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FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur

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Kapitel<br />

2 Die FIZO - Zuchtregeln<br />

**: Änderungen<br />

Abschnitt<br />

2 **Zuchtbeurteilungen<br />

1. Auflage 1986, 1.Revision 1996, 2. Revision 1998, 3. Revision 1999.<br />

4. Revision<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Definition und Geltungsbereich<br />

Die FIZO regelt die Durchführung internationaler Zuchtbeurteilungen für Islandpferde, inklusive der<br />

internationalen Zuchtbeurteilungen die während Weltmeisterschaften abgehalten werden, und muss vom <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtleiter genehmigt werden.<br />

Für nationale Zuchtbeurteilungen die der FIZO unterliegen, siehe Anhang 2.<br />

2. Zugelassene Reiter<br />

Der Sinn und Zweck einer Zuchtbeurteilung ist ausschließlich die Beurteilung des Pferdes, deshalb kann ein Reiter<br />

bis kurz vor dem Beginn der Veranstaltung ausgewechselt werden.<br />

Reiter müssen Mitglieder einer, der <strong>FEIF</strong> angeschlossenen, Organisation sein. Nur Reiter die mindestens 16 Jahre<br />

alt sind (oder im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre alt werden) dürfen Pferde zur Beurteilung vorstellen.<br />

Reitern, die in einem der <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländer gesperrt sind, da sie gegen in der FIPO aufgeführte Regeln oder<br />

Ideale verstoßen haben, ist es nicht gestattet an Zuchtbeurteilungen in anderen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern teilzunehmen,<br />

bevor diese Sperre aufgehoben ist.<br />

3. Nennungen<br />

Es gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

4. Zugelassene Pferde<br />

4.1. Abstammungsnachweis<br />

Teilnahmeberichtigt sind reinrassige Islandpferde, die im laufenden Kalenderjahr fünfjährig oder älter sind. Alter<br />

und Abstammung sind nachzuweisen mittels des Originalstammbaumes (oder einer notariell beglaubigten Kopie),<br />

ausgestellt vom offiziellen Zuchtbuchamt des Geburtslandes oder des Landes in dem das Pferd ansässig ist.<br />

Startberechtigt für ein Land sind nur Pferde, die in diesem geboren wurden.<br />

4.2. Klassen<br />

Hengste und Stuten werden in getrennten Klassen vorgestellt. Altersgruppen sind wie folgt:<br />

a) 5 jährige Pferde<br />

b) 6 jährige Pferde<br />

c) 7 jährige und ältere Pferde<br />

4.3. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen während Weltmeisterschaften<br />

Jedes Land kann maximal zwei Pferde pro Altersklasse melden.<br />

Alle Pferde können an Zuchtbeurteilungen als auch an den Sportprüfungen teilnehmen, allerdings ist ein<br />

Umbeschlagen zwischen den Prüfungen, während der WM, nicht erlaubt.<br />

Ersatzpferde können nicht gemeldet werden.<br />

4.4. Besondere Bestimmungen für andere internationale Zuchtbeurteilungen<br />

Diese Zuchtbeurteilungen sollen generell für alle Pferde aus <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern offen sein, ohne<br />

Nennungsbeschränkungungen, außer denen in Paragraph 4.1 angegeben.<br />

Jede andere Beschränkung des Veranstalters, wie z.B. die maximale Teilnehmerzahl für jedes Land oder eine<br />

Qualitätskontrolle für teilnehmende Pferde, müssen vom Zuchtleiter der <strong>FEIF</strong> genehmigt werden.<br />

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