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Handbuch für den Studiengang - Universität Bremen

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Zulassungsvoraussetzungen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

der Verordnung über Masterabschlüsse <strong>für</strong> Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)<br />

gerecht wird, erhalten die Bewerber, die ihren Bachelorabschluss an<br />

anderen Hochschulen erworben haben, einen vom Prüfungsausschuss vor Aufnahme<br />

des Studiums erstellten individuellen Studienplan.<br />

Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum<br />

Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und<br />

Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP nach dem European Credit<br />

Transfer System (ECTS) oder äquivalente Leistungen erbracht wor<strong>den</strong> sind. Erfüllt<br />

die Bewerberin/der Bewerber die weiteren Aufnahmevoraussetzungen, kann die Zulassung<br />

unter der Bedingung erfolgen, dass ein Nachweis über <strong>den</strong> ersten berufsqualifizieren<strong>den</strong><br />

Hochschulabschlusses bis zum 30. September desselben Jahres<br />

erbracht wird. Die entsprechen<strong>den</strong> Urkun<strong>den</strong> und Zeugnisse sind in diesem Fall bis<br />

spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres einzureichen.<br />

Auswahlverfahren<br />

Momentan stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Übersteigt die Zahl der Bewerber,<br />

die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die vorhan<strong>den</strong>en Kapazitäten des <strong>Studiengang</strong>s<br />

oder einzelner Studienfächer, wird jeweils eine Rangfolge unter <strong>den</strong> Bewerberinnen/Bewerber<br />

aufgrund der Gesamtnote des vorangegangenen Abschlusses<br />

bzw. des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnitts (mind.<br />

150 CP) gebildet. Die Zulassung wird nach Rangfolge vorgenommen.<br />

Bei Bewerberinnen/Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung wird die Note <strong>für</strong> die<br />

Rangfolgenbildung einmalig um 0,5 verbessert. Die Auswahlkommission entscheidet<br />

über die Einschlägigkeit der Berufstätigkeit.<br />

Der Fachbereichsrat setzt eine Auswahlkommission ein, die Amtszeit beträgt zwei<br />

Jahre. Die Auswahlkommission besteht aus 3 im <strong>Studiengang</strong> tätigen Hochschullehren<strong>den</strong>,<br />

1 akademischen Mitarbeiter und 1 Studieren<strong>den</strong>.<br />

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