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FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur

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<strong>FEIF</strong><br />

INTERNATIONALE FÖDERATION DER ISLANDPFERDE-VEREINE<br />

International Federation of Icelandic Horse Associations<br />

<strong>FEIF</strong> secretary - Fi Pugh 111 Old Hills, Callow End, Worcester WR2 4TQ.<br />

tel +44-1905-830808 fax+44-870 0529 833 email:fi@oldhills.demon.co.uk<br />

<strong>FEIF</strong> <strong>DELEGIERTENVERSAMMLUNG</strong><br />

<strong>16.</strong> – <strong>17</strong>. September 2000<br />

Helsinki, Finnland.<br />

Anwesend: <strong>FEIF</strong> Vorstand Präsident Tone Kolnes<br />

Schatzmeister Susanne Kraus-Winkler<br />

Schriftführer Fi Pugh<br />

PR Pini Lehr<br />

Zucht Jens Otto Veje<br />

Sport Marko Mazeland<br />

Jugendarbeit Eva Maria Gerlach<br />

Freizeitreiten Hannes Kirchmayr<br />

Delegierte & Gäste (siehe beigefügte Liste)<br />

Die Versammlung wurde um 15.00 Uhr von der <strong>FEIF</strong> Präsidentin , Tone Kolnes, eröffnet. Leif Boström von der<br />

finnischen Islandpferdevereinigung hieß die Teilnehmer auf das herzlichste willkommen. Der Ablauf der<br />

Versammlung hielt sich an die Tagesordnung, mit lediglich einer kleinen Abweichung im Ablauf, die aber von<br />

den Delegierten genehmigt wurde:<br />

a) Annahme der Tagesordnung<br />

b) Feststellung der Wahlberechtigten<br />

c) Annahme der Jahresberichte des Präsidenten und der einzelnen Vorstandsmitglieder<br />

d) Annahme des Berichtes des Wirtschaftsprüfers<br />

e) Entlastung des Vorstandes<br />

f) Wahlen<br />

g) Budgets<br />

h) Festsetzung der jährlichen Beiträge<br />

i) Anträge<br />

i. <strong>FEIF</strong> Vorstand<br />

ii. Sport<br />

iii. Zucht<br />

iv. Jugendarbeit<br />

j) Verschiedenes:<br />

i. Ethische Fragen - unsere moralische Verpflichtung gegenüber dem<br />

Islandpferd<br />

ii. DV 2001<br />

iii. Weltmeisterschaften 2001<br />

iv. <strong>FEIF</strong> Webseite<br />

1


a) Die Tagesordnung wurde angenommen. Es wurde beschlossen, den Punkt "Ethische Fragen - unsere<br />

moralische Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd" am Samstagabend zu diskutieren.<br />

b) Gemäß <strong>FEIF</strong> Statuten bildet die DV ein Quorum wenn mindestens die Hälfte der Mitgliedsorganisationen<br />

(10), mit jeweils mindestens einem Abgeordneten, vertreten sind. 11 <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen wurden<br />

durch 22 Abgeordnete repräsentiert. Diese kamen von Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien,<br />

Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz. Keine Abgeordneten<br />

wurden geschickt von: Belgien, den Färöer Inseln , Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Slowenien, und den<br />

USA. Entschuldigungen lagen vor von Belgien, Frankreich, Slowenien und den USA. Gemäß <strong>FEIF</strong> Statuten<br />

hatten die Länder die folgende Anzahl von Stimmen: Dänemark 5, Deutschland 6, Finnland 2, Großbritannien<br />

1, Island 5, Luxemburg 1, Niederlande 2, Norwegen 3, Österreich 3, Schweden 5 und die Schweiz 2<br />

Stimmen. Der <strong>FEIF</strong> Vorstand hatte eine Stimme.<br />

c) Die Jahresberichte wurden zur Genehmigung vorgelegt. Die folgenden zusätzlichen Informationen wurden<br />

gegeben:<br />

Zucht<br />

Jens Otto freute sich mitteilen zu können, dass die ersten Testläufe mit World Fengur zurzeit<br />

stattfinden.<br />

Während des Landsmót präsentierte <strong>FEIF</strong> eine Wandertrophäe für das Zuchtpferd mit der höchsten<br />

Gesamtnote.<br />

Auch während des Landsmót wurde der Kooperationsvertrag (bezüglich WorldFengur) zwischen<br />

<strong>FEIF</strong> und Bændasamtök Íslands unterzeichnet.<br />

<strong>FEIF</strong> wurde von einigen Islandpferdezüchtern aus Neuseeland angesprochen. Informationsmaterial<br />

bezüglich unserer Zuchtbestimmungen wurde ihnen zugesandt.<br />

Sport<br />

Die neuen Richtlinien für Sportrichter sind inzwischen veröffentlicht worden. Man dankte der<br />

Richtergruppe für ihre Arbeit an diesem Projekt.<br />

Die Richter der letztjährigen WM (1999 in Deutschland) hatten vorgeschlagen dass in Zukunft die<br />

Richter für Weltmeisterschaften für jede Klasse ausgelost werden sollten. Die so gewählten Richter<br />

könnten dann einen Richterschreiber von den anderen anwesenden WM Richtern ernennen.<br />

Vielleicht werden wir dieses System auf der nächsten WM anwenden.<br />

Jugendarbeit<br />

Der Jugendcup wurde dieses Jahr im Saarland, Deutschland ausgetragen. Es war ein Erfolg und die<br />

Organisation war perfekt. Die DV Abgeordneten und die Gäste erhielten ein Foto, das Vertreter der<br />

Jugendlichen zeigte die Walter Thome als Dankeschön einen Baum überreichten.<br />

Das 2001 Jugendcamp wird in Britisch Kolumbien in Kanada stattfinden.<br />

Das Ressort Jugend arbeitete an einer Idee, neuen Meisterschaften für junge Reiter einzuführen.<br />

Falls dies von den Delegierten angenommen wird, könnte die erste Veranstaltung dieser Art bereits<br />

im Jahr 2002 in Dänemark, auf der Anlage der WM2003 in Hernimg, stattfinden.<br />

PR<br />

Pini entschuldigte sich, da er keinen schriftlichen Bericht versandt hatte.<br />

Einige nicht-<strong>FEIF</strong> Länder haben Pini um Informationen über <strong>FEIF</strong> gebeten. Pini hat einige<br />

Broschüren versandt.<br />

Er hatte dieses Jahr einige gute Kontakte mit Frankreich und Italien. Italien veranstaltete in diesem<br />

Sommer das erste Turnier.<br />

Er organisierte die Anfertigung der <strong>FEIF</strong> Trophäe für das Zuchtpferd, welches auf dem Landsmót<br />

die höchste Gesamtnote erhielt.<br />

Während des Landsmót wurden die Mitglieder des <strong>FEIF</strong> Vorstandes, als auch andere Personen die<br />

im In- und Ausland für das Islandpferd Werbung machen, vom Präsidenten Ólafur Ragnar Grímsson<br />

zum Mittagessen eingeladen. Hier hatte Pini eine interessante Diskussion über Marketing mit Herrn<br />

Fink aus Österreich.<br />

2


Freizeitreiten<br />

Hannes hatte Kontakte mit einigen internationalen Körperschaften betreffend Ausbildung.<br />

Leider fanden sich keine Interessenten für das Freizeitreitercamp, das man während des Sommers in<br />

Österreich veranstalten wollte.<br />

Hannes wird sich nun vorrangig der Ausbildung widmen und wird weiterhin daran arbeiten,<br />

herauszufinden wie die verschiedenen Ausbildungsprogramme in den <strong>FEIF</strong> Ländern funktionieren.<br />

Präsident<br />

In Tone's erstem Jahr als Präsident präsentierte sich <strong>FEIF</strong> als eine florierende und stabile<br />

Organisation.<br />

Seit der letzten DV in 1999 wurden drei volle Vorstandssitzungen abgehalten, die Letzte direkt vor<br />

dieser DV. Tone dankte allen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit während des<br />

vergangenen Jahres.<br />

Ein neues Ziel für den Vorstand ist das Thema "Ethische Fragen und unsere moralische<br />

Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd." Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt während der<br />

Versammlung diskutiert werden.<br />

Der <strong>FEIF</strong> Vorstand erhielt einen Antrag für Mitgliedschaft von einer neuen Islandpferdeorganisation<br />

aus Schottland.<br />

Die <strong>FEIF</strong> Statuten erlauben jedoch nur die Mitgliedschaft von einer Organisation pro Land (mit<br />

Ausnahme von Island). Da Schottland, England und Wales zusammen die britischen Inseln<br />

(Großbritannien) bilden, und Großbritannien bereits Mitglied von <strong>FEIF</strong> ist, ist es uns nicht möglich,<br />

dem neuen schottischen Verband <strong>FEIF</strong> Mitgliedschaft zu gewähren.<br />

Schatzmeister<br />

Die Schatzmeisterin ging durch ihren Bericht.<br />

Alle Berichte wurden von den Delegierten angenommen.<br />

d) Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde angenommen.<br />

e) Wolfgang Berg dankte dem <strong>FEIF</strong> Vorstand für seine Arbeit und bat die Delegierten, den Vorstand zu<br />

entlasten. Dies wurde einstimmig angenommen.<br />

f) Pini Lehr, Fi Pugh, Marko Mazeland und Tone Kolnes wurden alle einstimmig wieder gewählt in ihren<br />

Positionen als Ressortleiter PR, Schriftführer, Ressortleiter Sport und Präsident. Für keine dieser Positionen<br />

lagen Vorschläge für andere Kandidaten vor.<br />

1 Mitglied der Schiedskommission war fällig für Wiederwahl. Jens Iversen (DK) wurde einstimmig wieder<br />

gewählt. Ueli Heller (CH) wird im Jahr 2001 und Eva Petersen (D) in 2002 zur Wiederwahl stehen.<br />

g) Finanzen<br />

Das Budget wurde genehmigt (siehe Anhang A).<br />

h) Festsetzung der jährlichen Beiträge<br />

Der Schatzmeister schlug vor, die jährlichen Beiträge unverändert zu belassen.<br />

i) Anträge<br />

Man erhielt keine Anträge von den Ländern vor dem veröffentlichen Schlussdatum. Die Abgeordneten<br />

erhielten jedoch einen späten Antrag von Deutschland, in der Woche vor der DV, bezüglich eines Turniers für<br />

junge Reiter. Man beschloss, dass dieser Antrag zusammen mit den Anträgen des Ressorts Jugendarbeit<br />

vorgetragen werden könne.<br />

Anträge des <strong>FEIF</strong> Vorstandes<br />

Bezüglich der Schiedskommission<br />

Der <strong>FEIF</strong> Vorstand schlägt vor, den Namen von Schiedskommission zu Schiedsrat zu ändern. Dies wird<br />

dazu beitragen zukünftige Verwechslungen der Schiedskommission mit Schiedsgerichten (befristete<br />

Gremien für den Zeitraum eines Turnieres) zu verhindern.<br />

3


angenommener Antrag:<br />

Statuten 5.5 Der Schiedsrat<br />

Die Zusammensetzung des Schiedsrates und der Wahlmodus sind in der FIPO aufgeführt. Jeweils<br />

eines der Mitglieder, von der Delegiertenversammlung gewählt, soll jedes Jahr zur Wiederwahl<br />

stehen. Die Mitglieder des Schiedsrates werden für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt und können<br />

zur Wiederwahl stehen.<br />

Die Aufgaben des Schiedsrates ist die Anhörung von Einsprüchen gegen Entscheidungen von<br />

Schiedsgerichten und, soweit erforderlich, die Festsetzung einer Zeitdauer für Sperren von <strong>FEIF</strong><br />

Veranstaltungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen .<br />

Die Mitgliedsorganisationen müssen den Beschlüssen und Entscheidungen des Schiedsrates Folge<br />

leisten.<br />

angenommener Antrag:<br />

FIPO 11.2.3:<br />

"Der Schiedsrat wird von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er<br />

besteht aus einem Richtervertreter, dem Vorsitzenden des jeweils zuständigen <strong>FEIF</strong> Ressorts, einem<br />

weiteren Mitglied des <strong>FEIF</strong> Vorstandes sowie zwei weiteren Ratsmitgliedern. Der Vorsitzende muss<br />

der Anwaltschaft angehören".<br />

bezüglich der <strong>FEIF</strong> Statuten A: 5.2.1 Die Fachressorts<br />

angenommener Antrag:<br />

Sport Antrag:<br />

A: 5.2.1 Die Fachressorts<br />

Der Zuchtleiter und die Direktoren für Sport, Jugendarbeit und Freizeitreiten sind genau genommen<br />

Abteilungsleiter mit genereller Verantwortlichkeit für alle internationalen Angelegenheiten innerhalb ihres<br />

Ressorts.<br />

Jedes Ressort kann zu seiner Unterstützung einen permanenten, professionellen Ausschuss, mit dem<br />

Ressortleiter als Vorsitzender, bilden. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden auf der jährlichen<br />

internationalen Versammlung der jeweiligen nationalen Leiter gewählt.<br />

Der Ressortleiter kann mehr spezifische Aufgaben an Unterausschüsse delegieren. Mindestens ein Mitglied<br />

des Unterausschusses muss Mitglied des professionellen Komitees sein, und soll als Vorsitzender des<br />

Unterausschusses fungieren. Er bestellt die Mitglieder des Unterausschusses, beruft Versammlungen ein,<br />

arbeitet die Tagesordnung aus und überwacht alle Abläufe.<br />

Zusätzlich ist es dem Ressortleiter gestattet, Pflichten mit einem mehr permanenten Charakter an einen<br />

permanenten, professionellen Unterausschuss zu delegieren. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden auf<br />

der jährlichen internationalen Versammlung der entsprechenden nationalen Leiter gewählt. Mindestens ein<br />

Mitglied des Unterausschusses muss Mitglied des professionellen Komitees sein, und soll als Vorsitzender<br />

des permanenten, professionellen Unterausschusses fungieren. Er beruft Versammlungen ein, arbeitet die<br />

Tagesordnung aus und überwacht alle Abläufe.<br />

vom jährlichen Treffen der Sportleiter<br />

angenommener Antrag:- Regeln bezüglich der Weltrangliste wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und<br />

alle wurden angenommen.<br />

Regeln für die <strong>FEIF</strong> Weltrangliste<br />

4


1. Unter der Aufsicht des <strong>FEIF</strong> Ressortleiters Sport wird für Reiter die in den folgenden Disziplinen<br />

starten: Tölt T1 und T2; Fünfgang F1; Viergang V1, Dressurkür FS1, Passprüfung PP1, Passrennen 250m<br />

P1 und 150 m P3, SpeedPass P2 eine Weltrangliste geführt. T3, F2, und V2 werden jeweils in T.1, F.1<br />

und V.1 integriert werden.<br />

2. Der <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport kann die Aufgaben die mit der Weltrangliste in Verbindung stehen<br />

einem Unterausschuss übertragen.<br />

3. Die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen sind berechtigt FIPO-artige Prüfungen, in einem oder mehreren<br />

Turnieren in ihrem Lande auszuschreiben die für die Weltrangliste zählen. Dies muss bestimmten<br />

Vorschriften folgen, die vom <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport vorgegeben werden.<br />

4. Eine Liste mit allen erklärten Turnieren wird im April veröffentlicht.<br />

5. Alle Reiter mit Ergebnissen von 5.5 Punkten oder besser in den Vorausscheidungen von<br />

Prüfungen die vorher (wo nötig) angezeigt wurden, oder 25.5 Sekunden oder schneller in 250 m<br />

Passrennen, <strong>17</strong>.5 Sekunden oder schneller in 150 m Passrennen, 9.8 Sekunden oder schneller im 100 m<br />

SpeedPass werden in die Weltrangliste, für die jeweils entsprechenden Disziplinen, aufgenommen.<br />

Die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen sind für die korrekten Ergebnisse verantwortlich.<br />

6. Jedes eingegebene Ergebnis ist gültig für eine Periode von zwei Jahren, gerechnet vom letzten Tag<br />

des betreffenden Turnieres (bis zum, aber nicht einschließlich, selben Datum zwei Jahre später).<br />

7. Die Rangliste, für die oben aufgeführten Prüfungen, basiert auf dem Durchschnittswert der drei<br />

besten Ergebnisse des Reiters. Bessere oder gleich gute Ergebnisse ersetzen das vorherige Resultat.<br />

8. Da die Rangliste auf einem fortlaufenden System basiert (Ergebnisse sind für zwei Jahre gültig),<br />

gibt es keine endgültige Platzierung.<br />

9. Sobald ein Reiter drei gültige Ergebnisse in einer Prüfung erreicht hat, wird ihr oder sein Name in<br />

der Weltrangliste veröffentlicht.<br />

10. Um die Kosten zu decken, zahlen die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen eine Gebühr für jedes, der<br />

Weltrangliste gemeldete, Turnier. Die Höhe der Gebühr, sowie ein Höchstbetrag für jedes Land, wird<br />

vom <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport festgesetzt.<br />

11. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Ergebnisse von Turnieren, die nicht rechtzeitig zum<br />

vorgegebenen Datum, oder erst nach Turnierschluss gemeldet wurden, zu berücksichtigen. In diesen Fällen<br />

wird pro Turnier ein Aufschlag von 100%, zusätzlich zur normalen Gebühr, erhoben; ein vereinbarter<br />

Höchstbetrag wird in diesen Fällen außer Acht gelassen.<br />

12. Alle nicht vorhersehbaren Fälle werden vom <strong>FEIF</strong> Sportausschuss entschieden<br />

Es wurde beschlossen, diese Bestimmungen der FIPO hinzuzufügen.<br />

vom jährlichen Treffen der Sportleiter<br />

angenommener Antrag:- diese Änderungen zur FIPO wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und alle<br />

wurden angenommen.<br />

Während der Diskussion die der Abstimmung dieser Anträge voran ging, wurde ein Gegenantrag<br />

eingebracht, der vorschlug die Abmessungen von 10.8mm auf 11mm aufzurunden. Dieser Antrag<br />

wurde nicht angenommen (3 Stimmen dafür, 27 dagegen und 6 Enthaltungen).<br />

5


Änderungen zur FIPO<br />

A: 2.2.2 Zäumung<br />

Die Gebissdicke wird am Maulwinkel gemessen. Falls das Gebiss am Messpunkt nicht gleichmäßig rund<br />

verläuft, wird die dünnste Stelle gemessen. Die Länge der Anzüge oder Hebel wird gemessen vom<br />

Ansatzpunkt am Mundstück bis zur Stelle an welcher der Zügel befestigt ist.<br />

B: 2.2.2.1 Gruppe A<br />

Gebisse:<br />

• glatte, ein- oder zweimal gebrochene Trensengebisse aus Metall.<br />

• glatte, ungebrochene Gebisse mit einem Mundstück aus Kunststoff<br />

• glatte, ungebrochene, ein- oder zweimal gebrochene Gebisse mit Zungenfreiheit.<br />

Mindestdicke für alle Mundstücke ist 10.8 mm.<br />

Erlaubt in:<br />

• allen Prüfungen.<br />

C: 2.2.2.2 Gruppe B<br />

Glattes Pelham mit einfachem, ungebrochenem, gerundetem Mundstück. Mundstück mit starren oder<br />

beweglichen Anzügen. Anzüge höchstens 7cm lang, Dicke des Gebisses mindestens 10.8 mm, zwei Zügel.<br />

Erlaubt in:<br />

• allen Prüfungen.<br />

D: 2.2.2.3 Gruppe C<br />

Glatte Dressurkandare mit Unterlegtrense.<br />

Dicke der Kandare mindestens 10.8 mm, Anzüge höchstens 7cm lang. Dicke der Unterlegtrense mindestens<br />

9 mm.<br />

Erlaubt in:<br />

• Dressurprüfungen.<br />

E: 2.2.2.4 Gruppe D<br />

Gebisse:<br />

• Glatte isländische Kandare, einfach oder doppelt gebrochen, mit oder ohne Zungenfreiheit.<br />

• Glatte isländische Kandare mit einfach gebrochenem Scharniergebiss.<br />

Hebellänge höchstens <strong>17</strong> cm, Dicke mindestens 10.8 mm.<br />

Erlaubt in:<br />

• Ovalbahnprüfungen<br />

• Passbahnprüfungen<br />

F: 2.3.3 Hufeisen<br />

Die Hufeisen müssen aus Metall sein. Das benutzte Material darf das spezifische Gewicht von<br />

handelsüblichem Schmiedeeisen nicht überschreiten. Die Vorder- und Hintereisen müssen aus demselben<br />

Material gefertigt sein. Das Eisen darf höchstens 10 mm dick und 22 mm breit sein und muss eine<br />

gleichmäßig verlaufende Form haben. Der natürlichen Abnutzung der Eisen soll Rechnung getragen<br />

werden.<br />

G: 3.3: Ausrüstung der Reiter<br />

Auf internationalen <strong>FEIF</strong> Sportturnieren und Zuchtbeurteilungen müssen alle Reiter, wenn im Sattel, eine/n<br />

Reitkappe/helm tragen die/der von einer offiziellen Stelle anerkannt worden ist.<br />

vom <strong>FEIF</strong> Vorstand<br />

angenommener Antrag:- diese Änderungen zur FIPO wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und alle<br />

wurden angenommen.<br />

Änderungen zur FIPO<br />

Vorrang der englischen Version. (Dieser Punkt veranlasste eine Diskussion. Es wurde erklärt,<br />

dass das Ziel sei, dass beide Sprachversion genau übereinstimmen. Jedoch werden die Regeln,<br />

6


welche während Sportleitertreffen erarbeitet werden meistenteils in englischer Sprache<br />

diskutiert.)<br />

Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Version soll der<br />

Englischen der Vorrang gegeben werden.<br />

Zugelassene Reiter für Weltmeisterschaften<br />

B: 10.7.41 Zugelassene Reiter<br />

Reiter welche die im allgemeinen Teil der FIPO festgelegten Voraussetzungen für zugelassene Reiter<br />

erfüllen und die im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre oder älter sind, sind zugelassen.<br />

Ein Reiter muss entweder die Nationalität des Landes, dass er vertreten will, innehaben oder mindestens für<br />

das vorangegangene, volle Jahr (wird vom ersten Tag der WM zurückgerechnet) seinen ständigen Wohnsitz<br />

im Lande, für das er starten will, gehabt haben.<br />

Dressurviereck<br />

C: 7.1 Dressurviereck<br />

Die Abmessungen des Dressurviereckes müssen entweder 20 x 40 m oder 20 x 60 m betragen und mit den<br />

korrekten Markierungen versehen sein, wie in den Zeichnungen in der FIPO demonstriert. Im Falle einer 20<br />

x 60 m Bahn, werden nur die Markierungen A, F, B, M, C, H, E und K an der Außenseite der Bahn benutzt.<br />

Es ist den Veranstaltern gestattet die Mitte der Abstände zwischen F-B, B-M, K-E und E-H mit einer<br />

zusätzlichen Markierung zu versehen, z.B. mit einem Punkt.<br />

Richtlinien<br />

D: Richtlinien, Seiten 47-51<br />

Sind zu entfernen.<br />

Die neuen Sportregeln werden mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft treten.<br />

Anträge Zucht:<br />

angenommener Antrag<br />

Es wurden, mit der Zustimmung der delegierten, drei kleine Änderungen zu den Anträgen vorgenommen.<br />

Alle Zuchtanträge wurden von den Abgeordneten angenommen.<br />

Ein Antrag an die <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung<br />

Islandpferdezucht<br />

Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />

1. / 2000<br />

7


Islandpferdezucht<br />

Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />

1. Auflage 2000<br />

Herausgegeben vom<br />

<strong>FEIF</strong> Zuchtausschuss: Jens Otto Veje (Vorsitzender, <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter)<br />

Víkingur Gunnarsson<br />

Clive Phillips<br />

Ágúst Sigurðsson<br />

Übersetzung:<br />

Englisch Fi Pugh<br />

Deutsch Rita Austin<br />

Arbeitsgruppen <strong>FEIF</strong> Zucht:<br />

Zuchtrichtergruppe: Víkingur Gunnarsson - Island (Vorsitzender),<br />

John Siiger Hansen - Dänemark , Per Kolnes - Norwegen.<br />

Registrierungsgruppe: Clive Phillips - Großbritannien (Vorsitzender),<br />

Lutz Lesener - Deutschland, Jón Baldur Lorange - Island.<br />

Zuchtstandardgruppe: Ágúst Sigurðsson - Island (Vorsitzender),<br />

Annette Braun - Deutschland, Arjen Heerema - Niederlande,<br />

Johannes Hoyos - Österreich, Fi Pugh - Großbritannien.<br />

8


Islandpferdezucht<br />

Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />

Inhalt<br />

1. Teil<br />

Offizielle Definitionen<br />

1 : Zuchtstandard:<br />

- Rassebeschreibung (revidiert) 3<br />

- Zuchtziel - Das ideale Pferd (revidiert) 4<br />

2. Teil<br />

Satzungen<br />

2 : Die FIZO:<br />

- Registration und Identifikation (revidiert) 6<br />

- Zuchtbeurteilungen (revidiert 8<br />

3 : Beurteilungsschema 15<br />

4 : Internationale Richter (neu) 16<br />

5 : Offizielle internationale Datenbanken<br />

- WorldFengur (neu) 18<br />

- Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister (neu) 19<br />

3. Teil<br />

Anerkannte Verfahren<br />

6 : Richtlinien:<br />

- Ausbildungsprogramm für Richter (neu) 20<br />

9


TEIL<br />

I Offizielle Definitionen<br />

Kapitel<br />

1 Zuchtstandard<br />

1. Auflage 1970.<br />

1. Revision<br />

Abschnitt<br />

1 Rassebeschreibung des Islandpferdes<br />

Ursprung<br />

Maße<br />

Farben<br />

Exterieur<br />

Das Islandpferd hat seinen Ursprung in Island, wo man es, seit der Besiedlung der Insel um das Jahr 900 AD, ohne<br />

wissentliche Einkreuzung von Fremdblut, rein gezüchtet hat. Man nimmt an, dass seine engsten Verwandten heute<br />

unter den einheimischen Pferderassen von Skandinavien und den Britischen Inseln zu finden sind. Das Islandpferd<br />

ist rein gezogen und seine Abstammung kann somit immer bis nach Island zurückverfolgt werden.<br />

Das Islandpferd hat normalerweise ein Stockmaß zwischen 125 und 145 cm, gemessen an der höchsten Stelle des<br />

Widerrists. Die Durchschnittsgröße für Stuten beträgt 136 cm und für Hengste 138cm. Das erwachsene Islandpferd<br />

wiegt um die 300 bis 400 kg.<br />

Die meisten allgemein üblichen Pferdefarben und -abzeichen werden gezeigt, jedoch sind Füchse, Rappen und<br />

Braune am häufigsten vertreten. Schimmel und Schecken sind auch weit verbreitet. Man kann jedoch insgesamt<br />

mehr als 100 Farbvarianten in der Rasse Islandpferd finden.<br />

Das Gebäude kann sehr unterschiedlich sein, das typische Islandpferd jedoch ist meist rechteckig gebaut, mit<br />

kräftigem Körperbau. Rassetypisch sind die abfallende Kruppe, lange, dicke Mähne und Schweif und ein dichtes,<br />

wetterbeständiges Winterfell.<br />

Gangarten und Leistung<br />

Der Isländer ist ein Reitpferd, das wegen seiner Gangveranlagung einzigartig ist. Fast alle Islandpferde verfügen<br />

über die Gangart Tölt, zusätzlich zum Schritt, Trab und Galopp. Ein Großteil der Pferde gehen außerdem einen sehr<br />

schnellen, ‘fliegenden’ Pass, den Rennpass. Das Islandpferd ist ein außerordentlich vielseitiges Reitpferd - ein<br />

begabter und williger Partner für’s Freizeitreiten als auch für Sportturniere, gleichermaßen geeignet für Kinder und<br />

Erwachsene. Diese Pferde sind zäh und unabhängig - aber trotzdem freundlich und angenehm im Umgang,<br />

selbstsicher und ausdauernd.<br />

Langlebigkeit<br />

Die Pferde sind Spätentwickler und sind normalerweise erst im Alter von sechs oder sieben Jahren voll<br />

ausgewachsen. Ihre Lebenserwartung ist relativ hoch; Pferde die noch mit 25 oder 30 Jahren aktiv sind, sind keine<br />

Seltenheit.<br />

10


Gesundheit<br />

Der Gesundheitszustand von Islandpferden ist generell sehr gut. Fruchtbarkeit ist hoch und beide Geschlechter sind<br />

üblicherweise bis zu einem Alter von 25 bis 27 Jahren fortpflanzungsfähig.<br />

Kapitel<br />

1 Zuchtstandard<br />

Abschnitt<br />

2 Zuchtziel - Das ideale Pferd<br />

Allgemeine Zuchtziele<br />

Gesundheit, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit<br />

Das offizielle Zuchtziel ist die Zucht eines gesunden, fruchtbaren und langlebigen Pferdes - einem robusten<br />

Islandpferd.<br />

Farben<br />

Es ist das offizielle Zuchtziel, alle vorkommenden Farbvariationen innerhalb der Rasse zu erhalten.<br />

Maße Das offizielle Zuchtziel erlaubt für einen beträchtlichen Spielraum in der Größe, aber bevorzugt wird ein Stockmaß<br />

zwischen 135 und 145 cm.<br />

Spezielle Zuchtziele<br />

Exterieur<br />

Das Zuchtziel ist generell ein eher leicht gebautes, aber athletisches Islandpferd mit einem kräftigen, aber dennoch<br />

geschmeidigen Körper. Das Gebäude sollte eine optimale Basis für die Gangveranlagung, sowie die Aufrichtung des<br />

Pferdes bieten und gleichzeitig allgemein anerkannten Schönheitsidealen entsprechen, die nachfolgend detailliert<br />

beschrieben sind.<br />

Kopf Trocken, stolz und aufmerksam.<br />

11


Hals, Widerrist & Schultern<br />

Hals: Gut getragen, hoch angesetzt, geschmeidig, beweglich im Genick, lang und schlank, vom Körper<br />

klar abgesetzt.<br />

Widerrist: Hoch und lang.<br />

Schultern: Lang und schräg.<br />

Rückenlinie und Kruppe<br />

Rücken/Oberlinie: Kräftig aber geschmeidig, breit und gut bemuskelt bis hin zur Kruppe. Durchschnittliche<br />

Länge.<br />

Kruppe: Lange, genügend abfallende Kruppe, Hinterhand beidseitig gleichmäßig bemuskelt mit nur leichter<br />

Verjüngung zum Schweifansatz. Lange, gut bemuskelte Oberschenkel.<br />

Proportionen<br />

Gliedmaßen<br />

Gelenke<br />

Das Pferd soll eine besondere Ausstrahlung haben. Vor-, Mittel- und Hinterhand sollten in etwa gleich sein. Die<br />

Beine sind lang und gut platziert. Die Körperform ist walzenförmig und soll am Widerrist höher sein als der höchste<br />

Punkt der Kruppe.<br />

Klare, trockene Beine; kräftige, deutlich abgesetzte Sehnen; kräftige und elastische Fesseln.<br />

Wird das Pferd in der Bewegung von vorne oder hinten betrachtet, müssen sich die Beine in einer geraden Linie<br />

bewegen, Hinterbeine leicht nach außen ist erlaubt. Genügend Raum zwischen den Vorderbeinen, als auch zwischen<br />

den Hinterbeinen.<br />

Hufe Hartes, dickes und elastisches Horn. Nach oben gewölbte, dicke Sohlen mit gutem Strahl und kräftigen Trachten.<br />

Mähne & Schweif<br />

Lang und dick.<br />

Reiteigenschaften<br />

Tölt Klarer Viertakt, geschmeidige, hohe Aktion, weitausgreifend. Das Pferd soll in allen Tempi tölten können, vom<br />

versammelten bis zum Renntempo.<br />

Trab Sicherer Zweitakt mit hoher Aktion, raumgreifenden Bewegungen und deutlicher Sprungphase. Das Pferd soll bis<br />

Schritt<br />

hin zum starken Tempo traben können.<br />

Klarer Viertakt mit raumgreifenden, energischen Bewegungen.<br />

12


Pass<br />

Galopp<br />

Gehwille<br />

Imposanter, lateraler Zweitakt mit klarer Sprungphase. Erwünscht ist Tempo, Passsicherheit und Renneignung.<br />

Regelmäßiger Dreitakt mit guter Sprungphase. Erhöhung des Tempos bis zur Renngeschwindigkeit<br />

(Vierschlaggalopp) erwünscht.<br />

Das Pferd soll einen starken Gehwillen haben, gepaart mit hoher Leistungsbereitschaft.<br />

Charakter/Temperament<br />

Das Pferd bemüht sich dem Reiter ‘zu gefallen’; ist angenehm im Umgang und beim Reiten, ist freundlich,<br />

selbstsicher und mutig.<br />

Allgemeiner Eindruck/Form unter dem Reiter<br />

Das Pferd wirkt sehr beeindruckend. Bewegungen sind geschmeidig, mit hoher Aktion und gutem Raumgriff. Das<br />

Pferd hat eine gute Kopfhaltung, große Ausstrahlung und geht in allen Gangarten energisch vorwärts.<br />

TEIL<br />

II Satzungen<br />

Kapitel<br />

2 Die FIZO - Zuchtregeln<br />

**: Änderungen<br />

Abschnitt<br />

1 **Registration und Identifikation<br />

1. Auflage 1997, 1. Revision 1999.<br />

2. Revision.<br />

Registration<br />

1. Jede <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation führt ein nationales Zuchtbuch, ausschließlich für reingezogene Islandpferde.<br />

2. Ein reingezogenes Islandpferd ist ein Pferd dessen Abstammung bis zu ausschließlich isländischen Vorfahren<br />

zurückverfolgt werden kann.<br />

13


3. Ausschließlich reingezogene Pferde mit einem national anerkannten Abstammungsnachweis, oder aber Pferde deren<br />

Abstammungspapiere in Island oder von einer anderen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation ausgestellt wurden, dürfen in ein<br />

nationales Zuchtbuch aufgenommen werden.<br />

4. Ein im Lande gezogenes Fohlen kann ins nationale Zuchtbuch aufgenommen werden wenn:<br />

4.1. das Fohlen von einem Hengst und einer Stute abstammt die beide im nationalen Islandpferdezuchtbuch registriert<br />

sind,<br />

4.2. der Hengsthalter den Deckakt dem Zuchtbuchamt gemeldet hat. Diese Meldung muss dem Zuchtbuchamt vor dem<br />

31.Dezember des Jahres, in dem die Bedeckung stattgefunden hat, vorliegen, und<br />

4.3. der Hengst wurde einer Bluttypenuntersuchung unterzogen oder kann durch DNA-Test identifiziert werden.<br />

5. Ein importiertes Pferd kann ins nationale Zuchtbuch eingetragen werden wenn die Originalabstammungurkunde,<br />

ausgestellt im Geburtsland, dem Zuchtbuchamt vorgelegt wird.<br />

Identifikation<br />

6. Alle Pferde die in einem nationalen Zuchtbuch eingetragen sind müssen über eine lebenslange<br />

Identifikationsnummer verfügen, möglichst in Übereinstimmung mit dem internationalen <strong>FEIF</strong><br />

Identifikationsnummernsystem. Diese Nummer ist international anerkannt und stellt eine eindeutige<br />

Identifikation des betreffenden Pferdes, innerhalb der weltweiten Population des Islandpferdes, dar. Die<br />

Zuteilung einer internationalen Identifikationsnummer an ein Pferd kann nur vom nationalen Zuchtbuchamt<br />

oder der <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation seines Geburtslandes vorgenommen werden.<br />

6.1. Die Formel für das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem ist wie folgt:<br />

6.2. Die Komponenten der Formel sind:<br />

C C Y Y Y Y S R R R R R<br />

a) CC = Ländercode (Herkunftsland) der aus zwei Buchstaben besteht. Die Codes sind wie folgt:<br />

AT = Österreich BE = Belgien CN = Kanada<br />

DK = Dänemark IR = Irland FO = Färöer Inseln<br />

FI = Finnland FR = Frankreich DE = Deutschland<br />

GB = Großbritannien IS = Island IT = Italien<br />

LU =Luxemburg NL = Niederlande NO = Norwegen<br />

SI = Slowenien SE = Schweden CH = Schweiz<br />

US = USA<br />

b) YYYY = Jahrhundert und Jahr der Geburt, bestehend aus vier Ziffern.<br />

c) S = Geschlecht, eine Ziffer. Die folgenden Codes werden benutzt:<br />

1 = Männliches Pferd (Hengstfohlen, Hengst oder Wallach)<br />

2 = Weibliches Pferd (Stutfohlen, Stute)<br />

d) RRRRR = Einmalige Serienregistriernummer, bestehend aus fünf Ziffern, die jedes individuelle Pferd im<br />

Lande identifizieren kann. Das System für die Vergabe dieser Nummer, innerhalb des Landes, bleibt jedem<br />

Land selbst überlassen.<br />

6.3. Für das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem treffen die folgenden Regeln zu:<br />

14


a) Das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem ist nicht bindend vorgeschrieben und es ist den<br />

Mitgliedsländern überlassen, ob sie das System anwenden oder nicht.<br />

b) Die internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer soll, auf allen offiziellen Dokumenten, die das bestimmte<br />

Pferd betreffen, benutzt werden.<br />

c) Andere örtliche/nationale Nummern können auch auf Dokumenten verwandt werden, aber dann zusätzlich<br />

zur internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer und auch nur dann, wenn dies nicht zu Missverständnissen<br />

führen kann. Die internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer sollte deutlich als solche ausgewiesen werden.<br />

d) Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer sollen an<br />

den nationalen Zuchtleiter des Zuchtbuchamtes, im Geburtslande des Pferdes, gerichtet werden.<br />

**7. Das nationale Zuchtbuchamt des Herkunftslandes wird eine gedruckte Abstammungsurkunde, mit der folgenden<br />

Information, ausstellen:<br />

1) Name der nationalen Islandpferdeorganisation .<br />

2) Identifikation der Organisation als ein Mitglied von <strong>FEIF</strong>.<br />

3) Name des Pferdes (erster Name (Vorname) in Übereinstimmung mit der isländischen Tradition der<br />

Namensgebung).<br />

4) Internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer.<br />

5) Geburtsdatum.<br />

**6) Identifizierende Merkmale (Kaltbrand, Heißbrand oder Microchipnummer).<br />

7) Farbe, mit einer Zeichnung der Abzeichen und anderer Merkmale.<br />

8) Abstammungsurkunde - 3 Generationen oder bis zum Punkt wo für die in Island geborenen Pferde keine<br />

weiteren Abstammungshinweise vorhanden sind. Alle Pferde im Stammbaum müssen durch den Namen<br />

und eine Registriernummer identifiziert werden, Letztere vorzugsweise in Übereinstimmung mit dem<br />

internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem.<br />

9) Name und Adresse des Züchters.<br />

10) Datum und Unterschrift des ausstellenden Zuchtbuchbeamten.<br />

11) Offizieller Stempel, Name und Adresse des nationalen Zuchtbuchamtes.<br />

12) Eine Erklärung die garantiert, dass das betreffende Pferd ein reingezogenes Islandpferd ist, und<br />

13) das <strong>FEIF</strong> Emblem, gedruckt auf der Vorderseite.<br />

<strong>FEIF</strong> Mitgliedsländer welche die obigen Anforderungen erfüllen, haben die Erlaubnis das <strong>FEIF</strong> Emblem auf der<br />

Vorderseite der Urkunde zu drucken.<br />

8. Wird ein Pferd exportiert, darf die Abstammungsurkunde vom Geburtsland nicht zurückgerufen oder vom<br />

Zuchtbuchamt des neuen Aufenthaltslandes ersetzt werden. Wird ein importiertes Pferd im Zuchtbuchamt des neuen<br />

Aufenthaltslandes registriert, soll der nationale Zuchtbuchbeamte dies mit Datum, Stempel und Unterschrift auf dem<br />

Originalabstammungsnachweis bestätigen.<br />

Änderungen<br />

9. Sollte es notwendig werden, einschneidende Änderungen an einer Abstammungsurkunde vornehmen zu müssen,<br />

z.B. Name oder internationale Identifikationsnummer, muss das Zuchtbuchamt die folgenden Regeln einhalten:<br />

1) Jegliche Änderungen müssen vom zuständigen Beamten des nationalen Zuchtbuchamtes genehmigt<br />

werden.<br />

2) Es muss eine Akte angelegt werden, die die Gründe für die Änderungen angibt, sowie deren Korrektheit<br />

beweist.<br />

3) Unterlagen über die vorher gültigen Angaben müssen im Archiv bleiben.<br />

4) Alle drei Monate müssen alle anderen, nationalen Zuchtbuchämter über vorgenommene Änderungen<br />

informiert werden.<br />

15


Kapitel<br />

2 Die FIZO - Zuchtregeln<br />

**: Änderungen<br />

Abschnitt<br />

2 **Zuchtbeurteilungen<br />

1. Auflage 1986, 1.Revision 1996, 2. Revision 1998, 3. Revision 1999.<br />

4. Revision<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Definition und Geltungsbereich<br />

Die FIZO regelt die Durchführung internationaler Zuchtbeurteilungen für Islandpferde, inklusive der<br />

internationalen Zuchtbeurteilungen die während Weltmeisterschaften abgehalten werden, und muss vom <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtleiter genehmigt werden.<br />

Für nationale Zuchtbeurteilungen die der FIZO unterliegen, siehe Anhang 2.<br />

2. Zugelassene Reiter<br />

Der Sinn und Zweck einer Zuchtbeurteilung ist ausschließlich die Beurteilung des Pferdes, deshalb kann ein Reiter<br />

bis kurz vor dem Beginn der Veranstaltung ausgewechselt werden.<br />

Reiter müssen Mitglieder einer, der <strong>FEIF</strong> angeschlossenen, Organisation sein. Nur Reiter die mindestens 16 Jahre<br />

alt sind (oder im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre alt werden) dürfen Pferde zur Beurteilung vorstellen.<br />

Reitern, die in einem der <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländer gesperrt sind, da sie gegen in der FIPO aufgeführte Regeln oder<br />

Ideale verstoßen haben, ist es nicht gestattet an Zuchtbeurteilungen in anderen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern teilzunehmen,<br />

bevor diese Sperre aufgehoben ist.<br />

3. Nennungen<br />

Es gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

4. Zugelassene Pferde<br />

4.1. Abstammungsnachweis<br />

Teilnahmeberichtigt sind reinrassige Islandpferde, die im laufenden Kalenderjahr fünfjährig oder älter sind. Alter<br />

und Abstammung sind nachzuweisen mittels des Originalstammbaumes (oder einer notariell beglaubigten Kopie),<br />

ausgestellt vom offiziellen Zuchtbuchamt des Geburtslandes oder des Landes in dem das Pferd ansässig ist.<br />

Startberechtigt für ein Land sind nur Pferde, die in diesem geboren wurden.<br />

4.2. Klassen<br />

Hengste und Stuten werden in getrennten Klassen vorgestellt. Altersgruppen sind wie folgt:<br />

a) 5 jährige Pferde<br />

b) 6 jährige Pferde<br />

c) 7 jährige und ältere Pferde<br />

4.3. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen während Weltmeisterschaften<br />

Jedes Land kann maximal zwei Pferde pro Altersklasse melden.<br />

Alle Pferde können an Zuchtbeurteilungen als auch an den Sportprüfungen teilnehmen, allerdings ist ein<br />

Umbeschlagen zwischen den Prüfungen, während der WM, nicht erlaubt.<br />

Ersatzpferde können nicht gemeldet werden.<br />

4.4. Besondere Bestimmungen für andere internationale Zuchtbeurteilungen<br />

Diese Zuchtbeurteilungen sollen generell für alle Pferde aus <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern offen sein, ohne<br />

Nennungsbeschränkungungen, außer denen in Paragraph 4.1 angegeben.<br />

Jede andere Beschränkung des Veranstalters, wie z.B. die maximale Teilnehmerzahl für jedes Land oder eine<br />

Qualitätskontrolle für teilnehmende Pferde, müssen vom Zuchtleiter der <strong>FEIF</strong> genehmigt werden.<br />

16


5. Ausrüstung des Reiters<br />

5.1. Gerte<br />

Während der Bewertung des Pferdes kann eine Gerte (nicht länger als 120 cm) benutzt werden.<br />

**5.2. Reitkappe/helm<br />

Reiter müssen, wenn im Sattel, eine/n genehmigte Reitkappe/helm tragen (es gelten analog die Bestimmungen der<br />

jeweils gültigen FIPO) .<br />

**5.3. Startnummer<br />

Während der Gebäudebeurteilung oder Bewertung der Reiteigenschaften muss die Startnummer am Pferd oder<br />

Reiter deutlich sichtbar angebracht sein.<br />

6. Ausrüstung des Pferdes<br />

6.1. Technische Probleme<br />

Wenn während der Reitvorführung ein Teil der Reitausrüstung oder Schutzmaterialien bricht oder sich löst, ist es<br />

dem Reiter erlaubt, nach Rücksprache mit dem Chefrichter, die entsprechenden Teile wieder zu befestigen oder mit<br />

gleichwertigen auszutauschen. Verlorene Hufeisen dürfen während eines Prüfungsabschnittes nicht wieder befestigt<br />

werden. Dies ist jedoch zwischen den einzelnen Bewertungen erlaubt.<br />

6.2. Gebisse und Zäumungen<br />

Gebisse und Zäumungen der Klasse A, B und D der FIPO dürfen benutzt werden. Zurzeit gültige FIPO Regeln<br />

treffen zu.<br />

6.3. Fesselstand<br />

Der Huf muss zum Fesselstand passen.<br />

**6.4.Huflänge<br />

Die Huflänge muss natürlich sein und darf niemals eine Länge von 9.0 cm überschreiten. Ausnahme zur 9.0 cm<br />

Regel kann Pferden mit einem Stockmaß, gemessen am Widerrist, von 137 cm oder mehr genehmigt werden.<br />

Diesen Pferden ist eine Huflänge von 9.5 cm erlaubt.<br />

6.5a. Hufeisen<br />

Alle Pferde müssen beschlagen sein. Das Eisen darf max. 8mm dick und 20mm breit sein, es muss eine gleichmäßig<br />

verlaufende Form haben und muss direkt auf dem Huf aufliegen. Das spezifische Gewicht der Vorder- und<br />

Hintereisen muss gleich sein und darf das von handelsüblichen Eisen nicht überschreiten. Vorder- und Hintereisen<br />

müssen aus dem selben Material gefertigt sein. Die Eisenstärke (Dicke) darf max. 2mm Unterschied betragen, ohne<br />

weitere Toleranz.<br />

Das Eisen muss zum Huf passen. Das Eisen darf nicht über die Verlängerung der natürlichen Schräge der<br />

Zehenwand, und nach hinten nicht über das vom Ballen gefällte Lot, hinausragen.<br />

6.5b. Stollen<br />

Werden Stollen benutzt, sind zwei handelsübliche, am hinteren Ende des Eisens angebrachte Stollen oder Stifte in<br />

passender Größe zum Eisen erlaubt.<br />

Die maximale erlaubte Größe der Stollen beträgt (LxBxH) 15mm x 15mm x 12mm.<br />

6.5c. Schweißnähte<br />

Schweißnähte sind nicht erlaubt.<br />

6.5d. Toleranz<br />

Eine maximale Toleranz von +/- 10% ist nur in der Breite des Eisens erlaubt.<br />

6.6. Schutzmaterialien<br />

Während der vorläufigen Gebäudebeurteilung sind keine Schutzmaterialien erlaubt. Während der Beurteilung<br />

der Reiteigenschaften sind Schutzmaterialien an den Vorderbeinen, bis zu einem Höchstgewicht von 120 gr.<br />

pro Bein, in den Farben schwarz oder braun, zugelassen.<br />

**7. Kontrollen<br />

<strong>17</strong>


Eine genaue Überprüfung der Ausrüstung der Pferde (Regel 6.1 - 6.6) ist obligatorisch für alle teilnehmenden Pferde<br />

und muss vor dem Beginn der Beurteilung durchgeführt werden.<br />

Der Chefrichter kann einen anerkannten Zuchtrichter mit einer zweiten Kontrolle beauftragen bevor die Beurteilung<br />

der Reiteigenschaften beginnt. Im weiteren gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

8. Turniertierarzt und Gesundheitszustand<br />

Es gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

Organisation und Prüfungsablauf:<br />

9.1. Anlage<br />

Ein ebener, befestigter Platz muss für das Vermessen und die Gebäudebeurteilung zur Verfügung stehen.<br />

Für die Beurteilung der Reiteigenschaften wird eine breite, gerade Bahn von mindestens 200m Länge benötigt.<br />

**9.2. Prüfungsablauf<br />

Zuchtbeurteilungen bestehen aus dem Vermessen der Pferde und einer Bewertung des Exterieurs sowie der<br />

Reiteigenschaften.<br />

Die Gebäudebeurteilung und die erste Bewertung der Reiteigenschaften müssen, bei jedem Pferd, beide am selben<br />

Veranstaltungstag vorgenommen werden.<br />

**9.2.1. Vermessung<br />

Pferde die durch Vorlegen einer Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie nachweisen können, dass sie im<br />

selben Jahr, in Übereinstimmung mit dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, vermessen worden sind, brauchen generell<br />

während der Veranstaltung nicht an der Vermessung teilzunehmen. Ausnahme ist die Feststellung der Huflänge, die<br />

am Veranstaltungstag erfolgen muss.<br />

9.2.2. Exterieur<br />

Die Gebäudebewertung erfolgt, wenn das Pferd an der Hand vorgestellt wird und während der zwei Bewertungen<br />

der Reiteigenschaften. Nach der vorläufigen Gebäudebeurteilung muss dem Reiter genügend Zeit für die<br />

Vorbereitung des Pferdes für die Beurteilung der Reiteigenschaften gegeben werden.<br />

**9.2.3. Reiteigenschaften<br />

Die Pferde werden zweimal für Reiteigenschaften bewertet, in zwei verschiedenen Durchgängen. Während der<br />

ersten Reitvorführung wird jedes Pferd einzeln vorgestellt. Das Pferd kann maximal 8 bis 10 Mal auf der Bahn<br />

geritten werden, d.h. 4 bis 5 Mal in jeder Richtung. In der zweiten Beurteilung der Reiteigenschaften werden die<br />

Pferde in Gruppen von 2 - 4 vorgestellt; jede Klasse beginnt mit den Pferden welche die vorläufig niedrigsten<br />

Noten haben. Während dieser zweiten Vorstellung ist es den Reitern erlaubt, ihre Pferde 6 Mal zu zeigen, d.h. 3 Mal<br />

in jeder Richtung. Zusätzliches Vorreiten von Pferden während dieser zweiten Phase ist nur auf Anfrage der Richter<br />

vorzunehmen.<br />

**9.2.4. Beurteilung durch einen Reiterrichter<br />

Es steht den Veranstaltern frei ob sie einen Reiterrichter berufen wollen. Ein Reiterrichter wird lediglich den<br />

Gehwillen und das Temperament des Pferden bewerten. Das Pferd kann dazu auf der Bahn, zweimal in jede<br />

Richtung, geritten werden. Dieser Test wird kurz nach der ersten Reitvorführung des Pferdes durchgeführt.<br />

10. Richter<br />

**10.1. Das Richtergremium<br />

Das Richtergremium besteht aus drei internationalen Zuchtrichtern, aus mindestens zwei verschiedenen Ländern,<br />

die über eine <strong>FEIF</strong> Lizenz verfügen.<br />

Während der verschiedenen Beurteilungen richten die drei Richter einzeln und sind innerhalb des Gremiums<br />

gleichberechtigt.<br />

18


Den Organisatoren der Veranstaltung ist es freigestellt, ob sie die Richter in einer Gruppe oder einzeln richten<br />

lassen, dies gilt für jeden Abschnitt der Beurteilungen. Wenn die Richter einzeln richten, wird der Durchschnitt der<br />

3 Noten (zwei Stellen nach dem Komma) als Ergebnis gewertet. Arbeiten die Richter in einer Gruppe, wird nur<br />

dann der Durchschnitt errechnet, wenn sich die Richter, nach eingehender Diskussion, nicht auf eine Note einigen<br />

können. Arbeiten die Richter einzeln, muss jeder einen Richterschreiber haben, richten sie als Gruppe, wird nur ein<br />

Sekretär benötigt.<br />

Es ist gleichermaßen dem Veranstalter überlassen, ob und wenn ja,zu welchem Zeitpunkt, die Richter ihre Noten<br />

offen aufzeigen oder ob das Richten geheim erfolgt und vorerst unveröffentlicht bleibt, und wenn, für wie lange.<br />

Alle Noten müssen dem Reiter vor dem Beginn der zweiten Beurteilung der Reiteigenschaften mitgeteilt worden<br />

sein.<br />

Nach der Veröffentlichung eines Ergebnisses, kann sich diese Note während der weiteren Veranstaltung nur<br />

erhöhen.<br />

Entscheidungen der Richter hinsichtlich der Noten sind endgültig. Einsprüche sind nicht möglich.<br />

10.2. Reiterrichter<br />

Wird ein Reiterrichter eingesetzt, soll einer der Richter im Gremium als Reiterrichter fungieren.<br />

**10.3 Sonderregelung für internationale Zuchtbeurteilungen während Weltmeisterschaften<br />

Die drei Richter richten individuell, aber innerhalb einer Gruppe.<br />

Die vorläufigen Noten eines Pferdes die es während der Veranstaltung erhielt, können öffentlich erst<br />

bekanntgegeben werden sobald die erste komplette Beurteilung abgeschlossen ist (z.B. das Vermessen, die<br />

Gebäudebeurteilung, die erste Beurteilung der Reiteigenschaften und die eventuelle Bewertung eines Reiterrichters).<br />

**10.4. Richtlinien im Falle eines Interessenkonflikts<br />

Nichts in diesen Richtlinien beeinflusst die Gültigkeit der Ergebnisse.<br />

a) Wenn der Richter der Züchter, Eigentümer oder früherer Eigentümer des zu richtenden Pferdes ist.<br />

b) Wenn der Richter Eigentümer oder früherer Eigentümer vom Vater oder Mutter des zu richtenden<br />

Pferdes ist.<br />

c) Wenn der Züchter, Reiter oder Eigentümer des zu richtenden Pferdes ein enger Verwandter des<br />

Richters ist (betrifft Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister<br />

oder deren Kinder).<br />

d) In den Fällen wenn der Richter selbst das Gefühl hat dass ein Interessenkonflikt besteht, der seine<br />

Fähigkeit für eine faire Beurteilung beeinflussen könnte.<br />

Sollte einer der obigen Fälle auftreten, ist es ratsam für den Richter, das Richtergremium während der Beurteilung<br />

des betreffendes Pferdes zu verlassen. Dem verbleibenden Richtergremium ist die Beurteilung des Pferdes gestattet.<br />

11. Pünktlichkeit<br />

Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

12. Vorreiter<br />

Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

13. Startreihenfolge<br />

Die Startreihenfolge für jede Klasse wird einzeln ausgelost.<br />

14. Preise<br />

Auf Weltmeisterschaften gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der FIPO . Für andere Zuchtbeurteilungen<br />

gelten die nationalen Satzungen.<br />

15. Haftung<br />

Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

19


<strong>16.</strong> Disqualifikation, Protest und Schiedsgericht<br />

**<strong>16.</strong>1. Disqualifikation<br />

Nur das Richtergremium kann die Disqualifikation eines Pferdes anordnen.<br />

Ein Pferd kann unter den folgenden Umständen disqualifiziert werden:<br />

a) Offensichtlicher Ungehorsam (z.B. Kleben, Durchgehen, gefährliches Verhalten)<br />

b) Wenn die FIZO Regeln nicht eingehalten wurden.<br />

c) Offensichtlich grobe Einwirkung des Reiters.<br />

**<strong>16.</strong>1.2. Der Entschluss zu einer Disqualifikation muss dem Reiter oder seinem Repräsentanten, sobald die Entscheidung<br />

getroffen worden ist, sofort mitgeteilt werden. Gesetzt den Fall, dass die Richter mehr Zeit benötigen um eine<br />

Situation klarzustellen, muss der Reiter oder sein Repräsentant sofort von der Tatsache informiert werden, dass die<br />

Richter eine Disqualifikation in Erwägung ziehen.<br />

**<strong>16.</strong>1.3. Alle Wertungen, die während der Veranstaltung von einem später disqualifizierten Pferd erworben wurden, sind<br />

ungültig.<br />

**<strong>16.</strong>1.4. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen, mit der Ausnahme von solchen die<br />

während Weltmeisterschaften stattfinden<br />

In Ausnahmefällen ist es den Richtern vorbehalten, im Zweifelsfalle für das Pferd zu entscheiden und auf die<br />

Disqualifikation eines Pferdes zu verzichten. Sie können statt dessen dem Reiter eine Verwarnung<br />

aussprechen oder aber entscheiden, die momentane Vorstellung zu ignorieren und eine zweite Präsentation<br />

des Pferdes am Ende des selben Veranstaltungstages zu fordern.<br />

<strong>16.</strong>2. Proteste<br />

Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

**<strong>16.</strong>3. Schiedsgericht<br />

Für die Dauer einer internationalen Zuchtbeurteilung während Weltmeisterschaften muss ein Schiedsgericht<br />

gebildet werden, bestehend aus:<br />

1) Veranstaltungsleiter bzw. ein vorher von ihm benannter Vertreter.<br />

2) Ein Mitglied des Organisationsausschusses.<br />

3) Chefrichter bzw. ein vorher von ihm benanntes Mitglied des Richtergremiums.<br />

4) <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter oder ein vorher von ihm benanntes Mitglied des internationalen<br />

Zuchtkooperationsauschusses.<br />

5) Ein Sprecher für alle Züchter die Pferde auf der Zuchtbeurteilung vorstellen, von selbigen vor dem<br />

Beginn der Veranstaltung gewählt. Im Falle das er/sie ersetzt werden muss, müssen die Züchter von einem<br />

anderen Mitglied vertreten werden.<br />

Ein Schiedsgericht auf einer Weltmeisterschaft darf niemals aus mehr als 2 Vertretern der selben Nationalität<br />

bestehen.<br />

<strong>16.</strong>3.2 Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

<strong>17</strong>. Doping<br />

Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />

Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />

**18. Definition<br />

Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens (KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR) (Zuchtpferderichten und<br />

Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands (1992) muss als Bewertungsgrundlage angewendet<br />

20


werden. Jegliche Änderungen zu dieser Publikation müssen von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung genehmigt<br />

werden, bevor diese der <strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) hinzugefügt werden können. In das<br />

Beurteilungsschema wurde die Bewertung der Gangart Schritt aufgenommen, basierend auf der zurzeit gültigen<br />

FIPO, aber mit einer Skala von 5-10. Der Gewichtungsfaktor für Schritt, während der Beurteilung der<br />

Reiteigenschaften, ist 4, und das bringt die Gesamtnote für Reiteigenschaften auf 74.<br />

Bei der Errechnung der Gesamtnote für ein Pferd müssen sich die Veranstalter entscheiden zwischen:<br />

40% der Note von der Gebäudebeurteilung und 60% von der Beurteilung der Reiteigenschaften - ODER dem<br />

Durchschnitt aus den Gesamtnoten für Exterieur und Reiteigenschaften.<br />

Die Noten für die Gebäudebeurteilung und die Reiteigenschaften, sowie die Gesamtnote für ein Pferd, dürfen nicht<br />

aufgerundet und müssen mit zwei Dezimalstellen angezeigt werden.<br />

**19. Internationale Anerkennung der Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse von internationalen Zuchtbeurteilungen und WM’s, welche in Übereinstimmung mit der FIZO<br />

ausgerichtet wurden, werden in allen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern anerkannt.<br />

ANHANG 1<br />

Bestimmungen für Veranstalter von internationalen Zuchtbeurteilungen und<br />

Weltmeisterschaften<br />

**1. Veranstalter von Weltmeisterschaften sind verpflichtet während der WM eine internationale Zuchtbeurteilung<br />

abzuhalten.<br />

Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss die Organisation, Abläufe, Anlagen und das Programm einer internationalen<br />

Zuchtbeurteilung im Voraus genehmigen. Eine Abrechnung der endgültigen finanziellen Situation der<br />

Zuchtbeurteilung, mit Ausnahme von Weltmeisterschaften, muss an den <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter übersandt werden.<br />

Nur die nationale Islandpferdevereinigung eines <strong>FEIF</strong> Mitgliedslandes kann einer internationale Zuchtbeurteilung<br />

ausrichten, und ist der <strong>FEIF</strong> gegenüber verantwortlich.<br />

Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss das Richtergremium als auch die Wahl des Veranstalters für Reiterrichter und<br />

Chefrichter genehmigen.<br />

**2. Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss einen kompletten Satz der <strong>FEIF</strong> Beurteilungsbögen als auch der ausgestellten Urkunden<br />

erhalten, die alle Ergebnisse der Veranstaltung aufzeigen. Ergebnisse werden in <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister<br />

veröffentlicht.<br />

3. Für jedes beurteilte Pferd muss eine Gebühr, gemäß den Regeln für das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister, an <strong>FEIF</strong><br />

abgeführt werden. (Abschnitt 5: Finanzen).<br />

4. Dokumente und andere Informationen im Zusammenhang mit Zuchtbeurteilungen<br />

**4.1. <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbögen<br />

Zuchtrichter sollen einen <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbogen für das Richten benutzen. Auf allen internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen, die nach FIZO Regeln abgehalten werden, sollen die offiziellen (mit Ausnahme der Sprache<br />

einheitlichen) Beurteilungsformulare verwendet werden. Layout und Druck der Beurteilungsformulare ist die<br />

Verantwortlichkeit des <strong>FEIF</strong> Zuchtleiters. Die Benutzung von Fotokopien ist erlaubt. Jegliche Änderungen zum<br />

Inhalt der Formulare müssen zuerst von der <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe und letztendlich vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter<br />

genehmigt werden.<br />

<strong>FEIF</strong> Beurteilungsformulare können vom Büro des <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegisters angefordert werden.<br />

21


**4.2. <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunden<br />

Die Ergebnisse von allen internationalen Zuchtbeurteilungen, inklusive der Weltmeisterschaften, sollen in einer<br />

Zuchtbeurteilungsurkunde dokumentiert werden. Die Urkunde soll einem Standardformat entsprechen,<br />

Verantwortlichkeit über Papierwahl und Layout liegt beim <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter.<br />

Das Layout muss genügend Platz erlauben, um das Emblem des Veranstalters einfügen zu können. Für<br />

Druckkosten, die durch die Einfügung des Emblems des Veranstalters entstehen, ist <strong>FEIF</strong> nicht verantwortlich.<br />

Das Papier und die Software, für das Drucken, Ausrechnen und Veröffentlichen der Beurteilungsurkunden für<br />

Zuchtbeurteilungen, ist vom Büro des <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegisters erhältlich.<br />

**4.3. Freigabe von offiziellen Dokumenten im Zusammenhang mit Ergebnissen von internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen<br />

Der Ausrichter von internationalen Zuchtbeurteilungen, inklusive Weltmeisterschaften, ist verantwortlich für die<br />

Ausstellung von <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunden und, am Ende der Veranstaltung, deren Übergabe an alle<br />

Personen die Pferde zur Beurteilung vorgestellt haben.<br />

Dokumente, welche die offiziellen Ergebnisse aufzeigen, sollen einen <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbogen sowie eine<br />

<strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunde enthalten.<br />

Offizielle Dokumente erfordern die Originalunterschriften von allen beteiligten Richtern und vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter,<br />

oder einem schriftlich von ihm benannten Vertreter.<br />

Jedes Mal wenn eine <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunde ausgestellt oder offiziell an jemanden verliehen wird, muss<br />

der Urkunde der während des Richtens benutzte <strong>FEIF</strong> Beurteilungsbogen beigefügt sein.<br />

Wird ein Einspruch hinsichtlich der Korrektheit der veröffentlichten offiziellen Dokumente erhoben, muss dieser an<br />

die nationale Organisation, die für die Zuchtbeurteilung verantwortlich zeichnete, verwiesen werden und kann erst<br />

dann an den <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter für eine Entscheidung weitergeleitet werden, wenn die nationale Organisation diesen<br />

Einspruch unterstützt. Die Entscheidung liegt mit dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter.<br />

5. Aufgaben der Offiziellen<br />

5. 1. Der Chefrichter hat folgende Aufgaben:<br />

Er ist verantwortlich für die korrekte Anwendung der gültigen FIZO.<br />

Er leitet die Richterbesprechung vor und nach der Zuchtbeurteilung.<br />

Er ist verantwortlich für den erfolgreichen Informationsaustausch zwischen Richtern und<br />

Veranstaltungsleiter.<br />

Er überprüft die Tauglichkeit der Anlagen sowie anderer Einrichtungen, zusammen mit dem<br />

Veranstaltungsleiter.<br />

Er entscheidet, zusammen mit dem Veranstaltungsleiter, in welchem Bereich der Bahn die Pferde<br />

vorgestellt werden sollen.<br />

Er übernimmt die Funktion des Veranstaltungsleiters, wenn ein solcher nicht gewählt wurde.<br />

Er erstellt einen Bericht über die Zuchtbeurteilung, der dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zuzustellen ist.<br />

**5.2. Jedes teilnehmende Land muss einen Teamleiter ernennen, der das Team repräsentiert. Dieser Teamleiter erhält alle<br />

Informationen bezüglich der Veranstaltung und dient als Ansprechpartner für die Teammitglieder, die Veranstalter<br />

und <strong>FEIF</strong>.<br />

**5.3. Die Veranstalter wählen:<br />

1) Einen Veranstaltungsleiter (bei mehr als 10 Teilnehmern).<br />

22


2) Jemanden der Buch führt über alle Pferde und deren Prüfungsergebnisse.<br />

3) Einen Sprecher der das Publikum auf dem Laufenden hält.<br />

**5.4. Der Veranstaltungsleiter hat folgende Aufgaben:<br />

Er überwacht den Ablauf der Zuchtbeurteilung.<br />

Er ist verantwortlich für den reibungslosen Informationsaustausch zwischen Richtern und Reitern.<br />

Er sorgt dafür, dass das Richtergremium ungestört arbeiten kann.<br />

Er ist zusammen mit dem Chefrichter verantwortlich, dass die zurzeit gültigen Regeln der FIZO<br />

eingehalten werden.<br />

**5.5. Der Veranstaltungsleiter und der Chefrichter wählen:<br />

1) Richter für die Vermessung der Pferde.<br />

2) Richter die Beschlag und Ausrüstung kontrollieren.<br />

3) Schreiber für die Richter.<br />

ANHANG 2<br />

Bestimmungen für Veranstalter von nationalen Zuchtbeurteilungen<br />

1. Nationale Zuchtbeurteilungen sollten unter FIZO Regeln abgehalten werden und unterliegen der Verantwortlichkeit<br />

der nationalen Islandpferdevereine. Jedes <strong>FEIF</strong> Mitgliedsland kann entscheiden, ob es die Ergebnisse von<br />

Zuchtbeurteilungen aus anderen Ländern anerkennt oder nicht. Es werden dieselben Beurteilungsmethoden und<br />

dasselbe Bewertungssystem angewandt, wie oben aufgeführt. Die gleichen Regeln, die für internationale<br />

Zuchtbeurteilungen gelten, müssen für die Ausrüstung des Pferdes zugrundegelegt werden.<br />

2. Jedes Mitgliedsland kann über die folgenden Punkte selbst entscheiden:<br />

a) Einteilung der Klassen.<br />

b) Bewertung der Gangart Schritt.<br />

c) Gewichtungsfaktoren.<br />

d) Die Reihenfolge der einzelnen Beurteilungen.<br />

e) Die Anzahl der Richter im Richtergremium - und<br />

f) Der Einsatz von nationalen und/oder internationalen Zuchtrichtern.<br />

Kapitel<br />

3 Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />

Definition<br />

Die <strong>FEIF</strong> Methode des Zuchtpferderichtens wird gemäß den Regeln der FIZO (Teil 2, Abschnitt 18)<br />

vorgenommen:<br />

23


"Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens: "KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR" (Zuchtpferderichten<br />

und Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands im Jahr 1992, muss als Bewertungsgrundlage<br />

angewendet werden.<br />

Jegliche Änderungen zu dieser Publikation müssen von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung genehmigt werden,<br />

bevor diese der FIZO hinzugefügt werden können.<br />

In das Beurteilungsschema wurde die Bewertung der Gangart Schritt aufgenommen, basierend auf der zurzeit<br />

gültigen FIPO, aber mit einer Skala von 5-10. Der Gewichtungsfaktor für Schritt, während der Beurteilung der<br />

Reiteigenschaften, ist 4. Das bringt die Gesamtnote für Reiteigenschaften auf 74."<br />

Kapitel<br />

4 Internationale Zucht- & Reiterrichter<br />

Definitionen<br />

1. Internationaler Zuchtrichter<br />

Ein hoch qualifizierter Zuchtrichter, der von seiner nationalen Islandpferdevereinigung anerkannt ist und der die<br />

<strong>FEIF</strong> Qualifikationsprüfung für internationale Zuchtrichter bestanden hat. Er ist im Besitz einer Lizenz, ausgestellt<br />

vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter, die ihn berechtigt, isländische Zuchtpferde auf internationalen Zuchtbeurteilungen zu<br />

richten.<br />

2. Internationaler Zucht- und Reiterrichter<br />

Ein internationaler Zuchtrichter mit gründlichen Kenntnissen in der Pferdeausbildung , sowie Erfahrung von<br />

reiterlicher Teilnahme an Schauen /Turnieren, dessen Reitfähigkeiten und Kenntnisse von Pferdeausbildung/<br />

Reiten ausreichend sind, um den Charakter und den Gehwillen der vorgestellten Pferde auf internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen bewerten zu können. Die Lizenz, als Reiterrichter fungieren zu dürfen, wird vom <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtleiter, auf Empfehlung der <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe, ausgestellt.<br />

Eigenschaften und Voraussetzungen<br />

3.1. Allgemein<br />

a: Respektiert, schätzt und liebt das Pferd als Individuum.<br />

b: Gibt ein gutes Beispiel im Umgang mit dem Islandpferd.<br />

c: Schätzt den korrekten und rücksichtsvollen Umgang der Reiter mit dem Pferd.<br />

d: Wird sich unter allen Umständen den <strong>FEIF</strong> Richtlinien für Interessenkonflikte unterwerfen, wann immer er auf<br />

offiziellen Zuchtbeurteilungen richtet.<br />

e: Wird immer mit Sorgfalt und Pflichtbewusstsein richten.<br />

3.2. Spezifisch<br />

a: Kenntnis der Anatomie und des natürlichen Bewegungsablaufes des Pferdes.<br />

b: Erfahrung in der Ausbildung und dem Reiten mehrerer Islandpferde unterschiedlichen Typs.<br />

c: Erfahrung basierend auf kontinuierlicher offizieller Arbeit auf nationalen und internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen, wo er die Beurteilung von Exterieur und Reiteigenschaften von mindestens 50 Pferden pro<br />

Jahr oder aber zumindest 2 Jahre beständiger Arbeit als anerkannter nationaler Zuchtrichter nachweisen kann.<br />

d: Detaillierte Kenntnisse des Zuchtstandards.<br />

e: Detaillierte Kenntnisse anderer <strong>FEIF</strong> Zuchtbestimmungen sowie der zutreffenden Stellen der Regeln für<br />

sportliche Veranstaltungen für Islandpferde (FIPO) .<br />

24


f: Grundwissen über die Erbveranlagung der Wesensmerkmale, Erbkrankheiten und den am häufigsten<br />

auftretenden Pferdekrankheiten.<br />

g: Grundwissen über das System für Zuchtbewertungen.<br />

h: Teilnahme an <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminaren.<br />

Internationale Zuchtrichterseminare<br />

4. Das Seminar<br />

<strong>FEIF</strong> organisiert und veranstaltet alle zwei Jahre ein Seminar.<br />

Für diese Seminare werden zwei Ausbilder benötigt. Die <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe wählt diese aus, unter den<br />

höchstqualifizierten Richtern, die nach dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema bewerten. Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss das<br />

Programm und den gewählten Lehrkörper genehmigen.<br />

Das Ziel ist, erfahrene Zuchtrichter zu einem professionellen Standard hin auszubilden und ihnen die Fähigkeiten<br />

zu vermitteln, auf höchster Ebene zu Richten. Das Arbeitstempo während des Seminars, die Unterrichtsmethode<br />

und die strenge Prüfung ist ausschließlich auf erfahrene Teilnehmern zugeschnitten.<br />

Diese Seminare sind nur zugänglich für Richter die von der Islandpferdevereinigung ihres Landes anerkannt<br />

worden sind. <strong>FEIF</strong> verlässt sich hier auf die einzelnen Länder und deren Entscheidung, zu Bewerten wer über<br />

genügend Erfahrung verfügt, um für diese Seminaren gemeldet zu werden.<br />

Die Dauer eines Seminares beträgt 4 Tage. Die Anzahl von Teilnehmern an diesen Seminaren sollte 12 Personen nicht<br />

überschreiten.<br />

5. Die Prüfung<br />

5.1. Das internationale Zuchtrichterseminar schließt mit einer Prüfung ab. Die Richter müssen am Ende des<br />

internationalen Zuchtrichterseminares eine Prüfung bestehen, wenn sie die Absicht haben sich als internationaler<br />

<strong>FEIF</strong> Zuchtrichter zu qualifizieren. Für Richter die bereits eine <strong>FEIF</strong> Lizenz innehaben, soll diese Prüfung<br />

lediglich einen Hinweis über deren starke oder schwache Seite geben.<br />

5.2. Definition der Prüfung:<br />

a) Faktor 1/3. Schriftliche Prüfung: Individuelles Richten, Gebäudebeurteilung von 3 Pferden.<br />

b) Faktor 1/3. Schriftliche Prüfung: Individuelles Richten, Beurteilung der Reiteigenschaften von 3<br />

Pferden.<br />

c) Faktor 1/6. Mündliche Prüfung: 7 Eigenschaften aus der Gebäudebeurteilung<br />

d) Faktor 1/6. Mündliche Prüfung: 7 Kategorien aus der Beurteilung der Reiteigenschaften<br />

Die Prüfer entscheiden die korrekten Noten für jedes Pferd und bewerten die Resultate der Studenten auf<br />

einer Skala von 0-10. Sie entscheiden auch welche Benotung der Studenten als akzeptabel angesehen<br />

werden kann und was als unbedeutende oder schwer wiegende Fehler gewertet wird.<br />

Eine durchschnittliche Erfolgsquote von mindestens 75% (Teile a-d) ist erforderlich, um die <strong>FEIF</strong> Lizenz<br />

für internationale Zuchtrichter zu erhalten<br />

Die Dauer der Prüfung beträgt ein oder zwei Tage.<br />

Die Ausbilder/Lehrer des Seminares bilden zusammen mit einem außenstehenden Prüfer eine<br />

Prüfungskommission für die Abschlussprüfung. Der außenstehenden Prüfer wird von der <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtrichtergruppe und dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter unter den höchstqualifizierten Richtern, die nach dem <strong>FEIF</strong><br />

Beurteilungsschema richten, ausgewählt.<br />

<strong>FEIF</strong> Lizenz für das Richten auf internationalen Zuchtbeurteilungen<br />

25


6.1. Die Hauptlizenz<br />

Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann die Hauptrichterlizenz für eine Dauer von 2 Jahren ausstellen:<br />

1: sobald der Richter die Prüfung auf einem internationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminar bestanden<br />

hat.<br />

2: an diejenigen Lehrer/Ausbilder an internationalen Zuchtrichterseminaren, die in den vergangenen<br />

zwei Jahren mindestens 200 Pferde gerichtet haben.<br />

6.2. Verlängerung der Lizenz<br />

Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann die Richterlizenz für eine Gesamtdauer von 4 Jahren verlängern, wenn:<br />

1: der lizensierte Richter, während der direkt vorangegangenen zwei Jahre, mindestens 200 Pferde auf<br />

nationalen/internationalen Zuchtbeurteilungen nach den Regeln des <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschemas<br />

gerichtet hat.<br />

6.3. Erneuerung der Lizenz<br />

Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann eine Richterlizenz für einen Zeitraum von 2 Jahren erneuern, wenn:<br />

1: ein Richter, der zwar mehr als 50 Pferde, aber nicht die erforderliche Anzahl von 200 Pferden auf<br />

nationalen oder internationalen Zuchtbeurteilungen, gemäß dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, während<br />

seiner Lizenzperiode gerichtet und im laufenden Jahr an einem internationalen <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtrichterseminar teilgenommen hat.<br />

2: ein Richter, der die erforderliche Anzahl von 200 Pferden auf nationalen oder internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen, gemäß dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, gerichtet hat, bereits eine Verlängerung<br />

seiner Lizenz für eine Gesamtdauer von 4 Jahren erhielt, und nach Ablauf der 4 Jahre an einem<br />

internationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminar teilgenommen hat.<br />

6.4. Sonderregeln für Reiterrichter<br />

§ 6, Abschnitt 6.1.-6.3. trifft auch auf die Bedingungen für Reiterrichter zu, mit dem Zusatz, dass die <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtrichtergruppe die Verlängerung/ Erneuerung der Lizenz dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter vorschlagen muss.<br />

6.5. Berichte<br />

Für einen internationalen Zuchtrichter ist es eine Voraussetzung für die Erneuerung/Verlängerung seiner/ihrer<br />

Lizenz, einen Bericht mit der Angabe von Ort/Datum von Zuchtbeurteilungen und der Anzahl der dort, während<br />

der Lizenzperiode, gerichteten Pferde, dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter vorzulegen.<br />

Kapitel<br />

5 Offizielle internationale Datenbanken<br />

Abschnitt<br />

1 <strong>FEIF</strong>/BÍ WorldFengur<br />

<strong>FEIF</strong> WorldFengur Regeln<br />

1. Auflage<br />

1. Sinn und Zweck der WorldFengur Regeln<br />

26


1.1 Die WorldFengur Regeln sind formelle Bestimmungen von <strong>FEIF</strong> die von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung<br />

2. Einführung<br />

erlassen werden. Änderungen und Widerrufe können nur mit der Zustimmung der Delegiertenversammlung<br />

vorgenommen werden.<br />

2.1 Dieses Projekt der Zusammenarbeit, WorldFengur, wurde gemeinsam von <strong>FEIF</strong> und BÍ gegründet. Die<br />

Bedingungen dieses Abkommens sind festgehalten in einem Kooperationsvertrag, Kopien können vom<br />

WorldFengur Kooperations-Vorstand angefordert werden. <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen können sich<br />

WorldFengur anschließen indem sie einen 'Abonnenten'-Vertrag mit BÍ vereinbaren.<br />

2.2 Das WorldFengur Projekt der Zusammenarbeit wird vom WorldFengur Kooperations-Vorstand geleitet werden,<br />

der sich zusammensetzt aus dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter, dem Vorsitzenden der <strong>FEIF</strong> Registrierungsgruppe, dem<br />

nationalen Pferdezuchtberater von Island und dem Leiter der Computerabteilung von BÍ (alternative<br />

Arrangements können von <strong>FEIF</strong> oder BÍ getroffen werden, basierend auf dem Kooperationsvertrag zwischen <strong>FEIF</strong><br />

und BÍ ).<br />

Der World Fengur Kooperations-Vorstand muss sich BÍ und <strong>FEIF</strong> gegenüber verantworten. Letztere sind für die<br />

Handlungen des WorldFengur Vorstandes haftbar.<br />

2.3. Der Vorsitzende des WorldFengur Kooperations-Vorstandes wird einen jährlichen, schriftlichen Bericht erstellen<br />

der eine Aufstellung der finanziellen Transaktionen, Einnahmen und Ausgaben des Projektes, enthält. Der Report<br />

sowie der Finanzbericht werden zuerst der BI zur Stellungnahme und danach dem jährlichen Treffen der<br />

nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.<br />

3. Offizieller Status von WorldFengur<br />

3.1 WorldFengur ist das offizielle, weltweite Register für Islandpferde.<br />

4 Aufnahme in das Register<br />

4.1 Ein Stammbaum-Eintrag in das Register bedeutet:<br />

4.2 Das Pferd kann durch eine internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer identifiziert werden.<br />

4.3. Der Abstammungsnachweis des Pferdes erfüllt die Anforderungen der <strong>FEIF</strong> Regeln für die Registrierung und<br />

Identifikation von Islandpferden, und<br />

4.4. Die Eintragung aller Zuchtbeurteilungsergebnisse bedeutet, dass sie erworben wurden: entweder - während einer<br />

Zuchtbeurteilung, die in Übereinstimmung mit dem isländischen Bewertungssystem (1996 oder früher) oder der<br />

<strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) (1997 bis 2001 [einschließlich]) ausgerichtet wurde, oder - während<br />

einer Zuchtbeurteilung, die in Übereinstimmung mit den nationalen Zuchtbewertungsregeln abgehalten wurde. In<br />

letzterem Fall wird das Ergebnis in einem separaten Archiv registriert, wo die Daten als 'nationale Ergebnisse'<br />

gekennzeichnet sind. Zugriff auf beide Gruppen von Beurteilungsergebnissen ist von allen Ebenen möglich.<br />

4.5. Beginnend mit dem Jahr 2002 werden nur Ergebnisse registriert, die auf Zuchtbeurteilungen erworben wurden, die<br />

gemäß den Regeln der <strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) ausgerichtet waren.<br />

5. Verantwortlichkeiten<br />

5.1. Ausschließlich der 'Abonnent' hat die Vollmacht, Daten die zu seiner eigenen Sektion der Datenbank gehören,<br />

während der Dauer seines Abonnements, zu ändern oder hinzuzufügen. Als 'Sektion' bezeichnet man in diesem<br />

27


Falle den Teil der Datenbank, der sich auf Pferde bezieht deren Daten vom Abonnenten als 'geboren in oder<br />

lebend im Lande des Abonnenten' eingegeben worden sind.<br />

6. Benutzung der Informationen<br />

6.1. WorldFengur Informationen sind beschränkt auf die private Benutzung durch <strong>FEIF</strong>, BI, <strong>FEIF</strong><br />

Mitgliedsorganisationen und deren Mitglieder. Anträge für Zugriff im Zusammenhang mit<br />

Forschungsprojekten, erzieherischer oder kommerzieller Benutzung müssen vom Applikanten dem<br />

WorldFengur Kooperations-Vorstand für eine Entscheidung vorgelegt werden.<br />

7. Datenentzug<br />

7.1. Sollte ein 'Abonnent' WorldFengur verlassen, dann wird ihm von BI eine Kopie der entfernbaren Daten, von allen<br />

Pferden die entweder in betreffenden Lande geboren oder als dort ansässig eingetragen wurden, bis hin zum<br />

jeweils ersten isländischen Vorfahren in jedem Zweig des Stammbaumes, zur Verfügung gestellt. Dies sollte das<br />

Land unterstützen wieder ein eigenes Zuchtregister einzurichten und dieses unter eigener Regie weiterzuführen.<br />

8. Schlichtung von Disputen<br />

8.1. Dispute oder Beschwerden von individuellen Züchtern oder Besitzern werden zuerst an den 'Abonnenten'<br />

weitergeleitet. Ist der 'Abonnent' nicht in der Lage die Angelegenheit zu bereinigen, kann er diese an BI<br />

weiterleiten, oder, falls auch hier nicht geklärt, dem WorldFengur Kooperations-Vorstand für einen Beschluss oder<br />

eine Entscheidung vorlegen.<br />

8.2. Dispute oder Beschwerden von 'Abonnenten' werden dem WorldFengur Kooperations-Vorstand vorgelegt. Sollte<br />

der 'Abonnent' mit dem resultierenden Ergebnis nicht zufrieden sein, kann die Angelegenheit an das jährliche<br />

Treffen der nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter weitergeleitet werden.<br />

Genehmigt von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung in [ ] Datum [ ] 2000<br />

Abschnitt<br />

2 Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister<br />

Allgemeines<br />

1. Definition<br />

Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister ist eine internationale Datenbank mit Informationen über alle Zuchtpferde die auf<br />

internationalen Zuchtbeurteilungen, einschließlich Weltmeisterschaften, gemäß FIZO Bestimmungen gerichtet<br />

worden sind.<br />

2. Verantwortlichkeit<br />

Die Registrierungsgruppe übernimmt die Verantwortung für ein Büro, das mit dem täglichen Ablauf und der<br />

Organisation des Registers betraut ist. Die Registrierungsgruppe ist dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter unterstellt.<br />

28


Organisation<br />

3. Registration<br />

Für jedes einzutragende Pferd sollen die folgenden Informationen in das Register eingegeben werden:<br />

1) Alle Identifikationsmerkmale gemäß den zurzeit gültigen FIZO.<br />

2) Alle Ergebnisse von internationalen Zuchtbeurteilungen, die gemäß den zurzeit gültigen FIZO<br />

Regeln ausgerichtet wurden.<br />

4. Zugriff / Information<br />

Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister soll eine Verbindung zur WorldFengur Datenbank erhalten. Allen nationalen<br />

Zuchtleiter von <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern wird der Zugriff über das Internet möglich sein. Es soll den nationalen<br />

Zuchtleitern gestattet sein, Informationen aus dem Register, innerhalb ihres eigenen Landes und in<br />

Übereinstimmung mit den Satzungen der Islandpferdeorganisation dieses Landes, weiterzugeben.<br />

Die Entscheidung ob man ein Jahrbuch mit den Ergebnissen von allen oder einigen internationalen<br />

Zuchtbeurteilungen herausgeben sollte, liegt bei der <strong>FEIF</strong> Registrierungsgruppe nach Beratung mit dem <strong>FEIF</strong><br />

Zuchtleiter. Für die Finanzierung der Publikation des Buches werden die folgenden Faktoren in Betracht gezogen:<br />

die Möglichkeit dies mit Geldern außerhalb der <strong>FEIF</strong> zu finanzieren und/oder bereits im Voraus, eine Kaufzusage<br />

von den Mitgliedsländern zu erhalten.<br />

5. Finanzen<br />

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Überwachung des Registers, sowie der Produktion und<br />

Aktualisierung von <strong>FEIF</strong> Formularen, <strong>FEIF</strong> Urkunden, Software und manueller Bearbeitung von Daten durch das<br />

Zuchtregister, werden den Benutzern in Rechnung gestellt.<br />

Die Registrierungsgruppe soll eine jährliche Bilanzaufstellung für das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister durchführen,<br />

welche dem jährlichen Treffen der nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zur Genehmigung vorgelegt werden soll.<br />

Es obliegt dieser Versammlung, jährlich die Kosten des Registers hinsichtlich Verwaltungsarbeit und Software zu<br />

ermitteln und eine Gebühr festzusetzen, die für jedes bewertete und ins Register aufgenommene Pferd an das<br />

Register zu zahlen ist. Länder die internationale Zuchtbeurteilungen (Weltmeisterschaften ausgenommen)<br />

veranstalten, oder Pferde zu internationalen Zuchtbeurteilungen zu den Weltmeisterschaften entsenden, sind der<br />

<strong>FEIF</strong> gegenüber für die Zahlung dieser Kosten und Gebühren verantwortlich.<br />

TEIL<br />

III Anerkannte Verfahren<br />

Kapitel<br />

6 Richtlinien:<br />

Ausbildungsprogramm für Zuchtrichter<br />

Während des nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleitertreffens genehmigt,<br />

Reykjavík, Island, November 1999.<br />

Allgemeines<br />

29


Die Verantwortlichkeit für die Ausbildung und das weitere Training von nationalen Zuchtrichtern liegt weiterhin bei den<br />

Mitgliedsländern. Es ist zu betonen, dass neue Mitgliedsländer, sowie Länder mit einer geringen Anzahl von Pferden, ihre<br />

angehenden Zuchtrichter in andere Länder entsenden müssen, um dort an nationalen Seminaren teilzunehmen.<br />

<strong>FEIF</strong> selbst bietet keinerlei Qualifikationen für nationale Zuchtrichter an. Dies liegt ausschließlich in der Macht der<br />

einzelnen Länder.<br />

Literatur über Grundwissen, wie z.B. Anatomie des Pferdes, wird in allen nationalen Büchereien zur Verfügung stehen, und<br />

es ist nicht beabsichtigt diese Themen in diesen Richtlinien abzuhandeln. Literatur, mehr spezifisch für diese Art der<br />

Ausbildung, ist das Isländische Beurteilungsschema (Kynbótadómar og Sýningar, BÍ), die Zuchtbestimmungen (<strong>FEIF</strong>) und<br />

zutreffende Stellen aus der FIPO (Regeln für sportliche Islandpferdeveranstaltungen) .<br />

Ausbildung von Zuchtrichtern<br />

<strong>FEIF</strong> empfiehlt, dass, bevor eine Person beginnt individuell Zuchtpferde zu richten, er oder sie die folgenden<br />

Voraussetzungen (A und B) erfüllen muss:<br />

A. Ausbildungsperiode<br />

1. Grundkenntnisse vom Gebäude des Pferdes und seinen Bewegungsabläufen<br />

Dies kann durch Einführungskurse in Anatomie oder Physiologie an einer Landwirtschaftsschule oder durch<br />

ähnliche Studien erreicht werden (circa 30-50 Stunden Kursteilnahme).<br />

2. Kenntnisse von allgemeinen Trainingsmethoden und theoretisches Wissen von Reiten, Pferdeausbildung, wie z.B.:.<br />

a) Anreiten eines Jungpferdes<br />

b) Grundlagen der Dressurausbildung<br />

c) Ausbildung in den fünf Gangarten<br />

d) Ausbildung von Pferden für Zuchtbeurteilungen und Turniere<br />

Training für Teile 1 und 2 beansprucht circa 3-4 Wochenendkurse.<br />

3. Erhebliches reiterliches Können, speziell im Reiten von Islandpferden.<br />

Erfahrung in der Ausbildung/dem Reiten einer Reihe von Pferden unterschiedlichen Typs während der letzten paar<br />

Jahre. Reitfähigkeiten sollten ausreichend sein, um fast alle in einer Zuchtbeurteilung gemeldeten Pferde reiten zu<br />

können, sowie auch deren Charakter und Gehwillen zu bewerten.<br />

4. Kenntnisse der FIZO Regeln<br />

a) Notwendigkeit die FIZO Regeln und zutreffende Stellen der FIPO zu kennen.<br />

b) Kenntnisse über Organisation und Ablauf einer Zuchtbeurteilung gemäß FIZO Regeln.<br />

c) Das <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, seine Struktur, Zweck und Anwendung.<br />

d) Die Definition zu jeder Kategorie. Das Für und Wider in jeder Kategorie. Das Zusammenspiel<br />

zwischen den einzelnen Kategorien.<br />

5. Praktisches Richten<br />

a) Der Beurteilungsbogen.<br />

b) Das Vermessen von Pferden.<br />

c) Ausrüstungskontrolle (von Pferden und Reitern).<br />

d) Grundausbildung im Richten von Pferden (Bilder, Videos und lebende Pferde).<br />

Training für Teile 4 und 5 beansprucht circa 2-3 Wochenendkurse.<br />

Die Anzahl von Auszubildenden während eines Seminars sollte 20 Personen nicht überschreiten.<br />

Der Lehrkörper sollte aus 1 oder 2 internationalen Zuchtrichtern bestehen.<br />

30


B. Anwärterperiode<br />

Die Lehrer schlagen Auszubildende für weiteres Training vor.<br />

1. Richtertraining während einer nationalen Zuchtbeurteilung.<br />

Arbeit als Hilfsrichter mit einem internationalen Zuchtrichter, welcher die Leistungen des Richteranwärters<br />

fortlaufend bewerten wird. Es ist wichtig das dies kurz vor dem Beginn des unabhängigen Richtens stattfindet.<br />

Beispiele:<br />

a) Zusammenarbeit mit einem internationalen Zuchtrichter und Beurteilung von 50 Pferden während<br />

eines Monats.<br />

b) Gelegentliche Zusammenarbeit mit einem internationalen Zuchtrichter während eines Zeitraumes<br />

von 1-2 Jahren und Beurteilung von 200 Pferden in dieser Periode.<br />

Nachdem der Kandidat entweder Beispiel “a” oder “b” absolviert hat, kann er dann individuell richten, als<br />

gleichwertiges Mitglied in einem Richtergremium, zusammen mit mehr erfahrenen Richtern.<br />

C. Nationale Zuchtrichter<br />

Nach 1-2 Jahren beständigen Trainings im Richtens kann der Anwärter dann von seinem nationalen Zuchtleiter<br />

zum nationalen Zuchtrichter erklärt werden.<br />

Der Richter muss zumindest an einem Zuchtrichterseminar pro Jahr teilnehmen.<br />

D. Nationale Zuchtrichterseminare<br />

Der Zweck dieser Seminare ist es, den Richtern eine Trainingsmöglichkeit (sowohl theoretisch als auch praktisch)<br />

anzubieten und ein Diskussionsforum mit Kollegen zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, diese Seminare<br />

alle 1 oder 2 Jahre mit einer Richterprüfung abzuschließen. Die Seminarveranstalter können entscheiden ob sie<br />

Teilnehmer von anderen Ländern aufnehmen wollen oder nicht.<br />

E. Nationale Reiterrichter<br />

Reiterrichter benötigen weitgehende, gründliche Kenntnisse in der Ausbildung von Pferden und der Teilnahme an<br />

Turnieren und Zuchtbeurteilungen auf höchster Ebene. Ein Reiterrichter muss gleichzeitig ein qualifizierter<br />

nationaler Zuchtrichter sein.<br />

Anträge Jugendarbeit:<br />

Anträge vom Ressort für Jugendarbeit<br />

angenommener Antrag:<br />

1. Endausscheidung Viergang<br />

2.6.4. Letzte Runde<br />

Reiter die in die Endausscheidung gekommen sind reiten hier nicht ihre eigenen Pferde, sondern<br />

tauschen die Pferde untereinander. Der Pferdewechsel...<br />

zurückgezogener Antrag:<br />

2. <strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge Reiter<br />

Jedes zweite Jahr soll eine F.Y.R.CH. (<strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge Reiter) stattfinden,<br />

vorzugsweise im Jahr vor einer WM und - als Test für die Veranstalter - auf der Anlage der<br />

Weltmeisterschaften. Altersgruppe von 18 - 13 Jahre. Die Länder können Teams entsenden und<br />

31


junge Reiter können sich individuell qualifizieren. (Maßstäbe für die Qualifikation für Einzelreiter<br />

werden im nächsten Jahr, nach dem Jugendleitertreffen, veröffentlicht werden. Diese Veranstaltung ist für<br />

gute bis sehr gute Reiter gedacht.)<br />

zurückgezogener Antrag:<br />

3 FIPO: Das Mindestalter von Teilnehmern an Weltmeisterschaften soll auf 18 Jahre<br />

angehoben werden. (Erläuterung: für die Altersgruppen von 14 bis <strong>17</strong> Jahren veranstalten wir auf<br />

internationaler Ebene den <strong>FEIF</strong> Jugendcup, in Zukunft werden wir die <strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge<br />

Reiter ausrichten. Es besteht keine Notwendigkeit mehr das Mindestalter für Teilnehmer an WM's mit 16<br />

Jahren anzusetzen.)<br />

Man stimmte überein, dass ein neuer Wettbewerb für junge Reiter eine gute Idee sei; es waren lediglich die<br />

Einzelheiten auf die man sich nicht einigen konnte. Man wird dies im Jugend- als auch im Sportressort weiterhin<br />

diskutieren.<br />

j) Verschiedenes:<br />

i. Ethische Fragen - unsere moralische Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd<br />

Dieses Thema wurde bereits früher, am Samstagabend, diskutiert. Die Hauptpunkte sind wie folgt:<br />

• Die Popularität als auch die Anzahl von Islandpferden hat sich, ganz besonders außerhalb Islands, in den<br />

letzten 30 Jahren erhöht. Der gesteigerte Marktwert der besten Pferde hat sich zu einer Gefahr für das<br />

Islandpferd entwickelt.<br />

• Kürzlich erschienen mehrere Artikel in der deutschsprachigen Pferdepresse welche Reiter und Trainer von<br />

Islandpferden des brutalen Reitens, und generell einer nicht akzeptablen Behandlung der Pferde<br />

beschuldigten. Man behauptete, dass die Reiter ihre kleinen Pferde mit nicht pferdemäßiger Ausrüstung<br />

"quälen" würden (in diesem Falle war die isländische Kandare gemeint). Andere Vorfälle die der Welt der<br />

Islandpferde einen schlechten Namen geben findet man in den ersten 50m eines Passrennens, wo man oft<br />

grobes Reiten sieht, als auch in Ovalbahnprüfungen, wo die Zuschauer unschöne Szenen sehen können,<br />

welche den Richtern, die innerhalb der Bahn stehen, verborgen bleiben.<br />

• Den Publikationen, die diese Artikel veröffentlichten, wurden keine offiziellen Stellungnahmen übersandt.<br />

Man war sich einig, dass wir hier ein Problem haben und etwas unternommen werden muss. Wir müssen lernen,<br />

das Image der Islandpferdeleute etwas aufzupolieren und auch die Pferde mit mehr Respekt zu behandeln. Einige<br />

Vorschläge, wie man die Situation verbessern können, wurden gemacht:<br />

• Formulierung eines "Ehrenkodex". Der von der FEI (Anhang B) Erstellte könnte als Ausgangspunkt<br />

verwendet werden.<br />

• Klarstellung was als grobes Reiten angesehen wird. Obwohl man die zurzeit gültigen Regeln gegen grobes<br />

Reiten einsetzen kann, würde es den Richtern helfen, wenn man etwas mehr Text zur Verfügung haben würde<br />

auf den man zurückgreifen kann. Einige Richter scheuen sich, als Einziger eine Karte zu zeigen. Es muss<br />

klar dargelegt sein was man als nicht akzeptabel ansehen wird.<br />

• Ein Richter könnte außerhalb der Bahn platziert werden, um das Reiten zu überwachen. Schweden führt<br />

gerade strenge Strafen ein für Reiter die 3 Warnungen erhalten haben.<br />

Man wies auf die folgenden Punkte hin:<br />

• In einigen Paragraphen der FIPO wird das Wohlbefinden und die Behandlung von Pferden bereits<br />

angesprochen. Wir können uns auf diese beziehen, wenn wir in der Zukunft auf anklagende Artikel reagieren.<br />

• Man könnte ein besonderes System einführen, um die Handhabung von gelben und roten Karten international<br />

bekannt zu machen.<br />

• Schweden hat ein System, dass 2 ethische Ausschüsse einsetzt. Eines ermittelt und tritt in Aktion wenn es<br />

sich um pferdebezogene Vorfälle handelt, das Andere spezialisiert sich auf Sportfragen.<br />

32


Die Versammlung stimmte überein, dass das Sportressort hinsichtlich der Veröffentlichung und Registrierung von<br />

ausgesprochenen Warnungen und Disqualifikationen, bestimmte Schritte vorbereiten solle.<br />

Tone schlug vor, man könnte den Schiedsrat als Anlaufstelle, für ethische Fragen im Umgang mit Pferden als<br />

auch Fragen hinsichtlich unserer moralischen Verpflichtung gegenüber dem Pferd, benutzen. Die Delegierten<br />

stimmten überein, dass der <strong>FEIF</strong> Vorstand diesem Vorschlag nachgehen sollte.<br />

ii. DV 2001<br />

Eine Einladung von Großbritannien lag vor, welche die Delegierten einlud, die DV im nächsten Jahr in<br />

Edinburgh, "European City of Culture" (europäische Kulturstadt), zu veranstalten.<br />

Diese Einladung wurde von den Abgeordneten enthusiastisch angenommen. Datum wurde festgesetzt auf 15. -<br />

<strong>16.</strong> September 2001.<br />

iii. Weltmeisterschaften 2001 in Österreich<br />

Detaillierte Informationen über die Anlage in Stadl Paura wurden vorgelegt. Die Bahnen sind bereits gebaut und<br />

die Vorbereitungen für die WM gehen gut voran. Tone dankte den österreichischen Delegierten für eine<br />

interessante Präsentation.<br />

iv. <strong>FEIF</strong> Webseite<br />

Marko informierte die Versammlung über die Inhalte der <strong>FEIF</strong> Webseite. Es ist ein erster Anlaufpunkt für Leute<br />

die sich über Islandpferde informieren wollen und bietet Links zu den meisten <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern. Die <strong>FEIF</strong><br />

Webseite ist ein gutes Kommunikationsinstrument, da es die meisten <strong>FEIF</strong> Dokumente zum Runterladen anbietet.<br />

Weiterhin bietet die Webseite die jeweils aktuellsten Informationen über <strong>FEIF</strong> Veranstaltungen, wie z.B. die<br />

Weltrangliste und Jugendaktivitäten.<br />

Tone Kolnes schloss die Versammlung. Sie dankte dem finnischen Islandpferdeverband für die ausgezeichnete<br />

Organisation der Sitzung.<br />

Laura Pihkala-Posti, vom finnischen Islandpferdeverband dankte dem <strong>FEIF</strong> Vorstand und den Delegierten für<br />

ihre Teilnahme an der Versammlung. Sie übergab dem <strong>FEIF</strong> Präsidenten die Fahne des finnischen<br />

Islandpferdeverbandes.<br />

Fi Pugh 20/9/00<br />

33


Delegierte<br />

AUSTRIA<br />

Dr. Claudia Glück, Herrengasse 20, A-4550 Kremsmünster , AUSTRIA<br />

F +43 7583 6942, M 0664 2115216<br />

Helga Zwinz, A 3204 Kirchberg, Schloßgegend. 7 , AUSTRIA<br />

T +43 2722 7603, F +43 2722 7329, E helga.ZWINZ.kewag@utanet.at<br />

DENMARK<br />

Torben Søndergaard, Mårvænget 38, DK-5800 Nyborg , DENMARK<br />

T +45 65 31 76 99, E ts@islandshest.dk<br />

Hans Jørgen Leer, Europavej 10, DK-9881 Bindslev , DENMARK<br />

T +45 98 93 23 40, F +45 98 93 23 90, E hjl@islandshest.dk<br />

FINLAND<br />

Laura Pihkala-Posti, Ullakonvainio 15A3, FIN 34240 Kämmenniemi , FINLAND<br />

T +358 3 378 5868, E ykalapi@info1.info.tampere.fi<br />

Sirpa Brumpton, Koivistontie 39, FIN-03600 Karkkila , FINLAND<br />

T +358 9 225 9225, F +358 9 225 9225, E brumpton@saunalahti.fi<br />

GERMANY<br />

Wolfgang Berg, Lohrbergstrasse 15a, D 53604 Bad Honnef 6 , GERMANY<br />

T +49 02224 97320, F +49 02224 973211, E W_Berg@online.de<br />

Florian Schneider, Lameystr. 24, D-53604 Bad HonneGERMANY<br />

GREAT BRITAIN<br />

Mike Adams, Allenview Cottage, Witchampton, Wimborne Dorset BH21 5AQ, ENGLAND<br />

E mikeadams@btinternet.com<br />

Ruth Aitken, West Tarf, West Linton Peeblesshire EH46 7AA, SCOTLAND<br />

E westtarf@aol.com<br />

ICELAND<br />

Jón Albert Sigurbjörnsson, Vesturási <strong>17</strong>a, IS-110 Reykjavík , ICELAND<br />

T +354 581 1103, F +354 581 1104, E lh@toto.is<br />

Sigurður Sæmundsson, Holtsmúla, IS-851 Hella , ICELAND<br />

T +354 487 6572, F +354 487 6572, E holtsmuli@centrum.is<br />

LUXEMBOURG<br />

Albert Schiltz, 6, rue Batty Weber, L-5254 Sandweiler , LUXEMBOURG<br />

T +352 356072, F +352 3569<strong>17</strong><br />

Astrid Schiltz, 6, rue Batty Weber, L-5254 Sandweiler , LUXEMBOURG<br />

T +352 356072, F +352 3569<strong>17</strong><br />

NETHERLANDS<br />

Arjen Heerema, Elspeterweg 43, NL-8071 PB Nunspee NETHERLANDS<br />

T +31 341 254424, F +31 341 260741, E arh@stoas.nl<br />

Nanco Lekkerkerker, Prof. Talmaweg 5/7, NL-6957 AK Laag Soeren , NETHERLANDS<br />

T +31 313 619287, F +31 548 656596<br />

NORWAY<br />

Per Kolnes, Boks 26, N-5563 Førresfjorden , NORWAY<br />

T +47 52 77 34 16, F +47 52 77 51 13, E pkolnes@online.no<br />

Tore Haugslien, Sandakerveien 11, N-3440 Åros , NORWAY<br />

T +47 312 86440, M +47 951 99079, E tohaugsl@online.no<br />

SWEDEN<br />

Göran Häggberg, P1 1381 Örvik, S-760 49 Herräng , SWEDEN<br />

T +46 <strong>17</strong>5 13048, F +46 <strong>17</strong>5 15028<br />

Mats Jennerholm, Åkarp, S-57794 Silverdalen , SWEDEN<br />

T +46 495 40470<br />

SWITZERLAND<br />

Barla Barandun, Auas Sparsas, CH-70<strong>17</strong> Flims , SWITZERLAND<br />

T +41 81 911 39 29, F +41 81 353 8038, M 079 353 52 00<br />

Claudia Odermatt, Garage Odermatt AG, CH-6386 Wolfenschiessen , SWITZERLAND<br />

E icelandfan@jeep-walti.ch<br />

<strong>FEIF</strong> BOARD<br />

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Eva Maria Gerlach, Dornkamp 13, D-22869 Schenefeld , GERMANY<br />

T +49 4083 04245, F +49 4083 04245, M +49 <strong>17</strong>1 581 1656<br />

Fi Pugh, 111 Old Hills, Callow End Worcester WR2 4TQ, GREAT BRITAIN<br />

T +44 1905 830808, F +44 1905 830412, E fi@oldhills.demon.co.uk<br />

Fredy (Pini) Lehr, Einhornplatz 3, CH-5643 Sins , SWITZERLAND<br />

T +41 41 787 06 51, F +41 41 781 13 22, E cat.design@bluewin.ch<br />

Hannes Kirchmayr, A-3361 Weistrach 35, , AUSTRIA<br />

T +43 7477 43614, F +43 7477 436144, E hannes.kirchmayr@aon.at<br />

Jens Otto Veje, Langholm 22, Arnakke DK-4390 Vipperöd, DENMARK<br />

T +45 59 18 25 55, F +45 59 43 64 21, E joveje@private.dk<br />

Marko Mazeland, De Hollenturen 11, NL-3912 AL Rhenen , NETHERLANDS<br />

T +31 3<strong>17</strong> 612 957, F +31 3<strong>17</strong> 620 067, E mazeland@datawerken.nl<br />

Susanne Kraus-Winkler, Pötzleinsdorferstr. 20, A-1180 Wien , AUSTRIA<br />

T +43 1 47 91 242, M 0 66 4/ 13 13 793, E kraus-winkler@rtk.at<br />

Tone Kolnes, Boks 26, N-5563 Førresfjorden , NORWAY<br />

T +47 52 77 34 16, F +47 52 77 51 13, E pkolnes@online.no<br />

Gäste<br />

FINLAND<br />

Leif Boström, Melkonkatu 1A27, FIN-00210 Helsinki , FINLAND<br />

T +358 400 447 090<br />

Kati Ahola, Ekövägen, FIN-02550 Evitskog , FINLAND<br />

T +358 9 256 3946, F +358 9256 3946, E jahola@netti.fi<br />

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