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Ein Pfarrer kämpft um seine Besoldung - Familienforschung-kunz ...

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Inzwischen war es bereits wieder Erntezeit. Nochmals wurde die Amtshauptmannschaft<br />

durch die Bayreuther Regierung aufgefordert, von den Zehntleuten<br />

zu Lengenfeld und Manzenberg die Abfolge des Zehnten nach Redwitz,<br />

diesmal aber gleich für zwei Jahre, gegen Androhung von Strafmaßnahmen, zu<br />

verlangen.<br />

Aber die Beamten mussten nach Bayreuth berichten, dass man wohl erneut der<br />

Aufforderung nachgekommen sei, dass jedoch ohne Gewaltanwendung nicht<br />

zu erreichen, diese indessen wegen der Nähe des egerischen Marktes Redwitz<br />

„gar schwer“ zu wagen wäre.<br />

In der Landeshauptstadt machte man sich nun Gedanken, wie man dem <strong>Pfarrer</strong><br />

wenigstens zu einem Teil <strong>seine</strong>s Zehntgetreides verhelfen könnte und schlug<br />

schließlich dem Wunsiedeler Amtshauptmann vor, die pfälzischen Hintersassen<br />

zu Manzenberg und Lengenfeld, sobald sie sich mit Getreidefuhren zu<br />

Wunsiedel oder anderen nahe gelegenen markgräflichen Orten „betreten<br />

lassen sollten“, anzuhalten und ihnen das Getreide abzunehmen.<br />

Doch auch dieser Vorschlag fand keinesfalls begeisterte Zustimmung der Beamten.<br />

Sie antworteten nämlich, dass von beiden Dörfern überhaupt niemand<br />

mit Getreide nach Wunsiedel komme und man höchstens noch in Dörflas<br />

solche Getreidefuhren antreffen könnte. Es wäre aber, so schrieben sie noch,<br />

auf diese Weise dem Redwitzer Geistlichen ka<strong>um</strong> viel geholfen, höchstens<br />

erreiche man, dass ins künftig niemand mehr aus Manzenberg und Lengenfeld<br />

über Dörflas nach Redwitz fahre.<br />

Da wäre es doch zweckmäßiger, so meinten die Beamten, den Hofinhaber zu<br />

Manzenberg wenigstens durch Angehörige des Ausschusses von zu Hause<br />

abholen zu lassen und ihn zu Wunsiedel so lange mit Arrest zu belegen, bis er<br />

<strong>seine</strong>n Zehnten liefere oder doch dafür Bürgschaft stelle.<br />

Aber so auffällig wollte die Bayreuther Regierung die Angelegenheit doch nicht<br />

betreiben. Sie ordnete dafür am 21. November 1685 an, die Zehntleute zu Lengenfeld<br />

und Manzenberg nochmals aufzufordern, binnen einer bestimmten<br />

Frist das rückständige Getreide nach Redwitz zu liefern.<br />

Der Amtshauptmann Jobst Bernhard von Lindenfels verlangte daraufhin, innerhalb<br />

von 14 Tagen diesem Regierungsbefehl nachzukommen, musste aber am<br />

29. Dezember nach Bayreuth melden, dass <strong>seine</strong>n Beamten zu Lengenfeld und<br />

Manzenberg zur Antwort gegeben worden sei, dass man den Zehnten schon<br />

längst dem Mockersdorfer Pfarrherrn ausgehändigt hätte.<br />

Unterdessen hatte sich auch die kurfürstlich – bayerische Regierung zu Amberg<br />

zu der leidigen Angelegenheit geäußert und sich in Bayreuth über die<br />

Beamten zu Wunsiedel wegen deren unaufhörlichen Gewaltandrohungen beschwert.<br />

Und schrieb dazu, dass man hinsichtlich der Zehntpflichtigen der<br />

Markgrafschaft keinerlei Ansprüche einrä<strong>um</strong>en und „bis z<strong>um</strong> Austrag der<br />

Sache“ das verlangte Getreide nicht ausfolgen lassen könne. Vielmehr müssten<br />

sie von den Wunsiedeler Beamten fordern, dass diese die waldsassischen<br />

Untertanen fernerhin unbedrängt ließen.

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