondere<br />

für die Lenzing Fibers GmbH sicherstellen und trägt somit wesentlich zur Standortsicherung<br />

bei. Die Bauzeit der Anlage beträgt planmäßig zwei Jahre. Erstes volles Betriebsjahr soll<br />

2011 sein. Die Anlage ist für eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahre ausgelegt.<br />

Für das Vorhaben ist nach den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes von<br />

der Projektwerberin RVH Reststoffverwertungs GmbH eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />

(<strong>UVE</strong>) zu erstellen.<br />

Revision 1 Seite 9/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

1.2 Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />

Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sind folgende Angaben für eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />

(<strong>UVE</strong>) gefordert:<br />

• Beschreibung des Vorhabens<br />

• Überblick über Projektaltern<strong>at</strong>iven<br />

• Beschreibung der möglicherweise erheblich beeinflussten Umwelt<br />

• Beschreibung der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

• Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die Umwelt<br />

• Eine allgemeinverständliche <strong>Zusammenfassung</strong><br />

• Die Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten bei der Erstellung der <strong>UVE</strong><br />

Wesentlich dabei ist die Beschreibung möglicher Auswirkungen durch das Vorhaben RVH<br />

Heiligenkreuz auf die Schutzgüter:<br />

• Menschen<br />

• Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />

• Boden<br />

• Wasser<br />

• Luft und Klima<br />

• Landschaft<br />

• Sach- und Kulturgüter<br />

Die Beschreibung dieser Schutzgüter sowie die Prognose der möglichen Auswirkungen<br />

erfolgt im Detail in den einzelnen Fachbereichen der <strong>UVE</strong>.<br />

In der gegenständlichen <strong>Zusammenfassung</strong> werden<br />

• das Vorhaben,<br />

• die vom Projektwerber geprüften Altern<strong>at</strong>iven,<br />

• die Ist-Situ<strong>at</strong>ion,<br />

• mögliche Auswirkungen sowie<br />

• geplante Maßnahmen<br />

auf Basis der Fachbereiche der <strong>UVE</strong> im Überblick dargestellt.<br />

Seite 10/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

1.3 Aufbau der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

Die <strong>UVE</strong> besteht neben der gegenständlichen <strong>Zusammenfassung</strong> aus den in Tabelle 1-1<br />

angeführten Fachbereichen, in denen die erforderliche technische Beschreibungen des<br />

Vorhabens, die Beschreibung der Ist-Situ<strong>at</strong>ion, die Prognose möglicher Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von<br />

möglichen Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind.<br />

Tabelle 1-1: Aufbau der <strong>UVE</strong><br />

Fachbeiträge der <strong>UVE</strong> Erstellung<br />

J.1 <strong>Zusammenfassung</strong> der <strong>UVE</strong> DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />

SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />

J.2 Vorhabensbeschreibung DI Neubacher, Büro UV&P DI Neubacher & Partner<br />

J.3 Energiewirtschaft DI Zechner / Technisches Büro<br />

J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und<br />

Treibhausgasemissionen<br />

DI Neubacher, DI Iordanopoulos-Kisser,<br />

Ass. Prof. DI Dr. Gerd Mauschitz<br />

J.5 Raumordnung DI Neubauer / Architekturbüro Neubauer<br />

J.6 Verkehr DI Käfer / Tracifo, Verkehrsplanung Käfer GmbH<br />

J.7 Schalltechnik DI Doppler / TAS Sachverständigenbüro GmbH<br />

J.8 Luft und Klima, Immissionen Mag. Knauder / ZAMG<br />

J.9 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie<br />

aoUniv.-Prof. Dr. Horak / Technisches Büro für Ökologie<br />

DI Scheidl / Zivilingenieur für Technische Chemie<br />

J.10 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />

SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />

J.11 Landschaft, Tiere, Pflanzen und<br />

Lebensräume<br />

J.12 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie,<br />

Geologie und Wasserwirtschaft<br />

Dr. Schön / Büro Schön<br />

J.13 Medizin Univ.-Prof. Dr.med. Vutuc<br />

J.14 Allgemein verständliche <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Dr. Seebacher & Dr. Grupe / DonauConsult Zottl &<br />

Erber ZT GmbH<br />

DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />

SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Tabelle 1-2 zeigt im Überblick, in welchen Fachbereichen der <strong>UVE</strong> die einzelnen Schutzgüter,<br />

mögliche Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von neg<strong>at</strong>iven<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben sind.<br />

Tabelle 1-2: Darstellung der Schutzgüter sowie Hinweise auf die zugehörigen Fachbereiche<br />

der <strong>UVE</strong> (Kurztitel)<br />

Vorhabensbeschreibung<br />

Energiewirtschaft<br />

Abfallwirtschaft<br />

Raumordnung<br />

Verkehr<br />

Schalltechnik<br />

Luft und Klima<br />

Boden und Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Wasser und Geologie<br />

Medizin<br />

Seite 12/136<br />

Mensch<br />

Tiere, Pflanzen und<br />

deren Lebensräume<br />

Boden<br />

Schutzgüter<br />

Wasser<br />

Luft und Klima<br />

Landschaft<br />

Sach- und Kulturg üter


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2 Beschreibung des Vorhabens<br />

2.1 Art und Zweck des Vorhabens<br />

Gemäß § 2 Abs 2 UVP-G sind unter Vorhaben die Errichtung einer Anlage oder ein sonstiger<br />

Eingriff in N<strong>at</strong>ur und Landschaft sowie sämtliche damit in einem räumlichen und sachlichen<br />

Zusammenhang stehende Maßnahmen zu verstehen.<br />

Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />

Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) eine Wirbelschichtkesselanlage<br />

(im Folgenden kurz RVH) zur thermischen Verwertung von aufbereiteten Abfällen<br />

(Reststoffe) mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung.<br />

Die Energieumwandlung erfolgt in der RVH über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).<br />

Die projektierte Anlage RVH besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen:<br />

Brennstoffannahme:<br />

• Haupt-Anlieferhalle<br />

• Lkw-Anlieferungshalle<br />

• Ballenlager<br />

• Aufbereitung<br />

• Reststofflager<br />

• Förderbrücke<br />

• Betriebs- und Sozialräume<br />

Wirbelschichtanlage:<br />

• Silo für brennbare Stäube<br />

• Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />

• Wirbelschichtkessel<br />

• Reaktor<br />

• Gewebefilter<br />

• DeNOx Anlage<br />

• Kamine<br />

• Hilfskessel<br />

• Maschinenhaus<br />

• Luftkondens<strong>at</strong>or<br />

• Adsorbenssilos<br />

• Grob- und Feinaschesilos<br />

• Trafo<br />

Revision 1 Seite 13/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Seite 14/136<br />

• E- u. MSR Räume<br />

Außenanlagen:<br />

• Bürotrakt<br />

• Einfahrtsbereiche und Verkehrsflächen<br />

• Portiergebäude und Waagen<br />

• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />

• Teich- und Grünanlagen<br />

• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />

• Energie- und Medienleitung<br />

• Erweiterung der Anschlussbahn<br />

• Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />

Maßnahmen, die von Dritten gesetzt werden<br />

Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang<br />

mit der projektierten Anlage stehen und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen im<br />

gegenständlichen Fachbeitrag berücksichtigt werden, aber nicht Antragsgegenstand sind,<br />

sondern von Dritten errichtet werden:<br />

• Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH (durch BEW AG Netz GmbH)<br />

• Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 (durch BEGAS AG)<br />

Die RVH nutzt folgende bestehende Infrastruktur des BPH:<br />

• Trinkwasserversorgung<br />

• Stromversorgung<br />

• Telekommunik<strong>at</strong>ion<br />

• Erdgasversorgung<br />

• Oberflächenwasserableitungssystem<br />

• Kanalis<strong>at</strong>ion<br />

• Anschlussbahn<br />

• Aufschließungsstraße<br />

Hauptzweck der Anlage ist die Energieerzeugung aus Abfällen für die Faserproduktion der<br />

Lenzing Fibers GmbH. Darüber hinaus verfügbare Wärme kann an weitere Betriebe im Businesspark<br />

angeboten und geliefert werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit und<br />

Bereitschaft auch ungarische Betriebe mit Fernwärme zu beliefern.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Im Wirbelschichtkessel werden aufbereitete Abfälle (Reststoffe) in Übereinstimmung mit<br />

den Zielen und Grundsätzen des § 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 thermisch verwertet. Der<br />

Bedarf für thermische Abfallverwertung in Österreich ist gegeben, sodass die Anlagenkapazität<br />

für thermische Reststoffverwertung in Heiligenkreuz benötigt wird. Die Verbrennung<br />

von unaufbereitetem Restmüll sowie die Übernahme von gefährlichen Abfällen sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Revision 1 Seite 15/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.2 Projektphasen<br />

2.2.1 Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase<br />

Der Zeitplan für das Vorhaben unterscheidet drei Phasen:<br />

• Planung: Erstellung der technischen Einreichunterlagen und der <strong>UVE</strong>, UVP-Verfahren,<br />

Errichtungsbescheid<br />

• Errichtung: Detail- und Ausführungsplanung, Bau, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb<br />

(voraussichtlich 2 Jahre)<br />

• Betrieb: Nach Abschluss des Probebetriebes und darauffolgender Übernahme beginnt<br />

der reguläre Betrieb (vorgesehene Mindestbetriebsdauer: 50 Jahre).<br />

2.2.2 Nachsorgephase<br />

Die geplante Mindestbestandsdauer der RVH beträgt 50 Jahre. Nach dieser Mindestbestandsdauer<br />

besteht aus heutiger Sicht die grundsätzliche Absicht, die Anlage entsprechend<br />

den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu betreiben. Wird<br />

die Anlage nach ihrer Mindestbestandsdauer aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen<br />

stillgelegt, so erfolgt dies in Form einer so genannten kalten Konservierung. Allenfalls<br />

erfolgt eine Verwertung einzelner Komponenten. Die Konservierung bzw. Teilverwertung<br />

wird entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen.<br />

.<br />

Seite 16/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.3 Betrachtung der zeitlichen Phasen in der <strong>UVE</strong><br />

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung wurden die nachstehend beschriebenen<br />

Fälle betrachtet. Vorbelastungsszenarien definieren die Ausgangszustände für die darauf<br />

aufbauenden Prognosezustände mit deren Zus<strong>at</strong>zbelastung.<br />

Ist - Zustand Beschreibung<br />

Ist-Zustand 2006<br />

Ist-Zustand 2011<br />

(entspricht Nullvariante)<br />

Phasen des Vorhabens Beschreibung<br />

Bauphase RVH 2009/2010<br />

Anlagenbetrieb RVH ab 2011<br />

Betriebsstörungen RVH (ab 2011)<br />

Nachsorge<br />

(Stilllegung der Anlage RVH)<br />

• Faserproduktion Lenzing Fibers GmbH 2006<br />

(rund 33.000 t / a)<br />

• Sonstige bestehende Betriebe im BPH 2006<br />

• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t<br />

/a (Energiebereitstellung durch bestehende<br />

Energie- und Medienzentrale der Lenzing<br />

Fibers GmbH, sowie Biomasseheizkraftwerk<br />

und BEWAG <br />

Netz)<br />

• Zusätzliche Betriebe am Businesspark Heiligenkreuz<br />

Szentgotthárd:<br />

1.) Biogasanlage (Europäisches Zentrum für<br />

erneuerbare Energie Güssing GmbH)<br />

2.) Kompostierwerk (U.M.S. Dienstleistungs- &<br />

Handelsgesellschaft mbH)<br />

3.) Serenzo Flooring Industries GmbH<br />

• Errichtung RVH<br />

• Betrieb RVH<br />

• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t<br />

/a (Energiebereitstellung durch RVH)<br />

• Mögliche Betriebsstörungen Betrieb RVH ab<br />

2011<br />

1.) Brand im Reststofflager<br />

2.) Austritt von Ammoniakwasser beim<br />

Betankungsvorgang<br />

3.) Ausfall der Abgasreinigung<br />

• Stilllegung der Anlage (> 2061)<br />

Revision 1 Seite 17/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.4 Allgemeine Beschreibung der Anlage<br />

2.4.1 Standortbeschreibung<br />

Die geplante Anlage soll auf dem Areal des grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />

Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) auf einer derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzten Grundfläche errichtet werden. Der Standort befindet sich südlich der Ortschaft<br />

Heiligenkreuz im Lafnitztal im südöstlichen Teil des <strong>Burgenland</strong>es unweit der ungarischen<br />

Stadt Szentgotthart (Abb. 2-1, 2-2).<br />

Die Grundstücke für die RVH sind Teil des Businessparks Heiligenkreuz Szentgotthárd<br />

und als Bauland-Industriegebiet (BI), Verkehrsflächen (V) und Landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

(Gl) gewidmet (Abb. 2-3). Derzeit wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt.<br />

Abb. 2-1: Kartenausschnitt (ÖK 50) / Standort RVH (mit einem roten Punkt gekennzeichnet)<br />

Seite 18/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Abb. 2-2: Standort der RVH Reststoffverwertungsanlage im Businesspark Heiligenkreuz-<br />

Szentgotthárd<br />

Abb. 2-3: Flächenwidmung Anlagenumgebung<br />

Revision 1 Seite 19/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.4.2 Flächenbeanspruchung<br />

Bereich Grundstück RVH Fläche<br />

Brennstoffannahme ca. 10.220 m²<br />

Wirbelschichtanlage inkl. Portier- und Feuerwehrgebäude ca. 4.900 m²<br />

Bürotrakt ca. 500 m²<br />

Interne Verkehrsflächen (Gesamte befestigte Fläche und Gleisfläche). ca. 22.760 m²<br />

Grünflächen intern ca. 11.020 m²<br />

Retentionsbecken / Löschteich ca. 2.120 m²<br />

Sickermulde ca. 1.540 m²<br />

Gesamtfläche Grundstück (inkl. Grünflächen) ca. 53.060 m²<br />

Bereich außerhalb des Grundstückes RVH Fläche<br />

Gleisfläche außerhalb des Betriebsareals ca. 1.814 m²<br />

Pkw und Lkw - Zufahrten ca. 204 m²<br />

Lärmschutzwand ca. 145 m²<br />

Energie und Medienleitung außerhalb des Betriebsareals ca. 734 m²<br />

Gesamtfläche außerhalb des Grundstückes RVH ca. 2.897 m²<br />

Gesamte Flächenbeanspruchung<br />

(innerhalb und außerhalb des Grundstückes RVH)<br />

Tab. 2-1: Flächenbeanspruchung RVH<br />

Seite 20/136<br />

ca. 55.957 m²<br />

Aus bau- und verkehrstechnischen Gründen ist es erforderlich, die beiden Grundstücke, auf<br />

denen die RVH errichtet wird (1150/14 und 1150/15 KG Heiligenkreuz) auf einer Gesamtfläche<br />

von rd. 8 ha um einen halben Meter aufzuhöhen.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.4.3 Straßenanbindung<br />

Die Grundfläche liegt unmittelbar neben der befestigten Werkstraße (Europastraße) des<br />

Businessparks Heiligenkreuz Szentgotthárd, es sind daher nur kurze Wegstrecken von<br />

der Straße zur Anlage zu errichten.<br />

2.4.4 Schienenanbindung<br />

Der Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd (BPH) verfügt über einen eigenen Bahnanschluss<br />

mit zwei Ästen auf österreichischem Sta<strong>at</strong>sgebiet, wovon der nördlichere bis zum<br />

benachbarten Grundstück führt und bis auf das Betriebsareal der Reststoffverwertungsanlage<br />

Heiligenkreuz (RVH) verlängert wird.<br />

Die Genehmigung für die Verlängerung des Anschlussgleises und für die Errichtung der<br />

Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens wird von der RVH Reststoffverwertungs<br />

GmbH beantragt, die Businesspark Heiligenkreuz GmbH tritt diesem Antrag als Projektwerber<br />

bei.<br />

Im Rahmen der <strong>UVE</strong> erfolgt eine Beurteilung der Umweltauswirkungen dieser Erweiterung.<br />

Revision 1 Seite 21/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.4.5 Hauptauslegungsd<strong>at</strong>en der Reststoffverwertungsanlage<br />

Allgemeine Angaben<br />

Art der Anlage Wirbelschichtfeuerung<br />

Auslegungsheizwert 7 - 30 MJ/kg<br />

Abfalldurchs<strong>at</strong>z bei Auslegungsheizwert 11,4 MJ/kg (Mix 1) 31,25 Mg/h 250.000 Mg/a<br />

Abfalldurchs<strong>at</strong>z bei 8,8 MJ/kg (Mix 2) 40,63 Mg/h 325.000 Mg/a<br />

Betriebszeit<br />

Brennstoffannahm e<br />

24 h/d ca. 8000 h/a<br />

Anlieferung Bahn (vo n-bis) 0 - 80 %<br />

Anlieferung Lk w (von-bis) 100 - 20 %<br />

Anzahl der Linien 3<br />

Vorbehandlung / Vorzerkleinerung Grobzerkl., Siebung, Feinzerkl., Metallabtr.<br />

Zwischenlagerfläche 900 m²<br />

Lagerkapazität Reststoff lager 7.200 m³ ca. 2.400 Mg<br />

Lagerkapazität Ballenlager<br />

Wirbelschichtkessel<br />

1.000 m³ 800 Mg<br />

Anzahl der Linien 1<br />

Brennstoffwärmeleistung (f ür alle Brennstoff e) 99 MW th 792 GWhth/a<br />

Dampfleistung HD-Dam pf 112 Mg/h<br />

Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 75 / 470 bar / °C<br />

Dampfleistung S<strong>at</strong>tdampf 4,5 Mg/h<br />

Speisewasserdruck / -temper<strong>at</strong>ur<br />

Turbine - Gener<strong>at</strong>or<br />

85 / 130 bar / °C<br />

Anzahl der Linien 1<br />

maximales Schluckvermögen 120 Mg/h<br />

Frischdampfmenge 112 Mg/h<br />

Frischdampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 73 / 467 bar / °C<br />

Nennleistung Gener<strong>at</strong>or 27 MW el<br />

Gener<strong>at</strong>orspannung<br />

Energielieferung (Übergabe)<br />

10 kV<br />

max. Strom-Auskopplung (bei 0 MW Wärmeauskopplung) 21 MW el<br />

Stromauskopplung (bei 44 MW Wärmeauskopplung) 14,3 MW el<br />

max. Dampfauskopplung 44 MW th<br />

MD-Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 14 / 250 bar / °C<br />

ND-Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 5,0 / 180 bar / °C<br />

Kondens<strong>at</strong>druck / -temper<strong>at</strong>ur<br />

Abgasreinigung<br />

2 / 95 bar / °C<br />

Anzahl der Linien 1<br />

trockene Abgasreinigung Gewebefilter und Reak tor<br />

K<strong>at</strong>alytische Abgasreiningung DeNOx<br />

Abgas-Volum en 173.510 Nm³ f/h, feucht<br />

Abgas-Temper<strong>at</strong>ur (Kamin) 140 °C<br />

Tab. 2-2: Technische Auslegungsd<strong>at</strong>en Wirbelschichtkessel und Brennstoffannahme<br />

Seite 22/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Art der Anlage Hilfskessel Erdgas- / Heiz öl EL-Betrieb<br />

Auslegungsheizwert 36 - 42,6 MJ/kg<br />

Öldurchs<strong>at</strong>z bei max. 42,5 MW 3,6 Mg/h<br />

Erdgasdurchs<strong>at</strong>z bei max. 85 MW 8.504 Nm³/h<br />

Betriebszeit<br />

Brennstoffv ersorgung<br />

24 h/d 760 h/a<br />

Erdgas DN 150 Leitung vom BPH<br />

DN 300 Leitung von EMZ Lenzing<br />

Heizöl extra leicht<br />

Hilfskessel<br />

1.000 m³ Tanklager<br />

Anzahl der Linien 1<br />

Brennstoffwärmeleistung (f ür Erdgas+Heizöl EL) 85 MW th 64.600 GWhth/a<br />

max. Brennstof fwärmeleistung im Heizö lbetrieb 42,5 MW th<br />

Dampfleistung 100 Mg/h<br />

Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 75 / 470 bar / °C<br />

Speisewasserdruck / -temper<strong>at</strong>ur<br />

Turbine - Gener<strong>at</strong>or<br />

siehe Wirbelschichtanlage<br />

Energie<br />

siehe Wirbelschichtanlage<br />

Abgas<br />

85 / 130 bar / °C<br />

Brennstoffe (Mischb. = 50% Heiz öl / 50% Erdgas) Mischbetrieb<br />

Abgas-Volum en 104.834 Nm³ f/h, feucht<br />

Abgas-Temper<strong>at</strong>ur (Kamin) 120 °C<br />

Tab. 2-3: Technische Auslegungsd<strong>at</strong>en Hilfskessel<br />

Revision 1 Seite 23/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.4.6 Betriebszeiten und Beschäftigte<br />

Betriebsbereich Betriebszeiten<br />

3-Schichtbetrieb (Dauerbetrieb)<br />

Wirbelschichtanlage und Brennstoffaufbe- MO-SO: 06:00 bis 14:00,<br />

reitung<br />

14:00 bis 22:00,<br />

22:00 bis 06:00<br />

Hilfskessel<br />

Brennstoffannahme sowie Versand<br />

Rückstände<br />

Seite 24/136<br />

Betrieb des Hilfskessels (HK) bei:<br />

- Stillstand des Wirbelschichtkessels (WS)<br />

- An- und Abfahrbetrieb des Wirbelschichtkessels<br />

- Minimallast im Inselbetrieb (Ausfall Verteilernetz)<br />

Betriebsstunden im Regelfall ca. 760 h/a<br />

(insbesondere in den ersten beiden Betriebsjahren<br />

der RVH können infolge von Stillständen<br />

des WS wesentlich längere Betriebszeiten des<br />

Hilfskessels auftreten)<br />

2-Schichtbetrieb<br />

MO-FR: 06:00 bis 14:00,<br />

14:00 bis 22:00,<br />

SA 06:00 bis 14:00<br />

Büro (Gleitzeit) MO-FR 08:00 bis 17:00<br />

Summe Beschäftigte RVH<br />

pro Werktag (MO-FR)<br />

Beschäftigte Wochenende/Urlaub/Krankenstand<br />

Summe Beschäftigte 40<br />

Tab. 2-4: Betriebszeiten im Regelfall und Beschäftigte RVH<br />

Zu den Beschäftigten werden zusätzlich fünf werksfremde Personen pro Tag erwartet.<br />

31<br />

9


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.5 An- u. Abtransporte, innerbetrieblicher Verkehr<br />

2.5.1 Planfälle Verkehr<br />

Die Anlieferung der Reststoffe, Betriebsmittel und Hilfsbrennstoffe sowie der Abtransport<br />

der Rückstände sollen überwiegend per Bahn erfolgen. Für die Betrachtung der Umweltauswirkungen<br />

werden folgende Fälle zu Grunde gelegt:<br />

Planfall-Nr. Bezeichnung<br />

Anteil<br />

Bahn<br />

Anteil<br />

Lkw<br />

1 Bestandsitu<strong>at</strong>ion -- --<br />

2 Nullvariante -- --<br />

3 Transportmix Bahn:Lkw = 80:20 80 % 20 %<br />

4 Transportmix Bahn:Lkw = 70:30 70 % 30 %<br />

5 Transportmix Bahn:Lkw = 50:50 50 % 50 %<br />

6 100% Lkw Transporte (Ausfall Bahnbetrieb) 0 % 100 %<br />

7 Errichtungsphase 0 % 100 %<br />

Tab. 2-5: Übersicht Planfälle Transport<br />

Prinzipiell wird ein möglichst hoher Bahnanteil bei den An- und Abtransporten angestrebt.<br />

Da die Anschlussbahn jedoch nicht im Wirkungs- und Einflussbereich des Projektwerbers<br />

liegt, muss die Möglichkeit gegeben sein, sämtliche Transporte über Lkw abzuwickeln.<br />

Für die Beschreibung der maximalen innerbetrieblichen Lkw - Transportwege ist das Szenario<br />

Ausfall Bahnbetrieb zu beachten. Diese Lkw-Fahrten stellen den Maximalfall an Anund<br />

Abtransporten per Lkw für den Mix 2 bei heizwertarmen Brennstoffen (325.000 t/a) dar.<br />

An- und Ablieferzeiten sind an Werktagen Montag bis Freitag 6:00-22:00 und Samstag<br />

6:00-14:00.<br />

Durch ein Deklar<strong>at</strong>ionsformular (Aviso) können die Reststoffanlieferungen geplant und<br />

mengenmäßig gesteuert werden, sodass bei eventuellem Anlagenausfall die Anlieferungen<br />

kurzfristig gestoppt bzw. umdisponiert werden können.<br />

Revision 1 Seite 25/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.5.2 Anlieferung der Reststoffe<br />

Aufbereitete Reststoffe in Ballen werden sowohl bei Bahn- als auch bei Lkw-Anlieferung im<br />

nördlichen Gebäudeteil der Brennstoffannahme (a.) Haupt-Anlieferhalle) übernommen. Der<br />

Eigenverschub innerhalb des Werksgeländes RVH wird mit einem eigenen Zweiwegefahrzeug<br />

durchgeführt. Lose Brennstoffe auf Lkw können über die beiden Schubbodenbunker<br />

im westlichen Teil der Brennstoffannahme (b.) Lkw - Anlieferungshalle) aufgegeben<br />

werden.<br />

Lade-<br />

stelle<br />

Seite 26/136<br />

Reststoffe<br />

Lkw/Tag<br />

gesamt<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

6:00-19:00<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

19:00-22:00<br />

a.) Reststoffe in Ballen, Altholz 14 3 1<br />

b.) Reststoffe lose 34 2 2<br />

c.) Klärschlamm, Rechengut 18 3 1<br />

d.) brennbare Stäube 2 1 -<br />

Tab. 2-6: Übernahmestellen der Reststoffe und zugehörige Lkw-Zahlen bei 100% Lkw-Transporten<br />

Klärschlamm und Rechengut werden nur in geschlossenen Containern per per Lkw angeliefert<br />

und in die an das Kesselhaus direkt angeschlossene Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />

(c.)) angeliefert. Am Dach dieses Gebäudes steht der Silo für die brennbaren Stäube.<br />

Die Übernahmest<strong>at</strong>ion für die Stäube befindet sich an der nördlichen Wand des Gebäudes<br />

und kann per Lkw angefahren werden.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.5.3 Anlieferung von Betriebsmitteln und Hilfsbrennstoffen<br />

Die Betriebsmittel Aktivkoks und Kalk, sowie Ammoniakwasser werden im Bereich der entsprechenden<br />

Silos (e.)) am nordöstlichen Ecke des Kesselhauses entladen. Der Sand- und<br />

Kalksteinsilo für die Wirbelschicht befinden sich im südlichen Ende des Kesselhauses Die<br />

zugehörige Übernahmestelle (f.)) ist an der Außenwand situiert.<br />

Lade-<br />

stelle<br />

Betriebsmittel und Hilfsbrennstoffe<br />

e.) Aktivkoks, Kalkhydr<strong>at</strong>, Ammoniakwasser<br />

Lkw/Tag<br />

gesamt<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

6:00-19:00<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

19:00-22:00<br />

1 1 -<br />

f.) Sand, Kalkstein 1 1 -<br />

g.) Diesel, Heizöl 1 1 -<br />

Tab. 2-7: Übernahmestellen für Betriebsmittel bzw.Hilfsbrennstoffe und zugehörige Lkw-Zahlen bei<br />

100% Lkw-Transporten<br />

Revision 1 Seite 27/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.5.4 Abtransport der Rückstände<br />

Neben einer Zerkleinerung und Siebung der Reststoffe in der Brennstoffannahme wird auch<br />

Metallschrott aus den angelieferten Abfällen abgeschieden (h.)). Ebenso können nach der<br />

Verbrennung Metalle von den Grobteilen getrennt werden (k.)). Grobteile und Metalle werden<br />

in Containern gesammelt und abgeführt.<br />

Grob- und Feinasche werden pneum<strong>at</strong>isch in die im Gleisbereich nördlich der Abgasreinigung<br />

stehenden Aschesilos gefördert und zwischengelagert. Für Grobasche sind 3 Silos<br />

(i.)), für Feinasche 2 Silos (j.)) vorgesehen. Der Abtransport der Aschen kann per Bahn oder<br />

per Lkw mit Silobehältern erfolgen.<br />

Lade-<br />

stelle<br />

Seite 28/136<br />

Rückstände<br />

Lkw/Tag<br />

gesamt<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

6:00-19:00<br />

Lkw/Spitzenstunde<br />

19:00-22:00<br />

h.) Metallschrott 1 1 -<br />

i.) Grobasche 9 3 1<br />

j.) Feinasche 4 2 1<br />

k.) Grobteile 2 1 1<br />

Reserve für Betriebsmittel, Hilfsbrennstoffe,<br />

Rückstände<br />

4 1 1<br />

Tab. 2-8: Übernahmestellen für Rückstände und zugehörige Lkw-Zahlen bei 100% Lkw-Transporten<br />

Während der Wochenenden bzw. an Feiertagen erfolgen keine Abtransporte der in der<br />

RVH kontinuierlich anfallenden Rückstände. Grobteile und Metalle aus der Wirbelschicht<br />

werden in Containern ausgeschleust und über das Wochenende auf dem Containerabstellpl<strong>at</strong>z<br />

östlich der Abgasreinigung abgestellt. Im Betrieb können Grobteile und Metallschrott<br />

im Ausmaß bis zu vier Container pro Tag anfallen. Über ein Wochenende kann es daher<br />

notwendig sein bis zu 10 Container auf dem Containerabstellpl<strong>at</strong>z bis zum Abtransport in<br />

der Montag Frühschicht abzustellen (2 Grobteilcontainer verbleiben im Bereich der Anfallstelle<br />

im Halleninneren). Die Manipul<strong>at</strong>ion der Container erfolgt mittels Hakenliftfahrzeug.<br />

Die Container werden abgedeckt. Der Abstellpl<strong>at</strong>z ist betoniert und h<strong>at</strong> eine Fläche von ca.<br />

345 m².


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.6 Verfahrens- und Anlagentechnik<br />

2.6.1 Übersicht über die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />

Die geplante Anlage besteht aus:<br />

• Brennstoffannahme<br />

• Wirbelschichtanlage (inkl. Hilfskessel, Abgasreinigung, Energieerzeugung, Trafo)<br />

• Bürotrakt<br />

• Einfahrtsbereich und Verkehrsflächen<br />

• Portiergebäude und Waagen<br />

• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />

• Teich- und Grünanlagen<br />

• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />

• nergie- und Medienleitung zur Lenzing Fibers GmbH<br />

• Nutzwasserbrunnen<br />

• Erweiterung der Anschlussbahn<br />

• Errichtung Lärmschutzwand entlang nordöstlichem Gleisbogen<br />

• Anschluss an Infrastrukturleitungen (Trinkwasser, Kanal, Telekom)<br />

Abb. 2-4: Übersichtslageplan RVH (Ausschnitt)<br />

Revision 1 Seite 29/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Blockschema und Verfahrensfließbild<br />

Abb. 2-5: Blockschema mit den wichtigen Stoff- und Energieströmen der Gesamtanlage<br />

Abb. 2-6: Verfahrensfließbild Wirbelschichtkessel<br />

Seite 30/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Die Abbildung 2-6 zeigt ein vereinfachtes Verfahrensfließbild der Wirbelschichtanlage zu<br />

den eingesetzten Reststoffen, Kesselanlage und Abgasreinigung, dem W asser-Dampf-<br />

Kreislauf und den anfallenden Rückständen.<br />

Von der RVH GmbH sind folgende Energielieferungen an die Lenzing Fibers GmbH geplant:<br />

• bis zu 95 GWh / Jahr Mitteldruckdampf (14 bar, 250 °C),<br />

• bis zu 284 GWh / Jahr Niederdruckdampf (5 bar, 180 °C) und<br />

• bis zu 123 GWh / Jahr elektrischem Strom<br />

Die Versorgung der Lenzing Fibers GmbH mit Energie erfolgt planmäßig über die Dauer<br />

von ca. 8.600 Stunden pro Jahr, von Montag bis Sonntag, 00:00 bis 24:00 Uhr.<br />

Die in der folgenden Abbildung Abb. 2-7 angegebenen Massen- und Volumenströme entsprechen<br />

einem im Jahresdurchschnitt erwarteten Brennstoffeins<strong>at</strong>z mit einem mittleren<br />

Heizwert Hu von rund 11,4 MJ/kg und 99 MW Brennstoffwärmeleistung (Mix 1).<br />

Abb. 2-7: Input-Output Bilanz für Mix 1 (Hu ca. 11,4 MJ/kg, 99 MW)<br />

Revision 1 Seite 31/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.6.2 Beschreibung des Anlagenteils Brennstoffannahme<br />

Die Anlage beinhaltet ein eingehaustes Reststofflager und Ballenlager mit einer Kapazität<br />

von einigen Tagen (etwa 3 bis 5 Tage), so dass Schwankungen in den An- und Abtransporten<br />

sowie Sonn- und Feiertage überbrückt werden können. Die Hallenluft wird an entsprechenden<br />

Stellen abgesaugt und als Verbrennungsluft im Wirbelschichtkessel (bzw. im<br />

Hilfskessel) genutzt.<br />

Im Bereich der geplanten Anlage RVH sind zur Sicherstellung der mechanischen Anforderungen<br />

an die Brennstoffe vor Einbringung in die Wirbelschicht zusätzliche Aufbereitungsaggreg<strong>at</strong>e<br />

installiert, insbesondere zur mechanischen Aufbereitung von gepressten Reststoffballen<br />

und zur Abtrennung und Rückgewinnung allfällig noch vorhandener stückiger<br />

Eisenmetalle.<br />

Abhängig vom durchschnittlichen mittleren Heizwert der verwerteten Abfälle und der jährlichen<br />

Betriebszeit (ca. 8.000 h/a) ergibt sich ein Mengenbedarf bis zu 325.000 Tonnen<br />

Reststoffen pro Jahr. Die von den qualifizierten Vertragspartnern angelieferten Abfälle sind<br />

entsprechend den vorgegebenen technischen Erfordernissen bereits vorsortiert und nach<br />

Erfordernis mechanisch aufbereitet.<br />

Seite 32/136<br />

Brennstoffannahme Mg / Tag<br />

Maximale Kapazität Anlieferung Bahn 928<br />

Maximale Kapazität Anlieferung Lkw 928<br />

Aufbereitungskapazität 960<br />

Lagerkapazität Reststofflager (7.200 m³) 2.400 Mg<br />

Lagerkapazität Ballenlager (1.000 m³) 800 Mg<br />

Tab. 2-9: Auslegungsd<strong>at</strong>en Brennstoffübernahme, Lagerung und Aufbereitung<br />

Die Reststoffe werden vorzugsweise mit der Bahn, wahlweise auch per Lkw angeliefert. Die<br />

Anlieferung per Lkw erfolgt über die Waage 1 (Ausfahrtswiegung Waage 2). Die Anlieferungen<br />

per Bahn erfolgt über eine Gleiswaage, über die auch die Ausfahrtswiegung erfolgt.<br />

In der Haupt-Anlieferhalle erfolgt die Entladung von Ballen mittels Stapler, Container werden<br />

durch Kippung in die Aufgabeschurre entleert. Loses M<strong>at</strong>erial kann zusätzlich über<br />

Radlader in die Aufgabeschurre aufgegeben werden. Für Steinkohle ist eine eigene Abkippstelle<br />

und Zwischenlagerung vorgesehen.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Die Anlieferung von losen Reststoffen mit Walkingfloor Lkw (o.ä.) erfolgt über zwei Ab-<br />

kippstellen in der Lkw-Anlieferungshalle.<br />

Die mechanische Aufbereitung ist in drei Anlagenlinien aufgebaut. In der Aufbereitung<br />

sind folgende Behandlungsschritte vorgesehen:<br />

• Vorzerkleinerung mittels Shredder<br />

• Klassierung mittels Siebmaschinen<br />

• Klassierung mittels Schwerstoffsepar<strong>at</strong>or<br />

• Sortierung mittels Metall-Abscheidern<br />

• Nachzerkleinerung<br />

• Förderung zum Reststofflager<br />

Der aufbereitete Brennstoff wird aus dem Reststofflager über eine Förderbrücke zur<br />

Brennstoffdosierung des Wirbelschichtkessels transportiert.<br />

Die gesamte Brennstoffannahme wird zur Vermeidung von Geruchsemissionen an den wesentlichen<br />

Stellen (z.B. Shredder, Bandübergaben) abgesaugt. Die gefilterte Abluft wird der<br />

jeweils in Betrieb befindlichen Kesselanlage als Verbrennungsluft zugeführt. Bei Stillstand<br />

beider Kesselanlagen wird die Abluft über den Kamin geleitet.<br />

Zusätzliche Entladestellen im Bereich Wirbelschichtanlage<br />

Die übrigen Brennstoffe Klärschlamm, Rechengut und brennbare Stäube werden direkt in<br />

den jeweiligen spezifisch ausgeführten Entladestellen im Bereich Wirbelschichtanlage<br />

angenommen. Der Transport von Klärschlamm und Rechengut sowie anderen geruchsintensiven<br />

Abfällen erfolgt nur in geschlossenen Containern per Lkw. Im Klärschlamm- und<br />

Rechengutgebäude kann der Klärschlamm über zwei Abkippstellen aufgegeben werden.<br />

Das Rechengut wird nur bei laufendem Betrieb des Wirbelschichtkessels übernommen und<br />

in einer gekapselten Förderleitung direkt der Feuerung zugeführt. Die geruchsbelastete<br />

Abluft des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes sowie der Klärschlamm- und Rechengutbehälter<br />

wird abgesaugt und einer der beiden Kesselanlagen als Verbrennungsluft zugeführt.<br />

Bei kurzzeitigem Ausfall der Kesselanlagen wird die Abluft über den Kamin abgeleitet.<br />

Revision 1 Seite 33/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.6.3 Beschreibung des Anlagenteils Wirbelschichtanlage<br />

Die thermische Verwertung der aufbereiteten Reststoffe erfolgt in einer Wirbelschichtfeuerung.<br />

Wirbelschichtkessel<br />

Feuerungsleistung und Betriebsbereich<br />

Die Feuerungsleistung und der mögliche Betriebsbereich der Wirbelschichtfeuerung sind in<br />

der folgenden Abbildung (Abb. 2-8) für den Reststoffeins<strong>at</strong>z in Tonnen pro Stunde in Abhängigkeit<br />

vom Heizwert und der Brennstoffwärmeleistung dargestellt.<br />

Abb. 2-8: Feuerleistungsdiagramm für die Wirbelschichtfeuerung<br />

Die Wirbelschichtfeuerung kann - wie im Feuerleistungsdiagramm dargestellt - mit durchschnittlichen<br />

Heizwerten zwischen 7 und 30 MJ/kg und einer Brennstoffwärmeleistung zwischen<br />

60 und 99 MW betrieben werden.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

In Abhängigkeit vom mittleren Heizwert der eingesetzten Brennstoffe (Mischung aus unterschiedlichen<br />

Brennstoffen) und der t<strong>at</strong>sächlichen thermischen Leistung im Anlagenbetrieb<br />

(zeitweilig Teillastbetrieb) sowie in Abhängigkeit von der Betriebsdauer pro Kalenderjahr<br />

ergeben sich die jährlichen Eins<strong>at</strong>zmengen an aufbereiteten Abfallbrennstoffen.<br />

Im Jahresdurchschnitt wird eine Brennstoffmischung entsprechend dem Mix 1 erwartet.<br />

Das Input Maximum der Wirbelschichtfeuerung wird bei einer Brennstoffmischung entsprechend<br />

Mix 2 bei 325.000 Mg Abfälle pro Jahr erwartet. Erdgas und Heizöl Extra-Leicht werden<br />

für den An- und Abfahrbetrieb sowie erforderlichenfalls als Stützbrennstoff eingesetzt.<br />

Der Eins<strong>at</strong>z von Kohle mit einem Heizwert von bis zu 30 MJ/kg ist nur im Gebrechensfall<br />

(z.B. bei einem Ausfall der Reststoffdosierung) als Hilfsbrennstoff vorgesehen.<br />

Eingesetzte Reststoffe<br />

Abfallk<strong>at</strong>egorie<br />

Siedlungsabfälle-<br />

Feinfraktion<br />

Siedlungsabfälle-<br />

Grobfraktion<br />

Siedlungsabfälle-<br />

Leichtfraktion<br />

Shredderrückstände<br />

Stäube<br />

Rechengut<br />

Klärschlamm<br />

Altholz<br />

typische<br />

AS-Nr.<br />

91102<br />

91103<br />

91105<br />

91103<br />

91107<br />

91101<br />

91103<br />

91107<br />

91207<br />

57801<br />

57804<br />

14704<br />

57802<br />

94701<br />

97102<br />

94501<br />

94502<br />

14402<br />

17115<br />

17202<br />

Hu<br />

MJ/kg<br />

Angaben zu<br />

Stückigkeit<br />

max. Menge<br />

Mg/a<br />

ca. 8 < 80 mm < 120.000<br />

ca. 14<br />

ca. 20<br />

ca. 50 500<br />

mm<br />

ca. 50 - 500<br />

mm<br />

< 210.000<br />

< 66.000<br />

ca. 16 < 200 mm < 30.000*)<br />

ca. 14 staubförmig < 8.000<br />

ca. 8<br />

ca. 0,8<br />

ca. 6 - 500<br />

mm<br />

mechanisch<br />

entwässert /<br />

stichfest<br />

< 15.000<br />

< 70.000<br />

ca. 14 < 500 mm < 30.000<br />

*) Limitierung mit maximal 20 % bezogen auf die am jeweiligen Tag übernommene Reststoffmasse<br />

Tab. 2-10: Abfallk<strong>at</strong>egorien zur thermischen Verwertung in der Wirbelschichtfeuerung<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Für den Betrieb des Wirbelschichtkessels sind die in der Tab. 2-10 angeführten wesentlichen<br />

Abfallk<strong>at</strong>egorien mit Angaben der jährlich maximalen Mengen vorgesehen. Die aufgelisteten<br />

Reststoffe bestehen überwiegend aus Abfallarten der Schlüsselnummerngruppe 91<br />

Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle der ÖNORM S 2100. Es<br />

erfolgt kein Eins<strong>at</strong>z von nicht aufbereitetem Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen<br />

in der Wirbelschichtfeuerung. Gefährliche Abfälle werden von der RVH GmbH nicht<br />

übernommen.<br />

Die Menge an sonstigen Abfälle, die nicht in den in Tab. 2-10 angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien<br />

subsummierbar sind (z.B. Rückstände aus der Altpapierverarbeitung) beträgt maximal<br />

70.000 t/a. Eine detaillierte Darstellung der eingesetzten Reststoffe ist im <strong>UVE</strong>-Fachbeitrag<br />

J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und Treibhausgasemissionen enthalten.<br />

Hilfsbrennstoffe und Betriebsmittel<br />

Für den Betrieb der Wirbelschichtanlage und die (abwasserfreie) Abgasbehandlung sind<br />

folgende Hilfsbrennstoffe und Betriebsmittel erforderlich:<br />

• Erdgas und Heizöl EL für Stütz- und Anfahrbetrieb im Wirbelschichtkessel sowie für<br />

den Hilfskessel<br />

• Steinkohle bei Ausfall der Reststoffdosierung<br />

• Sand als Grundm<strong>at</strong>erial für die Wirbelschicht<br />

• Kalkstein zur SO2 - Abscheidung in der Wirbelschicht (bei Bedarf)<br />

• Kalkhydr<strong>at</strong> und Aktivkoks für die Abgasreinigung<br />

• Ammoniakwasser für die DeNOx-Anlage<br />

• Stickstoff für die Inertisierung (bei Bedarf)<br />

• Salzsäure und N<strong>at</strong>ronlauge für die Wasseraufbereitung<br />

• Sonstige Betriebsstoffe (z.B. W asser, Schmiermittel, Schaummittel)<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Hilfskessel<br />

Bei Stillstand (z.B. Repar<strong>at</strong>ur- oder Revisionsarbeiten) und während des An- und Abfahrbetriebes<br />

der Wirbelschichtanlage wird die Energielieferung durch den Hilfskessel gewährleistet.<br />

Der Betrieb des Hilfskessels erfolgt während dieser Zeit im Dauerbetrieb. Die Befeuerung<br />

erfolgt in der Zeit von November bis März im Mischbetrieb mit max. 50 % Heizöl Extra<br />

Leicht und 50 % Erdgas, sonst zu 100 % mit Erdgas.<br />

Bei Inselbetrieb (d.h. bei Trennung vom öffentlichen Stromnetz (z.B. Ausfall) wird der Betrieb<br />

der Stromerzeugungsanlage nur für den elektrischen Eigenbedarf und den elektrischen<br />

Verbrauch der Lenzing Fibers herangezogen und es wird kein Strom in das öffentliche<br />

Netz geliefert bzw. vom öffentlichen Netz bezogen) wird der Hilfskessel mit Mindestlast<br />

betrieben. Die Leistung des Wirbelschichtkessels reduziert sich entsprechend der maximalen<br />

Turbinenleistung. Als Berechnungsgrundlage für den Hilfskessel wurden 760 Betriebsstunden<br />

pro Jahr zugrunde gelegt. Im Zuge der Inbetriebnahme und Optimierung der Gesamtanlage<br />

ist in den ersten zwei Jahren erforderlichenfalls eine längere Eins<strong>at</strong>zdauer des<br />

Hilfskessels zu erwarten (siehe Berechnung für Worst-case Szenario in Kapitel J.8 mit Eins<strong>at</strong>zdauer<br />

über 5 Mon<strong>at</strong>e).<br />

Der Eins<strong>at</strong>z von Heizöl EL wird mit der Erreichung der Emissionsfrachtbegrenzung des Wirbelschichtkessels<br />

beschränkt. Die relevanten Parameter dafür sind SO2, NOx und Staub.<br />

Die Einhaltung der Emissionsfrachtbegrenzung wird bis zu einem Mischbetrieb mit maximal<br />

50 % Heizöl EL erwartet. Das Abgas des Hilfskessels wird über einen eigenen Kamin abgeleitet.<br />

Abgasreinigung<br />

Abgasreinigung Wirbelschichtkessel<br />

Die Einhaltung der dargestellten Emissionsgrenzwerte wird durch das Zusammenwirken der<br />

gesamten folgenden Verfahrenskette gesichert.<br />

• Entsprechende Dimensionierung des Feuerraumes und regelbare Rückführung von<br />

Abgas<br />

• Grobascheabscheidung über Zyklone<br />

• Reaktor mit Betriebsmitteleindüsung zur Bindung von HCl, HF, SO3 und SO2<br />

• Gewebefilter<br />

• K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>or (DeNOx Anlage)<br />

Durch eine großzügige Dimensionierung des Feuerraumes mit nachgeschalteter Nachbrennzone<br />

wird einerseits eine gute Durchmischung und andererseits eine geregelte Temper<strong>at</strong>ur<br />

und Verweilzeit in der Nachbrennzone sichergestellt, wodurch die durch die Ver-<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

brennung beeinflussbaren Emissionen für CO und Org. C auf ein Minimum beschränkt werden.<br />

Durch die gestufte Verbrennung und die Rückführung von Abgas in den Feuerraum werden<br />

hohe örtliche Verbrennungstemper<strong>at</strong>uren und damit auch eine verstärkte Bildung von Stickoxiden<br />

vermieden. Bei Bedarf kann eine Vorabscheidung von SO2 durch Kalksteinzugabe in<br />

der Brennkammer erfolgen.<br />

Die Abscheidung bzw. Zerstörung von organischen Schadstoffen wie PCDD und PCDF wird<br />

bereits durch einen optimierten Kessel vorbereitet bzw. sichergestellt.<br />

Die Grobasche wird über Zyklone abgeschieden, sodass eine Trennung zwischen unbelasteten<br />

und stärker belasteten Stäuben erfolgt. HCl, HF und SO2 werden mit Hilfe von Kalk im<br />

Reaktor am Feststoff gebunden und danach am Gewebefilter abgeschieden. Schwermetalle<br />

werden aufgrund der tiefen Abgastemper<strong>at</strong>uren an den Feststoffen kondensiert oder adsorbiert<br />

und mit dem Staub abgeschieden.<br />

Bei der Verbrennung gebildetes NOX wird in der nachgeschalteten K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>oranlage (De-<br />

Nox Anlage) mit Ammoniak reduziert.<br />

Abgasreinigung Hilfskessel<br />

Folgende emissionsmindernde Maßnahmen kommen beim Hilfskessel zum Eins<strong>at</strong>z:<br />

• Eins<strong>at</strong>z von Erdgas und Heizöl Extraleicht (niedriger Schwefel- und Aschegehalt)<br />

• Großzügig dimensionierter Feuerraum<br />

• LowNox Brenner zur Einhaltung der geforderten NOx-Werte<br />

Eine weiterführende Abgasreinigung ist zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nicht erforderlich.<br />

Wasserbedarf und Wasserversorgung<br />

Die Wasserbereitstellung für die Kesselanlagen und das Löschwasser erfolgt aus drei am<br />

Betriebsgelände zu errichtenden Nutzwasserbrunnen, welche bereits zur Beweissicherung<br />

vor den Bauarbeiten errichtet werden. Die maximale Entnahmemenge wird mit 4 l/s beantragt,<br />

wobei diese Menge über einen, zwei oder drei Brunnen entnommen werden kann. Die<br />

jährliche maximale Entnahmemenge beträgt 80.000 m³. Die Rohwasserpumpen fördern das<br />

Brunnenwasser entweder<br />

a. direkt (ungefiltert) zum Retentionsbecken/Löschteich<br />

b. über einen Kiesfilter zur Wasseraufbereitung<br />

c. über einen Kiesfilter zum Betriebswasservorlagebehälter.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Der durchschnittliche Frischwasserbedarf bei Betrieb des Wirbelschichtkessels beträgt ca.<br />

6,8 m³/h. Ein Teilstrom des Brunnenwassers (ca. 3,9 m³/h) wird direkt dem Betriebswasserbehälter<br />

zugeführt und von dort in den Reaktor der Abgasreinigung eingedüst und im Abgasstrom<br />

verdampft. Der andere Teilstrom (ca. 2,9 m³/h) des Brunnenwassers wird in der<br />

Vollentsalzungsanlage aufbereitet und als De-Ion<strong>at</strong> dem Wasser-Dampf-Kreislaufsystem<br />

bzw. als Rückstandsstrom dem Betriebswasserbehälter zugeführt. Zum Verdünnen bzw.<br />

Anmachen von Betriebsmitteln werden ca. 0,5 m³/h verwendet. Die diffusen Verluste im<br />

Wasser-Dampf-Kreislauf betragen durchschnittlich ca. 0,8 m³/h. Die Abwässer aus Kesselabschlämmung<br />

und Regenerierung werden dem Betriebswasserbehälter zugeführt.<br />

Für den Austausch mit der Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH ist vereinbart, dass<br />

die gleiche Menge Wasser als Kondens<strong>at</strong> zurückgeliefert wird, wie Wasser als Dampf geliefert<br />

wird. Allfällige Verluste der Faserproduktion (derzeit bis zu 5 m³ / h, je nach Betriebsweise)<br />

werden durch die bereits bestehende, eigene Wasseraufbereitung ersetzt. Die<br />

Mischtemper<strong>at</strong>ur zwischen Retourkondens<strong>at</strong> und aufbereitetem Speisewasser (ca. 20 °C)<br />

der Lenzing Fibers GmbH beträgt etwa 75 bis 95 °C.<br />

Als Löschwasser werden im Löschwasser/Retentionsbecken östlich der Brennstoffannahme<br />

rund 800 m³ vorgehalten. Das Brunnenwasser soll außerdem für Bewässerungszwecke und<br />

die Staubfreimachung der internen Verkehrswege eingesetzt werden.<br />

Die Trinkwasserversorgung der RVH erfolgt über das Versorgungsnetz des Businesspark<br />

Heiligenkreuz.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.6.4 Beschreibung der Außenanlagen<br />

Bürotrakt<br />

Im Rahmen der Errichtung der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz wird auch ein<br />

Bürotrakt errichtet. Die verbaute Fläche beträgt ca. 500 m². Das Gebäude besteht aus drei<br />

Etagen mit einer Gesamtfläche von ca. 780 m². Vorgesehen sind Büroräumlichkeiten mit<br />

Besucherempfangsbereich, Versammlungsräume, Archive und Technikräume. Es ist mit<br />

einem Übergang mit dem Maschinenhaus (Wirbelschichtanlage) verbunden. Der Übergang<br />

ist so ausgeführt, dass unterhalb Lkw durchfahren können.<br />

Einfahrtsbereich und Verkehrsflächen<br />

Die Zufahrt zur thermischen Reststoffverwertung Heiligenkreuz erfolgt auf drei Arten:<br />

• Pkw-Zufahrt für Angestellte und Besucher<br />

• Lkw Zu- und Abfahrt für die Anlieferung mit Fahrzeugen<br />

• Ost-West verlaufende Anlieferungsmöglichkeit per Bahn mit 3 Verschubgleisen<br />

Südwestlich des Grundstückes auf Höhe des Bürogebäudes befinden sich die Pkw-Zufahrt<br />

(über die Europastraße) sowie zwei Parkplätze. Die Anlieferung per Lkw erfolgt weiter östlich<br />

ebenfalls über die Europastraße. Unmittelbar nach der Werkseinfahrt befinden sich 5<br />

Lkw Abstellplätze, in Richtung Portiergebäude sind weitere Lkw-Abstellplätze situiert, welche<br />

als Wartezone vor der Brückenwaage fungieren.<br />

Nach dem Wiegen das Fahrzeuges und der Einweisung im Zuge der Übernahme erfolgt die<br />

Zufahrt zwischen dem Kesselhaus und der Brennstoffanlieferung in die nördlich gelegene<br />

Entladehalle. Um Geruchs- und Staubentwicklung zu vermeiden werden sowohl Lkw als<br />

auch Bahnwaggons ausschließlich in der geschlossenen Halle entladen.<br />

Die Rückfahrt der entleerten Lkw erfolgt entlang der Ost- und Südseite der Brennstoffanlieferung<br />

zum Portiergebäude. Das Werksgelände wird über die Zufahrt auf die Europastraße<br />

verlassen.<br />

Im Bereich östlich der Abgasreinigung befindet sich ein betonierter Containerabstellpl<strong>at</strong>z für<br />

die während der Wochenenden bzw. an Feiertagen anfallenden Grobteile und Metalle aus<br />

dem Wirbelschichtkessel. Die Container sind abgedeckt.<br />

Portiergebäude und Waagen<br />

Das Portiergebäude beinhaltet neben einem Büroraum noch einen Windfang im Eingangsbereich,<br />

aus welchem man auch zu der Sanitärgruppe gelangt. Zusätzlich befindet sich<br />

gleich im Anschluss an diese Sanitärräume weitere von außen zugängliche Nassgruppen.<br />

Diese stehen den betriebsfremden Lkw-Fahrern unentgeltlich zur Verfügung.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Ein- und Ausfahrtswaage sind Unterflurbrückenwaagen auf Einzelfundamenten mit einer<br />

Gesamtkapazität von 60 t.<br />

Betriebsfeuerwehrgebäude<br />

In der RVH wird eine eigene Betriebsfeuerwehr vorgesehen. Hierfür wird auf dem Werksgelände<br />

an der südlichen Grundstücksgrenze in etwa auf Höhe des Kesselhauses ein entsprechendes<br />

Gebäude errichtet. Das knapp 160 m² große Gebäude wird jeweils zur Hälfte<br />

für Mannschaftsräume und das Einstellmöglichkeit von bis zu zwei Löschfahrzeugen genutzt.<br />

Teich- und Grünanlagen<br />

Für die Speicherung und Abfuhr der Niederschlagswässer ist ein kombiniertes Retentionsbecken<br />

mit Löschteich projektiert. Es wird nur ein Teil des eingeleiteten Wassers direkt zur<br />

Versickerung gebracht, ca. 20% des Volumens verbleibt als Löschwasser im Teich. Das<br />

Becken ist mit einer Teichfolie ausgelegt wobei die Sohle des Teiches über dem Grundwasserspiegel<br />

liegt, um ein Aufschwimmen zu verhindern. Die Folie selbst ist gegen Abrutschen<br />

mittels einer Steinschlichtung gesichert. Das Gesamtvolumen ist mit ca. ca. 3.800 m³<br />

projektiert.<br />

Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />

Westlich des Hilfskessels wird im Abstand von 30 m ein Heizöllager mit einem Fassungsvermögen<br />

von 1.000 m³ errichtet. Der Tank wird in einer dichten Auffangwanne aus Beton<br />

(1.300 m³) aufgestellt.<br />

Für die Betankung der betriebseigenen Fahrzeuge wird eine mit einem Flugdach überdachte<br />

Tankstelle mit einer Zapfsäule und einem Diesellagertank für 30.000 Liter errichtet.<br />

Energie- und Medienleitung<br />

Die Energie- und Medienleitung ist die Verbindung zwischen der RVH und der Lenzing Fibers<br />

GmbH. Von der RVH zur Lenzing werden Mittel- und Niederdruckdampf in entsprechenden<br />

Dampfleitungen sowie der in der RVH erzeugte Strom in 20 kV-Kabeln gemeinsam<br />

geführt. Von Lenzing Fibers zurückgeführt wird das Kondens<strong>at</strong>. Daneben werden diverse<br />

Steuer- und Kommunik<strong>at</strong>ionsleitungen über die Energie- und Medienleitung geführt.<br />

Die Energie- und Medienleitung (Rohrbrücke) h<strong>at</strong> eine Länge von 470 m und endet an der<br />

Gebäudeaußenkante der Energie- und Medienzentrale der Lenzing Fibers GmbH.<br />

Projektwerber für die Rohrbrücke inklusive Leitungen bis zu den Schnittstellen bei der Lenzing<br />

Fibers GmbH ist die RVH Reststoffverwertungs GmbH.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Erweiterung der Anschlussbahn<br />

Um die geplante Werksanlage der RVH per Bahn zu erschließen, ist die Verlängerung des<br />

bestehenden Gleises 1 ö vom Logistikzentrum Heiligenkreuz bzw. die Errichtung einer dreigleisigen<br />

Bahnanlage im Werksbereich vorgesehen.<br />

Die Verlängerung beginnt beim zu entfernenden Prellbock bei Anschlussbahnkilometer<br />

1,375.080 (Gleis 1ö), und teilt sich am Betriebsareal auf drei Gleise (1r, 2r, 3r) auf. Die Gesamtnutzlänge<br />

von Gleis 1r beträgt 388 m, von 2r 361 m und von 3r 357,5 m.<br />

In AB-km 0,049.065, Gleis 1r, befindet sich eine schienengleiche Eisenbahnkreuzung mit<br />

der St. Gottharder Straße (Gemeindeweg). Die Kreuzungssicherung wird gemäß § 4 Eisenbahnkreuzungsverordnung<br />

1961 vorgesehen.<br />

Projektwerber sind die RVH Reststoffverwertungs GmbH und die Business-Park Heiligenkreuz<br />

GmbH.<br />

Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />

Für den Nachbarschaftsschutz auf ungarischem Sta<strong>at</strong>sgebiet ist vorgesehen, die Immissionen<br />

von Eisenbahn- und Verschubfahrten und insbesondere Immissionen von Kurvenquietschen<br />

ausgehend vom nördlichen Gleisbogen der BPH-eigenen Infrastruktur zu mindern.<br />

Hierfür ist eine dreiteilige Lärmschutzwand mit Teillängen von 208 m, 39 m und 43 m bei<br />

einer Höhe von 2,0 m über Schienenoberkante immissionstechnisch untersucht worden. Die<br />

Maßnahme wird im Zuge des Projektes zum Umbau der Bahneinrichtungen im Betriebspark<br />

Heiligenkreuz in entsprechender Ausführung errichtet.<br />

Projektwerber sind die RVH Reststoffverwertungs GmbH und die Business-Park Heiligenkreuz<br />

GmbH.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.7 Emissionen und Rückstände<br />

2.7.1 Emissionen in die Atmosphäre<br />

Die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ist mit einer Rauchgasreinigung gemäß dem<br />

Stand der Technik ausgerüstet. Die in Tab. 2-12 angeführten Emissionsgrenzwerte sind<br />

teilweise deutlich niedriger als die in der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) angeführten<br />

Werte und sind mit anderen in Österreich derzeit in Betrieb oder in Errichtung befindlichen<br />

Anlagen vergleichbar.<br />

Emissionen Wirbelschichtkessel<br />

Die folgenden Emissionsd<strong>at</strong>en enthalten im Hinblick auf Schwankungen in der Brennstoffzusammensetzung<br />

und in Folge der regelungstechnischen Schwankungen einen Sicherheitsaufschlag<br />

von 10% für den Abgasvolumenstrom im Vergleich zu den technischen Auslegungsd<strong>at</strong>en.<br />

Emissionsd<strong>at</strong>en<br />

Kaminhöhe m 98<br />

Abgastemper<strong>at</strong>ur<br />

o<br />

C 140<br />

Abgasvolumenstrom 1)<br />

m 3 /h 288.685<br />

Abgasvolumenstrom 2)<br />

m 3 /h 190.861<br />

Abgasvolumenstrom 3)<br />

m 3 /h 227.151<br />

Feuchte im Abgas % 20<br />

O2-Gehalt im Abgas % 4,9<br />

Kamindurchmesser m 2,34<br />

Austrittsgeschwindigkeit m/s 18,6<br />

1) ... Betriebszustand feucht bezogen auf aktuellen O 2<br />

2) ... Normzustand feucht bezogen auf aktuellen O 2<br />

3) ... Normzustand trocken bezogen auf 11% O 2<br />

Tab. 2-11: Emissionsd<strong>at</strong>en Wirbelschichtkessel RVH<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Emissionsgrenzwerte Wirbelschichtkessel, 99 MW BWL<br />

Grenzwerte in mg/Nm³ bezogen<br />

auf trockenes Rauchgas, 11 % O2 Halbstundenmittelwert<br />

Tages-mittelwert Jahres-mittelwert<br />

NOx (NO + NO2 als NO2) 70 50 50<br />

CO<br />

100 50 50<br />

SO2 35 35 35<br />

Staub<br />

8 5 5<br />

PM10 5 5<br />

Org. C<br />

8 8 8<br />

HCl<br />

10 7 7<br />

NH3 *)<br />

5 5 5<br />

HF<br />

0,25 0,2 0,2<br />

Hg<br />

0,05 0,05 0,02<br />

Sb+As+Pb+Cr+Co+Cu+Mn+<br />

Ni+V+Sn *)<br />

0,3 0,3 0,3<br />

Cd + Tl *)<br />

0,01 0,01 0,01<br />

Pb **)<br />

0,1<br />

Cd **)<br />

0,005<br />

As **)<br />

0,01<br />

Ni **)<br />

0,01<br />

Zn **)<br />

0,3<br />

Cu **)<br />

0,1<br />

BaP **)<br />

0,00001<br />

Benzol **)<br />

0,005<br />

PCDD/PCDF *)<br />

*) Mittel an Einzelmessungen<br />

0,0000001 0,0000001 0,0000001<br />

**) maximale Emissionskonzentr<strong>at</strong>ionen aus Referenzanlagen auf Basis Staubemission 5mg/Nm³<br />

Tab. 2-12: Emissionsgrenzwerte RVH - Wirbelschichtkessel<br />

Emissionen Hilfskessel<br />

Emissionsd<strong>at</strong>en<br />

Kaminhöhe m 98<br />

Abgastemper<strong>at</strong>ur<br />

o<br />

C 120<br />

Abgasvolumenstrom 1)<br />

m 3 /h 150.890<br />

Abgasvolumenstrom 2)<br />

m 3 /h 104.834<br />

Abgasvolumenstrom 3)<br />

m 3 /h 90.450<br />

Feuchte im Abgas % 14<br />

O2-Gehalt im Abgas % 2,6<br />

Kamindurchmesser m 1,77<br />

Austrittsgeschwindigkeit m/s 17<br />

1) Betriebszustand feucht bezogen auf aktuellen O2<br />

2) Normzustand feucht bezogen auf aktuellen O2<br />

3) Normzustand trocken bezogen auf 3% O2<br />

Tab. 2-13:Emissionsd<strong>at</strong>en Hilfskessel RVH für 50% Heizöl Extra Leicht und 50% Erdgas<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Schadstoffkonzentr<strong>at</strong>ion 3)<br />

NOx<br />

mg/m 3<br />

CO mg/m 3<br />

SO2 mg/m 3<br />

Staub mg/m 3<br />

PM10<br />

mg/m 3<br />

Tab. 2-14: Emissionsgrenzwerte RVH - Hilfskessel für 50% Heizöl Extra Leicht und 50% Erdgas<br />

Geruchsemissionen<br />

Normalbetrieb<br />

Halbstundenmittelwert Tagesmittelwert Jahresmittelwert<br />

105 105 105<br />

80 80 80<br />

80 80 80<br />

13,5 13,5 13,5<br />

Eine Geruchsentwicklung im Bereich der eingehausten Brennstoffannahme kann durch die<br />

Behandlung und Lagerung der Reststoffe nicht ausgeschlossen werden. Im Normalbetrieb<br />

erfolgt jedoch eine gezielte Absaugung der einzelnen Hallenbereiche sowie der Klärschlamm-<br />

und Rechengutanlieferung. Diese abgesaugte Luft wird im Volllastbetrieb der<br />

Wirbelschicht als Verbrennungsluft zugeführt.<br />

Bei Betrieb des Hilfskessels oder im Teillastbetrieb der Wirbelschichtanlage wird aus der<br />

Brennstoffannahme lediglich ein Teil der Abluft Richtung Kesselanlagen geführt. Die überschüssige<br />

Abluft wird über einen Staubfilter gereinigt und in die Brennstoffannahme rückgeführt.<br />

Durch den Eins<strong>at</strong>z von hocheffektiven Luftschleieranlagen bei den Anliefertoren wird ein<br />

Austritt von Luft und Gerüchen während der Ein- bzw. Ausfahrt wirksam verhindert.<br />

Die Klärschlamm- und Rechengutannahme sowie die Lkw-Anlieferungshalle sind zusätzlich<br />

mit Schleusenanlagen ausgest<strong>at</strong>tet, sodass die jeweiligen Abkippstellen erst geöffnet werden<br />

wenn das Fahrzeug vollständig in die Halle eingefahren und das (mit Luftschleieranlage<br />

versehene) Tor vollständig geschlossen ist.<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />

Luft ins Freie gelangen kann, wird im Sinne einer Maximalabschätzung zur Geruchsbeurteilung<br />

von einer geruchsbelasteten Abluft von 4.000.000 GE/h diffus freigesetzt ausgegangen.<br />

Die Häufigkeit von Geruchsstunden wird im Fachbeitrag J.8 Luft und Klima, Immissionen<br />

berechnet.<br />

Stillstand beider Kesselanlagen<br />

Während des Revisionsstillstandes bei der Lenzing Fibers GmbH (durchgehend ca. 160 h<br />

pro Jahr) können die beiden RVH-Kesselanlagen ebenfalls still stehen. In dieser Stillstandzeit<br />

können auch umfassende Revisionen der RVH durchgeführt werden.<br />

Revision 1 Seite 45/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Da während der Revision grundsätzlich keine Reststoffe angeliefert und verarbeitet werden,<br />

im Reststofflager aber noch Abfälle lagern können, erfolgt die Absaugung der Abluft aus<br />

den beiden Reststofflagern. Auf Grund allfälliger Restemissionen aus dem Bereich der<br />

Klärschlamm- und Rechengutanlieferung sowie der Schlammvorlagebehälter erfolgt auch<br />

hier eine reduzierte Luftabsaugung.<br />

Beide Ablüfte werden dann kurzfristig über den Kamin der Wirbelschichtanlage abgeleitet.<br />

Auf Basis einer abgeschätzten Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion von 500 GE/m³ ist mit einer Geruchsfracht<br />

von 21,25 MGE/h (= 500 GE/m³ x 42.500 m³/h) bzw. 5903 GE/s zu rechnen.<br />

Die daraus resultierenden Geruchsimmissionen sind im Fachbeitrag J.8 Luft und Klima,<br />

Immissionen dargestellt.<br />

Verkehrsemissionen<br />

Die projektbedingten Verkehrsemissionen werden im Fachbeitrag J.6 Verkehr dargestellt<br />

und sind Grundlage für die Berechnungen der Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen.<br />

2.7.2 Abwässer<br />

Auf Grund der technischen Konzeption der Wirbelschichtanlage mit einer abwasserfreien<br />

Abgasreinigung fällt im Normalbetrieb kein anlagenspezifisches Abwasser an.<br />

Lediglich bei einem länger dauernden Alleinbetrieb des Hilfskessel (im Regelfall ca. 760<br />

h/a) fallen im geringen Umfang Abwässer aus dem Kesselbetrieb an. Dabei handelt es sich<br />

um Kesselabschlämmwasser und Rückstand aus der Wasseraufbereitung, die in die<br />

Kläranlage des Abwasserverbandes Jennersdorf eingeleitet werden. Dieses Wasser entspricht<br />

grundsätzlich dem Brunnenwasser und enthält aufgrund der Chemikalienzusätze<br />

N<strong>at</strong>ronlauge und Salzsäure geringfügig höhere Salzgehalte (ca. 1 g NaCl / l).<br />

Die regelmäßigen Reinigungen in der Brennstoffannahme und in der Wirbelschichtanlage<br />

erfolgen trocken über zentrale Staubsaugeranlagen. In der Brennstoffannahme kann zusätzlich<br />

eine Kehrmaschine zum Eins<strong>at</strong>z kommen. Nur gelegentlich können geringe Abwassermengen<br />

diskontinuierlich im Bereich der Brennstoffannahme sowie in der Wirbelschichtanlage<br />

anfallen. Mehrere Bodenabläufe (Gully mit Schlammfang) leiten die gesammelten<br />

Reinigungsabwässer über ein Entwässerungssystem in das Löschwasserauffangbecken<br />

im Keller der Brennstoffannahme ab.<br />

Bei Reinigungs- und Repar<strong>at</strong>urarbeiten der Wirbelschichtanlage (in Normalfall etwa einmal<br />

pro Jahr) kann es notwendig sein innerhalb von 12 Stunden ca. 80 m³ Kesselwasser abzulassen.<br />

Dieses Wasser wird je nach Qualität in mobilen Tanks zwischengespeichert und<br />

wieder verwendet oder der Kläranlage im BPH zugeführt.<br />

Seite 46/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

In der RVH halten sich an Werktagen etwa 36 Personen (Betriebspersonal inklusive Werksfremde)<br />

auf. Bei einem spezifischen Abwasseranfall von 120 l/Person kann mit einem Sanitärwasseranfall<br />

von 4.320 l/Tag gerechnet werden. Die Ableitung erfolgt in das bestehende<br />

Kanalnetz des BPH.<br />

Dachwässer werden direkt, Oberflächenwässer über Rigole und Sickermulden in das Retentionsbecken<br />

(das auch als Löschteich dient) geführt und von dort in das Entwässerungssystem<br />

des BPH eingeleitet.<br />

Die Oberflächenwässer der Betankungsfläche werden über einen Mineralölabscheider in<br />

das örtliche Kanalnetz geführt.<br />

Bei unzulässigen Ammoniakkonzentr<strong>at</strong>ionen in der Luft wird der Ammoniak mittels Wasser<br />

niedergeschlagen (Sprinkleranlage Tankwagen-Entladung, Vorr<strong>at</strong>stankraum). Der Entladebereich<br />

(überdacht) ist mit einem Sumpfbehälter versehen. Die Abwässer werden dem Abwasserkanal<br />

zugeführt, wenn keine Kontamin<strong>at</strong>ion gegeben ist. Ansonsten erfolgt eine externe<br />

Entsorgung.<br />

In der Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage sind umfassende Brandschutzmaßnahmen<br />

(Sprinkler, Sprühflut, Schaumlöscher) vorgesehen. Durch Bodenschwellen in<br />

der Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage wird ein Austritt von Löschwasser aus<br />

den beiden Anlagenteilen verhindert. Der Löschwasserrückhalt beider Anlagenteilen erfolgt<br />

im Löschwasser-Auffangbecken. Je nach Analyseergebnis kann das Löschwasser der Kläranlage<br />

oder bei Bedarf einer externen Behandlung zugeführt werden.<br />

2.7.3 Schall<br />

Die durch den Betrieb der geplanten Anlage auftretenden Schallemissionen sind als Berechnungsgrundlage<br />

der Schallimmissionen detailliert im Fachbeitrag J.7 Schalltechnik dargestellt.<br />

Im Wesentlichen treten folgende Quellen auf:<br />

• Brennstoffannahme (mit Bauteil Aufbereitung mit einem Schallinnenpegel Li bis zu<br />

90 dB)<br />

• Wirbelschichtanlage mit Li bis zu 85 dB Innenpegel<br />

• Abgasbehandlung mit Schallleistungspegeln Lw bis zu 70 dB / m²<br />

• Kamine mit je Lw 85 dB<br />

• Luftkondens<strong>at</strong>or (LUKO)<br />

• Verkehrslärm der Bahn- und Lkw-Transporte<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Schallemissionen und resultierende Schallimmissionen während der Errichtung werden<br />

ebenfalls im Fachbeitrag J.7 Schalltechnik detailliert dargestellt.<br />

2.7.4 Licht<br />

Aufgrund der Anlieferzeiten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr sowie aus sicherheitstechnischen<br />

Gründen werden die Ein- und Ausfahrtsbereiche und die wichtigsten Verkehrsflächen während<br />

der gesamten Nachtzeit beleuchtet. Die Beleuchtungskörper werden mit UV-armen<br />

Lichtspektren (z.B. N<strong>at</strong>rium-Dampf-Lampen) ausgeführt. Die Beleuchtung erfolgt gerichtet<br />

nach unten und die Lampen werden nicht vor stark reflektierenden Flächen angebracht.<br />

Eine großflächige Beleuchtung der Baukörper ist nicht vorgesehen.<br />

2.7.5 Erschütterungen<br />

Bauphase:<br />

In der Errichtungsphase sind Erschütterungen durch Schwerverkehr sowie durch den Baustellenbetrieb<br />

möglich.<br />

Die nächstgelegenen Gebäude sind die Industriebauten der Lenzing Fibers. Die nächst<br />

gelegenen Grenzen dieser Gebäude der Lenzing Fibers sind vom vorgesehenen Baustellenareal<br />

rund 160 m entfernt. Der südliche Fahrbahnrand der Planstraße B, auf welcher ein<br />

wesentlicher Teil des Baustellenschwerverkehrs abgewickelt wird, ist zu den Gebäudegrenzen<br />

rund 145 m entfernt.<br />

Gemäß ÖNORM S 9020 sind die Gebäude der Lenzing Fibers der Gebäudeklasse I (Industriebauten)<br />

zuzuordnen, für welche maximale Erschütterungseinwirkungen im Sinne der<br />

Schwinggeschwindigkeit (VR, max) von 30 mm/s für impulsförmige und von 12 mm/s für länger<br />

andauernde Erschütterungen zulässig sind.<br />

Erschütterungen durch den erwartbaren Schwerverkehr liegen bereits lediglich 20 m bis<br />

30 m von der Erschütterungsquelle entfernt im Bereich von VR, max < 1 mm/s.<br />

Folgende Bauverfahren und Baustellentätigkeiten sind vom Grunds<strong>at</strong>z her als erschütterungsrelevant<br />

bekannt;<br />

• Vibr<strong>at</strong>ionswalzen<br />

• Rammarbeiten, Bohlen-Setzen (Vibr<strong>at</strong>ionsramme)<br />

• Bohrpfahlaushub (mittels Greifer)<br />

• Schlitzwandherstellung (mittels Greifer)<br />

Seite 48/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

• Rohrvortrieb (Mikrotunneling)<br />

Davon sind Rammarbeiten und der Eins<strong>at</strong>z von Schlitzwandgreifern als jene Verfahren mit<br />

dem höchsten Erschütterungspotential anzusehen. Im ggst. Fall werden Spundwandrammarbeiten<br />

für die Dauer von ca. 2 Wochen zum Tragen kommen.<br />

Schlitzwandarbeiten sowie Rohrvortriebe sind nach jetzigem Kenntnisstand beim gegenständlichen<br />

Bauvorhaben nicht vorgesehen. Ungeachtet davon liegen in einer Entfernung<br />

von 100 m selbst bei ungünstigsten Ausbreitungsbedingungen nach fachlicher Einschätzung<br />

die Schwinggeschwindigkeiten bei bzw. bereits teilweise deutlich unter 1 mm/s.<br />

Insoferne sind die Auswirkungen von Erschütterungen durch Schwerverkehr, Baustellenverkehr<br />

sowie Bauverfahren mit höherem Erschütterungspotential aufgrund der obig dargelegten<br />

Entfernungssitu<strong>at</strong>ion als vernachlässigbar gering einzustufen.<br />

Betriebsphase:<br />

In der Betriebsphase sind Erschütterungen durch an- und abfahrenden Schwerverkehr sowie<br />

durch Bahnantransporte möglich. Die nächstgelegene Planstraße B ist mit ihrem südlichen<br />

Rand von den nächstgelegenen Gebäuden der Lenzing Fibers rund 145 m entfernt.<br />

Der Gleiskörper ist rund 280 m entfernt. Aufgrund dieser Entfernungen sind in Analogie zu<br />

den Ausführungen in Punkt 3.1.3. (Erschütterungen Errichtungsphase) die Erschütterungsauswirkungen<br />

vernachlässigbar gering bzw. können diesbezügliche nachteilige Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

2.7.6 Rückstände<br />

Folgende Rückstände fallen im Zuge des Betriebes der Wirbelschichtfeuerung an:<br />

• Metallschrott<br />

• Grobteile aus der Absiebung der Bettasche<br />

• Grobasche aus überschüssiger Bettasche, Kessel- und Multizyklonasche (> 400°C)<br />

• Feinasche aus Ekonomizer und Gewebefilter (Reaktionsprodukt, < 400 °C)<br />

Die Grobteile können nach einer Abtrennung von verwertbarem Metallschrott (z.B. Schrauben,<br />

Nägel, Beschläge, Drähte) als nicht gefährlicher Abfall (nach erfolgter Ausstufung)<br />

deponiert werden. Der Metallschrott kann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.<br />

Die Aschen werden zunächst pneum<strong>at</strong>isch in Aschesilos gefördert und dort gelagert.<br />

Der Abtransport der Aschen erfolgt in Silofahrzeugen. Die Verladung der Rückstände ist auf<br />

Lkw und Bahn möglich. Der Abtransport der Rückstände erfolgt vorzugsweise per Bahn.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Die Grobasche kann nach Ausstufung je nach Qualität als nicht gefährlicher Abfall obertägig<br />

deponiert oder einer weiteren Behandlung zugeführt werden.<br />

Die Feinasche wird einer gesetzeskonformen Behandlung zugeführt, z.B. einer bergbautechnischen<br />

Verwertung in der Herstellung von qualitätsgesichertem Vers<strong>at</strong>zm<strong>at</strong>erial zur<br />

ordnungsgemäßen Verfüllung von untertägigen Hohlräumen in Vers<strong>at</strong>zbergwerken in<br />

Deutschland.<br />

Eine detaillierte Darstellung der anfallenden Rückstände ist im Fachbeitrag J.4 Abfallwirtschaft,<br />

Abfallchemie und Treibhausgasemissionen enthalten.<br />

2.8 Betriebsstörungen<br />

Durch die in der Anlage RVH bestehenden Gefahrenquellen (z.B. M<strong>at</strong>erialfehler, menschliches<br />

Fehlverhalten, etc.) ergeben sich mögliche Betriebsstörungen. Für Betriebsstörungen<br />

sind Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen vorgesehen (detaillierte<br />

technische Angaben siehe Kapitel B.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung<br />

von Betriebsstörungen).<br />

Zusätzlich zu diesen möglichen Betriebsstörungen werden im Sinne einer Betrachtung des<br />

Restrisikos auch Worst-case Szenarien definiert, bei denen relevante Auswirkungen auf die<br />

Umgebung auftreten können.<br />

Als worst-case Szenarien werden Störungen oder Verkettungen von Störungen verstanden,<br />

deren Eintrittswahrscheinlichkeit allerdings sehr gering ist.<br />

Im Rahmen der <strong>UVE</strong> werden folgende worst-case Szenarien für die RVH definiert und deren<br />

Umweltauswirkungen in den jeweils zuständigen Fachbeiträgen behandelt.<br />

Szenario Betriebseinheit Worst-case Annahme<br />

Seite 50/136<br />

1 Brennstoffannahme Großflächiger Brand im Reststofflager<br />

2 Abgasreinigung<br />

3 Nebenanlagen<br />

Rohgasaustritt über den Kamin bei Ausfall der Abgasreinigungsanlage<br />

Austritt von Ammoniakwasser bei Abriss einer Befüllleitung<br />

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Szenarien ist im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />

enthalten.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2.9 Beschreibung der Bauphase<br />

Die Bauzeit wird mit insgesamt ca. 26 Mon<strong>at</strong>en veranschlagt. Die Bau-Arbeitszeiten sind<br />

grundsätzlich Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr. Im Zuge der Baumeisterarbeiten kann es<br />

in 4 einzelnen Kalenderwochen notwendig sein rund um die Uhr, Montag bis Sonntag, Betonierarbeiten<br />

durchzuführen. Daraus resultieren ca. 45 LKW- Betontransporte pro Tag,<br />

davon 6 LKW- Betontransporte im Zeitraum 19:00 bis 22:00 und 12 LKW im Zeitraum 22<br />

bis 6 Uhr. Den Untersuchungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung ist ein<br />

Baubeginn mit Jänner 2009 als unpräjudizielle kalendarische Annahme zugrunde gelegt.<br />

Innenarbeiten werden, sobald die Gebäudehüllen geschlossen sind (geplant ab KW<br />

06/2010), bei Bedarf ebenfalls von Montag bis Sonntag im Zeitraum 0:00 bis 24:00 durchgeführt.<br />

Der während der Errichtungsphase zu erwartende projektbedingte Zus<strong>at</strong>zverkehr ist großen<br />

Schwankungen unterworfen und reicht von Wochen, in welchen kein einziger Lkw zur Baustelle<br />

fahren wird und nur 20 Pkw zufahren werden, über Wochen, in welchen voraussichtlich<br />

40 Pkw und 55 Lkw zufahren werden, bis hin zu sehr bauintensiven Wochen. Jene<br />

Woche, welche den höchsten Bauverkehr aufweisen wird, ist infolge der erforderlichen Geländeaufschüttung<br />

etc. in der Anfangsphase der Projektrealisierung zu erwarten (voraussichtlich<br />

Jänner 2009). Hier werden bis zu 170 Lkw / Tag erwartet. Unter Beachtung eines<br />

Sicherheitsaufschlages von 15 % ist daher von 196 Lkw, d.s. 392 Lkw Fahrten am Spitzentag<br />

auszugehen.<br />

In der personalintensiven Zeit der Anlagenmontage (unpräjudizielle Annahme März bis Juni<br />

2010) werden bis zu 250 Arbeiter pro Werktag benötigt. Bei einer durchschnittlichen Belegung<br />

von 5-6 Arbeitern pro Fahrzeug (Pkw bzw. Kleinbusse) ist somit mit ca. 45 Pkw bzw.<br />

90 Fahrten pro Tag zu rechnen. Die Lkw-Zufahrten betragen in diesem Zeitraum ca. 50 /<br />

Tag.<br />

Der Geräteins<strong>at</strong>z für die einzelnen Bautätigkeiten, der für die Beurteilung der Schadstoffund<br />

Lärmimmissionen zu berücksichtigen ist, wird im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />

dargestellt. Der maximale Baugeräteeins<strong>at</strong>z wird mit einer Leistung von ca. 675 kW<br />

erwartet.<br />

Für den Transport der Baum<strong>at</strong>erialien für die Bauherstellung der Anschlussbahn sind über<br />

die Bauzeit 25 Lkw pro Arbeitstag vorgesehen. Der Geräteeins<strong>at</strong>z auf der Baustelle ist im<br />

Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung dargestellt.<br />

Die im Zuge der Anlagenerrichtung anfallenden (nicht-kontaminierten) Aushubm<strong>at</strong>erialien<br />

(Humus, Bodenaushub) werden gemäß bautechnischer Planung auf dem Gelände der RVH<br />

zur Wiederverfüllung und Geländeanpassung verwendet.<br />

Revision 1 Seite 51/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

2.10 Beschreibung von Maßnahmen Dritter<br />

Folgende Maßnahmen stehen im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben.<br />

Diese Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil des Projektes, da sie von Dritten<br />

(BPH, BEW AG, BEGAS) umgesetzt werden, sie werden jedoch in der <strong>UVE</strong> hinsichtlich ihrer<br />

Umweltauswirkungen voll berücksichtigt.<br />

1. Verlegung 20 kV Kabel von RVH zu BEWAG<br />

2. Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300 (BEGAS)<br />

2.10.1 Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH<br />

Projektwerber ist die BEWAG Netz GmbH. Schnittstelle zur RVH sind die Anschlussklemmen<br />

der Abgangszellen der BEWAG Schaltanlage, welche in der Anlage RVH (E- und<br />

MSR Räume) situiert ist. Zur Erweiterung der Versorgungskapazität auf maximal rund 37<br />

MVA und zur Erhöhung der gesamten Versorgungssicherheit der Stromversorgung im Businesspark<br />

Heiligenkreuz sind die nachstehend beschriebenen Maßnahmen erforderlich,<br />

wobei die Kabel in weiten Bereichen eingepflügt werden. Im Bereich von Querungen bzw.<br />

Brücken werden entsprechende Schutzmaßnahmen für die mechanische Sicherung vorgesehen.<br />

20-kV-Leitung Umspannwerk Eltendorf Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie (RVH)<br />

Verlegung von 2 parallelen, ca. 8.800 m langen 20-kV-Erdkabeln der Type E-X2XHJ2M2Y<br />

3x1x240 mm2 RM Cu 12/20 kV vom bestehenden Umspannwerk in Eltendorf bis zum<br />

Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie in der RVH-Anlage.<br />

20-kV-Leitung Umspannwerk Eltendorf Schalthaus EZH<br />

Das bestehende ca. 8.400 m lange 20-kV-Erdkabel der Type E-X2XHJ2M2Y 3x1x240 mm2<br />

RM Cu 12/20 kV vom bestehenden Umspannwerk in Eltendorf bis zum bestehenden<br />

Schalthaus Energiezentrale Heiligenkreuz (EZH) wird in das geplante Schalthaus Industrie<br />

(RVH) eingeschliffen.<br />

Umspannwerk Eltendorf 20-kV-Abzweige<br />

Erweiterung der 20-kV-Inneraumschaltanlage des UW Eltendorfs um zwei Leitungsabzweige.<br />

Dazu müssen zwei vorhandene, nur teilweise ausgebaute Abzweige entsprechend<br />

adaptiert werden.<br />

Seite 52/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Umspannwerk Eltendorf Regelumspanner<br />

Die beiden vorhandenen 110/20-kV-Regelumspanner mit einer Nennleistung von jeweils 15<br />

MVA werden durch zwei 110/20-kV-Regelumspanner mit einer Nennleistung von jeweils 40<br />

MVA ersetzt.<br />

Schalthaus Industrie Heiligenkreuz<br />

Das 20-kV-Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie wird auf dem Grundstück der RVH in einem<br />

getrennten 20kV-Raum errichtet.<br />

2.10.2 Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300<br />

Zur Versorgung der Gasbrenner der Wirbelschichtkesselanlage und der Hilfskesselanlage<br />

ist die Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 erforderlich. Projektwerber ist<br />

die BEGAS AG. Schnittstelle zur RVH ist jeweils der Hauptabsperrhahn im Schieberschacht<br />

an der nordwestlichen Ecke des Betriebsfeuerwehrgebäudes.<br />

Erdgasleitung DN 150<br />

Der Businesspark Heiligenkreuz wird über eine Erdgashochdruckleitung DN 200 PN 70 mit<br />

Erdgas versorgt. Die bereits bestehende Erdgasleitung verläuft entlang der St.Gotthardter<br />

Straße (Richtung Ort Heiligenkreuz i. L.) und der Europastraße ostwärts.<br />

Die Anschlussleitung DN 150 zur RVH wird von der Kreuzung (Europastraße / St. Gotthardter<br />

Straße) parallel der Europastraße (in westlicher Richtung) zur RVH unterirdisch verlegt.<br />

Oberirdischen Anlagen werden nicht errichtet.<br />

Erdgasleitung DN 300<br />

Anschlussstelle der Erdgasleitung DN 300 ist die Gasdruckregelst<strong>at</strong>ion der Energie- und<br />

Medienzentrale Lenzing. Diese Leitung wird unterirdisch, ausgehend von der Energie- und<br />

Medienzentral Lenzing entlang der Straße Industriegelände in östlicher Richtung, entlang<br />

der Werkstraße in nördliche Richtung und entlang der Europastraße (parallel zur Erdgasleitung<br />

D150) in westlicher Richtung verlegt.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

3 Altern<strong>at</strong>ive Lösungsmöglichkeiten<br />

Nach dem UVP-G und dem IPPC-Regime besteht die Verpflichtung, die Auswahlgründe<br />

und geprüften Altern<strong>at</strong>iven bekannt zu geben. In folgenden Kapiteln werden daher der<br />

Standort und die Verfahrensauswahl begründet.<br />

3.1 Standortaltern<strong>at</strong>iven<br />

Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />

- Szentgotthárd (BPH) eine Reststoffverwertungsanlage (RVH) zur thermischen<br />

Verwertung von aufbereiteten Abfällen mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung. Ein entscheidender<br />

Vorteil des Standortes ist die effiziente Energienutzung mit Kraft-Wärme-Kopplung<br />

für die Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH. Darüber hinaus verfügbare Wärme kann<br />

an weitere Betriebe im Businesspark angeboten und geliefert werden. Es besteht grundsätzlich<br />

die Möglichkeit und Bereitschaft auch ungarische Betriebe mit Fernwärme zu beliefern.<br />

Eine Prüfung von Standortaltern<strong>at</strong>iven für die RVH ist daher nicht relevant.<br />

Die Zweckmäßigkeit des vorliegenden Standortes für RVH ist auch in der Bilanzierung der<br />

Treibhausgasemissionen erkennbar (siehe <strong>UVE</strong>-Fachbeitrag J.4, Kap. Klimarelevante<br />

Emissionen).<br />

3.2 Altern<strong>at</strong>ive Verfahren zur Versorgung der Lenzing Fibers GmbH<br />

Für die am Standort erforderliche Energiebereitstellung mittels Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(elektrische Energie und Dampf für Produktionsprozesse und Heizzwecke) können grundsätzlich<br />

konventionelle Brennstoffe wie Kohle, Heizöl, Erdgas oder Biomasse, aber auch<br />

unaufbereiteter Müll oder aufbereitete Abfallbrennstoffe (Reststoffe) zum Eins<strong>at</strong>z kommen.<br />

Für die erforderliche Brennstoffwärmeleistung scheidet der Eins<strong>at</strong>z von Biomasse mangels<br />

regionaler Verfügbarkeit aus.<br />

Der Eins<strong>at</strong>z von Erdgas oder Heizöl ist in industriellen Anlagen dieser Größe im Hinblick<br />

auf zu erwartende Versorgungsengpässe und die damit verbundenen Kostensteigerungen<br />

energiewirtschaftlich nicht sinnvoll. Der in der EU zunehmende Eins<strong>at</strong>z von Kohle in industriellen<br />

Kraft-Wärme-Kopplungen ist im Hinblick auf Treibhausgasemissionen kritisch zu<br />

beurteilen.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Die thermische Verwertung von Abfällen erfüllt die Grundsätze der EU-Richtlinie über Abfälle<br />

und dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz. Die Errichtung von Abfallverbrennungsanlagen<br />

unterstützt außerdem die Umsetzung des Deponierungsverbotes ab<br />

1.1.2009. Dazu ist der Eins<strong>at</strong>z von unaufbereitetem Müll in Rostfeuerungsanlagen insbesondere<br />

in Ballungsräumen bei entsprechend großem, regionalem Müllaufkommen eine<br />

mögliche Altern<strong>at</strong>ive, indem die Müllsammelfahrzeuge die zentrale Anlage auf kurzem Wege<br />

erreichen können (siehe Beispiele Wien, Budapest, etc.).<br />

In der gesetzeskonformen Abfallbewirtschaftung sind jedoch bedeutende Mengen an aufbereiteten<br />

Reststoffen zu erwarten, die für eine thermische Verwertung zur Verfügung<br />

stehen. Dies betrifft insbesondere die in der RVH vorgesehenen Abfallk<strong>at</strong>egorien zur thermischen<br />

Verwertung:<br />

• Feinfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Siebung kleiner 80 mm)<br />

• Grobfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Siebüberlauf)<br />

• Leichtfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Windsichtung)<br />

• Shredderrückstände aus der Aufbereitung von Sammelschrott und Altfahrzeugen<br />

• Stäube aus landwirtschaftlichen und industriellen Produktionsbetrieben<br />

• Rechengut aus der kommunalen Abwasserreinigung<br />

• Klärschlamm aus der Abwasserreinigung<br />

• aufbereitetes Altholz<br />

Die angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien können gemäß Stand der Technik in einer Wirbelschichtfeuerung<br />

mit höchstem energetischem Wirkungsgrad in einer Kraft-Wärme-Kopplung thermisch<br />

verwertet werden.<br />

Die Auswahl der Brennstoffe entspricht gemäß §1 Abs. 2 Z 2 AWG 2002 dem Grunds<strong>at</strong>z:<br />

Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist<br />

und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung<br />

nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die<br />

gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung). Gemäß<br />

§ 2 Abs. 5 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 umfasst Abfallbehandlung die im Anhang<br />

2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren und führt als Verwertungsverfahren<br />

u. a. R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieversorgung<br />

auf. Der Bedarf für zusätzliche Verbrennungskapazitäten ist gemäß den geltenden<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich und in der EU jedenfalls gegeben.<br />

3.3 Technologische Altern<strong>at</strong>iven<br />

Bei der Auswahl der Anlagentechnik wurde besonders darauf geachtet, dass die Komponenten<br />

dem Stand der Technik entsprechen. Im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />

wird im Detail dargelegt, dass die gewählten Technologien dem in der IPPC-Richtlinie definierten<br />

Stand der Technik entsprechen.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4 Beurteilung durch die Fachbereiche der <strong>UVE</strong><br />

Nachstehend sind die Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche der <strong>UVE</strong> zusammengefasst.<br />

Der Schwerpunkt der <strong>Zusammenfassung</strong> liegt dabei in der Darstellung möglicher Auswirkungen<br />

der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz (RVH).<br />

4.1 Untersuchungsgebiet<br />

4.1.1 Untersuchungsgebiet zur Beurteilung von Auswirkungen über den Luftpfad<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für jene Fachbereiche, für welche die Auswirkungen<br />

über den Luftpfad im Vordergrund stehen, erfolgte auf Basis der TA-Luft (2002) in<br />

Form eines Kreises rund um die geplante Anlage, wobei der Radius des Kreises die 50fache<br />

Schornsteinhöhe und damit rd. 5 km beträgt (Abb. 4-1).<br />

Abb.4-1: Engeres Untersuchungsgebiet nach TA-Luft (roter Kreis) und Standort RVH (roter Punkt)<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst damit in Österreich den Talboden des Lafnitztals im Bereich<br />

Poppendorf bis Heiligenkreuz sowie die südlich und nördlich anschließenden Hügelbereiche;<br />

in Ungarn umfasst dieses Gebiet Szentgotthart und Umgebung.<br />

Es ist zu betonen, dass dieses Untersuchungsgebiet hinsichtlich Immissionen weit über den<br />

t<strong>at</strong>sächlichen Einwirkungsbereich von Emissionen aus der geplanten Anlage hinausgeht,<br />

der nach dem Schwellenwertkonzept von der Isolinie des Irrelevanzwertes jenes Schadstoffes<br />

begrenzt wird, der - gemessen an waldrelevanten Grenzwerten - die weiteste Ausbreitung<br />

erfährt. Die Abgrenzung des Einwirkungsbereiches erfolgt auf Basis einer Ausbreitungsrechnung<br />

(siehe <strong>UVE</strong> Fachbeitrag J8 Luft und Klima, Immissionen), wobei die 3% -<br />

Isolinie des HMW-Grenzwertes für HF unter Berücksichtigung der Isolinie des 97,5 Perz.-<br />

Grenzwertes für SO2 (Sommergrenzwert für Nadelwälder gemäß 2. VO gegen forstschädliche<br />

Luftverunreinigungen) das größte Gebiet umfasst und daher zur Festlegung des Einwirkungsbereiches<br />

herangezogen wurde (siehe Abb. 4-2).<br />

Abb.4-2: Einwirkungsbereich RVH nach dem Schwellenwertkonzept<br />

Revision 1 Seite 57/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Da die Emissionen der RVH außerhalb des in Abb. 4-2 dargestellten Einwirkungsbereiches<br />

für die Luft insgesamt als unerheblich einzustufen sind, sind auch die Auswirkungen auf<br />

Nachbarsta<strong>at</strong>en im irrelevanten, unmessbaren Bereich und damit vernachlässigbar gering.<br />

4.1.2 Andere fachspezifische Untersuchungsgebiete<br />

Für bestimmte Fachbereiche stehen nicht die Auswirkungen über den Luftpfad im Vordergrund,<br />

sondern andere Einwirkungen durch das Vorhaben (z.B. Schalltechnik, Wasser). Die<br />

jeweiligen fachspezifischen Untersuchungsgebiete sind in den jeweiligen Fachgebieten<br />

dargestellt und begründet.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.2 Energiewirtschaft<br />

4.2.1 Energiebedarf für Lenzing Fibers GmbH unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs<br />

Um sehr gute Verbrennungsbedingungen und günstige Emissionen zu erreichen, sollte der<br />

Wirbelschichtkessel immer mit möglichst konstanter (hoher) Last betrieben werden. Im Folgenden<br />

werden daher Fälle untersucht, bei denen der Wirbelschichtkessel mit maximaler<br />

Dauerlast (99 MW) bzw. mit vernünftiger Grundlast (90 MW) gefahren wird und es werden<br />

die Auswirkungen auf die Energieversorgung der Lenzing Fibers GmbH beurteilt. Grundlage<br />

für den Energiebedarf ist dabei der Bedarf der Lenzing Fibers GmbH für eine Faserproduktion<br />

von 40.000 bzw. 60.000 Mg/a.<br />

Der errechnete Spitzenwert wurde für den Vertrag zwischen Lenzing Fibers GmbH und<br />

RVH noch mit Sicherheiten - sowohl bei der Menge als auch bei den Dampfparametern -<br />

versehen, um auch spätere Optimierungen (z. B. Änderung der Dampfparameter) zu ermöglichen.<br />

Vertraglich wurden daher folgende Maximalmengen festgelegt:<br />

• Strom: 14,3 MW<br />

• MD - Dampf: 11 MW (14 bar, 250 °C Dampf, Kondens<strong>at</strong>rücklauf mit ca. 95 °C)<br />

• ND - Dampf: 33 MW (5 bar, 180 °C Dampf, Kondens<strong>at</strong>rücklauf mit ca. 95 °C)<br />

Dazu kommen noch der Eigenbedarf der Reststoffverwertungsanlage sowie der Bedarf der<br />

Aufbereitung. Für den Spitzenbedarf werden dabei auch diskontinuierliche Energieströme<br />

berücksichtigt (Rußblasen, Anfahren von Aggreg<strong>at</strong>en). Grundsätzliches Ziel ist dabei die<br />

autarke Energieversorgung der Lenzing Fibers GmbH und der Reststoffverwertungsanlage<br />

am Standort Businesspark im Normalbetrieb bei gleichzeitiger hoher Energieeffizienz.<br />

Bei der Reststoffverwertungsanlage (Wirbelschichtanlage und Brennstoffannahme) werden<br />

für den Energiebedarf die Betriebsfälle gemäß Mix 1 (durchschnittlicher Lastfall) und Mix 2<br />

(aufgrund des tiefen Heizwertes ungünstiger Lastfall) betrachtet. Der Mix 3 braucht aufgrund<br />

der besseren Energieausbeute (ersichtlich aus Vergleich Mix 1 und Mix 2) nicht gesondert<br />

betrachtet werden. Vereinfachend wird dabei davon ausgegangen, dass der Eigenenergiebedarf<br />

nur geringfügig von der Zusammensetzung der Reststoffe abhängt, der Spitzenbedarf<br />

ergibt sich durch Gleichzeitigkeiten beim An- und Abfahren von Aggreg<strong>at</strong>en. Für<br />

die Betriebsfälle ergeben sich damit die in Tab. 4-1 dargestellten notwendigen Energiemengen.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Energie Einheit Mix 1<br />

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normal<br />

Mix 2<br />

normal<br />

Mix 2<br />

Spitze<br />

ND-Dampf MWh/h 8,65 8,14 8,14<br />

MD-Dampf MWh/h 0,42 0,42 5,02<br />

Strom MWh/h 5,5 5,5 6,0<br />

Tabelle 4-1: Energieeigenbedarf der Reststoffverwertungsanlage bei 99 MW BWL<br />

4.2.2 Energieproduktion durch den Wirbelschichtkessel<br />

Der Wirbelschichtkessel soll zusätzlich zum Gesamtenergiebedarf (intern und extern) auch<br />

mit einer Leistungsreserve zu betreiben sein, um wechselnden Energiebedarf sicher beherrschen<br />

zu können. Überschüssiger Dampf wird dabei als Strom über die Turbine abgearbeitet<br />

und ins Netz geliefert. Durch das gute Regelverhalten der Turbine steht benötigter<br />

Dampf damit schnell zur Verfügung. Bei einer Brennstoffwärmeleistung von 99 MW wird<br />

damit folgende Nettostrommenge produziert:<br />

Lastfall Energie Einheit Mix 1<br />

normal<br />

Mix 2<br />

normal<br />

Mix 2<br />

Spitze<br />

Bei 40 Gg Fasern/a ND-Dampf MWh/h 28,84 28,33 29,51<br />

MD-Dampf MWh/h 7,20 7,20 12,53<br />

Prod. Strom MWh/h 20,76 20,48 19,49<br />

Strom netto MWh/h 7,04 6,76 4,20<br />

Bei 60 Gg Fasern/a ND-Dampf MWh/h 38,50 37,99 39,65<br />

Tabelle 4-2: Energieproduktion Wirbelschichtkessel<br />

MD-Dampf MWh/h 10,25 10,25 15,93<br />

Prod. Strom MWh/h 18,73 18,44 17,20<br />

Strom netto MWh/h 1,13 0,84 -3,10<br />

Aus der Tabelle 4-2 ist ersichtlich, dass auch bei hoher Faserproduktion die autarke Versorgung<br />

mit dem Wirbelschichtkessel im Normalbetrieb sichergestellt ist. Bei extremer Spitzenlast<br />

muss entweder Strom aus dem Netz und/oder Dampf aus der Biomasseanlage bezogen<br />

werden, oder es ist durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der Spit-


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

zenbedarf mit der hier dargestellten Gleichzeitigkeit nicht auftritt (z. B. ist ein zwischenzeitliches<br />

Abfahren der Aufbereitungsanlage möglich, das Rußblasen kann in Zeiten niedrigeren<br />

Energiebedarfs verlegt werden). Im Sinne einer hohen Energieeffizienz wird aber darauf<br />

geachtet, dass der Wirbelschichtkessel für niedrigere Faserproduktion nicht überdimensioniert<br />

ist. Eine ausreichende Autarkie am Standort wird durch Install<strong>at</strong>ion des Hilfskessels<br />

und Mitberücksichtigung des Biomassekessels der Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs<br />

GmbH erreicht.<br />

Bei einer Brennstoffwärmeleistung von 90 MW kann die Versorgung bei hoher Faserproduktion<br />

auch im Normalbetrieb nicht vollständig sichergestellt werden (ca. 2 MW zusätzlicher<br />

Strombedarf). Dieser Betrieb wird daher aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht<br />

angestrebt, obwohl sich in diesem Fall eine etwas höhere Energieeffizienz ergäbe.<br />

Beurteilung der Energieeffizienz für die unterschiedlichen Lastfälle<br />

Zum Vergleich der Effizienz wird in Analogie zum Abfallrahmenrichtlinienentwurf der Quotient<br />

aus bewerteter Nutzenergie und eingesetzter Brennstoffenergie gebildet. Entsprechend<br />

dem unterschiedlichen Energieanteil von Prozesswärme und Strom erhalten die beiden<br />

Energien unterschiedliche Bewertungsfaktoren, die im Fachbeitrag J.3 Energiewirtschaft<br />

dargestellt sind.<br />

Die errechneten D<strong>at</strong>en sind in Tabelle 4-3 dargestellt. Es ist eine deutliche Effizienzsteigerung<br />

bei höherer Faserproduktion ersichtlich. Aufgrund der hohen Energienutzung (gutes<br />

Vakuum aufgrund großen Luftkondens<strong>at</strong>ors, hohe Dampfparameter, Wärmerückgewinnung<br />

im Bereich der Abgasreinigung) ist aber auch bei vermehrtem Kondens<strong>at</strong>ionsbetrieb noch<br />

eine gute Effizienz erreichbar.<br />

Beurteilung des Energieeins<strong>at</strong>zes für Errichtungs- und Abbruchphase<br />

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 65 h ergibt sich über die geplante Bauzeit von 26<br />

Mon<strong>at</strong>en insgesamt ein Energiebedarf von weniger als 2,4 GWh sowie ein Strombedarf von<br />

weniger als 0,8 GWh.<br />

Der Energiebedarf für den Abbruch kann mit deutlich weniger als der Hälfte der Errichtung<br />

abgeschätzt werden, sodass der Gesamtenergiebedarf dafür deutlich unter 1,5 GWh liegen<br />

wird.<br />

Dem gegenüber steht allein an Stromproduktion durch die Anlage eine Energieerzeugung<br />

von ca. 150 GWh pro Jahr. Gerechnet über die geplante Betriebsdauer von 50 Jahren errechnet<br />

sich der Energieverbrauch für Errichtung und Abbruch mit weniger als einem Promille<br />

des in der Anlage erzeugten Stromes.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Brennstoffmix / BWL (in MW) 2 / 99 2 / 99 1 / 99 1 / 99 2 / 90 2 / 90<br />

Faserproduktion (Gg/a) 60 40 60 40 60 40<br />

eintretende Energieströme Alle Werte in MW<br />

E1 Brennstoff 99,0 99,0 99,0 99,0 90,0 90,0<br />

E2 Luft (inkl. Rückgewinnung) 4,0 4,0 3,9 3,9 3,7 3,7<br />

E3 Luftvorwärmung Dampf 1,0 1,0 1,3 1,3 0,9 0,9<br />

E4 Speisewasser 17,0 17,0 17,2 17,2 15,5 15,5<br />

Summe ein 121,0 121,0 121,4 121,4 110,1 110,1<br />

Energieoutput und Verluste Alle Werte in MW<br />

A1 Abgas aus Kessel 13,0 13,0 12,2 12,2 11,8 11,8<br />

A2 sonstige Verluste 3,0 3,0 3,0 3,0 2,7 2,7<br />

A3 Dampf 105,0 105,0 106,2 106,2 95,6 95,6<br />

N1 Prozesswärme 39,7 27,0 39,7 27,0 39,7 27,0<br />

N2 Strom netto 14,4 16,5 14,7 16,8 12,5 14,4<br />

I1 Speisewasservorwärmung 6,4 7,2 6,6 7,4 6,0 6,9<br />

I2 Luftvorwärmung Dampf 1,0 1,0 1,3 1,3 0,9 0,9<br />

I3 Kondens<strong>at</strong>rücklauf 10,6 9,7 10,6 9,7 9,5 8,6<br />

V1 Kondens<strong>at</strong>ionsverluste 25,5 36,0 26,0 36,5 19,3 30,0<br />

V2 mech. u. Dampfverluste 3,4 3,6 3,3 3,5 4,1 4,2<br />

V3 Eigenstrombedarf 4,0 4,0 4,0 4,0 3,6 3,6<br />

Summe aus 121,0 121,0 121,4 121,4 110,1 110,1<br />

Effizienz 82,0% 73,2% 82,7% 73,9% 84,7% 74,6%<br />

Tabelle 4-3: Vergleich Energieerzeugung bei unterschiedlichen Lastfällen<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.2.3 Betrieb Hilfskessel und Wirbelschichtkessel mit konventionellen Brennstoffen<br />

Neben den Reststoffen als Energieträger ist auch der Eins<strong>at</strong>z von konventionellen Brennstoffen<br />

(Erdgas, Heizöl oder Kohle) vorgesehen, die sowohl im Wirbelschichtkessel als<br />

auch im Hilfskessel zum Eins<strong>at</strong>z kommen können. Entsprechend der geplanten Betriebszeit<br />

des Wirbelschichtkessels mit Reststoffen von 8000 h pro Jahr ist der maximale Energieeins<strong>at</strong>z<br />

der konventionellen Brennstoffe für den Rest des Jahres mit 760 Volllastbetriebsstunden<br />

pro Jahr zugrunde gelegt.<br />

Ein gemeinsamer Betrieb von Wirbelschichtkessel und Hilfskessel ist nur für den Fall des<br />

An- und Abfahrens sowie bei Bedarf bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung vorgesehen.<br />

Im Inselbetrieb (Ausfall des öffentlichen Stromnetzes) wird der Hilfskessel mit Mindestlast<br />

betrieben, um bei Störungen des Wirbelschichtkessels eine unterbrechungsfreie Versorgung<br />

der Verbraucher sicherzustellen. Die Leistung des Wirbelschichtkessels reduziert<br />

sich dabei entsprechend dem t<strong>at</strong>sächlichen Bedarf.<br />

Bei Stillstand des Wirbelschichtkessels wird der Hilfskessel, der ja nur mit konventionellen<br />

Brennstoffen betrieben wird, geführt nach dem t<strong>at</strong>sächlichen Wärmebedarf der Verbraucher<br />

als Kraft Wärme Koppelung betrieben. Damit kann eine wesentlich höhere Brennstoffausnutzung<br />

als bei einer reinen Verstromung erzielt werden. Da der Hilfskessel aufgrund<br />

des geringeren Eigenbedarfs und der geringeren Verluste immer eine höhere Energieeffizienz<br />

als der Wirbelschichtkessel aufweisen wird, wurde hier auf eine detaillierte Betrachtung<br />

verzichtet.<br />

4.2.4 Beurteilung der Energieeffizienz nach dem BAT Dokument<br />

Im BAT Dokument der EU vom August 2006 (Reference Document on the Best Available<br />

Techniques for Waste Inciner<strong>at</strong>ion) werden als Anforderungen für eine sinnvolle Energienutzung<br />

folgende Punkte genannt:<br />

• Punkt 67: Bau einer Neuanlage dort, wo zumindest 0,6 1 MWh /t Abfall elektrische<br />

Energie erzeugt werden kann, bei gleichzeitiger Ausbindung von 0,5 bis 1,25 MWh /t<br />

Abfall an Prozesswärme.<br />

• Punkt 68: Der Eigenverbrauch (ohne Vorbehandlung und Rückstandsbehandlung)<br />

soll dabei unter 0,2 MWh /t Abfall liegen.<br />

Die Energien sind dabei auf einen Heizwert von 4,2 MWh /t zu beziehen. Für die Betrachtung<br />

wurden die verschiedenen Lastfälle und in Tabelle 4-4 die entsprechenden Faktoren<br />

berechnet. Es zeigt sich dabei, dass in sämtlichen Betriebsfällen die Anforderungen für BAT<br />

erfüllt bzw. übertroffen werden können.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Da angestrebt wird, dass diese Anlage in Zukunft als Verwertungsanlage anerkannt wird,<br />

erfolgt zusätzlich auch eine Bewertung nach dem Entwurf der neuen Abfallrahmenrichtlinie<br />

der Europäischen Kommission vom 21. 12. 2005.<br />

Brennstoffmix / BWL (in MW) 2 / 99 2 / 99 1 / 99 1 / 99 2 / 90 2 / 90<br />

Faserproduktion (Gg/a) 60 40 60 40 60 40<br />

Energieströme Alle Werte in MW<br />

Stromproduktion 18,44 20,48 18,73 20,76 16,13 18,02<br />

Export Prozesswärme 39,68 26,97 39,68 26,97 39,68 26,97<br />

Eigenstrombedarf 4,00 4,00 4,00 4,00 3,60 3,60<br />

Bezogene Energieströme Alle Werte in MWh/t<br />

Stromproduktion (BAT 0,6 1) 0,78 0,87 0,79 0,88 0,76 0,85<br />

Export Prozesswärme (BAT 0,5 1,25) 1,68 1,14 1,68 1,14 1,87 1,27<br />

Eigenstrombedarf (BAT < 0,2) 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17<br />

Tabelle 4-4: Vergleich spezifische Energieerzeugung und spezifischer Verbrauch mit BAT<br />

Für die Verbrennung von Siedlungsabfall gelten als Anforderungen für eine sinnvolle Energienutzung<br />

folgende Punkte:<br />

• Punkt 62: Wenn keine große Wärmeausbindung möglich ist, sollen zumindest 0,4 <br />

0,65 MWh/t Abfall elektrische Energie erzeugt werden können. Eine Ausbindung<br />

von Wärme soll erfolgen, soweit es die lokalen Umstände zulassen.<br />

• Punkt 63: Der Eigenverbrauch (ohne Vorbehandlung und Rückstandsbehandlung)<br />

soll dabei unter 0,15 MWh /t Abfall liegen.<br />

In diesem sind die Energien auf einen Heizwert von 2,9 MWh /t zu beziehen<br />

Auch hier können in sämtlichen Betriebsfällen die Anforderungen für BAT (Punkt 62 und<br />

63) immer erfüllt bzw. übertroffen werden (siehe FB. J.2 Energiewirtschaft).<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.2.5 Beurteilung der Energieeffizienz des Wirbelschichtkessels nach der EU - Abfallrahmenrichtlinie<br />

Die Europäische Kommission h<strong>at</strong> am 21. 12. 2005 den Entwurf einer neuen Abfallrahmenrichtlinie<br />

vorgelegt, durch die die bestehende Richtlinie umfassend novelliert werden soll.<br />

Ziel dieser Neufassung ist unter anderem auch eine Implementierung der Str<strong>at</strong>egie zur<br />

Vermeidung und Verwertung von Abfall. Eine wichtige Änderung soll auch die Klarstellung<br />

der Begriffe Verwertung und Beseitigung sein. Basis des Begriffes Verwertung ist nunmehr<br />

die Substitution von Rohstoffen. Insbesondere wurde dabei für thermische Verwertungsverfahren<br />

erstmals ein Energieeffizienzkriterium eingeführt. Gemäß diesem müssen<br />

Altanlagen eine Effizienz von mindestens 60 % und Neuanlagen (nach dem 1. 1. 2009 genehmigt)<br />

von mindestens 65 % erreichen. Der Wert (mit der vorgeschlagenen Berechnungsmethode)<br />

wird als Richtschnur für diese Anlage herangezogen.<br />

Die verschiedenen Energien sind dabei gemäß Abbildung 4-3: Bilanz für Energieeffizienz<br />

gemäß Entwurf EU - Abfallrahmenrichtlinie in die Berechnungsformel einzusetzen.<br />

Abbildung 4-3: Bilanz für Energieeffizienz gemäß Entwurf EU Abfallrahmenrichtlinie<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Berechnung der Energieeffizienz für den Wirbelschichtkessel<br />

Von der EU wird ein Koeffizient der energetischen Nutzung von mindestens 0,65 vorgeschlagen.<br />

Für die Abschätzung eines realistischen Energiekoeffizienten für den Wirbelschichtkessel<br />

wurde von folgenden vereinfachenden Annahmen ausgegangen:<br />

• Fahren des Wirbelschichtkessels mit Nennlast (= 99 MWtherm) über 8000 h/a beim<br />

ungünstigsten Brennstoffmix. In dieser Zeit wird nur Prozessdampf für Lenzing Fibers<br />

GmbH aber keine Fernwärme ausgekoppelt. Dies erscheint als realistische Minimalabschätzung,<br />

da bei höheren Heizwerten die Energieeffizienz steigt und bei<br />

geringerer Faserproduktion eine Fernwärmeauskoppelung im Ausmaß des Differenzbetrages<br />

des Bedarfs der Faserproduktion von 13 MW nicht unrealistisch erscheint.<br />

• Zusätzlich werden 80 h/a (= 1% der Zeit des Normalbetriebes, dies entspricht etwa<br />

vier Mal An- und Abfahren pro Jahr) als Zeiten berücksichtigt, in denen der Wirbelschichtkessel<br />

mit Hilfsbrennstoffen (Erdgas, Öl und / oder Kohle) mit einer Leistung<br />

von 65 MW betrieben wird. Diese Zeiten werden mit einem Wirkungsgrad von 0% in<br />

die Rechnung eingesetzt, obwohl durch die geplante Anlagenausführung sehr wohl<br />

eine Verwertung als Prozesswärme möglich ist.<br />

Daraus ergibt sich für Koeffizient der energetischen Nutzung von 0,83 (bei Berücksichtigung<br />

des Strombedarfs für die Aufbereitungsanlage ergäbe sich maximal eine Abminderung<br />

auf 0,79). Die Formel für den Nachweis ist im Fachbeitrag J.3 Energiewirtschaft beschrieben.<br />

Der von der EU vorgeschlagene Faktor für den Nachweis einer effizienten Energienutzung<br />

(Verwerterst<strong>at</strong>us) wird damit deutlich überschritten. Der Standort ist aufgrund der ganzjährigen<br />

Prozesswärmenutzung sehr gut geeignet für eine thermische Verwertung von Reststoffen.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.2.6 Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen<br />

Die Anlage wurde auf eine Brennstoffwärmeleistung von 99 MW ausgelegt, um eine autarke<br />

energetische Versorgung von Wirbelschichtanlage und Faserfabrik auch bei einer Faserproduktionsleistung<br />

von 60.000 t/a im Normalbetrieb sicherzustellen.<br />

Ausfälle der Energieversorgung werden durch folgende Maßnahmen vermieden bzw. wesentlich<br />

vermindert:<br />

• Install<strong>at</strong>ion eines Hilfskessels mit 85 MW Brennstoffwärmeleistung, der bei Ausfall<br />

des Wirbelschichtkessels die Energieversorgung der Faserproduktion sicherstellt.<br />

• Möglichkeit der Versorgung mit Niederdruckdampf durch das Biomasseheizkraftwerk.<br />

• Stromerzeugung für Inselbetrieb geeignet, im Normalbetrieb Einspeisung von überschüssigem<br />

Strom ins Netz.<br />

• Für kritische Zustände (z. B. Netzausfall) ist auch der gleichzeitige Betrieb von Wirbelschichtkessel<br />

und Hilfskessel (mit dem Bedarf angepasster Last möglich), sodass<br />

bei Ausfall des Wirbelschichtkessels der Hilfskessel sofort die erforderliche Dampfleistung<br />

übernehmen kann.<br />

Die hohe Energieeffizienz wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:<br />

• Die Anlage wird in einem Industriepark aufgestellt. Auch bei nicht wunschgemäßer<br />

Entwicklung der Faserproduktion können voraussichtlich kurzfristig Abnehmer für<br />

Wärme gefunden werden, sodass der Wirbelschichtkessel mit sehr hoher Energieeffizienz<br />

betrieben werden kann.<br />

• Die Wahl der Dampfparameter erfolgt dessen ungeachtet so, dass auch bei geringer<br />

Wärmenutzung eine hohe Energieeffizienz erreicht werden kann.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.3 Abfallwirtschaft<br />

4.3.1 Ziele der Abfallwirtschaft - Bedarf für thermische Reststoffverwertung<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sind als Grundsätze zu<br />

beachten:<br />

1. Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten<br />

(Abfallvermeidung)<br />

2. Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich<br />

ist und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren<br />

der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen<br />

Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden<br />

kann (Abfallverwertung)<br />

§ 76 Abs. 7 des AWG 2002 enthält die Übergangsbestimmungen zur Anpassung der Deponien<br />

an die Deponieverordnung 1996, insbesondere die Verordnungsermächtigung zur<br />

Ausnahme vom Verbot der Deponierung von Abfällen mit mehr als fünf Masseprozent TOC<br />

bis längstens 31. Dezember 2008. Aufgrund der Bestimmungen der Deponieverordnung<br />

dürfen in Österreich ab 01.01.2004 grundsätzlich bzw. nach Ablauf einer möglichen Verlängerung<br />

der Anpassungsfrist bis 31.12.2008 endgültig nur noch Abfälle mit einem Anteil an<br />

organischem Kohlenstoff von


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.3.2 Abfallwirtschaftliche Darstellung der RVH<br />

Die Auswahl der Brennstoffe entspricht gemäß §1 Abs. 2 Z 2 AWG 2002 dem Grunds<strong>at</strong>z:<br />

Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist<br />

und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung<br />

nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder<br />

die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung).<br />

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 umfasst Abfallbehandlung die im Anhang<br />

2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren und führt als Verwertungsverfahren<br />

u. a. R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung<br />

auf.<br />

Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle zur Aufbereitung und thermischen Verwertung sind<br />

in der folgenden Tabelle (4-5) zusammenfassend in Abfallk<strong>at</strong>egorien dargestellt.<br />

Abfallk<strong>at</strong>egorie<br />

Siedlungsabfälle- Feinfraktion<br />

Siedlungsabfälle-<br />

Grobfraktion<br />

Siedlungsabfälle-<br />

Leichtfraktion<br />

typische<br />

AS-Nr.<br />

91102 91103<br />

91105<br />

91103 91107<br />

91101<br />

91103 91107<br />

91207<br />

Hu MJ/kg<br />

Angaben zu Stückigkeit<br />

*) Limitierung mit maximal 20 % bezogen auf die am jeweiligen Tag übernommene Reststoffmasse<br />

max.<br />

Menge t/a<br />

ca. 8 < 80 mm < 120.000<br />

ca. 14 ca. 50 500 mm < 210.000<br />

ca. 20 ca. 50 - 500 mm < 66.000<br />

Shredderrückstände 57801 57804 ca. 16 < 200 mm < 30.000*)<br />

Stäube<br />

14704<br />

57802<br />

ca. 14 staubförmig < 8.000<br />

Rechengut 94701 97102 ca. 8 ca. 6 - 500 mm < 15.000<br />

Klärschlamm<br />

Altholz<br />

94501 94502<br />

14402<br />

17115<br />

17202<br />

ca. 0,8<br />

mechanisch entwässert<br />

/ stichfest<br />

< 70.000<br />

ca. 14 < 500 mm < 30.000<br />

Tab. 4-5: Übersicht zu den mengenmäßig bedeutenden Abfällen zur Aufbereitung und Verwertung<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Die Menge an sonstigen Abfälle, die nicht in den angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien subsummierbar<br />

sind (z.B. Rückstände aus der Altpapierverarbeitung) beträgt maximal 70.000 Mg/a).<br />

Die folgende Tabelle zeigt die üblicherweise zu erwartenden Bandbreiten in wesentlichen<br />

Parametern der mengenmäßig bedeutenden Abfallk<strong>at</strong>egorien.<br />

Die Auswahl von Abfällen zur Übernahme und Aufbereitung sowie thermischen Verwertung<br />

erfolgt auf Basis der in Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung aufgelisteten Schlüsselnummern,<br />

welche in der ÖNORM S 2108-1 für thermische Behandlung als geeignet ausgewiesen<br />

werden. Die Anlage ist so ausgelegt, dass sie für den Eins<strong>at</strong>z sämtlicher Abfälle<br />

gemäß der im Fachbeitrag J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und Treibhausgasemissionen<br />

detailliert angeführten Schlüsselnummern innerhalb der im Feuerleistungsdiagramm (siehe<br />

Abb. 2-8) angeführten Grenzen uneingeschränkt geeignet ist. Der Eins<strong>at</strong>z von unaufbereiteten<br />

Abfällen in der Wirbelschicht (insbesondere SN 91101) ist nicht vorgesehen.<br />

4.3.3 Anfallende Rückstände und Abfälle<br />

Bauphase<br />

Die Auswirkungen der Errichtungsphase der geplanten RVH auf die regionale abfallwirtschaftliche<br />

Gesamtsitu<strong>at</strong>ion sind aufgrund der qualit<strong>at</strong>iven Zusammensetzung und der geschätzten<br />

Menge des anfallenden Abfalls als unwesentlich zu bezeichnen.<br />

Betriebsphase<br />

Durch die Ausst<strong>at</strong>tung und Betriebsweise der Anlage sowie die Zusammensetzung der<br />

Brennstoffe wird die Menge und Reaktivität der anfallenden Rückstände bestimmt. Die anfallenden<br />

Aschen sowie Grobteile aus der Wirbelschicht sind vollständig ausgebrannt (TOC<br />

< 3%).<br />

Grobteile, die aus dem Bettm<strong>at</strong>erial nach Abtrennung von Metallschrott (z.B. Schrauben,<br />

Nägel, Beschläge, Drähte) anfallen, können als nicht-gefährlicher Abfall (nach erfolgter<br />

Ausstufung) deponiert oder einer bautechnischen Verwertung (z.B. für Fahrwege innerhalb<br />

einer Deponie) zugeführt werden.<br />

Metallschrott, der einerseits im Zuge der mechanischen Aufbereitung der Reststoffe vor<br />

Einbringung in die Wirbelschichtfeuerung abgetrennt wird sowie andererseits im Bereich der<br />

Aufbereitung von Bettm<strong>at</strong>erial aus der Wirbelschichtfeuerung anfällt, wird über den Sekundärrohstoffhandel<br />

dem Recycling zugeführt.<br />

Die Kessel- und Zyklonaschen (bezeichnet als Grobasche, Abscheidung bei > 400 °C)<br />

werden zunächst pneum<strong>at</strong>isch in geschlossene Vorr<strong>at</strong>ssilos gefördert und können je nach<br />

Qualität bzw. nach erfolgter gesetzeskonformer Ausstufung als nicht gefährlicher Abfall<br />

obertägig deponiert oder einer weiteren Behandlung (z.B. Immobilisierung mit mineralischen<br />

Hilfsstoffen bzw. diagenetische Inertisierung) zugeführt werden.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Die Gewebefilterasche (bezeichnet als Feinasche, Abscheidung bei < 400 °C) wird einer<br />

gesetzeskonformen Behandlung zugeführt, z.B. einer bergbautechnische Verwertung in der<br />

Herstellung von qualitätsgesichertem Vers<strong>at</strong>zm<strong>at</strong>erial zur ordnungsgemäßen Verfüllung von<br />

untertägigen Hohlräumen in geschlossenen Salzform<strong>at</strong>ionen in der BRD vorgesehen.<br />

Die zur thermischen Behandlung vorgesehenen Abfälle werden dem Stand der Technik<br />

entsprechend behandelt, organische Schadstoffe werden zerstört, anorganische Schadstoffe<br />

werden immobilisiert, die resultierende Energie wird in Form von Strom und Wärme genutzt<br />

und die entstehenden Verbrennungsrückstände können direkt oder nach Aufbereitung<br />

verwertet werden.<br />

Zusammenfassend kann zu den Umweltauswirkungen der RVH während des Betriebes<br />

gesagt werden, dass durch den geplanten Betrieb aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

4.3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die übernommenen Reststoffe und anfallenden<br />

Rückstände (Abfallchemie)<br />

Die Ausst<strong>at</strong>tung und Betriebsweise der RVH ermöglicht für die angeführten Reststoffe die<br />

sichere Einhaltung sämtlicher Emissionsgrenzwerte für Abgas, sodass Analysen der eingesetzten<br />

Brennstoffe grundsätzlich nicht erforderlich sind (vergleiche ÖNORM S 2108-1 sowie<br />

die langjährigen Betriebserfahrungen gemäß Stand der Technik in der RVL Reststoffverwertung<br />

Lenzing, WSO 4 und MVA Spittelau in Wien, WAV Welser Abfallverbrennung,<br />

AVN in Niederösterreich, etc.). Dies wird in der RVH durch die installierte kontinuierliche<br />

Messung und Überwachung von HCl und SO2 im Rauchgas (Rohgas) bereits vor der Abgasreinigung<br />

zusätzlich abgesichert.<br />

Durch das Qualitätssicherungssystem wird bereits im Bereich der Vertragspartner sichergestellt,<br />

dass eine Anlieferung von radioaktiv kontaminierten M<strong>at</strong>erialien ausgeschlossen werden kann.<br />

Bei Anlieferung von Reststoffen aus einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle oder<br />

für Altstoffe (z.B. für Papier, Karton, Holz, Kunststoff oder Textilien) wird ein Qualitätssicherungssystem<br />

verlangt, welches die Qualität der angelieferten Reststoffe auf Basis der<br />

Kontrolle von Herkunft (Abfallersterzeuger) und Qualität der eingesetzten Abfallströme sowie<br />

auf Basis der dokumentierten Qualitätskontrolle der Aufbereitung sicherstellt.<br />

Sowohl der Abfallbeauftragte als auch der Umweltbeauftragte sowie der Betriebsleiter der<br />

RVH sind ermächtigt, das Qualitätssicherungssystem und die Aufzeichnungen der Qualitätskontrolle<br />

jederzeit zu überprüfen.<br />

Die Übernahme von Reststoffen kann nur nach der Freigabe nach Überprüfung der Einhaltung<br />

der Qualitätskriterien gemäß Deklar<strong>at</strong>ionsformular (Aviso) durch den Betriebsleiter<br />

erfolgen. Die Überprüfung bzw. Feststellung der angelieferten und abtransportierten Massen<br />

erfolgt mittels Brückenwaage im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich der Anlage.<br />

Revision 1 Seite 71/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Alle Anlieferungen - mit Ausnahme von Stäuben in Silofahrzeugen - werden beim Entladen<br />

oder unmittelbar vor der Aufbereitung einer Sichtkontrolle durch die verantwortliche Betriebsperson<br />

unterzogen.<br />

Bei Verdacht auf Fehldeklar<strong>at</strong>ion oder mangelnde Qualität der Reststoffe bzw. bei Verdacht<br />

auf unzulässige Verunreinigung erfolgt eine Kontrolle, erforderlichenfalls samt repräsent<strong>at</strong>iver<br />

Beprobung und chemischer Analyse nach anerkannten Normen.<br />

Werden in der laufenden Prozessüberwachung, insbesondere bei den kontinuierlich gemessenen<br />

Betriebsparametern (z.B. Durchflussmenge von autom<strong>at</strong>isch dosierten Hilfsstoffen,<br />

Rohgas- und Abgasparameter) Abweichungen von den üblichen Bandbreiten sowie<br />

Trendentwicklung festgestellt, so können zusätzliche Probenahmen bei den anfallenden<br />

Aschen in kurzen Zeitabständen vorgenommen werden. Im Zuge der weiteren Prüfung signifikanter<br />

Abweichungen wird dem Verdacht entsprechend eine Überprüfung der in Frage<br />

kommenden Anlieferungen bzw der in Frage kommenden Abfalllieferanten vorgenommen.<br />

Abfälle aus Prozessen, bei denen für die Zuordnung der Schlüsselnummer eine Abfalluntersuchung<br />

erforderlich ist, werden jedenfalls einer Erstanalyse unterzogen. Dies trifft<br />

insbesondere für jene Abfälle zu, für die es ungefährliche und gefährliche Spiegeleinträge<br />

im Abfallk<strong>at</strong>alog gibt oder bei denen die Einhaltung der Annahmekriterien nur nach chemischer<br />

Analyse vor einer erstmaligen Übernahme festgestellt werden kann<br />

4.3.5 Klimarelevante Emissionen (Treibhausgasemissionen)<br />

Der durch anthropogene Treibhausgasemissionen bedingte Klimawandel ist seit der wissenschaftlichen<br />

Konferenz von Toronto 1988 und der politischen Konferenz von Rio 1992<br />

zum globalen Thema und einer weltweit zu lösenden Aufgabe geworden. In der Klimakonvention<br />

der Vereinten N<strong>at</strong>ionen wurde 1992 vereinbart, die Konzentr<strong>at</strong>ion von Treibhausgasen<br />

(THG) in der Erd<strong>at</strong>mosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine<br />

gefährliche anthropogene Störung des weltweiten Klimasystems verhindert werden kann.<br />

Das mit 16. Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll legt als intern<strong>at</strong>ionale Klimaschutzvereinbarung<br />

rechtsverbindliche Ziele zur Verminderung von Treibhausgasemissionen<br />

der Industriesta<strong>at</strong>en fest. Im Rahmen einer Burden-sharing-Vereinbarung innerhalb der<br />

Europäischen Union h<strong>at</strong> sich die Republik Österreich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen<br />

bis zum Zeitraum 2008 2012 um 13% vergleichsweise zum Jahr 1990 zu reduzieren.<br />

Zur Realisierung der Ziele des Kyoto-Protokolls h<strong>at</strong> die Bundesregierung am 18. Juni 2002<br />

die Klimastr<strong>at</strong>egie Österreich beschlossen, welche sektorale Klimaschutzziele festlegt und<br />

Maßnahmen aufzeigt mit welchen diese erreicht werden sollen. Betrachtet man die österreichischen<br />

Treibhausgasemissionen so muss festgestellt werden, dass österreichweit im Jahr<br />

2005 insgesamt ca. 93,3 Millionen Jahrestonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen -<br />

davon ca. 79,9 Millionen Jahrestonnen an Kohlendioxid freigesetzt wurden. Damit wurde<br />

Seite 72/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

das Kyoto-Ziel Österreichs von 68,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um ca. 24,5 Millio-<br />

nen Jahrestonnen bzw. 35,6% verfehlt. Insbesondere die Emissionen aus den Sektoren<br />

Verkehr, Kleinverbraucher und Energieaufbringung liegen 2005 deutlich über den Vorgaben<br />

der Klimastr<strong>at</strong>egie. Somit ist Handlungsbedarf gegeben.<br />

Die Bundesländer-Luftschadstoffinventur weist 2004 für das <strong>Burgenland</strong> eine Treibhausgasemission<br />

von ca. 1,928 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus. Damit liegen die Pro-<br />

Kopf-Emissionen mit 6,9 Tonnen CO2-Äquivalenten unter dem österreichischen Durchschnitt<br />

von 11,2 Tonnen CO2-Äqivalenten. Von 1990 bis 2004 sind die burgenländischen<br />

Treibhausgasemissionen von ca. 1,636 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um ca. 17,8%<br />

gestiegen. Mit ca. 1,479 Millionen Jahrestonnen entfallen ca. 76,7% der burgenländischen<br />

Treibhausgasemissionen auf Kohlendioxid. Damit stiegen im Vergleichszeitraum 1990 bis<br />

2004 die CO2-Emissionen des <strong>Burgenland</strong>es von ca. 1,079 Millionen t CO2-Äquivalenten<br />

um ca. 37,1%. Dafür mitverantwortlich ist der Anstieg des regionalen Energieverbrauchs<br />

seit 1990 um insgesamt ca. 47% [ i ]. Da wie im Bundestrend auch im <strong>Burgenland</strong> eine Erhöhung<br />

der klimarelevanten Schadgase zu verzeichnen ist, müssen auch auf lokaler Ebene<br />

rasch sinnvolle Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt werden,<br />

wobei der Abfallwirtschaft als integralem Bestandteil der Sektoren Energieerzeugung und<br />

Industrie eine wichtige Rolle zukommt.<br />

Problemstellung<br />

Die Treibhausgasbilanzierung soll ein mögliches Vermeidungs- bzw. Belastungspotential<br />

aufzuzeigen, welches sich durch Treibhausgasfreisetzungen infolge der Inbetriebnahme der<br />

geplanten thermischen Reststoffverwertungsanlage am Standort Businesspark Heiligenkreuz<br />

Sankt Gotthard ergeben würde.<br />

1.) Konkret soll untersucht werden, ob und in welchem Ausmaß Treibhausgasemissionen<br />

(i.e. Methan und Kohlendioxid) vermieden werden könnten, wenn anstelle einer Deponierung,<br />

Reststoffgemische einer thermischen Verwertung zugeführt würden.<br />

2.) Ferner soll in einem wertenden Vergleich mit anderen energieproduzierenden Anlagen<br />

verdeutlicht werden, ob und in welchem Ausmaß durch den Betrieb der thermischen<br />

Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz Treibhausgasemissionen verringert oder erhöht<br />

und damit die Umwelt entlastet oder belastet werden kann.<br />

Als Vergleichsszenarien sollen dafür herangezogen werden:<br />

Szenario 1: ein dem Stand der Technik entsprechendes steinkohlebefeuertes Kraftwerk,<br />

Szenario 2: ein dem Stand der Technik entsprechendes heizölbefeuertes Kraftwerk,<br />

Szenario 3: ein dem Stand der Technik entsprechendes erdgasbefeuertes Kraftwerk,<br />

Szenario 5: eine thermische Abfallbehandlungsanlage mit Fernwärmeauskopplung<br />

entsprechend einer durchschnittlichen Jahresganglinie<br />

Revision 1 Seite 73/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Szenario 6: ein Ausbau der bestehenden erdgasbefeuerten Energieerzeugungs-<br />

Seite 74/136<br />

anlagen am Betriebsgelände der Lenzing Fibers GmbH und<br />

Szenario 7: eine thermische Abfallbehandlungsanlage, welche ausschließlich Strom<br />

produziert<br />

Treibhausgas-Emissionsbilanzierung<br />

Die Treibhausgas-Emissionsbilanzierung wurde für eine thermische Verwertung des Reststoffgemisches<br />

MIX 1 sowie des Reststoffgemisches MIX 2 erstellt.<br />

Vereinigt man die auf Basis von energietechnischen Grundlagen erarbeiteten THG-<br />

Vermeidungs- bzw. THG-Belastungspotentiale mit jenen THG-Vermeidungs- bzw. THG-<br />

Belastungspotentialen, die sich aufgrund abfallwirtschaftlicher Gesichtspunkte ergeben, zu<br />

einer Gesamtschau, so errechnet sich für die thermische Verwertung des Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches<br />

MIX 1 durch die RVH-Anlage in Heiligenkreuz je nach Szenario eine jährliche<br />

Entlastung der Treibhausgasbilanz in einer Größenordnung von -25.200 t CO2-<br />

Äquivalenten bis 163.300 t CO2-Äquivalenten. Das durch die thermische Verwertung des<br />

Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches MIX 1 durch die RVH aus energie- und abfalltechnischer Sicht<br />

aktivierbare THG-Vermeidungspotential entspräche damit je nach Vergleichsszenario ca.<br />

1,3 % bis ca. 8,5 % der jährlichen Treibhausgasfreisetzungen des <strong>Burgenland</strong>es von ca.<br />

1,928 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2004), respektive ca. 0,03 % bis ca.<br />

0,17 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen im Umfang von ca. 93,3 Millionen t CO2-<br />

Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2005).<br />

Für die thermische Verwertung des Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches MIX 2 durch die RVH-<br />

Anlage in Heiligenkreuz errechnet sich je nach Szenario eine jährliche Entlastung der<br />

Treibhausgasbilanz in einer Größenordnung von -204.000 t CO2-Äquivalenten bis -<br />

313.000 t CO2-Äquivalenten. Das aktivierbare THG-Vermeidungspotential entspräche je<br />

nach Vergleichsszenario ca. 10,6 % bis ca. 16,2 % der jährlichen Treibhausgasfreisetzungen<br />

des <strong>Burgenland</strong>es von ca. 1,928 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr<br />

2004), respektive ca. 0,22 % bis ca. 0,34 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen<br />

im Umfang von ca. 93,3 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2005). Das sich<br />

durch das Szenario 6 ergebende THG-Belastungspotential entspräche ca. 3,9 % der burgenländischen<br />

Treibhausgasfreisetzungen und ca. 0,08 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.3.6 Gesamtbewertung aus abfallwirtschaftlicher Sicht<br />

Die geplante Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz (RVH) dient unter Berücksichtigung<br />

des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit der Erreichung der Zielsetzungen des Abfallwirtschaftsgesetzes<br />

- insbesondere hinsichtlich Schonung von Ressourcen.<br />

• Die ausgesprochen günstige energietechnische Verschränkung der thermischen<br />

Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz mit dem unmittelbar benachbarten Produktionsbetrieb<br />

der Lenzing Fibers GmbH, die ganzjährig über eine Kraft-Wärme-<br />

Kopplung mit Prozessdampf beliefert werden soll, lässt eine überdurchschnittlich<br />

hohe Energieeffizienz der RVH-Anlage erwarten. Somit ist aus Sicht der Beurteilung<br />

der Klimarelevanz der RVH-Anlage die Standortwahl als besonders vorteilhaft zu<br />

bezeichnen und als beispielgebend für andere thermische Reststoffverwertungsanlagen<br />

in der Europäischen Union anzusehen.<br />

• Eine Verlagerung der geplanten RVH-Anlage an einen Standort, wo keine ganzjährige<br />

Prozessdampfauskoppelung möglich wäre, hätte eine deutliche Verringerung<br />

der Energieeffizienz der Anlage und eine Verschlechterung der Treibhausgasbilanz<br />

zur Folge.<br />

• Durch den Betrieb der thermischen Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz kann<br />

je nach Vergleichsszenario und Zusammensetzung des zu verwertenden Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches<br />

ein THG-Vermeidungspotential zwischen -25.000 und -313.000<br />

Jahrestonnen CO2-Äquivalenten realisiert werden.<br />

Damit wäre die Errichtung und der Betrieb der geplanten thermischen Reststoffverwertungsanlage<br />

am Standort Businesspark Heiligenkreuz Sankt Gotthard ein sinnvoller und<br />

rasch zu realisierender Beitrag zur Erreichung lokaler und n<strong>at</strong>ionaler Klimaschutzziele, zu<br />

deren Erfüllung sich die Republik Österreich verpflichtet h<strong>at</strong>.<br />

Die aus den oben genannten T<strong>at</strong>sachen resultierende Ressourcenschonung zeigt, dass<br />

durch den Betrieb der RVH aus abfallwirtschaftlicher Sicht positive Auswirkungen auf die<br />

Umwelt (abfallwirtschaftliche Gesamtsitu<strong>at</strong>ion) zu erwarten sind.<br />

Revision 1 Seite 75/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.4 Verkehr<br />

Im Fachbereich Verkehr werden<br />

• der Ist-Zustand der bestehenden Verkehrsinfrastruktur,<br />

• die Änderungen des Verkehrsaufkommens und die Auswirkungen auf den Menschen<br />

und die Umwelt und<br />

• Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen auf den<br />

Menschen und die Umwelt<br />

beschrieben. Neben der Prognose für die Bauphase werden die Auswirkungen aus dem<br />

Betrieb der Anlage für die Betriebsphase 2011 dargestellt.<br />

4.4.1 Ist-Situ<strong>at</strong>ion (Bestandsverkehr)<br />

Hinsichtlich der Verkehrsanbindung kann die Lage des Projektstandorts allgemein positiv<br />

bewertet werden. Der Businesspark Heiligenkreuz, auf dessen Gelände das Bauvorhaben<br />

geplant ist, verfügt einerseits über einen eigenen Bahnanschluss, andererseits ist er straßenmäßig<br />

über das Landesstraßennetz gut erschlossen.<br />

Eine Hauptradroute des <strong>Burgenland</strong>s führt durch den Gewerbepark. Die Erschließung durch<br />

den öffentlichen Verkehr muss derzeit als un<strong>at</strong>traktiv eingestuft werden.<br />

Auf Basis der Erhebungen des Ist-Zustandes ergeben sich die in den nachfolgenden Abbildungen<br />

4-4 und 4-5 dargestellten werktäglichen Querschnittsbelastungen im umgebenden<br />

Straßennetz.<br />

Die Entwicklung der Querschnittsbelastung an der B65 ist aus den Ergebnissen der Zählstelle<br />

beim Grenzübergang Heiligenkreuz ersichtlich. Der jahresdurchschnittliche Tagesverkehrs<br />

h<strong>at</strong> demnach in den letzten 10 Jahren von knapp 4.000 Kfz/Tag auf knapp 5.300<br />

Kfz/Tag zugenommen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Veränderungsr<strong>at</strong>e von 3,0%<br />

pro Jahr, wobei der Zuwachs in den letzten Jahren über diesem Durchschnitt liegt. Hinsichtlich<br />

des Schwerverkehrsanteils ist im betrachteten 10-Jahreszeitraum eine Verdoppelung<br />

von 9% auf 18% festzustellen, die diesbezügliche Zuwachsr<strong>at</strong>e liegt bei etwa 11% pro Jahr.<br />

Die durchschnittlichen Kfz-Verkehrsbelastungen an den Wochentagen Montag bis Freitagnahm<br />

an der oa. Zählstelle zwischen 2002 und 2006 von knapp 4.500 Kfz/Tag auf 5.500<br />

Kfz/Tag zu. Die jährliche Zuwachsr<strong>at</strong>e betrug in diesem Zeitraum durchschnittlich 5,3% pro<br />

Jahr und lag damit etwas über dem DTV-Zuwachsfaktor von 4,7% pro Jahr.<br />

Seite 76/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

A<br />

7.700<br />

7.800<br />

3.800<br />

3.200<br />

2.500<br />

4.300<br />

2.100<br />

5.200<br />

Zufahrt K3a: 830<br />

Zufahrt K3b: 680<br />

5.500<br />

Abbildung 4-1: Werktäglicher Kfz-Verkehr (DTVw, Bestand)<br />

A<br />

1.910<br />

730<br />

1.650<br />

700<br />

300<br />

560<br />

1.200<br />

210<br />

Zufahrt K3a: 300<br />

Zufahrt K3b: 240<br />

Abbildung 4-2: Werktäglicher Lkw-Verkehr (Bestand)<br />

1.180<br />

Revision 1 Seite 77/136<br />

H<br />

H


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.4.2 Zukünftiges Verkehrsaufkommen und Abschätzung der Projektauswirkungen<br />

Betrachtete Planfälle<br />

Neben Bestandssitu<strong>at</strong>ion und Nullvariante (Prognosejahr 2011 ohne Errichtung des gegenständlichen<br />

Vorhabens) sowie Errichtungsphase werden im Rahmen dieses Fachbeitrages<br />

die in Tabelle 4-6 angeführten Planfälle untersucht, die sich hinsichtlich der Aufteilung des<br />

projektbedingten Transportaufkommens auf die Verkehrsträger Straße / Schiene folgendermaßen<br />

unterscheiden:<br />

Planfall-Nr. Name / Beschreibung Anteil<br />

Straße<br />

Seite 78/136<br />

Anteil<br />

Schiene<br />

1 Bestandssitu<strong>at</strong>ion -- --<br />

2 Nullvariante -- --<br />

3 Transportmix Bahn:Lkw ; 80:20 20% 80%<br />

4 Transportmix Bahn:Lkw ; 70:30 30% 70%<br />

5 Transportmix Bahn:Lkw ; 50:50 50% 50%<br />

6 100 % Lkw-Transport 100% 0%<br />

7 Errichtungsphase 100% --<br />

Tabelle 4-6: Übersicht Planfälle<br />

Entwicklung der Grundbelastung<br />

Straße<br />

Bei der Entwicklung der Grundbelastung im Straßennetz der Projektstandortumgebung<br />

kann von einer Fortsetzung des Trends einer anhaltenden Zunahme des Kfz-<br />

Verkehrsaufkommens ausgegangen werden. Das werktägliche Kfz-Verkehrsaufkommen<br />

am Grenzübergang Heiligenkreuz h<strong>at</strong> im Zeitraum 2002 bis 2006 im Mittel um jährlich 5,3%<br />

zugenommen, im langjährigen Mittel (1996 bis 2006) um jährlich 4,4%.<br />

Die im Jahre 2011 erwartete Kfz-Grundbelastung ist in nachfolgender Abbildung 4- dargestellt.


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

A<br />

10.400<br />

10.300<br />

5.300<br />

4.000<br />

3.000<br />

5.700<br />

3.000<br />

6.800<br />

Zufahrt K3a: 970<br />

Zufahrt K3b: 830<br />

Abbildung 4-6: Planfall 2 - Nullvariante 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />

Schiene<br />

7.400<br />

Das Aufkommen der Anschlussbahn entwickelte sich in der Vergangenheit äußerst dynamisch.<br />

Von einer weiteren positiven Entwicklung ist auszugehen. Bei einer angenommenen<br />

Aufkommensentwicklung von + 5 % pro Jahr für die beiden Anschlussbahnnutzer Lenzing<br />

und ABALON ist für den Planfall 2011 daher mit einer durchschnittlichen Bruttotonnage von<br />

etwa 300 Tonnen je Beistellung und 170 Tonnen je Abholung zu rechnen.<br />

Verkehrsprognose Bauphase<br />

Der während der Errichtungsphase zu erwartende projektbedingte Zus<strong>at</strong>zverkehr ist großen<br />

Schwankungen unterworfen und reicht von Wochen, in welchen kein einziger Lkw zur Baustelle<br />

fahren wird und nur 20 Pkw zufahren werden, über Wochen, in welchen voraussichtlich<br />

40 Pkw und 55 Lkw zufahren werden, bis hin zu sehr bauintensiven Wochen. Aus Sicht<br />

der Verkehrstechnik ist unabhängig vom Durchschnittswert der zu erwartende Spitzenverkehr<br />

relevant. Jene Woche, welche den höchsten Bauverkehr aufweisen wird, ist infolge<br />

des erforderlichen Aushubs etc. in der Anfangsphase der Projektrealisierung zu erwarten<br />

(voraussichtlich Jänner 2009). Um bei den Berechnungen auf der sicheren Seite zu liegen,<br />

Revision 1 Seite 79/136<br />

H


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

wurden die Werte eines Spitzentages nochmals um 15% erhöht, um so zum Beispiel den<br />

Verkehr von dringend erforderlichen Versorgungsfahrten (z.B. Ers<strong>at</strong>zteile für eine Baumaschine<br />

etc.) abzubilden.<br />

Personenverkehr<br />

Am Spitzentag werden auf der Baustelle voraussichtlich 20 Arbeiter beschäftigt sein, die mit<br />

dem eigenen Pkw zur Baustelle kommen. Die anderen Arbeiter kommen mit dem jeweiligen<br />

Baufahrzeug und sind dem gemäß in der Zahl der Lkw berücksichtigt. Unter Beachtung des<br />

oa. Sicherheitsaufschlages ist daher von 23 Pkw, das sind 46 Pkw-Fahrten, am Spitzentag<br />

auszugehen.<br />

Bauverkehr<br />

Am Spitzentag werden voraussichtlich 170 Lkw zufahren. Unter Beachtung des oa. Sicherheitsaufschlages<br />

von 15% ist daher von 196 Lkw, das sind 392 Lkw-Fahrten, am Spitzentag<br />

auszugehen.<br />

Während 4 einzelner Kalenderwochen, in denen möglicherweise Betonierarbeiten rund um<br />

die Uhr von Montag bis Sonntag nötig sind, resultieren ca. 45 Lkw-Betontransporte in 24<br />

Stunden, davon 6 im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und 12 im Zeitraum von 22:00<br />

Uhr bis 06:00 Uhr. Die in der Nacht bzw. an Samstagen und Sonntagen durchgeführten<br />

Fahrten ersetzen Fahrten während der Normalarbeitszeit. Somit erhöht sich das Gesamtaufkommen<br />

nicht.<br />

Auswirkungen Bauphase<br />

Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit für die Errichtungsphase (Jahr 2009) zeigen,<br />

dass die Leistungsfähigkeit für alle betrachteten Knoten gemäß RVS gegeben ist. Die detaillierten<br />

Ergebnisse der Leistungsnachweise können dem Fachbeitrag J.6 Verkehr entnommen<br />

werden.<br />

Weiters wurden im Fachbeitrag J.6 Verkehr die baubedingten Emissionen als Grundlage für<br />

die Immissionsprognose im Fachbeitrag J.8 Luft, Klima und Immissionen berechnet.<br />

Seite 80/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Verkehrsprognose Betriebsphase<br />

Straße<br />

Die Tabellen 4-7 und 4-8 zeigen den projektbedingten Mehrverkehr, getrennt nach Personen-<br />

und Güterverkehr:<br />

Richtung Verteilung<br />

Beschäftigte Besucher<br />

Pkw-Fahrten<br />

B65 von Westen 33% 60% 26<br />

B65 von Heiligenkreuz - Zentrum 15% 0% 10<br />

B57 von Norden 26% 20% 18<br />

L116 von Süden 26% 20% 18<br />

Summe 100% 100% 72<br />

Tabelle 4-7: Projektbedingter werktäglicher Pkw-Verkehr<br />

Richtung Verteilung PF 3 PF 4 PF 5 PF 6<br />

B65 von Westen 65% 13 19 30 59<br />

B57 von Norden 20% 4 6 9 18<br />

L116 von Süden 15% 3 4 7 14<br />

Summe 100% 20 29 46 91<br />

Tabelle 4-5: Projektbedingte Lkw-Fahrten je Werktag und Richtung<br />

Schiene<br />

Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens ist beabsichtigt, den bestehenden nördlichen<br />

Ast des österreichischen Teils der Anschlussbahn des Businesspark Heiligenkreuz zu erweitern.<br />

Diesbezüglich ist am Ende des Gleises 1ö eine Weiterführung in das Gelände der<br />

Firma Thermische Reststoffverwertung Heiligenkreuz mit 3 Gleisen, eines davon geteilt, mit<br />

einer Gesamtlänge von ca. 1.600 m und 6 Weichen vorgesehen.<br />

Zudem stehen auf Gleis 1ö im Gelände der RVH-Anlage ca. 115 m als Ausziehgleis für den<br />

Eigenverschub zur Verfügung. Es können jedoch auch darüber hinaus Züge ausgezogen<br />

Revision 1 Seite 81/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

werden, da für allfällig beigestellte Waggons der Anschlussbahnnutzer Serenzo Flooring<br />

und Logistikzentrum Heiligenkreuz ein eigenes Ladegleis zur Verfügung steht.<br />

Das Beistell- und Abholkonzept sieht folgenden Ablauf vor, ein minutengenauer Nachweis<br />

für den maximalen Bahnfall (Planfall 3 mit 80% Bahnanteil) geht aus nachfolgender Tabelle<br />

hervor:<br />

Die Bedienung der Anschlussbahn erfolgt wie bisher von Montag bis Freitag (wenn<br />

Werktag) zur Stunde 7 und zur Stunde 13.<br />

Bei diesen beiden Fahrten werden sowohl der südliche als auch der nördliche Ast des<br />

österreichischen Teils der Anschlussbahn bedient.<br />

Beistellung und Abholung der Wagen für die RVH-Anlage erfolgt gezogen, die Bedienung<br />

des südlichen Asts auch teilweise geschoben.<br />

Es können je Bedienungsfahrt insgesamt 1.400 Bruttotonnen beigestellt bzw. abgeholt<br />

werden.<br />

Gemäß bestehender Betriebsvorschrift ist von km 0,100 bis 0,382 des Gleises 1w eine<br />

Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig, in allen anderen Bereichen von 10 km/h.<br />

Die Transportmengen werden auf beide Bedienfahrten etwa gleich verteilt.<br />

Nach der Beistellung werden bei der gleichen Bedienfahrt die Wagen der vorangegangenen<br />

Zustellung wieder abgezogen.<br />

Der Eigenverschub wird mit einem eigenen Zweiwegefahrzeug durchgeführt.<br />

Die Ent- und Beladung der beigestellten Wagen sowie der innerbetriebliche Verschub<br />

kann in der Zeit zwischen den Bedienfahrten bewältigt werden.<br />

Zukünftiges Gesamtverkehrsaufkommen<br />

Zur Abschätzung der Projektsauswirkungen ist den Berechnungen das zukünftige Gesamtverkehrsaufkommen<br />

zu Grunde zu legen. Dieses ergibt sich aus der Grundbelastung des<br />

Prognosejahres zuzüglich projektbedingtem Verkehr für Errichtungs- bzw. Betriebsphase<br />

gemäß betrachtetem Planfall (Abb. 4-7 4.10).<br />

Auswirkungen Betriebsphase<br />

Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit für die Betriebsphase (Jahr 2011) zeigen, dass<br />

die Leistungsfähigkeit für alle betrachteten Knoten gemäß RVS gegeben ist. Die detaillierten<br />

Ergebnisse der Leistungsnachweise können dem Fachbeitrag J.6 Verkehr entnommen<br />

werden.<br />

Seite 82/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

A<br />

10.452<br />

10.336<br />

5.388<br />

4.088<br />

3.024<br />

5.726<br />

3.000<br />

6.810<br />

Zufahrt K3a: 1.072<br />

Zufahrt K3b: 830<br />

7.400<br />

Abbildung 4-7: Planfall 3 (20% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />

A<br />

10.464<br />

10.340<br />

5.404<br />

4.104<br />

3.026<br />

5.730<br />

3.000<br />

6.810<br />

Zufahrt K3a: 1.100<br />

Zufahrt K3b: 830<br />

7.400<br />

Abbildung 4-8: Planfall 4 (30% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />

Revision 1 Seite 83/136<br />

H<br />

H


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Seite 84/136<br />

A<br />

10.486<br />

10.346<br />

5.432<br />

4.132<br />

3.032<br />

5.736<br />

3.000<br />

6.810<br />

Zufahrt K3a: 1.134<br />

Zufahrt K3b: 830<br />

7.400<br />

Abbildung 4-9: Planfall 5 (50% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />

A<br />

10.544<br />

10.364<br />

5.508<br />

4.208<br />

3.046<br />

5.754<br />

3.000<br />

6.810<br />

Zufahrt K3a: 1.224<br />

Zufahrt K3b: 830<br />

7.400<br />

Abbildung 4-10: Planfall 6 (100% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />

H<br />

H


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Gesamtbewertung Verkehr<br />

Der Projektstandort ist bereits im Bestand durch eine eigene Anschlussbahn erschlossen.<br />

Diese zweigt im Bahnhof Szentgotthárd von der intern<strong>at</strong>ionalen Hauptstrecke Graz Szomb<strong>at</strong>hely<br />

Budapest so ab, dass eine durchgehende Bedienung von/nach Österreich ohne<br />

Lokwechsel möglich ist. Entsprechende intern<strong>at</strong>ionale Vereinbarungen erlauben den reibungslosen<br />

Korridorverkehr von Österreich über ungarisches Sta<strong>at</strong>sgebiet in den Businesspark<br />

Heiligenkreuz. Die gegebenen bzw. geplanten Gleislängen und Gleiskonfigur<strong>at</strong>ion erlauben<br />

eine einfache Bedienung in den bereits jetzt trassierten Zustellfenstern selbst im<br />

höchsten Planfall mit 80%igem Bahnanteil, wobei auch die für den Korridorverkehr notwendige,<br />

in beide Richtungen gezogene Bedienung der Anschlussbahn möglich ist. Die vorhandenen<br />

Reserven bei den Parametern (Anhängelast, Zugslänge) der beizustellenden bzw.<br />

abzuholenden Züge ermöglichen in allen Planfällen den Transport mit den bereits derzeit<br />

trassierten Bedienungsfahrten. Auch die dabei nötigen Verschubmanipul<strong>at</strong>ionen sind in den<br />

derzeit gegebenen Zeitfenstern möglich, variieren jedoch je nach Aufkommen der einzelnen<br />

Planfälle.<br />

Die Anbindung an das hochrangige Straßennetz über die L 116 (Mogersdorfer Landesstraße)<br />

gemäß den zu erwartenden Zufahrtsrichtungen ist ebenfalls in ausreichendem Umfang<br />

gegeben, sodass selbst bei 100%iger Lkw-Anlieferung bzw. Abtransport genügend<br />

Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies betrifft vor allem die Hauptroute über die B65 aus<br />

Richtung Westen (u. a. über die A2 Südautobahn), die das Ortszentrum von Heiligenkreuz<br />

kaum berühren. Eine weitere, jedoch weniger in Anspruch genommene Verbindung aus<br />

Norden über die B57 tangiert zwar das Zentrum der Marktgemeinde Heiligenkreuz, projektbedingt<br />

hält sich selbst im straßenmäßig stärksten Planfall 6 das zusätzliche Lkw-Aufkommen<br />

mit + 22 % je Werktag gegenüber dem derzeitigen Bestand in Grenzen.<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen der ermittelten Emissionen aufgrund des, während der Errichtungsphase<br />

bzw. während des Betriebs der Anlage zu erwartenden Zus<strong>at</strong>zverkehrs wird<br />

auf die entsprechenden Fachberichte verwiesen.<br />

Die Sicherheit, die Leichtigkeit und die Flüssigkeit des Verkehrs im untersuchten öffentlichen<br />

Straßennetz wird in den Prognosehorizonten 2009 und 2011 gewährleistet sein, sodass<br />

in verkehrstechnischer Hinsicht keine Maßnahmen erforderlich sind. Der Bau der seitens<br />

der ASFINAG geplanten Schnellstraße S7 Fürstenfelder Schnellstraße ist somit aus<br />

verkehrstechnischen Gründen das gegenständliche Vorhaben betreffend nicht erforderlich.<br />

Ebenso reichen die vorhandene Schieneninfrastruktur sowie die bereits derzeit eingesetzten<br />

Triebfahrzeuge bzw. die in Aussicht genommenen Verschubfahrzeuge aus, um das<br />

anfallende Bahnaufkommen in den schon jetzt vorgesehenen Zeitfenstern zu bewältigen.<br />

Revision 1 Seite 85/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.5 Schalltechnik<br />

Im Fachbereich Schalltechnik werden:<br />

• die bestehende Schallimmissionssitu<strong>at</strong>ion erfasst und beschrieben,<br />

• die Schallemittenten dargestellt und die Schallemissionen während Errichtung und Betrieb<br />

quantifiziert,<br />

• eine Schallimmissionsprognose unter Berücksichtigung der durch den Baustellen- und<br />

den Anlieferungsverkehr entlang der möglichen Anlieferrouten, durch den zusätzlichen<br />

PKW-Verkehr sowie durch den Baustellen- und den Anlagenbetrieb hervorgerufenen<br />

Schallemissionen erstellt und die Prognoseergebnisse bewertet, sowie<br />

• Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen durch<br />

Schallemissionen beschrieben.<br />

Zur Erfassung der Schall-IST-Situ<strong>at</strong>ion im interessierenden Untersuchungsbereich wurden<br />

im Oktober 2006 messtechnische Bestandserhebungen in den Anrainerbereichen<br />

DEUTSCH MINIHOF (HMP-1), HEILIGENKREUZ (HMP-2), am BETRIEBSPARK<br />

HEILIGENKREUZ (HMP-3) und in Nähe zum Siedlungsbereich SZENTGOTTHÁRD (HMP-<br />

4) durchgeführt.<br />

Die Messungen dienen einerseits der Beweissicherung vor Realisierung des geplanten<br />

Vorhabens und ermöglichen andererseits Plausibilitätskontrollen der in weiterer Folge verwendeten<br />

Rechenmodelle.<br />

Die Schall-IST-Situ<strong>at</strong>ion im Untersuchungsgebiet wird primär durch die Emissionen bzw.<br />

Immissionen von Straßen- und Bahnverkehr aber auch wesentlich durch die bereits bestehenden<br />

gewerblichen Schallquellen bestimmt. Das Untersuchungsgebiet kann in Bezug auf<br />

die ländlichen Siedlungsräume überwiegend als ein schalltechnisch gering vorbelastetes<br />

Gebiet angesehen werden.<br />

4.5.1 Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />

Das Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist der Mensch. Die zu schützenden Bereiche<br />

sind jene, welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen<br />

dienen. Dieses sind zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche in<br />

denen Menschen durch Lärm belastet werden.<br />

Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in<br />

allen Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche und sensible Einrich-<br />

Seite 86/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

tungen (z. B. Krankenhäuser, Erholungs- und Kurflächen, Schulen u. dgl.) erfasst und mitbehandelt<br />

werden.<br />

Dies schließt im gegenständlichen Fall auch Siedlungsbereiche im nahen ungarischen<br />

Sta<strong>at</strong>sgebiet mit ein.<br />

Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende<br />

und detaillierte Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen<br />

alle schalltechnisch relevanten Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse,<br />

Reflexionen, Mitwindsitu<strong>at</strong>ionen u. dgl., berücksichtigt werden.<br />

4.5.2 Zielsetzung der schalltechnischen Untersuchung<br />

Als wesentliches Ziel der schalltechnischen Planung wird angestrebt, dass die in den Anrainerbereichen<br />

zur Nullvariante (Beurteilungspegel ohne RVH) bestehende Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />

durch die projektbedingten Immissionen nicht relevant angehoben wird.<br />

Zugunsten des Nachbarschaftsschutzes wurden nachstehende Festlegungen und<br />

Grundlagenverhältnisse in die gegenständliche Untersuchung einbezogen:<br />

Den Berechnungen zum geplanten Vorhaben werden jeweils ungünstige bzw. gleichzeitig<br />

auftretende Vorgänge ("worst-case"-Betrachtungen) zugrunde gelegt.<br />

Immissionstechnische Wirkungen der bestehenden Betriebe im Betriebspark Heiligenkreuz<br />

und auch die anderer Betriebe als jene vom Betriebspark Heiligenkreuz bleiben in<br />

der gegenständlichen Untersuchung modellhaft unberücksichtigt.<br />

Immissionsanteile von landwirtschaftlichen Betrieben, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />

und Fluglärm bleiben unberücksichtigt.<br />

Auch die, bis zum Prognosejahr 2011 möglichen Steigerungen der Verkehrsfracht am<br />

Betriebspark Heiligenkreuz bzw. den damit verbundenen Verschubtätigkeiten bleiben im<br />

gegenständlichen Fall unberücksichtigt.<br />

Als denkbar ungünstige betriebliche Gegebenheit wird der RVH-eigene Bahnverkehr mit<br />

dem, aus den Verkehrsgrundlagen ableitbaren geringsten Bahnverkehrsaufkommen an<br />

Montagen berücksichtigt. An anderen Werktagen ist ein Mehr an Bahnverkehr gegeben<br />

und die projektbedingten Wirkungen liegen an diesen Tagen demnach noch niedriger<br />

als angegeben.<br />

Durch diese Betrachtungsweise resultiert eine geringere Vorbelastung und somit ein<br />

strengerer Beurteilungsmaßstab für das zu beurteilende geplante Betriebsvorhaben.<br />

Revision 1 Seite 87/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Die Bahntransporte für das Werk RVH werden zugleich mit den bestehenden Güter-<br />

transporten für den Betriebspark Heiligenkreuz durchgeführt, indem die RVH-Waggons<br />

an die bereits derzeit verkehrenden Güterzüge angehängt werden.<br />

Diese Vorgehensweise stellt aus Sicht des Anrainerschutzes die günstigste Methode<br />

dar, da für die Gütertransporte zum Werk RVH auf zusätzliche Zugverkehrsbewegungen<br />

verzichtet werden kann.<br />

Als denkbar ungünstige betriebliche Gegebenheit werden für den RVH-eigenen Schwerlastverkehr<br />

nur Fahrzeuge mit Anhänger oder S<strong>at</strong>telschlepper (schwere Lkw nach RVS)<br />

berücksichtigt.<br />

Durch diese Vorgehensweise ist ein außergewöhnlich hohes Maß an beurteilungstechnischer<br />

Sicherheit betreffend dem Anrainerschutz gegeben.<br />

Die dargelegten Ergebnisse dieser Untersuchung können aus Sicht der Anrainer somit<br />

nur auf der "sicheren Seite" liegen. Aufgrund der t<strong>at</strong>sächlich höheren Umgebungssitu<strong>at</strong>ion<br />

sind praktisch geringere projektbedingte Wirkungen als berechnet zu erwarten.<br />

Um ausreichenden Nachbarschaftsschutz im Sinne der vorstehenden Zielsetzungen<br />

zu erreichen, wurden im vorliegenden Projekt technische und bauliche Schallschutz-<br />

maßnahmen wie folgt ausgearbeitet:<br />

Begrenzung der zulässigen Schallleistungen von Anlagen im Dauerbetrieb zur Sicher-<br />

stellung der anrainerseitigen Summe an vorhabensspezifischen Dauerschallimmissionen<br />

wie in dieser Untersuchung berechnet.<br />

Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die Anrainerbereiche immissionswirksamen<br />

Gesamtschallleistungen bzw. die dort anzustrebenden Beurteilungspegel, ausgehend<br />

von betrieblichen Dauergeräuschschallquellen, durch weitere geeignete Lärmschutzmaßnahmen<br />

(z. B. lärmarme Ausführungen, Anordnung von lokalen Schirmungen, Einbau<br />

von Schalldämpfern, u. a.) zu gewährleisten.<br />

Errichtung des baulichen Lärmschutzes mit:<br />

- dreiteilige Lärmschutzwand zum nördlichen Eisenbahngleisbogen<br />

- Schallschutzmaßnahmen am geplanten Luftkondens<strong>at</strong>or<br />

- Lärmschutzwand nahe dem Luftkondens<strong>at</strong>or zum Schutz des westlich gelegenen Siedlungsbereiches<br />

Deutsch Minihof<br />

- Lärmschutzbrüstung bzw. Schutzwand zum Dach der E- und MSR-Technik.<br />

Festlegungen zu baulichen Konstruktionen (z. B. Bauschalldämmwerte).<br />

Tore zu den geplanten Betriebshallen sind als autom<strong>at</strong>isch gesteuerte selbst schließende<br />

Schnelllauftore auszuführen. Auch Türen, die unmittelbar zu Anlagenteilen und Betriebshallen<br />

führen sind generell mit einem Mechanismus zur Selbstschließung auszust<strong>at</strong>ten.<br />

Seite 88/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Immissionstechnische Begrenzung von ausblasenden Sicherheitsventilen auf eine<br />

Schallleistung von Lw,A = 105 dB, z. B. mittels sogenannter Abblaseschalldämpfer zum<br />

Zweck des Arbeitnehmer- und Nachbarschaftsschutzes.<br />

Kennzeichnung der Räumlichkeiten mit Innenpegeln von LA,eq > 85 dB als "Lärmzone".<br />

In diesen Bereichen tätigen Arbeitnehmern ist ein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

4.5.3 Ergebnisse der Untersuchung zur Betriebsphase<br />

Die dargelegten Berechnungsergebnisse zum geplanten Projekt (unter Berücksichtigung<br />

der projektwerberseitig vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Anrainer) lassen an<br />

Werktagen projektbedingte Pegelanhebungen von höchstens 1 dB in den Anrainerbereichen<br />

erwarten.<br />

Zusätzlich wurde geprüft und festgestellt, dass auch an verkehrsberuhigten Tagen wie z. B.<br />

an Sonn- und Feiertagen durch den Betrieb RVH (regulärer Anlagenbetrieb, jedoch kein<br />

Lieferverkehr) in den Anrainerbereichen keine Pegelhebungen von mehr als 1 dB auftreten.<br />

Ohne der medizinischen Beurteilung vorgreifen zu wollen, sind Pegelanhebungen in der<br />

Größenordnung von rd. 1 dB nach einschlägiger Fachliter<strong>at</strong>ur vom normal empfindlichen<br />

menschlichen Ohr subjektiv in der Regel nicht bzw. kaum wahrnehmbar.<br />

Damit wird das gesetzte Ziel der schalltechnischen Planung erreicht, die in den Anrainerbereichen<br />

zur Nullvariante (Beurteilungspegel ohne RVH) bestehende Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />

durch die projektbedingten Immissionen nicht relevant anzuheben.<br />

Überdies sollen die nächtlichen Dauergeräusche ausgehend vom geplanten Betrieb auf ein<br />

Maß beschränkt werden, dass diese im Bereich der jeweils vorherrschenden Basispegel<br />

liegen. Vom geplanten Betrieb ausgehende Spitzenpegel kommen anrainerseitig unter den<br />

Spitzenpegeln ortsüblicher Schallereignisse zu liegen.<br />

4.5.4 Bau- und Errichtungsphasen bzw. Stilllegung<br />

Die durchgeführte schalltechnische Untersuchung der einzelnen (nach derzeitigem Planungsstand<br />

vorgesehenen) Bauphasen erfolgte unter Berücksichtigung der relevanten<br />

Baumaschineneins<strong>at</strong>zzeiten und -manipul<strong>at</strong>ionen.<br />

Wie viele und welche Baugeräte letztlich zum Eins<strong>at</strong>z kommen, liegt zumeist im Ermessen<br />

des Bauausführenden oder ergibt sich unter anderen Randbedingungen. Die Rechenergebnisse<br />

können daher nur plausible Anhaltswerte liefern, welche grundsätzliche Aussagen<br />

über die schalltechnischen Auswirkungen zulassen.<br />

Revision 1 Seite 89/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Dazu sei aber festgehalten, dass die durchgeführten Berechnungen "worst-case-Betrachtungen"<br />

berücksichtigen. So werden jeweils die höchsten Emissionen der Baumaschinen<br />

und die Gleichzeitigkeit von Arbeiten zur Berechnung herangezogen um denkbar ungünstige<br />

Bauszenarien zu bewerten.<br />

Ergebnisse der Untersuchung zu den Bau- und Errichtungsphasen<br />

Während den Bauarbeiten zur neuen Betriebsanlage sind in den Anrainerbereichen durch<br />

die Bauarbeiten und insbesondere durch zu- und abfahrende Transportfahrzeuge an den<br />

gewählten Rechenpunkten Beurteilungspegel im Bereich von weniger als Lr = 55 dB tagsüber<br />

zu erwarten.<br />

Die Ergebnisse zu den betrachteten Spitzenpegelquellen zeigen, dass vom Baustellenareal<br />

ausgehende bzw. zu erwartende baubetriebstypische Pegelspitzen bereits in etwa 500 Meter<br />

Entfernung mit weniger als LA,max = 55 dB einwirken.<br />

Bei manchen Arbeitsvorgängen wie z. B. beim Eins<strong>at</strong>z schlagender bzw. bohrender Geräte<br />

ist das (zeitlich begrenzte) gehäufte Auftreten von Spitzenpegelereignissen nicht ausgeschlossen<br />

bzw. wahrscheinlich. So kommen einzelne bzw. seltene maximale Spitzenpegel<br />

erfahrungsgemäß in etwa 5 dB bis 10 dB über den rechnerisch ermittelten Spitzenpegeln<br />

zu liegen.<br />

Bezüglich Dauergeräuschen, ausgehend vom Baubetrieb wird angestrebt, dass diese im<br />

Bereich des jeweils vorherrschenden Basispegels im Bestand liegen.<br />

Einen Sonderfall stellen fallweise Beton- und Montagearbeiten an Wochenenden bzw.<br />

Feiertagen oder Arbeiten zur Nachtzeit dar, die im ungünstigen Fall anrainerseitige Beurteilungspegel<br />

von 45 dB erwarten lassen. Diesbezüglich wird auf die humanmedizinische Beurteilung<br />

verwiesen.<br />

4.5.5 Beweissicherung und Kontrolle<br />

Zum Zwecke des Nachbarschaftsschutzes wurden Begrenzungen von Anlagenteilen und<br />

Gerätschaften als auch bauliche Schutzmaßnahmen definiert, wobei zur Kontrolle dieser<br />

Festlegungen schalltechnische Abnahmemessungen zur Beweissicherung und weiterführende<br />

Prüfungen zur Kontrolle vorgesehen sind.<br />

4.5.6 Schalltechnische Gesamtbewertung<br />

Unter Zugrundelegung der nach einschlägigen Richtlinien und Normen durchgeführten<br />

Messungen und Berechnungen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass bei plan-<br />

Seite 90/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

und projektgemäßer Realisierung des gegenständlichen Vorhabens sowie bei Einhaltung<br />

der, aus schalltechnischer Sicht erforderlichen Maßnahmen - immissionsseitig Pegelwerte<br />

zu erwarten sind, welche in der Betriebsphase zu keiner relevanten Anhebung der anrainerseitigen<br />

Immissionssitu<strong>at</strong>ionen führen.<br />

Das gegenständliche Projekt ist aus Sicht des Fachbereiches Schalltechnik als umweltverträglich<br />

zu bezeichnen, da die projektspezifisch verursachten Veränderungen<br />

der zu beurteilenden Schallsitu<strong>at</strong>ion in den interessierenden Anrainerbereichen aus<br />

technischer Sicht zur Betriebsphase auf vernachlässigbare Auswirkungen und zur<br />

Errichtungsphase auf geringe Auswirkungen beschränkt bleiben.<br />

Die Beurteilung der Auswirkungen der ermittelten Schallimmissionen auf den Menschen<br />

ist im Kapitel Medizin enthalten.<br />

Revision 1 Seite 91/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.6 Luft und Klima, Immissionen<br />

4.6.1 Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />

Der Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion wurde anhand der Messstellen Heiligenkreuz/Businesspark<br />

(25.07.2006 bis 15.09.2007), der zur Messstelle Lafnitztal zusammengefassten<br />

mobilen Messstellen Rudersdorf (19.02. bis 06.05.2006 bzw. 01.06 bis<br />

02.08.2005), Eltendorf (03.08. bis 19.09.2005) und Heiligenkreuz (26.09.2005 bis<br />

12.02.2006) und der Messstelle Oberwart/Brunnenfeld (25.01.2000 bis 30.05.2007) dargestellt.<br />

Der Vergleich der analysierten grenzwertrelevanten Schadstoffkomponenten mit den<br />

entsprechenden Grenzwerten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), Forstverordnung<br />

und Ozongesetz zeigt folgendes Ergebnis:<br />

Die SO2- und NO2-Halbstundenmittelwerte lagen an allen Messstellen immer unter ihren<br />

Grenzwerten (IG-L bzw. Forstverordnung). Die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz wurde an<br />

keiner Messstelle erreicht. Die Inform<strong>at</strong>ionsschwelle wurde in Oberwart/Brunnenfeld im Jahr<br />

2003 fünfmal an einem Tag und im Jahr 2007 sechsmal an zwei Tagen überschritten. Der<br />

Zielwert gemäß Ozongesetz wird an allen Messstellen regelmäßig überschritten.<br />

Der höchste NO2-Tagesmittelwert wurde im Jahr 2005 an der Messstelle Oberwart mit<br />

72 g/m 3 registriert. Der Zielwert gemäß IG-L wurde nicht überschritten.<br />

Der CO-Achtstundenmittelgrenzwert (IG-L) sowie der SO2-Tagesmittelgrenzwert (IG-L bzw.<br />

Forstverordnung) wurden an keiner Messstelle überschritten. Der PM10-<br />

Tagesmittelgrenzwert (IG-L) wurde an allen Messstellen regelmäßig überschritten. Bis 2004<br />

sind 35 Überschreitungen und ab 2005 30 Überschreitungen zulässig. In Oberwart/Brunnenfeld<br />

lag im Jahr 2003 und 2006 und im Lafnitztal im Jahr 2006 die Anzahl der<br />

Überschreitungen über der zulässigen Anzahl. Die SO2-, NO2-, NOX- und PM10-<br />

Jahresmittelwerte lagen an allen Messstellen unter den Grenzwerten (IG-L). Der 97,5-<br />

Perzentilgrenzwert für SO2 (Forstverordnung) wurde weder im Sommer noch im Winter<br />

überschritten.<br />

Mit der Verordnung BGBl. Nr. 262/2006 wurde das gesamte Landesgebiet des <strong>Burgenland</strong>es<br />

zum Schutzgebiet der K<strong>at</strong>egorie D des Anhanges 2 des UVP-G 2000 (Belastetes Gebiet<br />

- Luft) erklärt. Mit der Verordnung LGBl. Nr. 31/2006 (IG-L-Maßnahmenk<strong>at</strong>alog) wurde<br />

das gesamte <strong>Burgenland</strong> als Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Abs. 8 IG-L festgelegt.<br />

Seite 92/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.6.2 Meteorologische Verhältnisse<br />

Zur Beschreibung der Windverhältnisse im Lafnitztal bei Heiligenkreuz wurden die Bodenmessstellen<br />

Heiligenkreuz/Businesspark (11.09.2006 bis 15.09.2007), Königsdorf<br />

(30.05.2004 bis 01.05.2006), Heiligenkreuz (26.09.2005 bis 12.02.2006), Eltendorf (03.08.<br />

bis 19.09.2005) und Rudersdorf (19.02. bis 06.05.2006) und zur Beschreibung des Vertikalprofils<br />

SODAR-Messungen (27.03. bis 31.05.2007) bei der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />

herangezogen.<br />

Die Windverhältnisse am Boden in Talmitte sind geprägt von talparallelen Winden, die vor<br />

allem in der Nacht infolge Kaltluftabflüsse verstärkt werden (westliche Winde). Zum Talrand<br />

hin werden die Windverhältnisse von einmündenden Seitentälern kombiniert mit Hangwinden<br />

in ihrer Richtung stark beeinflusst (mehr nördliche Winde) und die Windgeschwindigkeit<br />

nimmt ab. An der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark dominieren westliche Winde, gefolgt<br />

von Winden aus Süd und Winden aus Ost. In der Nacht treten westliche Winde und<br />

windschwache Wetterlagen (Kalmen, Windgeschwindigkeiten kleiner 0,8 m/s) deutlich häufiger<br />

auf als am Tag. Die mittlere Windgeschwindigkeit für den gesamten Zeitraum beträgt<br />

etwa 2,0 m/s, die höchste Windgeschwindigkeit erreicht 13,0 m/s und Kalmen treten mit<br />

einer Häufigkeit von etwa 17% auf.<br />

Für die Ausbreitungsrechnungen wurden sowohl für die Emissionen aus dem knapp 100 m<br />

hohen Kamin als auch für die Verkehrsemissionen die Windmessungen der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />

verwendet. Die vor Ort gemessenen Windverhältnisse sind jedenfalls<br />

repräsent<strong>at</strong>iv für bodennahe Quellen wie Verkehrsemissionen. In der Höhe können die<br />

Windverhältnisse, wie die zweimon<strong>at</strong>igen SODAR-Messungen zeigen, unterschiedlich sein.<br />

In der Höhe kommen westliche Winde seltener und dafür südöstliche und nordöstliche<br />

Winde häufiger vor. Das heißt, dass die über den knapp 100 m hohen Kamin freigesetzten<br />

Emissionen t<strong>at</strong>sächlich häufiger nach Nordwesten und Südwesten und weniger nach Osten<br />

abtransportiert werden als angenommen.<br />

4.6.3 Methodik Immissionsprognose<br />

Die Zus<strong>at</strong>zbelastung der projektierten Anlage wurde mit dem Gauß-Modell ADMS 3 bzw.<br />

ADMS Roads durchgeführt. Anhand der meteorologischen Zeitreihe der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />

wurden maximale Halbstundenmittelwerte, 97,5-Perzentile, maximale<br />

Tagesmittelwerte, Jahresmittelwerte und Depositionswerte für die Komponenten NOX,<br />

NO2, CO, SO2, PM10, TOC, HCl, NH3, HF, Hg, SM, Cd+Tl, Pb, Cd, As, Ni, Zn, Cu, BaP,<br />

Benzol und PCDD/PCDF berechnet. Die Ergebnisse wurden mit den Grenzwerten gemäß<br />

IG-L und Forstverordnung verglichen.<br />

Revision 1 Seite 93/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Schwellenwertkonzept<br />

Mit Bag<strong>at</strong>ellgrenzen, Irrelevanzkriterien, Erheblichkeitskriterien, irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />

etc. werden in der Liter<strong>at</strong>ur im Allgemeinen Schwellenwerte bezeichnet, unter denen Auswirkungen<br />

des Vorhabens als nicht relevant erachtet werden oder deren Auswirkungen innerhalb<br />

des Unsicherheitsbereiches von Modellrechnungen oder Messungen liegen.<br />

Bag<strong>at</strong>ellgrenzen können zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, aber auch zur Bewertung<br />

der Auswirkungen eines Vorhabens herangezogen werden. Bei der Bewertung von<br />

Immissionen wird in der TA-Luft als irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung eine Belastung mit weniger<br />

als 3% des Grenzwertes für den Jahresmittelwert festgelegt, falls durch eine Auflage sichergestellt<br />

ist, dass weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, insbesondere Maßnahmen,<br />

die über den Stand der Technik hinausgehen, durchgeführt werden. Unter diesem Schwellenwert<br />

kann die Prüfung der Schutzpflicht entfallen. Für die Deposition wird darüber hinaus<br />

und davon abweichend eine irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung von 10 mg/m 2 d angegeben, für die<br />

Konzentr<strong>at</strong>ion an Stickstoffoxiden (angegeben als Stickstoffdioxid) eine Konzentr<strong>at</strong>ion von<br />

3 µg/m 3 im Jahresmittel zum Schutz von Ökosystemen und der Veget<strong>at</strong>ion.<br />

Im Leitfaden UVP und IG-L (UBA, 2005) wird als Bag<strong>at</strong>ellgrenze ist eine Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />

von 1% des Grenzwertes für Jahresmittelwerte festgelegt. Nach der Technischen Anleitung<br />

zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes in Verfahren nach dem UVP-G (Puxbaum et<br />

al. 2007) gelten für die Festlegung des Untersuchungsgebiets folgende Kriterien: 3% des<br />

Grenzwertes für Kurzzeitgrenzwerte (kleiner gleich Tagesmittelwerte) und 1% des Grenzwertes<br />

für Langzeitgrenzwerte (größer Tagesmittelwerte).<br />

Aus den Immissionsberechnungen der Zus<strong>at</strong>zbelastung ist der Anteil der höchsten Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen<br />

am IG-L bzw. Forst-Grenzwert ersichtlich. Gemäß obigen Ausführungen<br />

ergibt sich ein Untersuchungsgebiet, wenn die maximalen Halbstundenmittelwerte, die<br />

maximalen Tagesmittelwerte und die 97,5-Perzentile größer 3% und die Jahresmittelwerte<br />

und Depositionswerte größer 1% des Grenzwertes sind.<br />

Bei Betrieb des Wirbelschichtkessels liegen bezüglich der Forst-Grenzwerte für den Sommer<br />

die höchsten maximalen SO2- und HF-Halbstundenmittelwerte und das höchste 97,5-<br />

Perzentil für SO2 über 3% des Grenzwertes. In der Abbildung 1-2 ist der sich ergebende<br />

SO2-Einwirkungensbereich dargestellt.<br />

Bei Betrieb des Hilfskessels liegen alle Konzentr<strong>at</strong>ionen unter 3% bzw. 1% des IG-L<br />

Grenzwertes und des Forst-Grenzwertes, sodass sich kein Untersuchungsgebiet ergibt. Da<br />

der Hilfskessel im 50% Erdgas- und 50% Heizölbetrieb nur in den Wintermon<strong>at</strong>en November<br />

bis März in Betrieb ist, sind für ihn nur die Wintergrenzwerte der Forstverordnung relevant.<br />

Seite 94/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.6.4 Auswirkungen Betriebsphase<br />

Immissionen und Depositionen<br />

Die Jahresmittelwerte und Depositionswerte liegen unter 1% des entsprechenden Grenzwertes.<br />

Nur im unmittelbaren Straßenbereich in Heiligenkreuz kann der NO2-<br />

Jahresmittelwert knapp über 1% des Grenzwertes liegen. Die maximalen Tagesmittelwerte<br />

liegen unter 3% des Grenzwertes; PM10 sogar unter 1%. Die maximalen Halbstundenmittelwerte<br />

liegen mit Ausnahme des SO2 und HF unter 3% des Grenzwertes. Bei Betrieb des<br />

Wirbelschichtkessels können die SO2- und HF-Konzentr<strong>at</strong>ionen knapp über 3% des Sommergrenzwertes<br />

der Forstverordnung liegen. Auch das 97,5-Perzentil kann knapp über 3%<br />

des Sommergrenzwertes liegen. Der Bereich, in dem das Irrelevanzkriterium überschritten<br />

wird, ist in der Abbildung 4-2 dargestellt und beschränkt sich auf den Nahbereich des Emittenten.<br />

Das Sta<strong>at</strong>sgebiet von Ungarn ist nicht betroffen.<br />

In Tabelle 4-9 ist die Zus<strong>at</strong>zbelastung für die Aufpunkte Heiligenkreuz, Lenzing Fibers, den<br />

Bereich der maximalen Zus<strong>at</strong>zbelastung durch Emissionen der RVH und für den Bereich<br />

der maximalen Zus<strong>at</strong>zbelastung durch Emissionen der Nullvariante dargestellt. Die Konzentr<strong>at</strong>ionen<br />

und der Anteil am IG-L Grenzwert sind angegeben.<br />

Im Normalfall werden die immissionsseitigen Auswirkungen der umliegenden Quellen einer<br />

zu bewilligenden Anlage durch die Messung der Vorbelastung erfasst. Im Falle von Anlagen<br />

im Untersuchungsgebiet, die bereits bewilligt sind, jedoch nicht in Betrieb sind, sind deren<br />

immissionsseitige Auswirkungen rechnerisch zu ermitteln und der gemessenen Vorbelastung<br />

hinzu zu addieren (hier als Zus<strong>at</strong>zbelastung der Nullvariante bezeichnet). Im gegenständlichen<br />

Projekt sind dies die künftigen Emissionen der in Kap. 2.3 angeführten Produktionserweiterungen<br />

bzw. neuen Betriebe im Businesspark Heiligenkreuz:<br />

• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t /a (Energiebereitstellung<br />

durch bestehende Energie- und Medienzentrale der Lenzing Fibers GmbH,<br />

wie Biomasseheizkraftwerk und BEWAG Netz)<br />

so-<br />

• Zusätzliche Betriebe am Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd:<br />

Biogasanlage (Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH)<br />

Kompostierwerk (U.M.S. Dienstleistungs- & Handelsgesellschaft mbH)<br />

Serenzo Flooring Industries GmbH<br />

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe der Vorbelastung, der Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />

der Nullvariante 2011 und der Zus<strong>at</strong>zbelastung des Projekts. Die additive Überlagerung von<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

maximale Halbstundenmittelwerten stellt eine Maximalabschätzung dar. Die t<strong>at</strong>sächlichen<br />

Konzentr<strong>at</strong>ionen können zum Teil deutlich niedriger sein. Mit Ausnahme des maximalen<br />

PM10-Tagsmittelwertes werden keine Grenzwerte überschritten. Der PM10-<br />

Tagsmittelgrenzwert gemäß IG-L wird bereits in der Vorbelastung überschritten. Im Jahr<br />

2006 wurde im Lafnitztal der Grenzwert 35mal überschritten. Bis 2009 sind 30 und ab 2010<br />

25 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig. Die Zus<strong>at</strong>zbelastung alleine liegt unter 1%<br />

des Grenzwertes und somit deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 3% des Grenzwertes.<br />

Aufgrund der irrelevanten Zus<strong>at</strong>zbelastung sind keine zusätzlichen Grenzwertüberschreitungen<br />

durch das Projekt zu erwarten.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Tabelle 4-9: Zus<strong>at</strong>zbelastung durch die RVH Heiligenkreuz an verschiedenen Immissionspunkten.<br />

Zus<strong>at</strong>zbelastung RVH inklusive projektbedingter Verkehr<br />

Schadstoff GW Maximum Heiligenkreuz Lenzing Fibers Maximum<br />

RVH Nullvariante<br />

Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW<br />

NO2 HMW max µg/m 3<br />

200 5,2 2,6% 5,96 3,0% 5,2 2,6% 3,1 1,6%<br />

TMW max µg/m 3<br />

80 1,5 1,8% 1,2 1,6% 1,1 1,4% 0,7 0,9%<br />

JMW µg/m 3<br />

30 0,11 0,4% 0,34 1,1% 0,22 0,7% 0,05 0,2%<br />

CO MW8 mg/m 3<br />

10 0,002 0,0% 0,0008 0,0% 0,0015 0,0% 0,0011 0,0%<br />

SO2 HMW max µg/m 3<br />

200 5,5 2,8% 3,3 1,7% 5,5 2,8% 3,3 1,7%<br />

97,5-P µg/m 3<br />

70 3,0 4,2% 0,89 1,3% 0,59 0,8% 0,89 1,3%<br />

TMW max µg/m 3<br />

120 1,9 1,6% 0,76 0,6% 1,3 1,1% 0,95 0,8%<br />

JMW µg/m 3<br />

20 0,136 0,7% 0,054 0,3% 0,054 0,3% 0,054 0,3%<br />

PM10 TMW max µg/m 3<br />

50 0,32 0,6% 0,16 0,3% 0,23 0,5% 0,16 0,3%<br />

JMW<br />

µg/m 3<br />

40 0,019 0,0% 0,018 0,0% 0,012 0,0% 0,008 0,0%<br />

Staub DEP mg/m 2 d 210 0,035 0,0% 0,033 0% 0,022 0% 0,014 0%<br />

Hg DEP mg/m 2 d 0,001 0,000015 1,5% 0,0000059 1% 0,0000059 1% 0,0000059 1%<br />

Pb DEP mg/m 2 d 0,100 0,00025 0,2% 0,000099 0% 0,000099 0% 0,000099 0%<br />

Cd DEP mg/m 2 d 0,002 0,0000070 0,3% 0,0000028 0% 0,0000028 0% 0,0000028 0%<br />

As DEP mg/m 2 d 0,004 0,000032 0,8% 0,0000129 0% 0,0000129 0% 0,0000129 0%<br />

Ni DEP mg/m 2 d 0,015 0,000014 0,1% 0,0000056 0% 0,0000056 0% 0,0000056 0%<br />

Zn DEP mg/m 2 d 2,740 0,0021 0,1% 0,00083 0% 0,00083 0% 0,00083 0%<br />

Cu DEP mg/m 2 d 0,685 0,00104 0,2% 0,00041 0% 0,00041 0% 0,00041 0%<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Geruchsbelastung<br />

Im Normalbetrieb wird die abgesaugte, geruchsbelastete Abluft der Brennstoffannahme und<br />

des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes über eine der beiden Kesselanlagen (Wirbelschichtkessel,<br />

Hilfskessel) gefahren und mitverbrannt. Die Hallentore sind mit Luftschleieranlagen<br />

versehen, um zu verhindern, dass geruchsbelastete Luft ins Freie gelangt.<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />

Luft ins Freie gelangen kann, wurde unter der Annahme, dass etwa 10% der geruchsbelasteten<br />

Abluft (4 MGE/h) diffus freigesetzt werden, die Häufigkeit von Geruchsstunden mit<br />

dem Ausbreitungsmodell AODM berechnet. Der Bereich, in dem in mehr als 2% der Jahresstunden<br />

Gerüche wahrnehmbar sind (Irrelevanzkriterium gemäß Geruchs-Immissions-<br />

Richtlinie GIRL), beschränkt sich im Wesentlichen auf das Betriebsgebiet der RVH selbst<br />

und reicht je nach Richtung bis höchstens 200 m Entfernung. Bei Einhaltung dieses Wertes<br />

ist davon auszugehen, dass die geplante Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen<br />

Belastung nicht relevant erhöht.<br />

Bei Stillstand beider Kesselanlagen (etwa 160 h/a) wird die abgesaugte, geruchsbelastete<br />

Abluft über den 98 m hohen Kamin der Wirbelschichtanlage unverbrannt freigesetzt. Für<br />

einen Volumenstrom von 42.500 Nm 3 /h mit der Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion von 500 GE/m 3 wurden<br />

mit dem Ausbreitungsmodell AODM (siehe Abschnitt 1.2) anhand der meteorologischen<br />

Zeitreihe der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark Berechnungen durchgeführt. Die Ablufttemper<strong>at</strong>ur<br />

wurde mit 5°C angenommen. Der Geruchsmassenstrom beträgt 5903 GE/s.<br />

Die für das Rechengebiet (Abbildung 1-1) ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />

beträgt 0,65 GE/m 3 als kurzfristiger Spitzenwert (siehe Abschnitt 1.2.2) und liegt unter<br />

der Geruchsschwelle von 1 GE/m 3 . Auch bei Stillstand beider Kesselanlagen tritt keine Geruchsbelastung<br />

auf.<br />

Auswirkungen auf das Klima<br />

Die Bewertung der klim<strong>at</strong>ischen Auswirkungen erfolgte qualit<strong>at</strong>iv anhand eines Vergleiches<br />

mit wesentlich größerer Emittenten (Kraftwerkskühltürme mit 1000 bis 2500 MW Abwärmeleistung)<br />

zum Inhalt haben. Demnach sind zwar in Einzelfällen klim<strong>at</strong>ische Auswirkungen,<br />

insbesondere zusätzliche Niederschlagsbildung, Verlängerung von Nebelsitu<strong>at</strong>ionen und<br />

Absch<strong>at</strong>tung möglich, aber deren Ausmaß liegt deutlich unter der n<strong>at</strong>ürlichen Variabilität.<br />

Bezogen auf die etwa 10mal kleinere Anlage (knapp 100 MW Brennstoffwärmeleistung)<br />

können somit wesentliche neg<strong>at</strong>ive klim<strong>at</strong>ische Auswirkungen auf die Umgebung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.6.5 Auswirkungen Bauphase<br />

Die Jahresmittelgrenzwerte für NO2 und PM10 werden während der Errichtungsphase weder<br />

auf der Baufläche noch in Heiligenkreuz noch beim nächstgelegenen Anrainer (Lenzing<br />

Fibers) überschritten.<br />

Der NO2-Halbstundenmittelgrenzwert und der NO2-Tagesmittelzielwert kann bei Lenzing<br />

Fibers geringfügig überschritten werden. Der PM10-Tagesmittelgrenzwert wird in Heiligenkreuz<br />

und bei Lenzing Fibers bereits durch die Vorbelastung überschritten. Beim nächsten<br />

Wohnanrainer (Heiligenkreuz) können aufgrund der irrelevanten Zus<strong>at</strong>zbelastung zusätzliche<br />

Grenzwertüberschreitungen ausgeschlossen werden. Bei Lenzing Fibers (Industriegebiet)<br />

erreicht die Zus<strong>at</strong>zbelastung in der intensivsten Bauphase etwa 20% des Grenzwertes.<br />

Zur Reduktion der PM10-Zus<strong>at</strong>zbelastung sind Emissionsminderungen durch Maßnahmen<br />

wie künstliche Befeuchtung geplant.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.7 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie<br />

Im Fachbeitrag Boden und Landwirtschaft wurden folgende wesentliche Fragestellungen<br />

bearbeitet:<br />

• Darstellung der für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der MVA hinsichtlich der<br />

Schutzgüter Boden und Pflanzen sowie hinsichtlich des möglichen Schadstofftransfers<br />

über die Nahrung zu Mensch und Nutztier erforderlichen Richt-, Grenz- und Referenzwerte<br />

sowie sonstigen Bewertungsgrundlagen<br />

• Beschreibung des Ist-Zustandes des Untersuchungsraumes, seiner landwirtschaftlichen<br />

und sonstigen Bodennutzung sowie des derzeitigen Zustandes von Böden und Pflanzen<br />

bezüglich der Belastung mit Umweltschadstoffen. Dazu wurden vorhandene D<strong>at</strong>en verwendet<br />

und eigene Untersuchungen an speziell zu diesem Zweck gezogenen Bodenund<br />

Pflanzenproben durchgeführt.<br />

• Beschreibung der möglichen Auswirkungen des Projektes auf Böden und Pflanzen in der<br />

Bauphase, in der Betriebsphase, durch den zusätzlichen Verkehr sowie im Störfall und in<br />

der Nachsorgephase<br />

• Beschreibung von Maßnahmen, insbesondere die beweissichernde Durchführung von<br />

immissionsseitigen Messungen von Schadstoffen mittels pflanzlicher Bioindik<strong>at</strong>oren<br />

4.7.1 Schadstoffe und Bewertungsgrundlagen<br />

Es wird das Verhalten von Schadstoffen in der Umwelt, die Wirkung und Akkumul<strong>at</strong>ion im<br />

Boden, die mögliche Beeinflussung des Wachstums von Pflanzen und der Transfer über<br />

die Kette Boden - Pflanze - Nahrung anhand neuester Liter<strong>at</strong>ur ausführlich beschrieben.<br />

Zur umwelttoxikologischen Bewertung der Ergebnisse des Ist-Zustandes sowie auch der<br />

durch den Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen errechneten künftigen Belastung<br />

werden die für Pflanzen, Böden und Nahrung relevanten Referenz-, Richt- und Grenzwerte<br />

angeführt. Insbesondere wird auf folgende Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen Bezug<br />

genommen:<br />

• Gasförmige Luftschadstoffe - SO2, NO2 und NOx, HCl, HF, NH3, CO<br />

• Schwermetalle - Zn, Cu, Cr, Ni, Pb, Cd, Sb, Co, As, Hg, Tl<br />

• Organische Schadstoffe - polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane<br />

(PCDD/PCDF) und polyzyklische arom<strong>at</strong>ische Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.7.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />

Als Basis der fachlichen Beurteilung des geplanten Projektes wurde ein Untersuchungsraum<br />

nach n<strong>at</strong>urräumlichen Gegebenheiten und entsprechend der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

festgelegt, der einem kreisförmigen Gebiet mit 5 km Radius entspricht. In diesem Untersuchungsraum<br />

erfolgte eine Erhebung des Ist-Zustandes aus vorhandenen Ergebnissen<br />

der österreichischen Bodenkartierung und der Bodenzustandsinventur des Landes <strong>Burgenland</strong>.<br />

Die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen können als sehr gut bezeichnet<br />

werden; Umweltbelastungen sind aus den erhobenen D<strong>at</strong>en nicht feststellbar.<br />

Die wichtigsten Bodenformen des Untersuchungsgebietes wurden aus den Ergebnissen der<br />

Bodenkartierung beschrieben.<br />

(a) Talbereich: Die Talböden von Raab und Lafnitz sind durch kalkfreie aber sonst unterschiedlichste<br />

Sedimente und eine ausgeprägte Kleinmorphologie deutlich gegliedert und<br />

reichen von vergleyten, jungen grauen Auböden, aus jungem Schwemmm<strong>at</strong>erial entstanden<br />

und durch Grundwassereinfluss vergleyt bis zu Braunen Auböden und entwässerten<br />

Gleyen. Im Übergang zu den schweren Ablagerungen finden sich eine mäßig wechselfeuchte,<br />

pseudovergleyte Braunerde sowie ein wechselfeuchter Typischer Pseudogley. Auf<br />

den schweren Sedimenten entwickelten sich Extreme Pseudogleye.<br />

(b) Hügelland: Das Hügelland ist von Tertiären-Sedimenten aufgebaut, die in der Bodenart<br />

stark wechseln. Die Böden sind in der Regel kalkfrei. Im NO von Heiligenkreuz befinden<br />

sich lehmbedeckte altquartäre Terrassen, wo häufig Typischer Pseudogley, Extremer<br />

Pseudogley und Hangpseudogley auftreten. Die eiszeitlich abgelagerten Deckschichten<br />

zeigen hohe Schluffanteile, die bewirken, dass die Böden zu Tagwasserstau neigen.<br />

Zusätzlich zu den Erhebungen vorhandener D<strong>at</strong>en wurden eigene Untersuchungen von<br />

Böden auf sechs Standorten hinsichtlich charakteristischer Grundparameter sowie auf anorganische<br />

und organische Schadstoffe durchgeführt. Zusätzlich wurden, beginnend im<br />

Frühjahr 2007, Depositionsmessungen mittels Bergerhoff-Verfahren an drei Messpunkten<br />

begonnen und bis einschließlich August 2007 ausgewertet. Aus diesen Untersuchungen ist<br />

abzuleiten, dass die derzeitige Situ<strong>at</strong>ion in Untersuchungsraum einem nicht belasteten<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebiet entspricht. Sowohl Schwermetalle als auch Dioxine und<br />

Furane, Polyzyklische arom<strong>at</strong>ische Kohlenwasserstoffe, PCB und HCB liegen in niedrigen<br />

Werten vor, die dem üblicherweise festgestellten Hintergrund entsprechen. Ein ähnliches<br />

Bild ergibt sich aus den Untersuchungen der Pflanzen dieser sechs Standorte, deren Ergebnisse<br />

keine Belastung mit anorganischen und organischen Schadstoffen erkennen lassen.<br />

Bezüglich der Luftschadstoffe kann die Vorbelastung des Gebietes ebenso als unbedenklich<br />

für eine landwirtschaftliche Produktion eingestuft werden. Aus den Messungen dreier<br />

Messstellen die im Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen zusammengefasst und interpretiert<br />

sind, ist ersichtlich, dass sowohl NO2 als auch SO2 in Konzentr<strong>at</strong>ionen vorhanden<br />

sind, die deutlich unter den Grenzwerten sowie auch den für Pflanzen relevanten Schwel-<br />

Revision 1 Seite 101/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

lenwerten liegen. Nachteilige Einflüsse von Luftbelastungen auf Pflanzen im Ist-Zustand<br />

sind auszuschließen.<br />

4.7.3 Auswirkungen<br />

In diesem Kapitel erfolgt eine Bewertung der Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch die Reststoffverwertungsanlage<br />

Heiligenkreuz auf die Schutzgüter Boden, Pflanze und Nutztier. Die D<strong>at</strong>en für<br />

die Zus<strong>at</strong>zbelastung wurden im Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen in Bezug auf<br />

Grenzwerte ausführlich dargestellt und diskutiert. Im gegenständlichen Fachbeitrag wird auf<br />

diese D<strong>at</strong>en Bezug genommen, wobei stets maximale, im Immissionsschwerpunkt wahrscheinlich<br />

auftretende Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen bzw. Depositionsd<strong>at</strong>en zur Beurteilung<br />

herangezogen werden. Es wird somit jener theoretisch schlechteste Fall bewertet, dass<br />

eine landwirtschaftlich genutzte Kulturfläche sich genau im Immissionsmaximum befindet.<br />

Die möglichen künftigen Auswirkungen der geplanten Anlage wurden für die Bauphase, die<br />

Betriebsphase, für Betriebsstörungen und die Nullvariante beurteilt. Dabei wurden die im<br />

Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen angegeben maximalen Werte für Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen<br />

und Depositionen herangezogen. Für einzelne Schadstoffgruppen ergeben<br />

sich daraus folgende Beurteilungen:<br />

Auswirkungen Betriebsphase<br />

Gasförmige Luftschadstoffe (NO2, SO2, HCl, HF, CO, NH3) werden künftig in sehr geringen<br />

zusätzlichen Konzentr<strong>at</strong>ionen vorliegen, die nur einen geringen Bruchteil der Grenzwerte<br />

sowie der für die Veget<strong>at</strong>ion wirksamen Schadschwellen betragen. Eine messbare Zunahme<br />

der Immissionen im Vergleich zum Ist-Zustand wird nicht eintreten. Somit sind auch<br />

nach Errichtung der geplanten Anlage keine nachteiligen Auswirkungen auf landwirtschaftliche<br />

Kulturen zu erwarten. Quecksilber sowie Organische Schadstoffe wie PCDD/F, PAK<br />

und PCB werden künftig in sehr geringen Konzentr<strong>at</strong>ionen vorliegen, so dass es nicht zu<br />

einer messbar erhöhten Oberflächenbelastung der Pflanzen und zu einem erhöhten Eintritt<br />

dieser Stoffe in die Nahrungskette kommen wird.<br />

Die Deposition von Schwermetallen wird durch den Betrieb der geplanten Anlage in nicht<br />

erheblichem Ausmaß beeinflusst. Eine Hochrechnung der maximal möglichen Einträge auf<br />

die Anreicherung von Metallen im Boden ergibt, dass auch nach 50-jährigem Betrieb der<br />

Anlage nicht mit einer messbaren Zunahme der Gehalte in den Böden zu rechnen ist. Es ist<br />

künftig auch auszuschließen, dass Schwermetalle durch Oberflächenbelastung in erhöhten<br />

Mengen in Pflanzen und in die Nahrungskette gelangen.<br />

Die Deposition von Stickstoffverbindungen wird maximal in einem Bereich weit unter den<br />

mit Düngern zugeführten Mengen liegen und sich nicht neg<strong>at</strong>iv auf landwirtschaftliche Kulturen<br />

auswirken.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Auswirkungen Bauphase<br />

Zusammenfassend für die Bauphase kann ein neg<strong>at</strong>iver Einfluss auf die Landwirtschaft<br />

ausgeschlossen werden, da für Pflanzen relevante Wirkschwellen nicht überschritten werden<br />

und der räumliche Einfluss nur in unmittelbarer Nähe der Baustelle besteht.<br />

Auswirkungen Betriebsstörungen<br />

Die beschriebenen Betriebsstörungen können nur kurzzeitig in einer starken Zunahme von<br />

Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen wirksam werden. Diese werden aufgrund der kurzen Einwirkungsdauer<br />

keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Wachstum haben.<br />

4.7.4 Maßnahmen und Beweissicherung<br />

Maßnahmen<br />

Aus der Sicht des Fachbereiches Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie ist ein umweltverträglicher<br />

Betrieb der RVH gewährleistet und es sind keine weiteren Maßnahmen<br />

notwendig.<br />

Beweissicherung<br />

Es wird eine Methode des aktiven Biomonitorings mittels standardisierter Pflanzenkulturen<br />

beschrieben (Standardisierte Weidelgraskultur nach VDI-Richtlinie 3957 / 2)<br />

4.7.5 Gesamtbewertung<br />

Die geplante Anlage wird gemäß den zusammengefassten Befunden und Berechnungsd<strong>at</strong>en<br />

aus der Sicht des Fachbeitrages Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie einen sehr<br />

geringen Beitrag zur Immissionsbelastung des umliegenden landwirtschaftlich genutzten<br />

Gebietes leisten. Die Errichtung der Anlage und der erforderlichen Nebenanlagen wird keine<br />

nachteiligen Effekte auf landwirtschaftliche Kulturen zur Folge haben. Der künftige Betrieb<br />

der Anlage wird sich weder auf das Pflanzenwachstum auswirken, noch zu einem erhöhten<br />

Eintritt toxischer Stoffe in die Nahrungskette beitragen. Das geplante Vorhaben ist<br />

daher bezüglich seiner Auswirkung auf den Boden und die Landwirtschaft als umweltverträglich<br />

zu beurteilen.<br />

Revision 1 Seite 103/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.8 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald<br />

4.8.1 Ist-Zustand<br />

In großen Teilen des engeren Untersuchungsgebiets stellt die Nutzfunktion des Waldes die<br />

Leitfunktion darstellt. Nur im Teilbereich Lafnitz- und Raabtal ist von einer hohen Wertigkeit<br />

der Schutz- und Wohlfahrtsfunktion auszugehen, was bedeutet, dass die Erhaltung des<br />

Waldes und seiner Wirkungen in diesem Bereich in besonderem öffentlichem Interesse<br />

stehen. Im Einwirkungsbereich der Anlage ist der gefahrlose Hochwasserabfluss im wesentlichen<br />

durch die regulierte Lafnitz und die Flutmulde gewährleistet, so dass die Waldreste<br />

im diesem Bereich mit Ausnahme der Ufergehölze an der Lafnitz keine relevante Schutzfunktion<br />

hinsichtlich hochwasserbedingter Erosionen aufweisen. Für die nördlich der Lafnitz<br />

gelegenen Flurgehölze im Lafnitztal wurde im Waldentwicklungsplan eine hohe Schutzwirkung<br />

bezüglich Winderosionsschutz unterstellt, die bestätigt werden kann, zudem ist in dem<br />

sehr waldarmen Teilraum des Lafnitztales auch eine relevante Wirkung der Flurgehölze<br />

bezüglich Schneebindung anzunehmen. Die Wälder im Teilraum Lafnitztal im Einwirkungsbereich<br />

der RVH sind somit als Schutzwälder im Sinne des § 21 ForstG anzusehen. .<br />

Die meisten Wälder im Untersuchungsraum sind n<strong>at</strong>urnahe bis bedingt n<strong>at</strong>urnahe, stabile<br />

Laub-Mischwälder. Standortfremde Nadelholzreinbestände kommen im Untersuchungsgebiet<br />

nur in geringem Umfang vor.<br />

Die Schadstoffbelastung im Raum Heiligenkreuz ist aus forstlicher Sicht durchwegs als gering<br />

einzustufen. Auch die Schwefelbelastung h<strong>at</strong> in den letzten Jahrzehnten abgenommen,<br />

so dass der Raum Heiligenkreuz heute als ländlicher Hintergrundstandort einzustufen ist.<br />

Die forstgesetzlichen Immissions- und Depositionsgrenzwerte werden überall eingehalten.<br />

Auch die forstgesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffgehalte im Bewuchs (Schwefel-,<br />

Chlor-Fluor- und Nährstoffgehalte in Fichten- und Kiefernnadeln) werden derzeit mit Ausnahme<br />

einiger Überschreitungen bei Schwefel, die wahrscheinlich auf Einträge durch nasse<br />

Deposition aus Ferntransporten zurückzuführen sind, überall eingehalten, Toxikologisch<br />

relevante Einträge von Schadstoffen in die Nahrungskette von Wildtieren auszuschließen.<br />

4.8.2 Auswirkungen in der Bauphase<br />

Da sich die geplanten Arbeiten zur Errichtung der Anlage auf Ackerflächen im Bereich des<br />

bestehenden Businessparks Heiligenkreuz beschränken, und es außerhalb des Businessparks<br />

nur zu punktuellen Grundbeanspruchungen auf Nichtwaldflächen kommt, ist mit keinen<br />

relevanten Auswirkungen auf Waldbestände und Wildtiere zu rechnen.<br />

Seite 104/136


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Da es sich bei den Immissionen in der Bauphase nur um kurzzeitig und temporär auftretende,<br />

nicht aber um dauernd wiederkehrende Immissionen handelt, sind durch den Bau des<br />

Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Waldveget<strong>at</strong>ion und Wildtiere<br />

zu erwarten. Auch ist für Wildtiere gegenüber dem derzeitigen Betrieb des Businessparks<br />

Heiligenkreuz keine relevante Lärmzunahme zu erwarten. Die Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf den Wald sind in der Bauphase als gering, für Wildtiere als unerheblich einzustufen.<br />

4.8.3 Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Die Beurteilung der Zus<strong>at</strong>z- und Gesamtbelastung durch Immissionen und Depositionen<br />

von Schadstoffen erfolgte anhand wirkungsbezogener Grenz- und Richtwerte. Nach dem<br />

in Österreich als Stand der Technik allgemein anerkannten Schwellenwertkonzept sind Zus<strong>at</strong>zbelastungen<br />

dann jedenfalls als unerheblich einzustufen, wenn sie weniger als 1% eines<br />

Langzeitgrenzwertes oder 3% eines Kurzzeitgrenzwertes betragen (Irrelevanzkriterien),<br />

da derartig geringe Werte die Vorbelastung de facto nicht verändern und auch messtechnisch<br />

meist überhaupt nicht erfassbar sind. Dies trifft auf die meisten Komponenten der<br />

durch das Vorhaben bedingten Zus<strong>at</strong>zbelastung zu. Geringfügig über den Unerheblichkeitsschwellen<br />

liegt die Zus<strong>at</strong>zbelastung bei den Immissionen von Schwefeldioxid und<br />

Stickstoffdioxid. Die Zus<strong>at</strong>zbelastungen sind als unerheblich bis sehr gering einzustufen.<br />

Vorhabenbedingte Überschreitungen von forstgesetzlichen Grenzwerten und waldrelevanten<br />

Richtwerten infolge des Vorhabens sind nicht zu erwarten. Insgesamt wird sich<br />

die Situ<strong>at</strong>ion des Waldes durch das Vorhaben nicht verschlechtern; die Auswirkungen sind<br />

als geringfügig einzustufen. Eine bleibende Schädigung des Pflanzenbestandes und damit<br />

eine Gefährdung der Waldkultur ist auszuschließen, da alle waldrelevanten Grenz- und<br />

Richtwerte eingehalten werden. Auch durch sonstige Einwirkungen (Flächenverbrauch,<br />

Verkehr, Lärm, Störfälle, Grundwasser- und Klimahaushalt) sind keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen zu erwarten. Hier sind die Auswirkungen als unerheblich einzustufen.<br />

Rodungen von Wald sind nicht erforderlich.<br />

4.8.4 Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />

Da sich die Einwirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Wald und Wildtiere auf österreichisches<br />

Sta<strong>at</strong>sgebiet beschränken, sind grenzüberschreitende Auswirkungen auf Ungarn<br />

oder Slowenien auszuschließen.<br />

Revision 1 Seite 105/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.8.5 Schlussfolgerung<br />

Da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Waldboden<br />

und den Bewuchs oder auf Wildtiere zu erwarten sind, ist das geplante Vorhaben<br />

aus forstfachlicher sowie aus wald- und wildökologischer Sicht als umweltverträglich<br />

anzusehen.<br />

4.9 Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />

4.9.1 Ist-Zustand<br />

Das zu bebauende Projektareal liegt in einem gewidmeten Industriegebiet, dieses grenzt an<br />

ein N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet (Lafnitzauen) an. Es war daher notwendig, die einzelnen N<strong>at</strong>ura<br />

2000-Schutzobjekte besonders zu berücksichtigen. Das N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet Lafnitzauen<br />

ist im projektgegenständlichen Bereich ausschließlich nach der Fauna-Flora-Habit<strong>at</strong> (FFH)-<br />

Richtlinie, und nicht nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Als Schutzobjekte gelten<br />

demnach die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (z.B. die Lebensraumtypen<br />

N<strong>at</strong>ürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften, Erlen-Eschen-<br />

Weidenauen, Zweizahnfluren schlammiger Ufer) sowie Tierarten nach Anhang II (wie<br />

Fischotter, eine Fledermausart, mit Gelb- und Rotbauchunke zwei Amphibienarten, sechs<br />

Fischarten, die Flussmuschel, die Libellenart Grüne Keiljungfer und zwei Schmetterlingsarten).<br />

Auf diese Arten bzw. Lebensräume wurde bei der Liter<strong>at</strong>urauswertung und Freilanderhebung<br />

besonderes Gewicht gelegt.<br />

Für die Vogelwelt bedeutende und wertbestimmende Lebensräume sind einerseits der<br />

rund 2 km entfernte Bereich der Wollinger Mühle mit seinem reich strukturiertem Auwaldund<br />

Altarmsystem, in geringem Ausmaß die regulierte Lafnitz selbst, im besonderen aber<br />

die neben dem Projektareal befindliche Flutmulde; diese über 45 ha große Wiesenlandschaft<br />

wurde als Hochwasser- und Überschwemmungsschutz für den Gewerbe- und Industriepark<br />

errichtet und soll Lafnitz-Hochwasserspitzen am Industriepark vorbeiführen. Aus<br />

ornithologischer Sicht ist hervorzuheben, dass die Flutmulde für Weiß- und Schwarzstorch<br />

und auch für verschiedene andere Arten (darunter weitere gefährdete und sonst seltene<br />

Arten, wie etwa Graureiher, verschiedene Greife wie Turm- und Baumfalken, Rohrweihe<br />

und Mäusebussard) einen <strong>at</strong>traktiven und hervorragenden Nahrungsbiotop darstellt.<br />

Für die Gruppe der Amphibien stellt sich heraus, dass die Lafnitz und ihre begleitenden<br />

Gewässerstrukturen (bzw. deren Reste in Form von teils abgeschnittenen Altarmen, wie<br />

etwa die großflächige Au-Restlandschaft bei der Wollinger Mühle) insgesamt wichtige -<br />

Lebensräume sowohl als Laichbiotope als auch als Landlebensräume bieten. Ein weiterer<br />

wichtiger Lebensraum (mit der großflächigen Wiesenlandschaft sowohl als Landlebensraum<br />

als auch als Wanderungs- und Ausbreitungskorridor in einer ansonsten nicht amphi-<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

bienfreundlichen Intensivackerbaulandschaft) ist die Flutmulde, die ebenfalls Laichgewäs-<br />

ser aufweist.<br />

Unter den Insektennachweisen sind insbesondere die Nachweise einer Restpopul<strong>at</strong>ion des<br />

N<strong>at</strong>ura 2000-relevanten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings hervorhebenswert. Diese<br />

Nachweise beziehen sich durchwegs auf das Areal der Unteren Auwiesen nördlich der<br />

Flutmulde und östlich bzw. nördlich des Lahnbachs, einem Areal im großflächigen Ackerbaugebiet,<br />

wo Wiesenreste (wechseltrockene Wiesen) erhalten geblieben sind und kleine<br />

Gräben (Entwässerungsgräben) die Landschaft strukturieren. Bemerkenswert unter den<br />

Heuschreckenfunden sind die Nachweise einiger gefährdeter Arten in der Flutmulde aber<br />

auch im Businesspark Heiligenkreuz selbst. Spektakulär sind weiters die dichten Popul<strong>at</strong>ionen<br />

an Prachtlibellen (2 Arten) am Flutmuldengerinne.<br />

Ein Hauptausweisungsgrund der Lafnitz, aber auch der Flutmulde als N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet<br />

im Untersuchungsgebiet ist das Vorkommen einer artenreichen Fischfauna in den Gewässern,<br />

darunter bemerkenswerterweise alle 8 FFH-relevanten Fischarten (sowie andere gefährdete<br />

Arten). Unter den Säugetieren sind regelmäßige Vorkommen des Fischotters im<br />

Raum des unteren Lafnitztales belegt.<br />

Der eigentliche Projektstandort im bereits gewidmeten Businesspark Heiligenkreuz ist derzeit<br />

intensiv genutztes Ackerland und somit vom veget<strong>at</strong>ionskundlichen/n<strong>at</strong>urschutzfachlichen<br />

Standpunkt praktisch irrelevant. Hingegen konnten v.a. in der Flutmulde einige interessante<br />

und auch gefährdete Pflanzenarten gefunden werden. Im Fachbeitrag wird die<br />

Veget<strong>at</strong>ion der großen Biotopkomplexe (Lafnitz und begleitende Veget<strong>at</strong>ion im Regulierungsprofil,<br />

Altarme und Altarmrelikte, Flutmulde) detailliert beschrieben. Schwerpunkt lag<br />

auch hier auf der Erfassung von N<strong>at</strong>ura 2000-relevanten Lebensraumtypen; von den sechs<br />

im gesamten N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet Lafnitzauen genannten Lebensraumtypen konnten drei<br />

in der Umgebung des Projektareals bestätigt werden (Erlen-Eschen-Weidenauen, N<strong>at</strong>ürliche<br />

Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften, Zweizahnfluren schlammiger<br />

Ufer).<br />

4.9.2 Auswirkungen<br />

Die möglichen künftigen Auswirkungen der geplanten Anlage auf die Schutzgüter wurden<br />

für die Bauphase, die Betriebsphase, den Störfall und die Nullvariante beurteilt, und zwar<br />

für die Auswirkungsk<strong>at</strong>egorien Flächenverbrauch/Flächenverlust, Trennwirkung, Luftschadstoffe/Immissionen,<br />

Wasser/Hydrologie, Lärm und Licht. Eine Auswirkungsanalyse wurde<br />

schließlich auch für die einzelnen N<strong>at</strong>ura 2000-Schutzobjekte im Sinne einer N<strong>at</strong>urverträglichkeitserklärung<br />

erstellt.<br />

Die durchgeführten vogel-, insekten- und amphibienkundlichen sowie botanischen Kartierungen<br />

sowie auch die Erhebung der Lebensraumtypen zeigen, dass einige Teilbereiche<br />

der projektnahen Umgebungslandschaft als n<strong>at</strong>urschutzfachlich wertvoll zu bezeichnen<br />

sind. Das Projektvorhaben führt aber in keiner der untersuchten Auswirkungsk<strong>at</strong>egorien zu<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

einer Beeinträchtigung der Schutzgüter; direkter Flächenverbrauch/Flächenverlust ist nicht<br />

gegeben, eine Trennwirkung durch Beeinträchtigung von Wanderungskorridoren für Amphibien<br />

ist nicht festzustellen (dies insbesondere deshalb, da auf einer Straßenlänge von<br />

850 m zwei groß dimensionierte Amhibiendurchlässe zur Verfügung stehen: einerseits die<br />

Überbrückung der Flutmulde und zum Zweiten die Brücke über die Lafnitz selbst).<br />

Hinsichtlich der Immissionen von Luftschadstoffen ist festzuhalten, dass die projektspezifischen<br />

Immissionen (zumeist deutlich) unter den einschlägigen Grenz- und auch unter<br />

den fachspezifischen Richtwerten (Langfristwerte) liegen. Es sind keine relevanten Belastungen<br />

zu erwarten, die zu neg<strong>at</strong>iven Wirkungen auf die Flora oder Fauna führen könnten.<br />

Dies gilt ebenso für die Abwasseremissionen, es finden keinerlei projektbedingte Veränderungen<br />

der rund um den Anlagenstandort befindlichen Gewässer st<strong>at</strong>t, so dass auch die<br />

gewässergebundenen Schutzobjekte sämtlich unbeeinflusst bleiben. Weder bei der Auswirkungsk<strong>at</strong>egorie<br />

Lärm noch bei der K<strong>at</strong>egorie Licht resultieren bei den verschiedenen<br />

Schutzgütern relevante Belastungen bzw. Einschränkungen.<br />

Ungarische Schutzgebiete (N<strong>at</strong>urpark Raab-Örség-Goricko, Örség-N<strong>at</strong>ionalpark, N<strong>at</strong>ura-<br />

2000-Gebiet Örség, Ramsar-Gebiet Oberes Raabtal) werden durch das Vorhaben weder<br />

direkt berührt noch sind sie durch Ausstrahlungswirkungen betroffen.<br />

Zusammenfassend kann also für das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebes<br />

einer Wirbelschichtkesselanlage festgestellt werden, dass aus der Sicht des Fachbereiches<br />

Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume keine neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter resultieren und die Anlage somit als umweltverträglich beurteilt werden kann.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.10 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und Wasserwirtschaft<br />

4.10.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes hängt von den bearbeiteten Teildisziplinen ab<br />

und wurde wie folgt festgelegt.<br />

a) für hydrologische Aussagen der Bereich der nächstgelegenen Messstellen (Eltendorf,<br />

Kukmirn für Niederschlag und Temper<strong>at</strong>ur)<br />

b) für hydrogeologische Aussagen der Anlagenstandort unter Miteinbeziehung der<br />

Reichweite möglicher quantit<strong>at</strong>iver Auswirkungen bei ungünstigsten Verhältnissen<br />

c) für Aussagen zu den Oberflächengewässern der Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz<br />

sowie die Lafnitz vom Pegel Eltendorf bis zur Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />

d) für generelle geologische Aussagen der Anlagenstandort sowie die Talniederung des<br />

Lafnitztales auf Höhe Heiligenkreuz Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />

e) für Aussagen betreffend (historische) Erdbeben Umkreis von zumindest 50 km<br />

4.10.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />

Hydrologie<br />

Die wesentlichen hydrologischen Parameter zur Charakterisierung des Ist-Zustandes (Wasserbilanz)<br />

werden in Tab. 4-10 dargestellt:<br />

Parameter in mm/anno Parameter in % von N<br />

Niederschlag 723 100<br />

Oberflächenabfluss 213 29,4<br />

Evapotranspir<strong>at</strong>ion 462 63,9<br />

Grundwasserneubildungshöhe 48 6,7<br />

Tabelle 4-10: Wasserbilanz<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Hydrogeologie<br />

Der Standort liegt innerhalb des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit in der hier weitflächig<br />

ausgedehnten Talniederung des Lafnitztales vor der Sta<strong>at</strong>sgrenze zu Ungarn.<br />

Auch im weiteren Umfeld ist das Lafnitztal aus sandig-kiesigen Talalluvionen aufgebaut,<br />

welche ab 7 m bis 10 m unter Gelände von tertiären Feinkornsedimenten und zwar Schluffen<br />

bis Tonen mit wechselnden Feinsandgehalten unterlagert werden.<br />

Über den alluvionalen Sanden und Kiesen (vorwiegend sandige Kiese) liegen knapp 2,0 m<br />

bis 3,0 m mächtige, feinkörnige Ausedimente in Form weitgehend toniger und feinsandiger<br />

Schluffe oder schluffiger Feinsande.<br />

Diese Deckschichten reichen somit etwa 2,5 m bis 4,0 m unter Gelände und verursachen<br />

aufgrund des zumeist niveauhöher liegenden Druckausgleichsspiegel (leicht) gespannte<br />

Grundwasserverhältnisse.<br />

Die generelle Grundwasserströmungsrichtung erfolgt im Gelände des Wirtschaftsparks<br />

von Nordnordwest in Richtung Südsüdost (Richtung Lafnitz), wobei im Ostteil des Wirtschaftsparks<br />

eine akzentuiertere Verschwenkung in Richtung Südost erfolgt.<br />

Im Bereich der Lafnitztalebene zwischen dem Brunnenfeld Heiligenkreuz, der Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />

und der Lafnitz wird das Grundwasser<br />

a) durch Dot<strong>at</strong>ionen aus der Lafnitz und den Lafnitz-Altarmen<br />

b) durch Grundwasserneubildung (rund 1,5 l/s x km²)<br />

c) durch Einströmen von Lafnitz-Zubringern aus dem nördlichen Hügelland<br />

angereichert. Eine weitere eventuelle Anreicherungskomponente stellt die Dot<strong>at</strong>ion des<br />

Lafnitz-Altarmsystems (Rustenbachsystem) aus der Lafnitz.<br />

Die generelle Anströmung zum Business Park Heiligenkreuz erfolgt aus Richtung des Brunnenfeldes<br />

Heiligenkreuz, wobei zwischen diesem Brunnenfeld und dem Wirtschaftspark die<br />

Grundwasser-Anreicherung durch das Lafnitz-Altarmsystem (Rustenbachsystem) wirksam<br />

wird.<br />

An den Messstellen nordwestlich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sind Grundwasserspiegelschwankungen<br />

zwischen rund 2,3 m und maximal 3,7 m festzustellen.<br />

Im Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit auch im Bereich des direkten Projektstandortes<br />

ist jedoch von deutlich geringeren Schwankungen zufolge der nunmehr existenten<br />

Grundwasserhaltung mit einem geregelten maximalen Grundwasserstand auszugehen.<br />

Durch diese Grundwasserregulierung und die teilweise Versickerung von Niederschlagswässern<br />

wird auch eine Anhebung der vormals niedrigsten Grundwasserstände im<br />

Bereich des Wirtschaftsparks verursacht. Aufgrund der jetzigen Wasserhaltungssitu<strong>at</strong>ion ist<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

daher von einer Schwankungsbreite des Grundwassers im Bereich von etwa 1,0 m bis maximal<br />

1,5 m auszugehen.<br />

Hinsichtlich des Hochwasserabflusses wurde für das Flutmuldenprojekt von einem Gesamtabfluss<br />

der Lafnitz oberhalb von St. Gotthard in Höhe von rund 700 m³/s (entspricht<br />

etwa einem HQ100) ausgegangen, wobei von diesem Gesamtabfluss ein Teilabfluss in Höhe<br />

von 240 m³/s zum Zweck der Entlastung der Lafnitz in die Lahnbachmulde (Flutmulde)<br />

vorgesehen war. Im HW100-Fall führt die Lafnitz oberhalb des Einströmbereiches ca. 560<br />

m³/s, wovon 100 m³/s über eine Geländeausschlitzung zur Entlastungsmulde gelangen.<br />

Zusätzlich strömt ein linksufriger Vorlandabfluss in den Einströmbereich sowie weiter in die<br />

Lahnbachentlastung, sodass insgesamt 240 m³ abgeführt werden können und die Lafnitz<br />

selbst einen auf 460 m³/s verminderten Abfluss abführt. Die Berechnungen der maximal<br />

mögliche Durchflussmenge in der Flutmulde ergaben einen Abfluss von 326,8 m³/s. Dementsprechend<br />

h<strong>at</strong> die bestehende Flutmulde eine das HQ100 deutlich übersteigende<br />

Hochwasserabflusskapazität.<br />

Die im Wirtschaftspark Heiligenkreuz anfallenden Oberflächenwässer der Dach-, Strassenund<br />

Verkehrsflächen werden in Muldenrigol-Systeme bzw. Rigolsysteme eingeleitet. Die auf<br />

Verwertungsflächen anfallenden Oberflächenwässer werden im Muldenrigolsystem gespeichert<br />

und gedrosselt in den oder die Vorfluter abgegeben. Für die Bemessung der anfallenden<br />

Wassermengen wurde von einem Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad von 65 % für<br />

reine Verwertungsflächen und von 25 % für die sogenannten Grünraum-<br />

Verwertungsflächen ausgegangen. Die Beseitigung der Dachflächenwässer erfolgt über<br />

Rigolen-Systeme, die Beseitigung der Oberflächenwässer auf Verkehrs- und Freiflächen<br />

erfolgt über Muldenrigol-Systeme.<br />

Geologische Verhältnisse<br />

Geologisch wird der Bereich des Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd mit den allerjüngsten<br />

Ablagerungen der Talalluvionen der Lafnitz sowie tributärer Seitengerinne gekennzeichnet.<br />

Morphologisch orientiert sich die Talniederung von Westen nach Osten verlaufend.<br />

Insgesamt gesehen liegt das Lafnitztal innerhalb der tertiären Sedimente des Pannon eingebettet,<br />

an dessen Talflanken jüngere, quartäre Terrassenschotter, insbesonders Schotter<br />

mit Schluffbedeckung des mittleren bis unteren Pleistozän situiert sind.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass keine tektonischen Elemente im Sinne einer<br />

Störung und / oder Verwerfung bis an die Geländeoberkante durch die feinkörnigen, dichten<br />

jungtertiären Sedimente ausstreichen und zudem kein tektonisches Element auf einer<br />

Verbindungslinie zwischen der RVH Heiligenkreuz und dem Thermenstandort (Thermalbohrung)<br />

liegt. Eine diesbezügliche nachteilige Auswirkung der RVH Heiligenkreuz auf den<br />

Pfad allfälliger tektonisch verursachter Wegigkeiten ist somit auszuschließen.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Heiligenkreuz liegt im Bereich der Erdbebenzone des Grazer Beckens, die sich durch eine<br />

geringe Seismizität auszeichnet. Aus diesem Bereich sind keine stärkeren Beben mit Schadenswirkung<br />

und nur schwache Beben bekannt. Demnach wird im Umkreis von Heiligenkreuz<br />

nur selten ein fühlbares, bodenständiges Erdbeben wahrgenommen. Stärkere Erdbeben,<br />

dessen Epizentren jedoch in größerer Entfernung lagen, wurden zum Teil mit einer<br />

lokalen Intensität von mindestens 4 Grad (EMS 98) wahrgenommen<br />

Wasserwirtschaft<br />

Im Hinblick auf allfällige Vorbelastungen im Sinne von möglichen Altablagerungen bzw.<br />

Altstandorten wurden am Umweltbundesamt diesbezügliche D<strong>at</strong>en erhoben. Demnach ist<br />

im Porengrundwassergebiet Heiligenkreuz im Lafnitztal ein einziger Altstandort der ehemaligen<br />

Firma Marth Karl auf dem jetzigen Betriebsgelände Lenzing erfasst. Dabei handelt<br />

es sich laut Angaben des UBA um einen ehemals baustoffherstellenden Betrieb. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass allfällige, vermutlich baurestmassenähnliche Abfälle, im Zuge<br />

der Errichtung des Produktionsbetriebes der Lenzing Fibers entfernt wurden.<br />

Im weiteren Umfeld sind 5 Altstandorte sowie eine Altablagerung jenseits der Lafnitz (bezogen<br />

auf den Businesspark Heiligenkreuz - Szentgotthárd) erfasst. Davon befinden sich vier<br />

in Wallendorf, eine bei Ziegelofen und eine gemeldete Deponie südöstlich von Deutsch<br />

Minihof.Aufgrund der Lage der Altstandorte im Umfeld und der hydrogeologischen Verhältnisse<br />

(Grundwasserströmungsrichtung) sind diese Altstandorte für die gegenständliche<br />

RVH Heiligenkreuz nicht weiter relevant.<br />

Auf Basis der Gewässergütemessstellen wurden drei Grundwassermessstellen zur größerräumlichen<br />

Erfassung der Grundwassergüte des unteren Lafnitztales ausgewählt und die<br />

D<strong>at</strong>en beim Umweltbundesamt erhoben. Grenzwertüberschreitungen der Sonde Brunnenfeld<br />

Heiligenkreuz treten vereinzelt bei den Parametern Ammonium, Orthophosph<strong>at</strong>, Atrazin,<br />

Desethyl<strong>at</strong>razin und Desisopropyl-<strong>at</strong>razin auf.<br />

Zur Bewertung der Gewässergüte der Lafnitz wurden die D<strong>at</strong>en der nächstgelegenen<br />

Messstelle bei Eltendorf herangezogen. Zusätzlich finden sich Angaben im Wassergütebericht<br />

2006 des Umweltbundesamtes. Demnach tr<strong>at</strong>en in der Lafnitz im Beobachtungszeitraum<br />

2003 bis 2004 Überschreitungen gemäß dem Entwurf der Allgemeinen Immissionsverordnung<br />

für Fließgewässer im Jahr 2003 beim Parameter Atrazin auf sowie nach der<br />

Qualitätszielverordnung für Gefährliche Stoffe bei Kupfer ebenfalls im Jahr 2003. Gemäß<br />

WGEV D<strong>at</strong>enbank Fließgewässer 2006 wird die Gewässergüte der Lafnitz bei Eltendorf<br />

durchgehend mit 2,0 bewertet.<br />

Folgende Stillgewässer befinden sich im Umfeld der geplanten Anlage vor:<br />

• Altarm der Lafnitz südwestlich in ca. 150 m Entfernung zum Anlagenareal. Dieser<br />

nächstgelegene Altarm der Lafnitz wird durch das Vorhaben nicht berührt. Aufgrund<br />

der begrenzten Wasserfläche und der voraussichtlich geringen Kommunik<strong>at</strong>ion mit<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

dem Grundwasserkörper (Verschlammung) ist dieser Altarm als hoch eutroph zu beurteilen.<br />

• Teich des Businessparks südöstlich in ca. 700 m Entfernung zum Anlagenareal<br />

• Teich der Gemeinde Heiligenkreuz südöstlich in ca. 1.200 m Entfernung zum Anlagenareal<br />

(jenseits der Lahnbach-Entlastung)<br />

4.10.3 Auswirkungen<br />

Nachstehende Aufstellung zeigt eine zusammengefasste Bewertung der Auswirkungen, der<br />

beabsichtigten Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung der Auswirkungen sowie<br />

eine Beurteilung der daraus resultierenden allfälligen Restbelastungen.<br />

Errichtungsphase<br />

Auswirkungen<br />

Veränderung Niederschlagwassereinträge<br />

Grundwasserabpumpung<br />

Baugrubenwasserhaltung<br />

Erschütterung durch<br />

Schwerverkehr und Baustellenbetrieb<br />

Bewer<br />

tung<br />

Maßnahmen<br />

E R R I C H T U N G S P H A S E<br />

Bewer<br />

tung<br />

0 keine erforderlich 0 keine<br />

2 Umspundung tiefere Baugrubenbereiche<br />

0 keine erforderlich 0 keine<br />

Restbelastung<br />

0 keine, da temporär<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Betriebsphase<br />

Anfall und Ableitung Niederschlagswässer<br />

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B E T R I E B S P H A S E<br />

1 Ableitung, Pufferung und Weiterleitung<br />

in das Entwässerungssystem<br />

des Businessparks lt. Bestehendem<br />

Konsens<br />

Nutzwasserentnahme 1 außer Fremdversorgung keine sinnvoll<br />

Tiefbauteile und Fundamente<br />

im Grundwasserschwankungsbereich<br />

bzw.<br />

im Aquiferbereich<br />

Anfall Kesselwässer<br />

aus Wirbelschichtkessel<br />

Anfall Kesselabschlämmwässer<br />

beim Alleinbetrieb<br />

Hilfskessel<br />

1 innerhalb des<br />

bestehenden<br />

Konsenses<br />

1 gering<br />

0 keine erforderlich 0 keine<br />

1 Verbringung in Kläranlage AWV<br />

Jennersdorf innerhalb bestehendem<br />

Konsens oder Rückführung nach<br />

Zwischenspeicherung<br />

1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />

Anfall Sanitärabwässer 1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />

Anfall Tankstellenabwässerr<br />

Anfall Löschwässer, Reinigungsabwässer<br />

und AbwasserAmmoniakwasseranlage<br />

Erschütterungen durch<br />

Schwerverkehr<br />

1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />

1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />

oder Fremdentsorgung<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

0 keine erforderlich 0 keine


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Betriebsstörungen<br />

Auswirkungen<br />

Schadstoffeintrag auf unbefestigte<br />

Flächen<br />

Schadstoffeintrag befestigte<br />

Flächen<br />

Schadstoffeintrag in das<br />

Oberflächenentwässerungssystem<br />

Schadstoffeintrag in das<br />

Grundwasser<br />

Bewertung<br />

Maßnahmen<br />

Bewertung<br />

B E T R I E B S S T Ö R U N G / S T Ö R F A L L<br />

2 Vorsorgemaßnahmen (Errichtungsphase),<br />

Bodenaushub / Entsorgung<br />

(Errichtungs- u. Betriebsphase)<br />

2 Stabilisierung Ölbindemittel, Absaugmaßnahmen<br />

3 a) Absperrvorrichtung zwischen<br />

Auffangbecken u. Tiefendrainage<br />

b) Schließen des Drosselorgans<br />

im HW-Schutzdamm der Lafnitz,<br />

Reinigungs- und Absaugmaßnahmen<br />

3 a) Vorsorgemaßnahmen (Errichtungsphase)<br />

b) punktuelles Abpumpen am<br />

Schadensherd<br />

c) Abpumpen durch Nutzwasserbzw.<br />

zusätzliche Sperrbrunnen<br />

(Beweissicherung vorgesehen)<br />

Die Bewertungsstufen für Auswirkungen und die Restbelastung bedeuten wie folgt:<br />

0 = nicht vorhanden bis vernachlässigbar<br />

1 = gering bzw. nicht mehr als geringfügig<br />

2 = mittel<br />

3 = hoch<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

0 keine<br />

Restbelastung<br />

0 vernachlässigbar<br />

Die Auflistung der Auswirkungen bzw. potenziellen Auswirkungen (bei Betriebsstörungen)<br />

zeigt, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung der<br />

Auswirkungen zu einer geringen bis vernachlässigbar geringen Restbelastung führen, soferne<br />

derartige Maßnahmen aus fachlicher Sicht überhaupt möglich oder erforderlich sind.<br />

Die Veränderung des Grundwasserhaushalts durch das Vorhaben im Sinne des Eingriffs<br />

von Tiefbauten / Kellergeschossen in den Grundwasserkörper ist vernachlässigbar. Die<br />

beantragte Nutzwasserentnahme für den Anlagenbetrieb wird quantit<strong>at</strong>ive Auswirkungen<br />

von maximal rund 150 m um die Entnahmebrunnen nach sich ziehen.<br />

Eine Wasserhaltung bei den tieferen Baugruben bis zur Baugrubensohle ohne Umspundung<br />

(teilweise 6,0 m / 7,0 m unter Gelände) würde quantit<strong>at</strong>ive Auswirkungen bis in eine<br />

Entfernung von rund 500 m nach sich ziehen. Eine Umspundung der tieferen Baugruben<br />

bewirkt eine vernachlässigbare Auswirkung dieser temporären Bauhilfsmaßnahmen.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Die Ableitung der Niederschlagswässer auf versiegelten Flächen erfolgt über Rigolen und<br />

Muldenrigolen in ein Auffangbecken, wovon eine gedrosselte Ableitung in das Entwässerungssystem<br />

des Businessparks Heiligenkreuz erfolgt. Diese anlagenspezifische Oberflächenentwässerung<br />

bewegt sich innerhalb des bestehenden Konsenses des Businessparks<br />

Heiligenkreuz.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.11 Raumordnung<br />

Im Fachbereich Raumordnung, der die Themenbereiche Siedlungswesen, Landschaftsbild,<br />

Sach- und Kulturgüter, Freizeit Erholung und Fremdenverkehr beinhaltet, wurden die<br />

Errichtung und der Betrieb der RVH im Hinblick auf ihre zu erwartenden Auswirkungen auf<br />

die bestehende und künftige räumliche Struktur des Untersuchungsgebietes, die dominierenden<br />

Raumfunktionen und die örtlichen und überörtlichen Zielvorstellungen untersucht.<br />

Die Flächenwidmung am Anlagenstandort und in seiner näheren Umgebung ist in Abb. 2-3<br />

in Kap. 2.4.1 Standortbeschreibung dargestellt.<br />

4.11.1 Auswirkungen Raumordnung<br />

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche wird davon ausgegangen,<br />

dass von der geplanten Anlage keine gesundheitsgefährdenden oder sonstige, neg<strong>at</strong>ive<br />

Auswirkungen auf Mensch und N<strong>at</strong>ur zu erwarten sind. Somit gilt für den Fachbereich<br />

Raumordnung:<br />

Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Arbeitsplätze ist davon<br />

auszugehen, dass neue Arbeitsplätze entstehen werden, insbesondere durch zu erwartende,<br />

neue (Energie benötigende) Betriebe. Dies ist ein wesentlicher Faktor gegen die in der<br />

Region festzustellenden Abwanderungstendenzen. (Zusätzliche Arbeitsplätze aus den N<strong>at</strong>urparkaktivitäten,<br />

die diesem Trend entgegenwirken können, sind nicht in dem Ausmaß zu<br />

erwarten). Die Auswirkungen der geplanten Anlage auf Bevölkerung und Arbeitsplätze sind<br />

daher für alle behandelten Gemeinden positiv zu bewerten.<br />

Von den behandelten Gemeinden in Österreich verfügen lediglich Heiligenkreuz und Königsdorf<br />

über ein Örtliches Entwicklungskonzept.<br />

Während das örtliche Entwicklungskonzept von Heiligenkreuz speziell auf die Industrie- und<br />

Gewerbeentwicklung aufbaut, setzt das örtliche Entwicklungskonzept von Königsdorf stark<br />

auf den sanften Tourismus.<br />

Die geplante Anlage steht daher voll im Einklang mit dem örtlichen Entwicklungskonzept<br />

von Heiligenkreuz und ist daher positiv zu beurteilen.<br />

Obwohl sich die geplante Anlage in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Landschaftsschutzgebiet<br />

und N<strong>at</strong>urpark Raab, sowie zum Europaschutzgebiet Lafnitztal befindet,<br />

werden im Hinblick auf die im Kapitel N<strong>at</strong>urschutzrechtliche Festlegungen" dargelegten<br />

Erhaltungs- und Schutzziele in keiner Gemeinde neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen gesehen.<br />

Bei der geplanten Anlage bestehen keine Widersprüche zu den vorliegenden überörtlichen<br />

Raumordnungsvorgaben (Raumplanungsgesetz, Landesentwicklungsprogramm,<br />

sonstige Landeskonzepte, sowie Bundesvorgaben).<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.11.2 Auswirkungen auf die Landschaft<br />

Kriterium Allgemeine Charakterisierung der Landschaft:<br />

Generell gilt für die Bereiche Lafnitz allgemein, Teiche, Lahnbach, und Flutmulde, dass die<br />

Gebiete rund um die Lafnitz in diesem Abschnitt einen wichtigen Naherholungsbereich darstellen,<br />

welcher aufgrund der Nähe zum Objekt aus ästhetischen Gründen eine Abwertung<br />

erfahren könnte. Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen als<br />

Kulissen gepflanzt werden.<br />

Bereiche, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht werden<br />

kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert, da die<br />

Bäume die Gebäude nur zum Teil abdecken, werden durch die Fassadengestaltung des<br />

Gebäudes in die bestehende Landschaft eingebunden.<br />

Der Schlösselberg wird aufgrund seiner Entfernung zum Objekt nicht neg<strong>at</strong>iv beeinflusst<br />

werden.<br />

Kriterium Landschaftsbild<br />

Zur Überprüfung der Sichtbeziehungen wurden unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden<br />

Vernetzung der Regionen Blickachsen rund um den Standort der zukünftigen<br />

Reststoffverwertungsanlage festgelegt.<br />

Zur Überprüfung, Visualisierung und Darstellung von etwaigen Problembereichen wurden<br />

Fotos erstellt, in welche dann ein maßstabsgetreues Arbeitsmodell eingefügt wurde.<br />

Blickachsen wurden dort definiert wo es zu Sichtbeziehungen zwischen Orten des öffentlichen<br />

Interesses und der RVH kommen kann (Punkte 1 -6). Das Problempotential besteht<br />

in einem vom individuellen Betrachter als möglicherweise unästhetisch empfundenem Auftreten<br />

des Gebäudes in der Landschaft. Das Gebäude ist von allen gewählten Fotostandorten<br />

teilweise sichtbar.<br />

1: St. Gotthard Thermalbad<br />

Es wird eine Blickbeziehung vom Haupteingang des Thermalbades St.Gotthard zur RVH<br />

möglich sein. Aufgrund der Entfernung, der Bauwerke und der Landschaftselemente auf<br />

dieser Blickachse werden vor allem der Kamin und das obere Drittel der RVH in Erscheinung<br />

treten.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

2: St. Gotthard Bahnhofsbereich<br />

Vom Bahnhofsbereich St.Gotthard zu den Gebäuden der RVH wird sich eine direkte Blickbeziehung<br />

herstellen lassen, allerdings wird dies auf Grund der an- und abfahrenden bzw.<br />

verweilenden Zugarnituren direkt vom Bahnhofsbereich aus selten der Fall sein. Den besten<br />

Blick auf die RVH wird man von den Bereichen südwestlich des Bahnhofes haben.<br />

3: Ungarn, nördlich vor der Lahnbachbrücke<br />

Von der nördlichen Zufahrtsstraße nach St. Gotthard werden streckenabschnittsweise Gebäudeteile<br />

der RVH sichtbar sein. Sie werden allerdings nicht frei stehen; sondern in eine<br />

Auwaldkulisse eingebunden sein.<br />

4: Ortsgebiet Heiligenkreuz<br />

Das Ortsgebiet von Heiligenkreuz liegt in einer derartigen Entfernung dass die RVH zwar<br />

von gewissen Punkten aus gesehen werden kann, aber auf Grund der Entfernung derartig<br />

minimiert in Erscheinung tritt dass auch kleinere Bäume/Gehölzgruppen ausreichen um das<br />

gesamte Gebäude abzudecken.<br />

5: südl. Zufahrt Deutsch Minihof<br />

Von der Zufahrtsstraße nach Deutsch Minihof werden Teile des Gebäudekomplexes - eingebunden<br />

in Baumkulissen - sichtbar sein.<br />

6: Deutsch Minihof Ortsgebiet<br />

Von Deutsch Minihof werden Teile des Gebäudekomplexes - eingebunden in Baumkulissen<br />

- sichtbar sein.<br />

Da die gesamte Restoffverwertungsanlage niemals vollkommen freistehend in Erscheinung<br />

tritt, sondern immer teilweise verdeckt von Baumgruppen ist können die jeweiligen sichtbaren<br />

Teile an die Landschaft bzw. an den Horizont angepasst werden. Aufgrund des strukturierten<br />

Landschaftsbildes und der mannigfaltigen Blickachsen zum Objekt empfiehlt es sich<br />

die Fassade so zu gestalten dass der Übergang der Landschaft in den Horizont und wieder<br />

zurück möglichst fließend gestaltet wird, um möglichst wenige abrupte Störungen des<br />

Landschaftsbildes zu erhalten. Die Farbgebung ist daher von dunkelgrün über hellgrün bis<br />

zum Silbergrau des Horizontes abzustufen.<br />

Das grüne Landschaftsprofil verläuft, von den meisten Beobachtungsstandpunkten aus<br />

gesehen, so, dass die Bereiche bis 20 m Höhe zu 80% im Grünen liegen, es folgt darauf<br />

der Übergangsbereich bis in eine Höhe von ca. 30 m. Aufgrund dieser T<strong>at</strong>sachen und Aufgrund<br />

der technischen Anforderungen (Transport) wird vom Bearbeiter empfohlen die Ge-<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

bäude, linear abgestuft, bis in eine Höhe von 12 m in einem einheitlichen Dunkelgrün<br />

(Schilfgrün RAL 6013) zu gestalten und Bereiche die darüber hinaus gehen in einem helleren<br />

Bl<strong>at</strong>tgrün (Laubgrün RAL 6002) zu gestalten. Dieser zweite Grünstreifen wird am sinnvollsten<br />

bis in eine Höhe von 25 m gezogen. Ab einer Höhe von 25 m kann dann der Grauton<br />

(weißaluminium RAL 9006), wie bei Lenzing Fibers, für den Horizont angewendet werden.<br />

Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />

Kulissen gepflanzt.<br />

Die Vorschläge des Bearbeiters hinsichtlich Fassadengestaltung werden berücksichtigt,<br />

soweit es das architektonische Gesamtkonzept und die technischen Anforderungen zulassen.<br />

Kriterium nächtliche Kunstlichtwirkung auf die Umwelt<br />

Zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen von nächtlichem Kunstlicht<br />

auf die Schutzgüter Menschen und Tiere werden folgende Maßnahmen gesetzt:<br />

• Bei der Festlegung der Leuchtenstandorte wird darauf geachtet, dass die Nachbarschaft<br />

möglichst wenig beeinflusst wird.<br />

• Direkte Blickverbindungen zur Leuchte sollen vermieden werden, ist das nicht möglich,<br />

werden Blenden vorgesehen.<br />

• Für größere Plätze, die gleichmäßig beleuchtet werden sollen (Lager, Sportplätze)<br />

sind Scheinwerfer mit asymetrischer Lichtverteilung zu verwenden, die oberhalb von<br />

85° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben.<br />

• Zur Reduktion des UV Lichtanteils werden die UV-Licht-ärmeren N<strong>at</strong>riumdampf-<br />

Hochdrucklampen verwendet.<br />

Kriterium Landschaft als Erholungs- und Erlebnisraum<br />

Ist- Zustand:<br />

Der N<strong>at</strong>urpark Raab wird vorwiegend im Sommer und im Herbst im Familienverband besucht<br />

(60% aller Besucher), gefolgt von Personen welche durchschnittlich 40 Jahre alt sind,<br />

über ein hohes Bildungsniveau verfügen und im Freundes- und Bekanntenkreis unterwegs<br />

sind. Einer Befragung zu folge handelt es sich bei 84% der befragten Touristen und Besucher<br />

um Naherholer und Tagesgäste, wobei der Anteil an Naherholern (28%) im N<strong>at</strong>urpark<br />

Raab höher ist als in anderen N<strong>at</strong>urparken (11 15%).<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Neben Naherholern und Tagesgästen sind vor allem noch die Übernachtungsgäste zu nennen.<br />

Die meisten Übernachtungsgäste (27% aller Übernachtungsgäste) im N<strong>at</strong>urpark Raab<br />

sind Wiener, was sich aufgrund der räumlichen Distanz zu Wien erklären lässt.<br />

Es konnten im Süden mehr Übernachtungsgäste als im Norden festgestellt werden dafür<br />

überwiegen die Tagesgäste im Norden ( Gäste aus Ungarn und der Steiermark).<br />

Als absolute Hauptmotive um in die N<strong>at</strong>urparkregion zu reisen gilt das N<strong>at</strong>ur- und Landschaftserlebnis<br />

(vor allem die Landschaftsästhetik), welches vor allem im Rahmen familiärer<br />

Unternehmungen (und sozialer Kontakte) konsumiert wird.<br />

Gesucht wird im N<strong>at</strong>urpark vor allem die persönliche Erholung (entspannen, die Ruhe genießen,<br />

Urlaub machen). Hier steht vor allem die individuelle Erholung über die Landschaftsfaktoren<br />

Ruhe und Ästhetik im Vordergrund. Der Weg zu dieser Erholung führt bei<br />

fast der Hälfte aller N<strong>at</strong>urparkbesucher über Bewegungs- und Sportaktivitäten im N<strong>at</strong>urpark.<br />

Die überwiegende Mehrheit der Besucher besteht aus Wiederholungsbesuchern, welche<br />

auch vorhaben die Region weiterhin zu besuchen.<br />

Problempotential:<br />

Aufgrund der teilweisen Sichtbeziehungen zum Objekt könnte die Landschaft eine ästhetische<br />

Abwertung erfahren.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen:<br />

Es sind aufgrund der Entfernungen der Erlebnis- und Erholungsräume zum Objekt wenige<br />

bis gar keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />

Kulissen gepflanzt.<br />

In jenen Bereichen, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht<br />

werden kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert,<br />

wird die Integr<strong>at</strong>ion der RVH in die Landschaft durch die Fassadengestaltung verbessert.<br />

Kriterium Landschaft als N<strong>at</strong>ur- und Kulturraum<br />

Ist- Zustand:<br />

Der Lahnbach verläuft in diesem Bereich parallel zur Lafnitz und ist eingebettet in den<br />

anthropogen hergestellten Retentionsraum Flutmulde. Er weist hier ein gut strukturiertes<br />

Profil auf und besitzt einen langsam fließenden Charakter. Der Lahnbach ist als N<strong>at</strong>urraum<br />

wertvoll, da er geeignete Lebensbedingungen für heimische Tier- und Pflanzenarten bietet.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Die Flutmulde ist umgeben von agrarisch genutzten Flächen und ist ebenso wie der Lahn-<br />

bach als N<strong>at</strong>urraum wertvoll, da er geeignete Lebensbedingungen für heimische Tier- und<br />

Pflanzenarten bietet. Die Flutmulde ist von landwirtschaftlicher Bedeutung da sie als zweischürige<br />

Wiese landwirtschaftlich genutzt wird.<br />

Das Offenland des Lafnitztals unterliegt zum größten Teil der agrarischen Nutzung. Neben<br />

den Ackerflächen befinden sich auch noch Auwaldrestbestände, Wiesen und Brachen. Das<br />

Gerinne der Lafnitz selbst ist hier begradigt und umsäumt von Hecken, Au-, und Feldgehölzen.<br />

Die Teichanlagen im direkten Anschluss an den Businesspark stellen einen besonders für<br />

die Naherholung wichtigen N<strong>at</strong>urraum dar. Das Areal der Teiche liegt auf einer wichtigen<br />

Blickachse. Das Offenland der Teiche kann daher von großer Bedeutung für die Sichtbeziehungen<br />

sein, da es als Standort für kulissenbildenden Bewuchs/Bauten dienen kann.<br />

Der Schlösselberg, ein teilweise bewaldetes Hügelland, ist von kulturhistorischer Bedeutung.<br />

Er befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im N<strong>at</strong>urpark Raab und ist daher als<br />

N<strong>at</strong>ur- und Kulturraumvon großer Bedeutung.<br />

Problempotential:<br />

Aufgrund der teilweisen Sichtbeziehungen zum Objekt könnte die Landschaft eine ästhetische<br />

Abwertung erfahren.<br />

Auswirkungen und Maßnahmen:<br />

Es sind aufgrund der Entfernungen der Erlebnis- und Erholungsräume zum Objekt wenige<br />

bis gar keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />

Kulissen gepflanzt.<br />

In jenen Bereichen, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht<br />

werden kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert,<br />

wird die Integr<strong>at</strong>ion der RVH in die Landschaft durch die Fassadengestaltung verbessert.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.12 Mensch - Medizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird geprüft, ob die künftigen Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe,<br />

Geruch, Erschütterungen, elektromagnetische Felder) des Vorhabens zu Belastungen führen,<br />

welche die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der Menschen sowie die vorhandene<br />

Nutzung der Umgebung beeinträchtigen werden.<br />

Beurteilt werden die Betriebsphase (Immissionsbelastung ohne Realisierung des Projekts<br />

und Immissionsbelastung nach Realisierung des Projekts), die Bauphase (Immissionsbelastung<br />

durch das Bauvorhaben), Betriebsstörungen und die Nachsorgephase.<br />

4.12.1 Luftschadstoffe<br />

Beurteilung Ist-Zustand<br />

Die IG-L Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden im Untersuchungsraum<br />

von den Luftschadstoffimmissionen Kohlenmonoxid [MW8], Schwefeldioxid [HMW<br />

und TMW], Stickstoffdioxid [HMW, TMW und JMW] und von der Staub-, Arsen-, Blei,<br />

Cadmium- und Nickeldeposition im Beobachtungszeitraum eingehalten.<br />

Das gesetzliche Kriterium für den Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) wurde an einigen<br />

Messstellen in manchen Jahren überschritten, im Bereich Heiligenkreuz/Businesspark aber<br />

eingehaltern. Der PM10 Grenzwert für das Jahresmittel wurde im gesamten Beobachtungszeitraum<br />

eingehalten, der Zielwert für das Jahresmittel immer überschritten.<br />

Der Ozon - Inform<strong>at</strong>ionsschwellenwert (MW1 180 g/m 3 ) wurde nur an der Messst<strong>at</strong>ion<br />

Oberwart im Jahr 2003 (5 mal) und und im Jahr 2007 sechsmal an zwei Tagen überschritten.<br />

Die Alarmschwelle (MW1 240 g/m 3 ) wurde im Untersuchungszeitraum an allen Messstellen<br />

eingehalten. Der Zielwert (ab 2010) zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde<br />

im Untersuchungsgebiet an keiner Messst<strong>at</strong>ionen eingehalten.<br />

Auswirkungen in der Bauphase<br />

Im Bereich der Wohnanrainer werden während der Bauphase die NO2 und PM10 Grenzwerte<br />

eingehalten. Beim PM10 TMW ergibt sich keine nennenswerte Verschlechterung<br />

gegenüber dem Ist-Zustand, da der Eintrag das Irrelevanzkriterium erfüllt.<br />

Neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Wohnbevölkerung<br />

durch die Zus<strong>at</strong>zbelastung während der Bauphase sind mit Sicherheit auszuschließen.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

Die Luftschadstoffzus<strong>at</strong>zbelastungen (Immissionen und Deposition) durch den Betrieb der<br />

RVH erfüllen bei allen Schadstoffen beim höchstbelasteten Aufpunkt die jeweiligen Irrelevanzkriterien<br />

(Irrelevanzkriterium


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

mungen auftreten und die vom umwelthygienischen Standpunkt von Relevanz sind, liegen<br />

aber in der Regel nicht im toxischen Bereich.<br />

Bislang fehlen eindeutige Hinweise, dass Geruchsimmissionen in diesen Konzentr<strong>at</strong>ionen<br />

per se krank machen. Die wichtigste Wirkungsk<strong>at</strong>egorie bei der medizinischen Bewertung<br />

von Geruchsimmissionen sind daher Befindlichkeitsstörungen, die meist als Belästigung<br />

bezeichnet werden. Unter Belästigung versteht man ein Gefühl des Unbehagens, welches<br />

durch Stoffe oder Umstände hervorgerufen wird, denen nach Empfinden des Betroffenen<br />

neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen für die eigene Person (andere betroffene Personen) zugeordnet<br />

werden.<br />

Auswirkungen<br />

Im Normalbetrieb erfolgt eine gezielte Absaugung der einzelnen Hallenbereiche. Die abgesaugte,<br />

geruchsbelastete Abluft der Brennstoffannahme und des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes<br />

wird über eine der beiden Kesselanlagen (Wirbelschichtkessel, Hilfskessel)<br />

gefahren und mitverbrannt. Die Hallentore sind mit Luftschleieranlagen versehen, um<br />

zu verhindern, dass geruchsbelastete Luft ins Freie gelangt.<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />

Luft ins Freie gelangen kann, wurde die Häufigkeit von Geruchsstunden im <strong>UVE</strong> FB.<br />

Luft und Klima, Immissionen dargestellt. In diesem Fachbeitrag ist der Bereich, indem in<br />

mehr als 2% der Jahresstunden Gerüche wahrnehmbar sind, dargestellt (Irrelevanzkriterium<br />

gemäß GIRL). Dieser Bereich beschränkt sich im Wesentlichen auf das Betriebsgebiet der<br />

RVH selbst und reicht je nach Richtung bis höchstens 200 m Entfernung und liegt damit<br />

außerhalb des Bereiches mit Wohnanrainern und beschränkt sich auf österreichisches<br />

Sta<strong>at</strong>sgebiet. Eine unzumutbare Geruchsbelästigung von Anrainern ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Während des Revisionsstillstandes bei der Lenzing Fibers GmbH (durchgehend ca. 160 h<br />

pro Jahr) können die beiden RVH-Kesselanlagen ebenfalls still stehen. In dieser Stillstandzeit<br />

können auch umfassende Revisionen der RVH durchgeführt werden.<br />

Da während der Revision grundsätzlich keine Reststoffe angeliefert und verarbeitet werden,<br />

im Reststofflager aber noch Abfälle lagern können, erfolgt die Absaugung der Abluft aus<br />

den beiden Reststofflagern mit 35.000 Nm³/h. Auf Grund allfälliger Restemissionen aus<br />

dem Bereich der Klärschlamm- und Rechengutanlieferung sowie der Schlammvorlagebehälter<br />

erfolgt auch hier eine reduzierte Luftabsaugung mit ca. 7.500 Nm³/h.<br />

Die mittels Rechenmodell für den Revisionsstillstand ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />

beträgt 0,65 GE/m³. Der prognostizierte kurzfristige Spitzenwert<br />

liegt unter der Geruchsschwelle von 1 GE/m³. Auch bei Stillstand beider Kesselanlagen<br />

tritt keine Geruchsbelastung auf.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.12.3 Schall<br />

Im Rahmen der <strong>UVE</strong> ist zu prüfen, ob der Bau und der Betrieb des Vorhabens RVH Heiligenkreuz<br />

eine nachhaltige Beeinflussung der bestehenden Lärmsitu<strong>at</strong>ion zur Folge h<strong>at</strong>, die<br />

eine neg<strong>at</strong>ive Auswirkung auf die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der Wohnbevölkerung<br />

haben kann.<br />

Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />

Die D<strong>at</strong>en zeigen, dass bei den nächstgelegenen Wohnanrainern die derzeitige Lärmbelastung<br />

während des Tages und während der Nacht sehr hoch ist.<br />

Die Grenzwerte des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bzw. die von der WHO empfohlenen<br />

gesundheitsrelevanten Werte (Tag/Nacht: Lr 55 / 45 dB - entsprechen den Immissionsgrenzwerten<br />

Tag/Nacht (im Freien) der Widmung K<strong>at</strong>egorie 3: Städtisches Wohngebiet)<br />

werden während des Tages und während der Nacht bei keinem Anrainer eingehalten.<br />

Die Grenzen des Übergangs zu gesundheitsgefährdenden Auswirkungen bei langandauernder<br />

Einwirkung (Tag/Nacht: Lr 65 / 55 dB) werden beim Anrainer HMP2 während des<br />

Tages und während der Nacht überschritten.<br />

Die Schallpegelspitzen LA,1 halten die Immissionsgrenzwerte der Widmungsk<strong>at</strong>egorie 3 -<br />

Tag 75 dB, Nacht 65 dB, Sonntag 70 dB - bei Anrainer HMP1 am Tag und am Wochenende<br />

ein, nicht jedoch in der Nacht. Bei Anrainer HMP2 werden die Immissionsgrenzwerte<br />

überschritten.<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase<br />

An allen Immissionspunkten werden die jeweiligen Anforderungen aus medizinischer Sicht<br />

für Gebiete mit dauernder Wohnnutzung im Planfall 3 mit 80% Bahnanlieferung und im<br />

Planfall 6 mit 100% LKW Anlieferung erfüllt, somit bei allen Wohnanrainern und sensiblen<br />

Nutzungen, wie z.B. die Arztpraxis in Szentgotthard (Szentgotthard RP6). Dies trifft auch<br />

auf den Planfall 4 mit 70% Bahnanlieferung und den Planfall 5 mit 50% Bahnanlieferung zu.<br />

Eine Toleranz von + 1 dB wird aus medizinischer Sicht akzeptiert, da diese Pegelanhebung<br />

nicht wahrnehmbar ist.<br />

Die stellenweise auftretenden Anhebungen durch den Betrieb bzw. das Verkehrsaufkommen<br />

- um maximal 1 dB liegen im Bereich der erzielbaren Mess- und Rechengenauigkeit.<br />

Veränderungen im Bereich von 1 dB können auch subjektiv vom normalempfindenden<br />

menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

Die Schallpegelspitzen liegen deutlich unter dem Immissionsgrenzwert für den Nachtzeitraum<br />

im Freien der K<strong>at</strong>egorie 1 = Ruhegebiet, Kurgebiet, Krankenhaus und sind daher ohne<br />

Relevanz. Diese Aussage gilt auch für die betrieblichen Dauerschallpegel.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Betrieb der RVH Heiligenkreuz zu keiner<br />

wahrnehmbaren Verschlechterung der Immissionssitu<strong>at</strong>ion gegenüber der Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />

ohne Vorhaben führen wird. Neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder eine<br />

Belästigung der Wohnbevölkerung können durch die im Toleranzbereich liegenden Pegelanhebungen<br />

mit Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />

Das Projekt RVH Heiligenkreuz ist akustisch als umweltverträglich einzustufen, wenn die im<br />

Fachbeitrag Schalltechnik dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Auswirkungen in der Bauphase<br />

Der in der OÖ Bautechnikverordnung festgelegte Grenzwert von LA,eq 70 dB für alle anderen<br />

Baulandgebieten (z.B. auch Dorfgebiete) wird in allen Bauphasen nicht überschritten,<br />

ebenso der mit LA,max 85 dB festgelegte Grenzwert für wiederkehrende Lärmspitzen.<br />

Die anrainernahen Immissionen durch den Baustellenverkehr und etwaige Immissionen<br />

durch die nächtliche Wasserhaltung sind ohne Relevanz.<br />

Gegenüber dem Ist-Zustand kann es in bestimmten Bauphasen zeitweise zu sehr starken<br />

Pegelanhebungen kommen, die von den Anrainern sehr deutlich wahrgenommen werden<br />

und als sehr störend empfunden werden können.<br />

Aus medizinischer Sicht ist diese Situ<strong>at</strong>ion als zumutbar einzustufen, weil die Bauphasen<br />

zeitlich begrenzt sind und die Spitzenbelastungen daher nur kurzfristig (lärmintensive Arbeitsprozesse<br />

verlagern sich im Zeitverlauf), nicht in den Nachtstunden und nicht in den für<br />

die Erholung wichtigen Wochenenden auftreten werden und somit Erholungsphasen gegeben<br />

sind. Eine Gefährdung der Gesundheit der Anrainer kann ausgeschlossen werden,<br />

wenn die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

4.12.4 Elektromagnetische Felder<br />

Im Rahmen des Vorhabens RVH Heiligenkreuz werden ein Erdkabel zur Bewag und ein<br />

Kabel entlang der Rohrbrücke (ca. 7 m über Grund) für jeweils 20 kV Kabel verlegt und eine<br />

Schaltanlage errichtet. Aus medizinischer Sicht ist zu prüfen, ob durch den Betrieb dieser<br />

Kabel und der Schaltanlage Immissionen elektromagnetischer Felder entstehen, welche<br />

neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit bzw. eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens<br />

der Werksangehörigen haben können, wobei von einer zeitlich begrenzten Exposition auszugehen<br />

ist.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Auswirkungen<br />

Bei einem Aufenthalt direkt über dem Erdkabel, neben dem über Grund geführten Kabel<br />

bzw. neben dem Schaltkasten werden die Grenzwerte der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850<br />

für Berufstätige (Arbeitszeit) und für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sicher eingehalten.<br />

Aus medizinischer Sicht sind die Magnetfeldimmissionen in den genannten Bereichen<br />

als völlig unbedenklich einzustufen. Eine Gefährdung von Personen/Arbeitnehmern durch<br />

elektro-magnetische Felder der neu zu errichteten Anlagen ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Dies gilt auch für Personen mit einem Herzschrittmacher. Bei Herzschrittmachern älterer<br />

Bauart sind theoretisch Beeinflussungen der Funktion bei Magnetfeldern über 20 T vorstellbar,<br />

bis zu 100 T aber eher unwahrscheinlich (2). In Einzelfällen wurden gutartiger<br />

Störbeeinflussungen bei Werten ab 30 T beobachtet. Diese Werte werden im vorliegenden<br />

Fall in allen angeführten Bereichen sehr deutlich unterschritten.<br />

Die Magnetfeldimmission bei den nächstgelegenen Wohnanrainern sind auf Grund der Entfernung<br />

aus medizinischer Sicht völlig irrelevant (


<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.12.6 Freizeit und Erholungsraum<br />

Der Standort und seine Umgebung werden in den Fachbereichen Raumordnung dargestellt.<br />

Am Standort werden durch die Errichtung des Projekts RVH Heiligenkreuz keine schutzwürdigen<br />

Erholungs- und Freizeitgebiete verloren gehen. Die Nutzungsmöglichkeiten in den<br />

angrenzenden Gebieten werden durch Immissionen des Projekts RVH Heiligenkreuz nicht<br />

verschlechtert.<br />

Aus medizinischer Sicht ist der Standort geeignet, da durch die Errichtung des Projekts<br />

RVH Heiligenkreuz der Bevölkerung keine schutzwürdiges Erholungs- und Freizeitgebiete<br />

verloren gehen und es zu keiner Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeiten in den angrenzenden<br />

Gebieten durch die Immissionen - Luftschadstoffe und Lärm - des Projekts RVH<br />

Heiligenkreuz kommen wird.<br />

4.12.7 Auswirkungen in der Nachsorgephase<br />

Wird die Anlage aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt eine Demontage<br />

der Anlage in die einzelnen Komponenten. Die Verwertung bzw. Entsorgung der<br />

einzelnen Anlageteile wird den entsprechend zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen<br />

Grundlagen erfolgen.<br />

Bei den Nachsorgearbeiten sind die bautechnischen Auflagen und der Arbeitnehmerschutz<br />

einzuhalten; entsprechend können mit Sicherheit für Menschen im Untersuchungsgebiet<br />

nachteilige Immissionen ausgeschlossen werden.<br />

4.12.8 Gesamtbewertung Mensch - Humanmedizin<br />

Aus medizinischer Sicht wird das Vorhaben Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz als<br />

umweltverträglich eingestuft, wenn die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung bzw.<br />

Verringerung der Auswirkungen umgesetzt werden.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

4.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />

Das geplante Vorhaben befindet sich durch den Standort im grenzüberschreitenden Wirtschaftspark<br />

in Grenznähe und ist daher im Hinblick auf grenzüberschreitenden Auswirkungen<br />

auf das Sta<strong>at</strong>sgebiet der Republik Ungarn zu betrachten.<br />

4.13.1 Luftschadstoffe<br />

Der durch eine Ausbreitungsrechnung ermittelte und auf Basis des Schwellenwertkonzepts<br />

abgegrenzte Einwirkungsbereich des Vorhabens (inklusive Verkehrszunahme durch das<br />

Vorhaben) beschränkt sich auf österreichisches Sta<strong>at</strong>sgebiet. Darüber hinausgehend<br />

kommt es zu keinen für Mensch und Umwelt relevanten Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Grenzüberschreitende Auswirkungen von Luftschadstoffen sind damit auszuschließen.<br />

4.13.2 Geruch<br />

Im Normalbetrieb kommt es zu keinen Geruchsemissionen in die Atmosphäre.<br />

Die für das Rechengebiet für den Revisionsstillstand ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />

liegt unter der Geruchsschwelle von 1 GE/m³. Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />

durch Gerüche sind damit auszuschließen.<br />

4.13.3 Schall<br />

Im Bereich des Nachbarsta<strong>at</strong>s Ungarn kommt es bei einem Transport per Bahn zu vorhabensbedingten<br />

Schallemissionen.<br />

Die stellenweise auftretenden Anhebungen des Schallimmissionspegels durch den Betrieb<br />

bzw. das Verkehrsaufkommen betragen unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />

lärmmindernden Maßnahmen maximal 1 dB und liegen damit im Bereich der erzielbaren<br />

Mess- und Rechengenauigkeit. Veränderungen im Bereich von 1 dB können auch subjektiv<br />

vom normalempfindenden menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden.<br />

Relevante grenzüberschreitende Auswirkungen von Schallimmissionen sind damit auszuschließen.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

4.13.4 Elektromagnetische Felder<br />

Die Magnetfeldimmission bei den nächstgelegenen Wohnanrainern sind auf Grund der Entfernung<br />

aus medizinischer Sicht völlig irrelevant (


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

Grenzüberschreitende Auswirkungen von Oberflächenwasserhaushaltsveränderungen sind<br />

damit auszuschließen.<br />

4.13.7 Sonstige Auswirkungen<br />

Geprüft wurde weiters, ob es durch Einschränkungen / Veränderungen von Tierwanderungen<br />

infolge vorhabenbedingter Barrieren zu grenzüberschreitenden Auswirkungen<br />

kommen könnte. Dies wurde verneint, da durch das Vorhaben keine gegenüber dem Ist-<br />

Zustand zusätzlich wirksamen Barrieren errichtet werden. Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />

durch Einschränkungen / Veränderungen sind damit auszuschließen.<br />

Weiters wurde die Frage von Lichtimmissionen behandelt. Durch die in der <strong>UVE</strong> beschriebenen<br />

Maßnahmen wird sichergestellt, dass es auch in unmittelbarer Nähe des Anlagenstandortes<br />

zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (insb.<br />

Insekten) kommt. Relevante grenzüberschreitende Auswirkungen durch Lichtimmissionen<br />

können ausgeschlossen werden.<br />

Auch durch Maßnahmen Dritter (Errichtung von Gasleitungen und Verlegung eines 20 kV-<br />

Erdkabels) sind keine grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

5 Beschreibung der Maßnahmen<br />

Im technischen Projekt und in den <strong>UVE</strong> Fachbeiträgen werden umfangreiche Maßnahmen<br />

zur Vermeidung und Verminderung von nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Beweissicherung<br />

und Kontrolle beschrieben.<br />

Diese reichen von der Verwendung des besten verfügbaren Standes der Technik (best<br />

available technology, BAT) im Anlagenbau, bei der Rauchgasreinigung und bei Maßnahmen<br />

zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung des Klimaschutzes über<br />

das Ziel einer möglichsten Minimierung der LKW Transporte durch Bahntransporte zu zahlreichen<br />

fachspezifischen Maßnahmen für Bau und Betrieb der Anlage wie z.B. Maßnahmen<br />

zum Lärmschutz, zum Gewässer- und Grundwasserschutz und staubminderende Maßnahmen<br />

in der Bauphase.<br />

Durch die Standortwahl und die geplanten Maßnahmen werden<br />

1) Abfälle nach dem Stand der Technik verwertet<br />

2) die Emissionen von Schadstoffen nach dem Stand der Technik begrenzt<br />

3) die Immissionsbelastungen der zu schützenden Güter möglichst gering gehalten<br />

4) erhebliche Belastungen der Umwelt hintangehalten<br />

5) grenzüberschreitende Auswirkungen vermieden.<br />

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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

6 Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten<br />

Für die Zusammenstellung der im § 6 UVP-G geforderten Angaben waren alle notwendigen<br />

Inform<strong>at</strong>ionen und D<strong>at</strong>en vorhanden. Es sind bei der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

keine Schwierigkeiten aufgetreten.<br />

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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />

7 Gesamtbewertung der Umweltverträglichkeit<br />

Das Vorhaben wurde von allen beteiligten Fachbereichen hinsichtlich aller denkbaren Umweltauswirkungen<br />

umfassend geprüft und für alle Fachbereiche und Schutzgüter für umweltverträglich<br />

befunden. Aus abfall- und energiewirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich des<br />

Klimaschutzes kommt es durch das Vorhaben zu Verbesserungen der Ist-Situ<strong>at</strong>ion.<br />

Die Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch das Vorhaben sowie durch Maßnahmen Dritter, die in sachlichem<br />

und räumlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, sind für alle betrachteten<br />

Wirkfaktoren als irrelevant bis geringfügig zu bewerten.<br />

Es kommt zu keinen relevanten grenzüberschreitenden Auswirkungen.<br />

Die Errichtung und der Betrieb der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz sind<br />

daher aus Sicht der Projektwerberin und der beteiligten Experten als umweltverträglich<br />

einzustufen.<br />

Revision 1 Seite 135/136


<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />

8 Abkürzungsverzeichnis<br />

AVV Abfallverbrennungsverordnung<br />

AWG Abfallwirtschaftsgesetz<br />

BPH Businesspark Heiligenkreuz<br />

DOC Gelöster organischer Kohlenstoff<br />

HMW Halbstundenmittelwert<br />

IG-L Immissionsschutzgesetz Luft<br />

JMW Jahresmittelwert<br />

MIK Maximale Immissionskonzentr<strong>at</strong>ion<br />

MW8 8-Stunden-Mittelwert<br />

RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />

SN Schlüsselnummer (gemäß Abfallk<strong>at</strong>alog ÖNORM S 2100)<br />

SNG Schlüsselnummerngruppe (gemäß Abfallk<strong>at</strong>alog ÖNORM S 2100)<br />

TA-Luft Technische Anleitung Luftreinhaltung<br />

TMW Tagesmittelwert<br />

<strong>UVE</strong> Umweltverträglichkeitserklärung<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VDI Verein Deutscher Ingenieure<br />

WHO Weltgesundheitsorganis<strong>at</strong>on<br />

Seite 136/136

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