12.10.2013 Aufrufe

FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur

FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur

FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>16.</strong> Disqualifikation, Protest und Schiedsgericht<br />

**<strong>16.</strong>1. Disqualifikation<br />

Nur das Richtergremium kann die Disqualifikation eines Pferdes anordnen.<br />

Ein Pferd kann unter den folgenden Umständen disqualifiziert werden:<br />

a) Offensichtlicher Ungehorsam (z.B. Kleben, Durchgehen, gefährliches Verhalten)<br />

b) Wenn die FIZO Regeln nicht eingehalten wurden.<br />

c) Offensichtlich grobe Einwirkung des Reiters.<br />

**<strong>16.</strong>1.2. Der Entschluss zu einer Disqualifikation muss dem Reiter oder seinem Repräsentanten, sobald die Entscheidung<br />

getroffen worden ist, sofort mitgeteilt werden. Gesetzt den Fall, dass die Richter mehr Zeit benötigen um eine<br />

Situation klarzustellen, muss der Reiter oder sein Repräsentant sofort von der Tatsache informiert werden, dass die<br />

Richter eine Disqualifikation in Erwägung ziehen.<br />

**<strong>16.</strong>1.3. Alle Wertungen, die während der Veranstaltung von einem später disqualifizierten Pferd erworben wurden, sind<br />

ungültig.<br />

**<strong>16.</strong>1.4. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen, mit der Ausnahme von solchen die<br />

während Weltmeisterschaften stattfinden<br />

In Ausnahmefällen ist es den Richtern vorbehalten, im Zweifelsfalle für das Pferd zu entscheiden und auf die<br />

Disqualifikation eines Pferdes zu verzichten. Sie können statt dessen dem Reiter eine Verwarnung<br />

aussprechen oder aber entscheiden, die momentane Vorstellung zu ignorieren und eine zweite Präsentation<br />

des Pferdes am Ende des selben Veranstaltungstages zu fordern.<br />

<strong>16.</strong>2. Proteste<br />

Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

**<strong>16.</strong>3. Schiedsgericht<br />

Für die Dauer einer internationalen Zuchtbeurteilung während Weltmeisterschaften muss ein Schiedsgericht<br />

gebildet werden, bestehend aus:<br />

1) Veranstaltungsleiter bzw. ein vorher von ihm benannter Vertreter.<br />

2) Ein Mitglied des Organisationsausschusses.<br />

3) Chefrichter bzw. ein vorher von ihm benanntes Mitglied des Richtergremiums.<br />

4) <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter oder ein vorher von ihm benanntes Mitglied des internationalen<br />

Zuchtkooperationsauschusses.<br />

5) Ein Sprecher für alle Züchter die Pferde auf der Zuchtbeurteilung vorstellen, von selbigen vor dem<br />

Beginn der Veranstaltung gewählt. Im Falle das er/sie ersetzt werden muss, müssen die Züchter von einem<br />

anderen Mitglied vertreten werden.<br />

Ein Schiedsgericht auf einer Weltmeisterschaft darf niemals aus mehr als 2 Vertretern der selben Nationalität<br />

bestehen.<br />

<strong>16.</strong>3.2 Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

<strong>17</strong>. Doping<br />

Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />

**18. Definition<br />

Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens (KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR) (Zuchtpferderichten und<br />

Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands (1992) muss als Bewertungsgrundlage angewendet<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!