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Handbuch für den Studiengang - Universität Bremen

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<strong>Studiengang</strong>aufbau<br />

Bachelor of Arts Pflegewissenschaft Schwerpunkt Lehre<br />

__________________________________________________________________________________<br />

2 <strong>Studiengang</strong>aufbau<br />

2.1 Bachelor of Arts Pflegewissenschaft, Schwerpunkt Lehre<br />

Im Mittelpunkt des Bachelorstudiums Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt „Lehre<br />

in der beruflichen Fachrichtung Pflege“ stehen neben der wissenschaftlichen Fundierung<br />

der Pflegepraxis die pädagogische Arbeit im schulischen und außerschulischen<br />

Feld pflegerischen Lernens und die fachwissenschaftliche Ausbildung im zweiten<br />

allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichtsfach. Mit <strong>den</strong> in sechs Vollzeitsemestern integrativ<br />

zu studieren<strong>den</strong> Fächern Pflegewissenschaft, zweites allgemeinbil<strong>den</strong>des Unterrichtsfach<br />

und Erziehungswissenschaft/Berufspädagogik (Professionalisierungsbereich)<br />

wer<strong>den</strong> somit Grundlagen geschaffen, die auf die Praxis der Planung und<br />

Durchführung berufsbezogener Bildungsprozesse in Schulen des Gesundheitswesens<br />

vorbereiten. Den Absolventen wird mit dem Bachelorabschluss vor allem die<br />

Möglichkeit eröffnet, eine Tätigkeit im Bereich der Lernortkooperation zwischen betrieblicher<br />

und schulischer Ausbildung aufzunehmen. Auch wenn laut Krankenpflegegesetz<br />

9 ein Bachelorabschluss ausreicht, um in Berufsfachschulen <strong>für</strong> Kranken- und<br />

Kinderkrankenpflege zu unterrichten, so wer<strong>den</strong> die da<strong>für</strong> erforderlichen vertieften<br />

Kenntnisse und Kompetenzen jedoch erst im sich anschließen<strong>den</strong> Masterstudium<br />

erreicht.<br />

Sofern eine Tätigkeit an berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen angestrebt wird, stellt der erfolgreiche<br />

Abschluss des Masterstudiums (Master of Arts Berufspädagogik Pflegewissenschaft),<br />

das im Anschluss an das BA-Studium aufgenommen wer<strong>den</strong> kann, die Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Eintritt in das ein- bis eineinhalbjährige Referendariat dar. Der<br />

BA Pflegewissenschaft mit dem Berufsziel Lehre versteht sich damit auch als die erste<br />

Stufe der Lehramtsausbildung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Unterricht an staatlichen berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Schulen.<br />

Vorausgesetzt wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong>, die entsprechend des Bremischen<br />

Hochschulgesetzes von 11.07.2003 10 und der studiengangsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen<br />

(abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein einjähriges einschlägiges<br />

Praktikum) zum Studium zugelassen wer<strong>den</strong>, Interesse am außerschulischen/betrieblichen<br />

und schulischen Lernen, an der pflegerischen bzw. gesundheitsberuflichen<br />

Arbeitswelt, am Gegenstand des pflegerischen Berufsfelds und dessen<br />

Gestaltung und am lebenslangen Lernen.<br />

9 BGBI (Bundesgesetzblatt I) (2003): Gesetz über die Berufe der Krankenpflege und zur Änderung<br />

anderer Gesetze (KrPflG) v. 21.07.2003. Bonn, 1442 – 1458.<br />

10<br />

Personen ohne Hochschulreife, die im Bremischen Hochschulgesetz als Zulassungsvoraussetzung<br />

verankert ist, können über das Kontaktstudium „Propädeutikum Pflegewissenschaft“ die Zugangsberechtigung<br />

zu pflegewissenschaftlichen Studium erlangen. Näheres regelt die Prüfungsordnung <strong>für</strong><br />

das Kontaktstudium „Propädeutikum Pflegewissenschaft“ vom 11.08.1993.<br />

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