EU-Verfassung - ECHA-Österreich
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esonderen Bedingungen, die unter anderem der deutsche Außenminister Joschka Fischer<br />
ausdrücklich verlangte. Mit dieser Entscheidung wurde die Möglichkeit gegeben, dass sich Anti-<br />
<strong>EU</strong>RATOM Mitgliedstaaten separat gegen den <strong>EU</strong>RATOM-Vertrag wenden können und nicht gegen<br />
die gesamte <strong>Verfassung</strong> stimmen müssen, wenn der <strong>EU</strong>RATOM-Vertrag fixer Bestandteil gewesen<br />
wäre.<br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Verfassung</strong> mit ihrer Adaptierung des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrages schreibt somit fest, dass die<br />
Kernenergie ausschließlich zum Wohle und zur Mehrung des Wohlstandes der Gemeinschaft genutzt<br />
werden darf. Darüber hinaus ist in der Erklärung der Mitgliedstaaten (n° 44) der <strong>EU</strong>-<strong>Verfassung</strong><br />
ausdrücklich festgehalten, dass sich <strong>Österreich</strong> zusammen mit Deutschland, Ungarn, Irland und<br />
Schweden für eine Überarbeitung des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrags aussprechen. Zu diesem Zweck fordern<br />
diese Staaten die baldige Einberufung eines entsprechenden Gipfeltreffens in unmittelbarer Zukunft,<br />
um konkrete Pläne einer Neuauflage des <strong>EU</strong>RATOM-Vertrags zu diskutieren.<br />
Kritik 11<br />
Neoliberalismus: die <strong>Verfassung</strong> ist zu neoliberal und die Sozialpolitik wird dem<br />
Wettbewerb untergeordnet<br />
Die Kritik bezieht sich auf Artikel I-3<br />
Artikel I-3, 1:<br />
„Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“<br />
Artikel I-3, 2:<br />
“Die Union bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des<br />
Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb.“<br />
Artikel I-3, 3:<br />
„Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen<br />
Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale<br />
Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an<br />
Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. (…).<br />
Artikel I-3, 4:<br />
“In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union die Werte und Interessen. Sie<br />
leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und<br />
gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechten Handel, zu Beseitigung der<br />
Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten<br />
Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der<br />
Charta der Vereinten Nationen.“<br />
Die Kritik bezieht sich auf Artikel I-4<br />
„Grundfreiheiten und Nichtdiskriminierung<br />
(1) Der freie Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die<br />
Niederlassungsdreiheit werden von der Union und innerhalb der Union nach Maßgabe der <strong>Verfassung</strong><br />
gewährleistet.<br />
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der <strong>Verfassung</strong> ist in ihrem Anwendungsbereich jede<br />
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.<br />
Die Kritik bezieht sich auf Artikel III-130ff<br />
„(2) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von<br />
Personen, Dienstleistungen, waren und Kapital nach Maßgabe der <strong>Verfassung</strong> gewährleistet ist.“<br />
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