11.10.2013 Aufrufe

Handbuch für den Studiengang - Universität Bremen

Handbuch für den Studiengang - Universität Bremen

Handbuch für den Studiengang - Universität Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zulassungsvoraussetzungen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

1.3 Zulassungsvoraussetzungen<br />

Die Aufnahme in <strong>den</strong> Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ ist<br />

an bestimmte Aufnahmebedingungen 7 geknüpft. Darüber hinaus kann die Zahl der<br />

Studienplätze beschränkt wer<strong>den</strong> und wird ggf. jährlich neu festgesetzt. Wenn mehr<br />

Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vergeben wer<strong>den</strong> können, wird nach festgelegten<br />

Kriterien eine Rangfolge unter <strong>den</strong> Bewerbern/Bewerberinnen erstellt. Bisher<br />

stan<strong>den</strong> jedoch ausreichend Studienplätze zur Verfügung, so dass allen Bewerbern/Bewerberinnen,<br />

die die Aufnahmebedingungen erfüllten, ein Studienplatz zugeteilt<br />

wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Ein erster Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens<br />

180 Leistungspunkten (Creditpoints = CP) nach dem European Credit<br />

Transfer System (ECTS) oder ein gleichwertiger Studienabschluss.<br />

Zusammen mindestens 110 CP in <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Fächern, in <strong>den</strong>en der erste<br />

Hochschulabschluss erworben wurde.<br />

Fachdidaktische Grundlagen im Umfang von mindestens 9 CP in mindestens<br />

einem Fach oder gleichwertige Leistungen.<br />

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 9 CP<br />

oder gleichwertige Leistungen.<br />

Ein Schulpraktikum im berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulwesen (einschl. der Schulen des<br />

Gesundheitswesens) mit erziehungswissenschaftlichem und/oder fachdidaktischem<br />

Schwerpunkt einschließlich Vorbereitung und schriftlicher Auswertung.<br />

Das Praktikum muss einen Umfang von mindestens 6 CP umfassen.<br />

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in folgen<strong>den</strong> Berufen: Gesundheits-<br />

und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege,<br />

Ergotherapie, Physiotherapie, Entbindungspflege oder alternativ<br />

ein einschlägiges einjähriges Berufspraktikum 8 .<br />

Deutschkenntnisse gemäß „Ordnung über <strong>den</strong> Nachweis deutscher Sprachkenntnisse<br />

an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>“ vom 15.08.2007 in der jeweils gelten<strong>den</strong><br />

Fassung.<br />

Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit entscheidet die Masterauswahlkommission.<br />

Um sicherzustellen, dass alle Absolventen des Masterstudiums ein vergleichbares<br />

Abschlussniveau haben, das <strong>den</strong> Vorgaben der KMK <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lehramtstypus 5 und<br />

7 Die Aufnahmebindungen sind in der Aufnahmeordnung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Masterstudiengang „Berufspädagogik<br />

Pflegewissenschaft“ der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> vom 14. Mai 2008 geregelt.<br />

8<br />

Hinsichtlich der Zulassung mit einem einschlägigen einjährigen Berufspraktikum ist zu be<strong>den</strong>ken,<br />

dass das Land Niedersachsen <strong>für</strong> die Aufnahme ins Lehramt an berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen ein einjähriges<br />

Praktikum als nicht ausreichend anerkennt. Zur Wahrung der Möglichkeit zur Aufnahme in das<br />

Lehramt an berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen in Niedersachsen ist folglich ein abgeschlossene einschlägige<br />

Berufsausbildung notwendig.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!