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EU-Verfassung - ECHA-Österreich

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esonderen Bedingungen, die unter anderem der deutsche Außenminister Joschka Fischer<br />

ausdrücklich verlangte. Mit dieser Entscheidung wurde die Möglichkeit gegeben, dass sich Anti-<br />

<strong>EU</strong>RATOM Mitgliedstaaten separat gegen den <strong>EU</strong>RATOM-Vertrag wenden können und nicht gegen<br />

die gesamte <strong>Verfassung</strong> stimmen müssen, wenn der <strong>EU</strong>RATOM-Vertrag fixer Bestandteil gewesen<br />

wäre.<br />

Die <strong>EU</strong>-<strong>Verfassung</strong> mit ihrer Adaptierung des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrages schreibt somit fest, dass die<br />

Kernenergie ausschließlich zum Wohle und zur Mehrung des Wohlstandes der Gemeinschaft genutzt<br />

werden darf. Darüber hinaus ist in der Erklärung der Mitgliedstaaten (n° 44) der <strong>EU</strong>-<strong>Verfassung</strong><br />

ausdrücklich festgehalten, dass sich <strong>Österreich</strong> zusammen mit Deutschland, Ungarn, Irland und<br />

Schweden für eine Überarbeitung des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrags aussprechen. Zu diesem Zweck fordern<br />

diese Staaten die baldige Einberufung eines entsprechenden Gipfeltreffens in unmittelbarer Zukunft,<br />

um konkrete Pläne einer Neuauflage des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrags zu diskutieren.<br />

Kritik 11<br />

Neoliberalismus: die <strong>Verfassung</strong> ist zu neoliberal und die Sozialpolitik wird dem<br />

Wettbewerb untergeordnet<br />

Die Kritik bezieht sich auf Artikel I-3<br />

Artikel I-3, 1:<br />

„Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“<br />

Artikel I-3, 2:<br />

“Die Union bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des<br />

Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb.“<br />

Artikel I-3, 3:<br />

„Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen<br />

Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale<br />

Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an<br />

Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. (…).<br />

Artikel I-3, 4:<br />

“In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union die Werte und Interessen. Sie<br />

leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und<br />

gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechten Handel, zu Beseitigung der<br />

Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten<br />

Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der<br />

Charta der Vereinten Nationen.“<br />

Die Kritik bezieht sich auf Artikel I-4<br />

„Grundfreiheiten und Nichtdiskriminierung<br />

(1) Der freie Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die<br />

Niederlassungsdreiheit werden von der Union und innerhalb der Union nach Maßgabe der <strong>Verfassung</strong><br />

gewährleistet.<br />

(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der <strong>Verfassung</strong> ist in ihrem Anwendungsbereich jede<br />

Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.<br />

Die Kritik bezieht sich auf Artikel III-130ff<br />

„(2) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von<br />

Personen, Dienstleistungen, waren und Kapital nach Maßgabe der <strong>Verfassung</strong> gewährleistet ist.“<br />

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