Ein Pfarrer kämpft um seine Besoldung - Familienforschung-kunz ...
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Inzwischen war es bereits wieder Erntezeit. Nochmals wurde die Amtshauptmannschaft<br />
durch die Bayreuther Regierung aufgefordert, von den Zehntleuten<br />
zu Lengenfeld und Manzenberg die Abfolge des Zehnten nach Redwitz,<br />
diesmal aber gleich für zwei Jahre, gegen Androhung von Strafmaßnahmen, zu<br />
verlangen.<br />
Aber die Beamten mussten nach Bayreuth berichten, dass man wohl erneut der<br />
Aufforderung nachgekommen sei, dass jedoch ohne Gewaltanwendung nicht<br />
zu erreichen, diese indessen wegen der Nähe des egerischen Marktes Redwitz<br />
„gar schwer“ zu wagen wäre.<br />
In der Landeshauptstadt machte man sich nun Gedanken, wie man dem <strong>Pfarrer</strong><br />
wenigstens zu einem Teil <strong>seine</strong>s Zehntgetreides verhelfen könnte und schlug<br />
schließlich dem Wunsiedeler Amtshauptmann vor, die pfälzischen Hintersassen<br />
zu Manzenberg und Lengenfeld, sobald sie sich mit Getreidefuhren zu<br />
Wunsiedel oder anderen nahe gelegenen markgräflichen Orten „betreten<br />
lassen sollten“, anzuhalten und ihnen das Getreide abzunehmen.<br />
Doch auch dieser Vorschlag fand keinesfalls begeisterte Zustimmung der Beamten.<br />
Sie antworteten nämlich, dass von beiden Dörfern überhaupt niemand<br />
mit Getreide nach Wunsiedel komme und man höchstens noch in Dörflas<br />
solche Getreidefuhren antreffen könnte. Es wäre aber, so schrieben sie noch,<br />
auf diese Weise dem Redwitzer Geistlichen ka<strong>um</strong> viel geholfen, höchstens<br />
erreiche man, dass ins künftig niemand mehr aus Manzenberg und Lengenfeld<br />
über Dörflas nach Redwitz fahre.<br />
Da wäre es doch zweckmäßiger, so meinten die Beamten, den Hofinhaber zu<br />
Manzenberg wenigstens durch Angehörige des Ausschusses von zu Hause<br />
abholen zu lassen und ihn zu Wunsiedel so lange mit Arrest zu belegen, bis er<br />
<strong>seine</strong>n Zehnten liefere oder doch dafür Bürgschaft stelle.<br />
Aber so auffällig wollte die Bayreuther Regierung die Angelegenheit doch nicht<br />
betreiben. Sie ordnete dafür am 21. November 1685 an, die Zehntleute zu Lengenfeld<br />
und Manzenberg nochmals aufzufordern, binnen einer bestimmten<br />
Frist das rückständige Getreide nach Redwitz zu liefern.<br />
Der Amtshauptmann Jobst Bernhard von Lindenfels verlangte daraufhin, innerhalb<br />
von 14 Tagen diesem Regierungsbefehl nachzukommen, musste aber am<br />
29. Dezember nach Bayreuth melden, dass <strong>seine</strong>n Beamten zu Lengenfeld und<br />
Manzenberg zur Antwort gegeben worden sei, dass man den Zehnten schon<br />
längst dem Mockersdorfer Pfarrherrn ausgehändigt hätte.<br />
Unterdessen hatte sich auch die kurfürstlich – bayerische Regierung zu Amberg<br />
zu der leidigen Angelegenheit geäußert und sich in Bayreuth über die<br />
Beamten zu Wunsiedel wegen deren unaufhörlichen Gewaltandrohungen beschwert.<br />
Und schrieb dazu, dass man hinsichtlich der Zehntpflichtigen der<br />
Markgrafschaft keinerlei Ansprüche einrä<strong>um</strong>en und „bis z<strong>um</strong> Austrag der<br />
Sache“ das verlangte Getreide nicht ausfolgen lassen könne. Vielmehr müssten<br />
sie von den Wunsiedeler Beamten fordern, dass diese die waldsassischen<br />
Untertanen fernerhin unbedrängt ließen.