FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur
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<strong>16.</strong> Disqualifikation, Protest und Schiedsgericht<br />
**<strong>16.</strong>1. Disqualifikation<br />
Nur das Richtergremium kann die Disqualifikation eines Pferdes anordnen.<br />
Ein Pferd kann unter den folgenden Umständen disqualifiziert werden:<br />
a) Offensichtlicher Ungehorsam (z.B. Kleben, Durchgehen, gefährliches Verhalten)<br />
b) Wenn die FIZO Regeln nicht eingehalten wurden.<br />
c) Offensichtlich grobe Einwirkung des Reiters.<br />
**<strong>16.</strong>1.2. Der Entschluss zu einer Disqualifikation muss dem Reiter oder seinem Repräsentanten, sobald die Entscheidung<br />
getroffen worden ist, sofort mitgeteilt werden. Gesetzt den Fall, dass die Richter mehr Zeit benötigen um eine<br />
Situation klarzustellen, muss der Reiter oder sein Repräsentant sofort von der Tatsache informiert werden, dass die<br />
Richter eine Disqualifikation in Erwägung ziehen.<br />
**<strong>16.</strong>1.3. Alle Wertungen, die während der Veranstaltung von einem später disqualifizierten Pferd erworben wurden, sind<br />
ungültig.<br />
**<strong>16.</strong>1.4. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen, mit der Ausnahme von solchen die<br />
während Weltmeisterschaften stattfinden<br />
In Ausnahmefällen ist es den Richtern vorbehalten, im Zweifelsfalle für das Pferd zu entscheiden und auf die<br />
Disqualifikation eines Pferdes zu verzichten. Sie können statt dessen dem Reiter eine Verwarnung<br />
aussprechen oder aber entscheiden, die momentane Vorstellung zu ignorieren und eine zweite Präsentation<br />
des Pferdes am Ende des selben Veranstaltungstages zu fordern.<br />
<strong>16.</strong>2. Proteste<br />
Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
**<strong>16.</strong>3. Schiedsgericht<br />
Für die Dauer einer internationalen Zuchtbeurteilung während Weltmeisterschaften muss ein Schiedsgericht<br />
gebildet werden, bestehend aus:<br />
1) Veranstaltungsleiter bzw. ein vorher von ihm benannter Vertreter.<br />
2) Ein Mitglied des Organisationsausschusses.<br />
3) Chefrichter bzw. ein vorher von ihm benanntes Mitglied des Richtergremiums.<br />
4) <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter oder ein vorher von ihm benanntes Mitglied des internationalen<br />
Zuchtkooperationsauschusses.<br />
5) Ein Sprecher für alle Züchter die Pferde auf der Zuchtbeurteilung vorstellen, von selbigen vor dem<br />
Beginn der Veranstaltung gewählt. Im Falle das er/sie ersetzt werden muss, müssen die Züchter von einem<br />
anderen Mitglied vertreten werden.<br />
Ein Schiedsgericht auf einer Weltmeisterschaft darf niemals aus mehr als 2 Vertretern der selben Nationalität<br />
bestehen.<br />
<strong>16.</strong>3.2 Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
<strong>17</strong>. Doping<br />
Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />
**18. Definition<br />
Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens (KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR) (Zuchtpferderichten und<br />
Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands (1992) muss als Bewertungsgrundlage angewendet<br />
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