FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur
FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur
FEIF DELEGIERTENVERSAMMLUNG 16. ? 17 ... - FEIFFengur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>FEIF</strong><br />
INTERNATIONALE FÖDERATION DER ISLANDPFERDE-VEREINE<br />
International Federation of Icelandic Horse Associations<br />
<strong>FEIF</strong> secretary - Fi Pugh 111 Old Hills, Callow End, Worcester WR2 4TQ.<br />
tel +44-1905-830808 fax+44-870 0529 833 email:fi@oldhills.demon.co.uk<br />
<strong>FEIF</strong> <strong>DELEGIERTENVERSAMMLUNG</strong><br />
<strong>16.</strong> – <strong>17</strong>. September 2000<br />
Helsinki, Finnland.<br />
Anwesend: <strong>FEIF</strong> Vorstand Präsident Tone Kolnes<br />
Schatzmeister Susanne Kraus-Winkler<br />
Schriftführer Fi Pugh<br />
PR Pini Lehr<br />
Zucht Jens Otto Veje<br />
Sport Marko Mazeland<br />
Jugendarbeit Eva Maria Gerlach<br />
Freizeitreiten Hannes Kirchmayr<br />
Delegierte & Gäste (siehe beigefügte Liste)<br />
Die Versammlung wurde um 15.00 Uhr von der <strong>FEIF</strong> Präsidentin , Tone Kolnes, eröffnet. Leif Boström von der<br />
finnischen Islandpferdevereinigung hieß die Teilnehmer auf das herzlichste willkommen. Der Ablauf der<br />
Versammlung hielt sich an die Tagesordnung, mit lediglich einer kleinen Abweichung im Ablauf, die aber von<br />
den Delegierten genehmigt wurde:<br />
a) Annahme der Tagesordnung<br />
b) Feststellung der Wahlberechtigten<br />
c) Annahme der Jahresberichte des Präsidenten und der einzelnen Vorstandsmitglieder<br />
d) Annahme des Berichtes des Wirtschaftsprüfers<br />
e) Entlastung des Vorstandes<br />
f) Wahlen<br />
g) Budgets<br />
h) Festsetzung der jährlichen Beiträge<br />
i) Anträge<br />
i. <strong>FEIF</strong> Vorstand<br />
ii. Sport<br />
iii. Zucht<br />
iv. Jugendarbeit<br />
j) Verschiedenes:<br />
i. Ethische Fragen - unsere moralische Verpflichtung gegenüber dem<br />
Islandpferd<br />
ii. DV 2001<br />
iii. Weltmeisterschaften 2001<br />
iv. <strong>FEIF</strong> Webseite<br />
1
a) Die Tagesordnung wurde angenommen. Es wurde beschlossen, den Punkt "Ethische Fragen - unsere<br />
moralische Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd" am Samstagabend zu diskutieren.<br />
b) Gemäß <strong>FEIF</strong> Statuten bildet die DV ein Quorum wenn mindestens die Hälfte der Mitgliedsorganisationen<br />
(10), mit jeweils mindestens einem Abgeordneten, vertreten sind. 11 <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen wurden<br />
durch 22 Abgeordnete repräsentiert. Diese kamen von Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien,<br />
Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz. Keine Abgeordneten<br />
wurden geschickt von: Belgien, den Färöer Inseln , Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Slowenien, und den<br />
USA. Entschuldigungen lagen vor von Belgien, Frankreich, Slowenien und den USA. Gemäß <strong>FEIF</strong> Statuten<br />
hatten die Länder die folgende Anzahl von Stimmen: Dänemark 5, Deutschland 6, Finnland 2, Großbritannien<br />
1, Island 5, Luxemburg 1, Niederlande 2, Norwegen 3, Österreich 3, Schweden 5 und die Schweiz 2<br />
Stimmen. Der <strong>FEIF</strong> Vorstand hatte eine Stimme.<br />
c) Die Jahresberichte wurden zur Genehmigung vorgelegt. Die folgenden zusätzlichen Informationen wurden<br />
gegeben:<br />
Zucht<br />
Jens Otto freute sich mitteilen zu können, dass die ersten Testläufe mit World Fengur zurzeit<br />
stattfinden.<br />
Während des Landsmót präsentierte <strong>FEIF</strong> eine Wandertrophäe für das Zuchtpferd mit der höchsten<br />
Gesamtnote.<br />
Auch während des Landsmót wurde der Kooperationsvertrag (bezüglich WorldFengur) zwischen<br />
<strong>FEIF</strong> und Bændasamtök Íslands unterzeichnet.<br />
<strong>FEIF</strong> wurde von einigen Islandpferdezüchtern aus Neuseeland angesprochen. Informationsmaterial<br />
bezüglich unserer Zuchtbestimmungen wurde ihnen zugesandt.<br />
Sport<br />
Die neuen Richtlinien für Sportrichter sind inzwischen veröffentlicht worden. Man dankte der<br />
Richtergruppe für ihre Arbeit an diesem Projekt.<br />
Die Richter der letztjährigen WM (1999 in Deutschland) hatten vorgeschlagen dass in Zukunft die<br />
Richter für Weltmeisterschaften für jede Klasse ausgelost werden sollten. Die so gewählten Richter<br />
könnten dann einen Richterschreiber von den anderen anwesenden WM Richtern ernennen.<br />
Vielleicht werden wir dieses System auf der nächsten WM anwenden.<br />
Jugendarbeit<br />
Der Jugendcup wurde dieses Jahr im Saarland, Deutschland ausgetragen. Es war ein Erfolg und die<br />
Organisation war perfekt. Die DV Abgeordneten und die Gäste erhielten ein Foto, das Vertreter der<br />
Jugendlichen zeigte die Walter Thome als Dankeschön einen Baum überreichten.<br />
Das 2001 Jugendcamp wird in Britisch Kolumbien in Kanada stattfinden.<br />
Das Ressort Jugend arbeitete an einer Idee, neuen Meisterschaften für junge Reiter einzuführen.<br />
Falls dies von den Delegierten angenommen wird, könnte die erste Veranstaltung dieser Art bereits<br />
im Jahr 2002 in Dänemark, auf der Anlage der WM2003 in Hernimg, stattfinden.<br />
PR<br />
Pini entschuldigte sich, da er keinen schriftlichen Bericht versandt hatte.<br />
Einige nicht-<strong>FEIF</strong> Länder haben Pini um Informationen über <strong>FEIF</strong> gebeten. Pini hat einige<br />
Broschüren versandt.<br />
Er hatte dieses Jahr einige gute Kontakte mit Frankreich und Italien. Italien veranstaltete in diesem<br />
Sommer das erste Turnier.<br />
Er organisierte die Anfertigung der <strong>FEIF</strong> Trophäe für das Zuchtpferd, welches auf dem Landsmót<br />
die höchste Gesamtnote erhielt.<br />
Während des Landsmót wurden die Mitglieder des <strong>FEIF</strong> Vorstandes, als auch andere Personen die<br />
im In- und Ausland für das Islandpferd Werbung machen, vom Präsidenten Ólafur Ragnar Grímsson<br />
zum Mittagessen eingeladen. Hier hatte Pini eine interessante Diskussion über Marketing mit Herrn<br />
Fink aus Österreich.<br />
2
Freizeitreiten<br />
Hannes hatte Kontakte mit einigen internationalen Körperschaften betreffend Ausbildung.<br />
Leider fanden sich keine Interessenten für das Freizeitreitercamp, das man während des Sommers in<br />
Österreich veranstalten wollte.<br />
Hannes wird sich nun vorrangig der Ausbildung widmen und wird weiterhin daran arbeiten,<br />
herauszufinden wie die verschiedenen Ausbildungsprogramme in den <strong>FEIF</strong> Ländern funktionieren.<br />
Präsident<br />
In Tone's erstem Jahr als Präsident präsentierte sich <strong>FEIF</strong> als eine florierende und stabile<br />
Organisation.<br />
Seit der letzten DV in 1999 wurden drei volle Vorstandssitzungen abgehalten, die Letzte direkt vor<br />
dieser DV. Tone dankte allen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit während des<br />
vergangenen Jahres.<br />
Ein neues Ziel für den Vorstand ist das Thema "Ethische Fragen und unsere moralische<br />
Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd." Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt während der<br />
Versammlung diskutiert werden.<br />
Der <strong>FEIF</strong> Vorstand erhielt einen Antrag für Mitgliedschaft von einer neuen Islandpferdeorganisation<br />
aus Schottland.<br />
Die <strong>FEIF</strong> Statuten erlauben jedoch nur die Mitgliedschaft von einer Organisation pro Land (mit<br />
Ausnahme von Island). Da Schottland, England und Wales zusammen die britischen Inseln<br />
(Großbritannien) bilden, und Großbritannien bereits Mitglied von <strong>FEIF</strong> ist, ist es uns nicht möglich,<br />
dem neuen schottischen Verband <strong>FEIF</strong> Mitgliedschaft zu gewähren.<br />
Schatzmeister<br />
Die Schatzmeisterin ging durch ihren Bericht.<br />
Alle Berichte wurden von den Delegierten angenommen.<br />
d) Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde angenommen.<br />
e) Wolfgang Berg dankte dem <strong>FEIF</strong> Vorstand für seine Arbeit und bat die Delegierten, den Vorstand zu<br />
entlasten. Dies wurde einstimmig angenommen.<br />
f) Pini Lehr, Fi Pugh, Marko Mazeland und Tone Kolnes wurden alle einstimmig wieder gewählt in ihren<br />
Positionen als Ressortleiter PR, Schriftführer, Ressortleiter Sport und Präsident. Für keine dieser Positionen<br />
lagen Vorschläge für andere Kandidaten vor.<br />
1 Mitglied der Schiedskommission war fällig für Wiederwahl. Jens Iversen (DK) wurde einstimmig wieder<br />
gewählt. Ueli Heller (CH) wird im Jahr 2001 und Eva Petersen (D) in 2002 zur Wiederwahl stehen.<br />
g) Finanzen<br />
Das Budget wurde genehmigt (siehe Anhang A).<br />
h) Festsetzung der jährlichen Beiträge<br />
Der Schatzmeister schlug vor, die jährlichen Beiträge unverändert zu belassen.<br />
i) Anträge<br />
Man erhielt keine Anträge von den Ländern vor dem veröffentlichen Schlussdatum. Die Abgeordneten<br />
erhielten jedoch einen späten Antrag von Deutschland, in der Woche vor der DV, bezüglich eines Turniers für<br />
junge Reiter. Man beschloss, dass dieser Antrag zusammen mit den Anträgen des Ressorts Jugendarbeit<br />
vorgetragen werden könne.<br />
Anträge des <strong>FEIF</strong> Vorstandes<br />
Bezüglich der Schiedskommission<br />
Der <strong>FEIF</strong> Vorstand schlägt vor, den Namen von Schiedskommission zu Schiedsrat zu ändern. Dies wird<br />
dazu beitragen zukünftige Verwechslungen der Schiedskommission mit Schiedsgerichten (befristete<br />
Gremien für den Zeitraum eines Turnieres) zu verhindern.<br />
3
angenommener Antrag:<br />
Statuten 5.5 Der Schiedsrat<br />
Die Zusammensetzung des Schiedsrates und der Wahlmodus sind in der FIPO aufgeführt. Jeweils<br />
eines der Mitglieder, von der Delegiertenversammlung gewählt, soll jedes Jahr zur Wiederwahl<br />
stehen. Die Mitglieder des Schiedsrates werden für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt und können<br />
zur Wiederwahl stehen.<br />
Die Aufgaben des Schiedsrates ist die Anhörung von Einsprüchen gegen Entscheidungen von<br />
Schiedsgerichten und, soweit erforderlich, die Festsetzung einer Zeitdauer für Sperren von <strong>FEIF</strong><br />
Veranstaltungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen .<br />
Die Mitgliedsorganisationen müssen den Beschlüssen und Entscheidungen des Schiedsrates Folge<br />
leisten.<br />
angenommener Antrag:<br />
FIPO 11.2.3:<br />
"Der Schiedsrat wird von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er<br />
besteht aus einem Richtervertreter, dem Vorsitzenden des jeweils zuständigen <strong>FEIF</strong> Ressorts, einem<br />
weiteren Mitglied des <strong>FEIF</strong> Vorstandes sowie zwei weiteren Ratsmitgliedern. Der Vorsitzende muss<br />
der Anwaltschaft angehören".<br />
bezüglich der <strong>FEIF</strong> Statuten A: 5.2.1 Die Fachressorts<br />
angenommener Antrag:<br />
Sport Antrag:<br />
A: 5.2.1 Die Fachressorts<br />
Der Zuchtleiter und die Direktoren für Sport, Jugendarbeit und Freizeitreiten sind genau genommen<br />
Abteilungsleiter mit genereller Verantwortlichkeit für alle internationalen Angelegenheiten innerhalb ihres<br />
Ressorts.<br />
Jedes Ressort kann zu seiner Unterstützung einen permanenten, professionellen Ausschuss, mit dem<br />
Ressortleiter als Vorsitzender, bilden. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden auf der jährlichen<br />
internationalen Versammlung der jeweiligen nationalen Leiter gewählt.<br />
Der Ressortleiter kann mehr spezifische Aufgaben an Unterausschüsse delegieren. Mindestens ein Mitglied<br />
des Unterausschusses muss Mitglied des professionellen Komitees sein, und soll als Vorsitzender des<br />
Unterausschusses fungieren. Er bestellt die Mitglieder des Unterausschusses, beruft Versammlungen ein,<br />
arbeitet die Tagesordnung aus und überwacht alle Abläufe.<br />
Zusätzlich ist es dem Ressortleiter gestattet, Pflichten mit einem mehr permanenten Charakter an einen<br />
permanenten, professionellen Unterausschuss zu delegieren. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden auf<br />
der jährlichen internationalen Versammlung der entsprechenden nationalen Leiter gewählt. Mindestens ein<br />
Mitglied des Unterausschusses muss Mitglied des professionellen Komitees sein, und soll als Vorsitzender<br />
des permanenten, professionellen Unterausschusses fungieren. Er beruft Versammlungen ein, arbeitet die<br />
Tagesordnung aus und überwacht alle Abläufe.<br />
vom jährlichen Treffen der Sportleiter<br />
angenommener Antrag:- Regeln bezüglich der Weltrangliste wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und<br />
alle wurden angenommen.<br />
Regeln für die <strong>FEIF</strong> Weltrangliste<br />
4
1. Unter der Aufsicht des <strong>FEIF</strong> Ressortleiters Sport wird für Reiter die in den folgenden Disziplinen<br />
starten: Tölt T1 und T2; Fünfgang F1; Viergang V1, Dressurkür FS1, Passprüfung PP1, Passrennen 250m<br />
P1 und 150 m P3, SpeedPass P2 eine Weltrangliste geführt. T3, F2, und V2 werden jeweils in T.1, F.1<br />
und V.1 integriert werden.<br />
2. Der <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport kann die Aufgaben die mit der Weltrangliste in Verbindung stehen<br />
einem Unterausschuss übertragen.<br />
3. Die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen sind berechtigt FIPO-artige Prüfungen, in einem oder mehreren<br />
Turnieren in ihrem Lande auszuschreiben die für die Weltrangliste zählen. Dies muss bestimmten<br />
Vorschriften folgen, die vom <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport vorgegeben werden.<br />
4. Eine Liste mit allen erklärten Turnieren wird im April veröffentlicht.<br />
5. Alle Reiter mit Ergebnissen von 5.5 Punkten oder besser in den Vorausscheidungen von<br />
Prüfungen die vorher (wo nötig) angezeigt wurden, oder 25.5 Sekunden oder schneller in 250 m<br />
Passrennen, <strong>17</strong>.5 Sekunden oder schneller in 150 m Passrennen, 9.8 Sekunden oder schneller im 100 m<br />
SpeedPass werden in die Weltrangliste, für die jeweils entsprechenden Disziplinen, aufgenommen.<br />
Die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen sind für die korrekten Ergebnisse verantwortlich.<br />
6. Jedes eingegebene Ergebnis ist gültig für eine Periode von zwei Jahren, gerechnet vom letzten Tag<br />
des betreffenden Turnieres (bis zum, aber nicht einschließlich, selben Datum zwei Jahre später).<br />
7. Die Rangliste, für die oben aufgeführten Prüfungen, basiert auf dem Durchschnittswert der drei<br />
besten Ergebnisse des Reiters. Bessere oder gleich gute Ergebnisse ersetzen das vorherige Resultat.<br />
8. Da die Rangliste auf einem fortlaufenden System basiert (Ergebnisse sind für zwei Jahre gültig),<br />
gibt es keine endgültige Platzierung.<br />
9. Sobald ein Reiter drei gültige Ergebnisse in einer Prüfung erreicht hat, wird ihr oder sein Name in<br />
der Weltrangliste veröffentlicht.<br />
10. Um die Kosten zu decken, zahlen die <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen eine Gebühr für jedes, der<br />
Weltrangliste gemeldete, Turnier. Die Höhe der Gebühr, sowie ein Höchstbetrag für jedes Land, wird<br />
vom <strong>FEIF</strong> Ressortleiter Sport festgesetzt.<br />
11. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Ergebnisse von Turnieren, die nicht rechtzeitig zum<br />
vorgegebenen Datum, oder erst nach Turnierschluss gemeldet wurden, zu berücksichtigen. In diesen Fällen<br />
wird pro Turnier ein Aufschlag von 100%, zusätzlich zur normalen Gebühr, erhoben; ein vereinbarter<br />
Höchstbetrag wird in diesen Fällen außer Acht gelassen.<br />
12. Alle nicht vorhersehbaren Fälle werden vom <strong>FEIF</strong> Sportausschuss entschieden<br />
Es wurde beschlossen, diese Bestimmungen der FIPO hinzuzufügen.<br />
vom jährlichen Treffen der Sportleiter<br />
angenommener Antrag:- diese Änderungen zur FIPO wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und alle<br />
wurden angenommen.<br />
Während der Diskussion die der Abstimmung dieser Anträge voran ging, wurde ein Gegenantrag<br />
eingebracht, der vorschlug die Abmessungen von 10.8mm auf 11mm aufzurunden. Dieser Antrag<br />
wurde nicht angenommen (3 Stimmen dafür, 27 dagegen und 6 Enthaltungen).<br />
5
Änderungen zur FIPO<br />
A: 2.2.2 Zäumung<br />
Die Gebissdicke wird am Maulwinkel gemessen. Falls das Gebiss am Messpunkt nicht gleichmäßig rund<br />
verläuft, wird die dünnste Stelle gemessen. Die Länge der Anzüge oder Hebel wird gemessen vom<br />
Ansatzpunkt am Mundstück bis zur Stelle an welcher der Zügel befestigt ist.<br />
B: 2.2.2.1 Gruppe A<br />
Gebisse:<br />
• glatte, ein- oder zweimal gebrochene Trensengebisse aus Metall.<br />
• glatte, ungebrochene Gebisse mit einem Mundstück aus Kunststoff<br />
• glatte, ungebrochene, ein- oder zweimal gebrochene Gebisse mit Zungenfreiheit.<br />
Mindestdicke für alle Mundstücke ist 10.8 mm.<br />
Erlaubt in:<br />
• allen Prüfungen.<br />
C: 2.2.2.2 Gruppe B<br />
Glattes Pelham mit einfachem, ungebrochenem, gerundetem Mundstück. Mundstück mit starren oder<br />
beweglichen Anzügen. Anzüge höchstens 7cm lang, Dicke des Gebisses mindestens 10.8 mm, zwei Zügel.<br />
Erlaubt in:<br />
• allen Prüfungen.<br />
D: 2.2.2.3 Gruppe C<br />
Glatte Dressurkandare mit Unterlegtrense.<br />
Dicke der Kandare mindestens 10.8 mm, Anzüge höchstens 7cm lang. Dicke der Unterlegtrense mindestens<br />
9 mm.<br />
Erlaubt in:<br />
• Dressurprüfungen.<br />
E: 2.2.2.4 Gruppe D<br />
Gebisse:<br />
• Glatte isländische Kandare, einfach oder doppelt gebrochen, mit oder ohne Zungenfreiheit.<br />
• Glatte isländische Kandare mit einfach gebrochenem Scharniergebiss.<br />
Hebellänge höchstens <strong>17</strong> cm, Dicke mindestens 10.8 mm.<br />
Erlaubt in:<br />
• Ovalbahnprüfungen<br />
• Passbahnprüfungen<br />
F: 2.3.3 Hufeisen<br />
Die Hufeisen müssen aus Metall sein. Das benutzte Material darf das spezifische Gewicht von<br />
handelsüblichem Schmiedeeisen nicht überschreiten. Die Vorder- und Hintereisen müssen aus demselben<br />
Material gefertigt sein. Das Eisen darf höchstens 10 mm dick und 22 mm breit sein und muss eine<br />
gleichmäßig verlaufende Form haben. Der natürlichen Abnutzung der Eisen soll Rechnung getragen<br />
werden.<br />
G: 3.3: Ausrüstung der Reiter<br />
Auf internationalen <strong>FEIF</strong> Sportturnieren und Zuchtbeurteilungen müssen alle Reiter, wenn im Sattel, eine/n<br />
Reitkappe/helm tragen die/der von einer offiziellen Stelle anerkannt worden ist.<br />
vom <strong>FEIF</strong> Vorstand<br />
angenommener Antrag:- diese Änderungen zur FIPO wurde alle zusammen en bloc abgestimmt und alle<br />
wurden angenommen.<br />
Änderungen zur FIPO<br />
Vorrang der englischen Version. (Dieser Punkt veranlasste eine Diskussion. Es wurde erklärt,<br />
dass das Ziel sei, dass beide Sprachversion genau übereinstimmen. Jedoch werden die Regeln,<br />
6
welche während Sportleitertreffen erarbeitet werden meistenteils in englischer Sprache<br />
diskutiert.)<br />
Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Version soll der<br />
Englischen der Vorrang gegeben werden.<br />
Zugelassene Reiter für Weltmeisterschaften<br />
B: 10.7.41 Zugelassene Reiter<br />
Reiter welche die im allgemeinen Teil der FIPO festgelegten Voraussetzungen für zugelassene Reiter<br />
erfüllen und die im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre oder älter sind, sind zugelassen.<br />
Ein Reiter muss entweder die Nationalität des Landes, dass er vertreten will, innehaben oder mindestens für<br />
das vorangegangene, volle Jahr (wird vom ersten Tag der WM zurückgerechnet) seinen ständigen Wohnsitz<br />
im Lande, für das er starten will, gehabt haben.<br />
Dressurviereck<br />
C: 7.1 Dressurviereck<br />
Die Abmessungen des Dressurviereckes müssen entweder 20 x 40 m oder 20 x 60 m betragen und mit den<br />
korrekten Markierungen versehen sein, wie in den Zeichnungen in der FIPO demonstriert. Im Falle einer 20<br />
x 60 m Bahn, werden nur die Markierungen A, F, B, M, C, H, E und K an der Außenseite der Bahn benutzt.<br />
Es ist den Veranstaltern gestattet die Mitte der Abstände zwischen F-B, B-M, K-E und E-H mit einer<br />
zusätzlichen Markierung zu versehen, z.B. mit einem Punkt.<br />
Richtlinien<br />
D: Richtlinien, Seiten 47-51<br />
Sind zu entfernen.<br />
Die neuen Sportregeln werden mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft treten.<br />
Anträge Zucht:<br />
angenommener Antrag<br />
Es wurden, mit der Zustimmung der delegierten, drei kleine Änderungen zu den Anträgen vorgenommen.<br />
Alle Zuchtanträge wurden von den Abgeordneten angenommen.<br />
Ein Antrag an die <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung<br />
Islandpferdezucht<br />
Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />
1. / 2000<br />
7
Islandpferdezucht<br />
Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />
1. Auflage 2000<br />
Herausgegeben vom<br />
<strong>FEIF</strong> Zuchtausschuss: Jens Otto Veje (Vorsitzender, <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter)<br />
Víkingur Gunnarsson<br />
Clive Phillips<br />
Ágúst Sigurðsson<br />
Übersetzung:<br />
Englisch Fi Pugh<br />
Deutsch Rita Austin<br />
Arbeitsgruppen <strong>FEIF</strong> Zucht:<br />
Zuchtrichtergruppe: Víkingur Gunnarsson - Island (Vorsitzender),<br />
John Siiger Hansen - Dänemark , Per Kolnes - Norwegen.<br />
Registrierungsgruppe: Clive Phillips - Großbritannien (Vorsitzender),<br />
Lutz Lesener - Deutschland, Jón Baldur Lorange - Island.<br />
Zuchtstandardgruppe: Ágúst Sigurðsson - Island (Vorsitzender),<br />
Annette Braun - Deutschland, Arjen Heerema - Niederlande,<br />
Johannes Hoyos - Österreich, Fi Pugh - Großbritannien.<br />
8
Islandpferdezucht<br />
Offizielle Definitionen, Satzungen und anerkannte Verfahren<br />
Inhalt<br />
1. Teil<br />
Offizielle Definitionen<br />
1 : Zuchtstandard:<br />
- Rassebeschreibung (revidiert) 3<br />
- Zuchtziel - Das ideale Pferd (revidiert) 4<br />
2. Teil<br />
Satzungen<br />
2 : Die FIZO:<br />
- Registration und Identifikation (revidiert) 6<br />
- Zuchtbeurteilungen (revidiert 8<br />
3 : Beurteilungsschema 15<br />
4 : Internationale Richter (neu) 16<br />
5 : Offizielle internationale Datenbanken<br />
- WorldFengur (neu) 18<br />
- Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister (neu) 19<br />
3. Teil<br />
Anerkannte Verfahren<br />
6 : Richtlinien:<br />
- Ausbildungsprogramm für Richter (neu) 20<br />
9
TEIL<br />
I Offizielle Definitionen<br />
Kapitel<br />
1 Zuchtstandard<br />
1. Auflage 1970.<br />
1. Revision<br />
Abschnitt<br />
1 Rassebeschreibung des Islandpferdes<br />
Ursprung<br />
Maße<br />
Farben<br />
Exterieur<br />
Das Islandpferd hat seinen Ursprung in Island, wo man es, seit der Besiedlung der Insel um das Jahr 900 AD, ohne<br />
wissentliche Einkreuzung von Fremdblut, rein gezüchtet hat. Man nimmt an, dass seine engsten Verwandten heute<br />
unter den einheimischen Pferderassen von Skandinavien und den Britischen Inseln zu finden sind. Das Islandpferd<br />
ist rein gezogen und seine Abstammung kann somit immer bis nach Island zurückverfolgt werden.<br />
Das Islandpferd hat normalerweise ein Stockmaß zwischen 125 und 145 cm, gemessen an der höchsten Stelle des<br />
Widerrists. Die Durchschnittsgröße für Stuten beträgt 136 cm und für Hengste 138cm. Das erwachsene Islandpferd<br />
wiegt um die 300 bis 400 kg.<br />
Die meisten allgemein üblichen Pferdefarben und -abzeichen werden gezeigt, jedoch sind Füchse, Rappen und<br />
Braune am häufigsten vertreten. Schimmel und Schecken sind auch weit verbreitet. Man kann jedoch insgesamt<br />
mehr als 100 Farbvarianten in der Rasse Islandpferd finden.<br />
Das Gebäude kann sehr unterschiedlich sein, das typische Islandpferd jedoch ist meist rechteckig gebaut, mit<br />
kräftigem Körperbau. Rassetypisch sind die abfallende Kruppe, lange, dicke Mähne und Schweif und ein dichtes,<br />
wetterbeständiges Winterfell.<br />
Gangarten und Leistung<br />
Der Isländer ist ein Reitpferd, das wegen seiner Gangveranlagung einzigartig ist. Fast alle Islandpferde verfügen<br />
über die Gangart Tölt, zusätzlich zum Schritt, Trab und Galopp. Ein Großteil der Pferde gehen außerdem einen sehr<br />
schnellen, ‘fliegenden’ Pass, den Rennpass. Das Islandpferd ist ein außerordentlich vielseitiges Reitpferd - ein<br />
begabter und williger Partner für’s Freizeitreiten als auch für Sportturniere, gleichermaßen geeignet für Kinder und<br />
Erwachsene. Diese Pferde sind zäh und unabhängig - aber trotzdem freundlich und angenehm im Umgang,<br />
selbstsicher und ausdauernd.<br />
Langlebigkeit<br />
Die Pferde sind Spätentwickler und sind normalerweise erst im Alter von sechs oder sieben Jahren voll<br />
ausgewachsen. Ihre Lebenserwartung ist relativ hoch; Pferde die noch mit 25 oder 30 Jahren aktiv sind, sind keine<br />
Seltenheit.<br />
10
Gesundheit<br />
Der Gesundheitszustand von Islandpferden ist generell sehr gut. Fruchtbarkeit ist hoch und beide Geschlechter sind<br />
üblicherweise bis zu einem Alter von 25 bis 27 Jahren fortpflanzungsfähig.<br />
Kapitel<br />
1 Zuchtstandard<br />
Abschnitt<br />
2 Zuchtziel - Das ideale Pferd<br />
Allgemeine Zuchtziele<br />
Gesundheit, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit<br />
Das offizielle Zuchtziel ist die Zucht eines gesunden, fruchtbaren und langlebigen Pferdes - einem robusten<br />
Islandpferd.<br />
Farben<br />
Es ist das offizielle Zuchtziel, alle vorkommenden Farbvariationen innerhalb der Rasse zu erhalten.<br />
Maße Das offizielle Zuchtziel erlaubt für einen beträchtlichen Spielraum in der Größe, aber bevorzugt wird ein Stockmaß<br />
zwischen 135 und 145 cm.<br />
Spezielle Zuchtziele<br />
Exterieur<br />
Das Zuchtziel ist generell ein eher leicht gebautes, aber athletisches Islandpferd mit einem kräftigen, aber dennoch<br />
geschmeidigen Körper. Das Gebäude sollte eine optimale Basis für die Gangveranlagung, sowie die Aufrichtung des<br />
Pferdes bieten und gleichzeitig allgemein anerkannten Schönheitsidealen entsprechen, die nachfolgend detailliert<br />
beschrieben sind.<br />
Kopf Trocken, stolz und aufmerksam.<br />
11
Hals, Widerrist & Schultern<br />
Hals: Gut getragen, hoch angesetzt, geschmeidig, beweglich im Genick, lang und schlank, vom Körper<br />
klar abgesetzt.<br />
Widerrist: Hoch und lang.<br />
Schultern: Lang und schräg.<br />
Rückenlinie und Kruppe<br />
Rücken/Oberlinie: Kräftig aber geschmeidig, breit und gut bemuskelt bis hin zur Kruppe. Durchschnittliche<br />
Länge.<br />
Kruppe: Lange, genügend abfallende Kruppe, Hinterhand beidseitig gleichmäßig bemuskelt mit nur leichter<br />
Verjüngung zum Schweifansatz. Lange, gut bemuskelte Oberschenkel.<br />
Proportionen<br />
Gliedmaßen<br />
Gelenke<br />
Das Pferd soll eine besondere Ausstrahlung haben. Vor-, Mittel- und Hinterhand sollten in etwa gleich sein. Die<br />
Beine sind lang und gut platziert. Die Körperform ist walzenförmig und soll am Widerrist höher sein als der höchste<br />
Punkt der Kruppe.<br />
Klare, trockene Beine; kräftige, deutlich abgesetzte Sehnen; kräftige und elastische Fesseln.<br />
Wird das Pferd in der Bewegung von vorne oder hinten betrachtet, müssen sich die Beine in einer geraden Linie<br />
bewegen, Hinterbeine leicht nach außen ist erlaubt. Genügend Raum zwischen den Vorderbeinen, als auch zwischen<br />
den Hinterbeinen.<br />
Hufe Hartes, dickes und elastisches Horn. Nach oben gewölbte, dicke Sohlen mit gutem Strahl und kräftigen Trachten.<br />
Mähne & Schweif<br />
Lang und dick.<br />
Reiteigenschaften<br />
Tölt Klarer Viertakt, geschmeidige, hohe Aktion, weitausgreifend. Das Pferd soll in allen Tempi tölten können, vom<br />
versammelten bis zum Renntempo.<br />
Trab Sicherer Zweitakt mit hoher Aktion, raumgreifenden Bewegungen und deutlicher Sprungphase. Das Pferd soll bis<br />
Schritt<br />
hin zum starken Tempo traben können.<br />
Klarer Viertakt mit raumgreifenden, energischen Bewegungen.<br />
12
Pass<br />
Galopp<br />
Gehwille<br />
Imposanter, lateraler Zweitakt mit klarer Sprungphase. Erwünscht ist Tempo, Passsicherheit und Renneignung.<br />
Regelmäßiger Dreitakt mit guter Sprungphase. Erhöhung des Tempos bis zur Renngeschwindigkeit<br />
(Vierschlaggalopp) erwünscht.<br />
Das Pferd soll einen starken Gehwillen haben, gepaart mit hoher Leistungsbereitschaft.<br />
Charakter/Temperament<br />
Das Pferd bemüht sich dem Reiter ‘zu gefallen’; ist angenehm im Umgang und beim Reiten, ist freundlich,<br />
selbstsicher und mutig.<br />
Allgemeiner Eindruck/Form unter dem Reiter<br />
Das Pferd wirkt sehr beeindruckend. Bewegungen sind geschmeidig, mit hoher Aktion und gutem Raumgriff. Das<br />
Pferd hat eine gute Kopfhaltung, große Ausstrahlung und geht in allen Gangarten energisch vorwärts.<br />
TEIL<br />
II Satzungen<br />
Kapitel<br />
2 Die FIZO - Zuchtregeln<br />
**: Änderungen<br />
Abschnitt<br />
1 **Registration und Identifikation<br />
1. Auflage 1997, 1. Revision 1999.<br />
2. Revision.<br />
Registration<br />
1. Jede <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation führt ein nationales Zuchtbuch, ausschließlich für reingezogene Islandpferde.<br />
2. Ein reingezogenes Islandpferd ist ein Pferd dessen Abstammung bis zu ausschließlich isländischen Vorfahren<br />
zurückverfolgt werden kann.<br />
13
3. Ausschließlich reingezogene Pferde mit einem national anerkannten Abstammungsnachweis, oder aber Pferde deren<br />
Abstammungspapiere in Island oder von einer anderen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation ausgestellt wurden, dürfen in ein<br />
nationales Zuchtbuch aufgenommen werden.<br />
4. Ein im Lande gezogenes Fohlen kann ins nationale Zuchtbuch aufgenommen werden wenn:<br />
4.1. das Fohlen von einem Hengst und einer Stute abstammt die beide im nationalen Islandpferdezuchtbuch registriert<br />
sind,<br />
4.2. der Hengsthalter den Deckakt dem Zuchtbuchamt gemeldet hat. Diese Meldung muss dem Zuchtbuchamt vor dem<br />
31.Dezember des Jahres, in dem die Bedeckung stattgefunden hat, vorliegen, und<br />
4.3. der Hengst wurde einer Bluttypenuntersuchung unterzogen oder kann durch DNA-Test identifiziert werden.<br />
5. Ein importiertes Pferd kann ins nationale Zuchtbuch eingetragen werden wenn die Originalabstammungurkunde,<br />
ausgestellt im Geburtsland, dem Zuchtbuchamt vorgelegt wird.<br />
Identifikation<br />
6. Alle Pferde die in einem nationalen Zuchtbuch eingetragen sind müssen über eine lebenslange<br />
Identifikationsnummer verfügen, möglichst in Übereinstimmung mit dem internationalen <strong>FEIF</strong><br />
Identifikationsnummernsystem. Diese Nummer ist international anerkannt und stellt eine eindeutige<br />
Identifikation des betreffenden Pferdes, innerhalb der weltweiten Population des Islandpferdes, dar. Die<br />
Zuteilung einer internationalen Identifikationsnummer an ein Pferd kann nur vom nationalen Zuchtbuchamt<br />
oder der <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisation seines Geburtslandes vorgenommen werden.<br />
6.1. Die Formel für das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem ist wie folgt:<br />
6.2. Die Komponenten der Formel sind:<br />
C C Y Y Y Y S R R R R R<br />
a) CC = Ländercode (Herkunftsland) der aus zwei Buchstaben besteht. Die Codes sind wie folgt:<br />
AT = Österreich BE = Belgien CN = Kanada<br />
DK = Dänemark IR = Irland FO = Färöer Inseln<br />
FI = Finnland FR = Frankreich DE = Deutschland<br />
GB = Großbritannien IS = Island IT = Italien<br />
LU =Luxemburg NL = Niederlande NO = Norwegen<br />
SI = Slowenien SE = Schweden CH = Schweiz<br />
US = USA<br />
b) YYYY = Jahrhundert und Jahr der Geburt, bestehend aus vier Ziffern.<br />
c) S = Geschlecht, eine Ziffer. Die folgenden Codes werden benutzt:<br />
1 = Männliches Pferd (Hengstfohlen, Hengst oder Wallach)<br />
2 = Weibliches Pferd (Stutfohlen, Stute)<br />
d) RRRRR = Einmalige Serienregistriernummer, bestehend aus fünf Ziffern, die jedes individuelle Pferd im<br />
Lande identifizieren kann. Das System für die Vergabe dieser Nummer, innerhalb des Landes, bleibt jedem<br />
Land selbst überlassen.<br />
6.3. Für das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem treffen die folgenden Regeln zu:<br />
14
a) Das internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem ist nicht bindend vorgeschrieben und es ist den<br />
Mitgliedsländern überlassen, ob sie das System anwenden oder nicht.<br />
b) Die internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer soll, auf allen offiziellen Dokumenten, die das bestimmte<br />
Pferd betreffen, benutzt werden.<br />
c) Andere örtliche/nationale Nummern können auch auf Dokumenten verwandt werden, aber dann zusätzlich<br />
zur internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer und auch nur dann, wenn dies nicht zu Missverständnissen<br />
führen kann. Die internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer sollte deutlich als solche ausgewiesen werden.<br />
d) Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer sollen an<br />
den nationalen Zuchtleiter des Zuchtbuchamtes, im Geburtslande des Pferdes, gerichtet werden.<br />
**7. Das nationale Zuchtbuchamt des Herkunftslandes wird eine gedruckte Abstammungsurkunde, mit der folgenden<br />
Information, ausstellen:<br />
1) Name der nationalen Islandpferdeorganisation .<br />
2) Identifikation der Organisation als ein Mitglied von <strong>FEIF</strong>.<br />
3) Name des Pferdes (erster Name (Vorname) in Übereinstimmung mit der isländischen Tradition der<br />
Namensgebung).<br />
4) Internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer.<br />
5) Geburtsdatum.<br />
**6) Identifizierende Merkmale (Kaltbrand, Heißbrand oder Microchipnummer).<br />
7) Farbe, mit einer Zeichnung der Abzeichen und anderer Merkmale.<br />
8) Abstammungsurkunde - 3 Generationen oder bis zum Punkt wo für die in Island geborenen Pferde keine<br />
weiteren Abstammungshinweise vorhanden sind. Alle Pferde im Stammbaum müssen durch den Namen<br />
und eine Registriernummer identifiziert werden, Letztere vorzugsweise in Übereinstimmung mit dem<br />
internationalen <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummernsystem.<br />
9) Name und Adresse des Züchters.<br />
10) Datum und Unterschrift des ausstellenden Zuchtbuchbeamten.<br />
11) Offizieller Stempel, Name und Adresse des nationalen Zuchtbuchamtes.<br />
12) Eine Erklärung die garantiert, dass das betreffende Pferd ein reingezogenes Islandpferd ist, und<br />
13) das <strong>FEIF</strong> Emblem, gedruckt auf der Vorderseite.<br />
<strong>FEIF</strong> Mitgliedsländer welche die obigen Anforderungen erfüllen, haben die Erlaubnis das <strong>FEIF</strong> Emblem auf der<br />
Vorderseite der Urkunde zu drucken.<br />
8. Wird ein Pferd exportiert, darf die Abstammungsurkunde vom Geburtsland nicht zurückgerufen oder vom<br />
Zuchtbuchamt des neuen Aufenthaltslandes ersetzt werden. Wird ein importiertes Pferd im Zuchtbuchamt des neuen<br />
Aufenthaltslandes registriert, soll der nationale Zuchtbuchbeamte dies mit Datum, Stempel und Unterschrift auf dem<br />
Originalabstammungsnachweis bestätigen.<br />
Änderungen<br />
9. Sollte es notwendig werden, einschneidende Änderungen an einer Abstammungsurkunde vornehmen zu müssen,<br />
z.B. Name oder internationale Identifikationsnummer, muss das Zuchtbuchamt die folgenden Regeln einhalten:<br />
1) Jegliche Änderungen müssen vom zuständigen Beamten des nationalen Zuchtbuchamtes genehmigt<br />
werden.<br />
2) Es muss eine Akte angelegt werden, die die Gründe für die Änderungen angibt, sowie deren Korrektheit<br />
beweist.<br />
3) Unterlagen über die vorher gültigen Angaben müssen im Archiv bleiben.<br />
4) Alle drei Monate müssen alle anderen, nationalen Zuchtbuchämter über vorgenommene Änderungen<br />
informiert werden.<br />
15
Kapitel<br />
2 Die FIZO - Zuchtregeln<br />
**: Änderungen<br />
Abschnitt<br />
2 **Zuchtbeurteilungen<br />
1. Auflage 1986, 1.Revision 1996, 2. Revision 1998, 3. Revision 1999.<br />
4. Revision<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Definition und Geltungsbereich<br />
Die FIZO regelt die Durchführung internationaler Zuchtbeurteilungen für Islandpferde, inklusive der<br />
internationalen Zuchtbeurteilungen die während Weltmeisterschaften abgehalten werden, und muss vom <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtleiter genehmigt werden.<br />
Für nationale Zuchtbeurteilungen die der FIZO unterliegen, siehe Anhang 2.<br />
2. Zugelassene Reiter<br />
Der Sinn und Zweck einer Zuchtbeurteilung ist ausschließlich die Beurteilung des Pferdes, deshalb kann ein Reiter<br />
bis kurz vor dem Beginn der Veranstaltung ausgewechselt werden.<br />
Reiter müssen Mitglieder einer, der <strong>FEIF</strong> angeschlossenen, Organisation sein. Nur Reiter die mindestens 16 Jahre<br />
alt sind (oder im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre alt werden) dürfen Pferde zur Beurteilung vorstellen.<br />
Reitern, die in einem der <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländer gesperrt sind, da sie gegen in der FIPO aufgeführte Regeln oder<br />
Ideale verstoßen haben, ist es nicht gestattet an Zuchtbeurteilungen in anderen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern teilzunehmen,<br />
bevor diese Sperre aufgehoben ist.<br />
3. Nennungen<br />
Es gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
4. Zugelassene Pferde<br />
4.1. Abstammungsnachweis<br />
Teilnahmeberichtigt sind reinrassige Islandpferde, die im laufenden Kalenderjahr fünfjährig oder älter sind. Alter<br />
und Abstammung sind nachzuweisen mittels des Originalstammbaumes (oder einer notariell beglaubigten Kopie),<br />
ausgestellt vom offiziellen Zuchtbuchamt des Geburtslandes oder des Landes in dem das Pferd ansässig ist.<br />
Startberechtigt für ein Land sind nur Pferde, die in diesem geboren wurden.<br />
4.2. Klassen<br />
Hengste und Stuten werden in getrennten Klassen vorgestellt. Altersgruppen sind wie folgt:<br />
a) 5 jährige Pferde<br />
b) 6 jährige Pferde<br />
c) 7 jährige und ältere Pferde<br />
4.3. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen während Weltmeisterschaften<br />
Jedes Land kann maximal zwei Pferde pro Altersklasse melden.<br />
Alle Pferde können an Zuchtbeurteilungen als auch an den Sportprüfungen teilnehmen, allerdings ist ein<br />
Umbeschlagen zwischen den Prüfungen, während der WM, nicht erlaubt.<br />
Ersatzpferde können nicht gemeldet werden.<br />
4.4. Besondere Bestimmungen für andere internationale Zuchtbeurteilungen<br />
Diese Zuchtbeurteilungen sollen generell für alle Pferde aus <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern offen sein, ohne<br />
Nennungsbeschränkungungen, außer denen in Paragraph 4.1 angegeben.<br />
Jede andere Beschränkung des Veranstalters, wie z.B. die maximale Teilnehmerzahl für jedes Land oder eine<br />
Qualitätskontrolle für teilnehmende Pferde, müssen vom Zuchtleiter der <strong>FEIF</strong> genehmigt werden.<br />
16
5. Ausrüstung des Reiters<br />
5.1. Gerte<br />
Während der Bewertung des Pferdes kann eine Gerte (nicht länger als 120 cm) benutzt werden.<br />
**5.2. Reitkappe/helm<br />
Reiter müssen, wenn im Sattel, eine/n genehmigte Reitkappe/helm tragen (es gelten analog die Bestimmungen der<br />
jeweils gültigen FIPO) .<br />
**5.3. Startnummer<br />
Während der Gebäudebeurteilung oder Bewertung der Reiteigenschaften muss die Startnummer am Pferd oder<br />
Reiter deutlich sichtbar angebracht sein.<br />
6. Ausrüstung des Pferdes<br />
6.1. Technische Probleme<br />
Wenn während der Reitvorführung ein Teil der Reitausrüstung oder Schutzmaterialien bricht oder sich löst, ist es<br />
dem Reiter erlaubt, nach Rücksprache mit dem Chefrichter, die entsprechenden Teile wieder zu befestigen oder mit<br />
gleichwertigen auszutauschen. Verlorene Hufeisen dürfen während eines Prüfungsabschnittes nicht wieder befestigt<br />
werden. Dies ist jedoch zwischen den einzelnen Bewertungen erlaubt.<br />
6.2. Gebisse und Zäumungen<br />
Gebisse und Zäumungen der Klasse A, B und D der FIPO dürfen benutzt werden. Zurzeit gültige FIPO Regeln<br />
treffen zu.<br />
6.3. Fesselstand<br />
Der Huf muss zum Fesselstand passen.<br />
**6.4.Huflänge<br />
Die Huflänge muss natürlich sein und darf niemals eine Länge von 9.0 cm überschreiten. Ausnahme zur 9.0 cm<br />
Regel kann Pferden mit einem Stockmaß, gemessen am Widerrist, von 137 cm oder mehr genehmigt werden.<br />
Diesen Pferden ist eine Huflänge von 9.5 cm erlaubt.<br />
6.5a. Hufeisen<br />
Alle Pferde müssen beschlagen sein. Das Eisen darf max. 8mm dick und 20mm breit sein, es muss eine gleichmäßig<br />
verlaufende Form haben und muss direkt auf dem Huf aufliegen. Das spezifische Gewicht der Vorder- und<br />
Hintereisen muss gleich sein und darf das von handelsüblichen Eisen nicht überschreiten. Vorder- und Hintereisen<br />
müssen aus dem selben Material gefertigt sein. Die Eisenstärke (Dicke) darf max. 2mm Unterschied betragen, ohne<br />
weitere Toleranz.<br />
Das Eisen muss zum Huf passen. Das Eisen darf nicht über die Verlängerung der natürlichen Schräge der<br />
Zehenwand, und nach hinten nicht über das vom Ballen gefällte Lot, hinausragen.<br />
6.5b. Stollen<br />
Werden Stollen benutzt, sind zwei handelsübliche, am hinteren Ende des Eisens angebrachte Stollen oder Stifte in<br />
passender Größe zum Eisen erlaubt.<br />
Die maximale erlaubte Größe der Stollen beträgt (LxBxH) 15mm x 15mm x 12mm.<br />
6.5c. Schweißnähte<br />
Schweißnähte sind nicht erlaubt.<br />
6.5d. Toleranz<br />
Eine maximale Toleranz von +/- 10% ist nur in der Breite des Eisens erlaubt.<br />
6.6. Schutzmaterialien<br />
Während der vorläufigen Gebäudebeurteilung sind keine Schutzmaterialien erlaubt. Während der Beurteilung<br />
der Reiteigenschaften sind Schutzmaterialien an den Vorderbeinen, bis zu einem Höchstgewicht von 120 gr.<br />
pro Bein, in den Farben schwarz oder braun, zugelassen.<br />
**7. Kontrollen<br />
<strong>17</strong>
Eine genaue Überprüfung der Ausrüstung der Pferde (Regel 6.1 - 6.6) ist obligatorisch für alle teilnehmenden Pferde<br />
und muss vor dem Beginn der Beurteilung durchgeführt werden.<br />
Der Chefrichter kann einen anerkannten Zuchtrichter mit einer zweiten Kontrolle beauftragen bevor die Beurteilung<br />
der Reiteigenschaften beginnt. Im weiteren gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
8. Turniertierarzt und Gesundheitszustand<br />
Es gelten analog die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
Organisation und Prüfungsablauf:<br />
9.1. Anlage<br />
Ein ebener, befestigter Platz muss für das Vermessen und die Gebäudebeurteilung zur Verfügung stehen.<br />
Für die Beurteilung der Reiteigenschaften wird eine breite, gerade Bahn von mindestens 200m Länge benötigt.<br />
**9.2. Prüfungsablauf<br />
Zuchtbeurteilungen bestehen aus dem Vermessen der Pferde und einer Bewertung des Exterieurs sowie der<br />
Reiteigenschaften.<br />
Die Gebäudebeurteilung und die erste Bewertung der Reiteigenschaften müssen, bei jedem Pferd, beide am selben<br />
Veranstaltungstag vorgenommen werden.<br />
**9.2.1. Vermessung<br />
Pferde die durch Vorlegen einer Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie nachweisen können, dass sie im<br />
selben Jahr, in Übereinstimmung mit dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, vermessen worden sind, brauchen generell<br />
während der Veranstaltung nicht an der Vermessung teilzunehmen. Ausnahme ist die Feststellung der Huflänge, die<br />
am Veranstaltungstag erfolgen muss.<br />
9.2.2. Exterieur<br />
Die Gebäudebewertung erfolgt, wenn das Pferd an der Hand vorgestellt wird und während der zwei Bewertungen<br />
der Reiteigenschaften. Nach der vorläufigen Gebäudebeurteilung muss dem Reiter genügend Zeit für die<br />
Vorbereitung des Pferdes für die Beurteilung der Reiteigenschaften gegeben werden.<br />
**9.2.3. Reiteigenschaften<br />
Die Pferde werden zweimal für Reiteigenschaften bewertet, in zwei verschiedenen Durchgängen. Während der<br />
ersten Reitvorführung wird jedes Pferd einzeln vorgestellt. Das Pferd kann maximal 8 bis 10 Mal auf der Bahn<br />
geritten werden, d.h. 4 bis 5 Mal in jeder Richtung. In der zweiten Beurteilung der Reiteigenschaften werden die<br />
Pferde in Gruppen von 2 - 4 vorgestellt; jede Klasse beginnt mit den Pferden welche die vorläufig niedrigsten<br />
Noten haben. Während dieser zweiten Vorstellung ist es den Reitern erlaubt, ihre Pferde 6 Mal zu zeigen, d.h. 3 Mal<br />
in jeder Richtung. Zusätzliches Vorreiten von Pferden während dieser zweiten Phase ist nur auf Anfrage der Richter<br />
vorzunehmen.<br />
**9.2.4. Beurteilung durch einen Reiterrichter<br />
Es steht den Veranstaltern frei ob sie einen Reiterrichter berufen wollen. Ein Reiterrichter wird lediglich den<br />
Gehwillen und das Temperament des Pferden bewerten. Das Pferd kann dazu auf der Bahn, zweimal in jede<br />
Richtung, geritten werden. Dieser Test wird kurz nach der ersten Reitvorführung des Pferdes durchgeführt.<br />
10. Richter<br />
**10.1. Das Richtergremium<br />
Das Richtergremium besteht aus drei internationalen Zuchtrichtern, aus mindestens zwei verschiedenen Ländern,<br />
die über eine <strong>FEIF</strong> Lizenz verfügen.<br />
Während der verschiedenen Beurteilungen richten die drei Richter einzeln und sind innerhalb des Gremiums<br />
gleichberechtigt.<br />
18
Den Organisatoren der Veranstaltung ist es freigestellt, ob sie die Richter in einer Gruppe oder einzeln richten<br />
lassen, dies gilt für jeden Abschnitt der Beurteilungen. Wenn die Richter einzeln richten, wird der Durchschnitt der<br />
3 Noten (zwei Stellen nach dem Komma) als Ergebnis gewertet. Arbeiten die Richter in einer Gruppe, wird nur<br />
dann der Durchschnitt errechnet, wenn sich die Richter, nach eingehender Diskussion, nicht auf eine Note einigen<br />
können. Arbeiten die Richter einzeln, muss jeder einen Richterschreiber haben, richten sie als Gruppe, wird nur ein<br />
Sekretär benötigt.<br />
Es ist gleichermaßen dem Veranstalter überlassen, ob und wenn ja,zu welchem Zeitpunkt, die Richter ihre Noten<br />
offen aufzeigen oder ob das Richten geheim erfolgt und vorerst unveröffentlicht bleibt, und wenn, für wie lange.<br />
Alle Noten müssen dem Reiter vor dem Beginn der zweiten Beurteilung der Reiteigenschaften mitgeteilt worden<br />
sein.<br />
Nach der Veröffentlichung eines Ergebnisses, kann sich diese Note während der weiteren Veranstaltung nur<br />
erhöhen.<br />
Entscheidungen der Richter hinsichtlich der Noten sind endgültig. Einsprüche sind nicht möglich.<br />
10.2. Reiterrichter<br />
Wird ein Reiterrichter eingesetzt, soll einer der Richter im Gremium als Reiterrichter fungieren.<br />
**10.3 Sonderregelung für internationale Zuchtbeurteilungen während Weltmeisterschaften<br />
Die drei Richter richten individuell, aber innerhalb einer Gruppe.<br />
Die vorläufigen Noten eines Pferdes die es während der Veranstaltung erhielt, können öffentlich erst<br />
bekanntgegeben werden sobald die erste komplette Beurteilung abgeschlossen ist (z.B. das Vermessen, die<br />
Gebäudebeurteilung, die erste Beurteilung der Reiteigenschaften und die eventuelle Bewertung eines Reiterrichters).<br />
**10.4. Richtlinien im Falle eines Interessenkonflikts<br />
Nichts in diesen Richtlinien beeinflusst die Gültigkeit der Ergebnisse.<br />
a) Wenn der Richter der Züchter, Eigentümer oder früherer Eigentümer des zu richtenden Pferdes ist.<br />
b) Wenn der Richter Eigentümer oder früherer Eigentümer vom Vater oder Mutter des zu richtenden<br />
Pferdes ist.<br />
c) Wenn der Züchter, Reiter oder Eigentümer des zu richtenden Pferdes ein enger Verwandter des<br />
Richters ist (betrifft Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister<br />
oder deren Kinder).<br />
d) In den Fällen wenn der Richter selbst das Gefühl hat dass ein Interessenkonflikt besteht, der seine<br />
Fähigkeit für eine faire Beurteilung beeinflussen könnte.<br />
Sollte einer der obigen Fälle auftreten, ist es ratsam für den Richter, das Richtergremium während der Beurteilung<br />
des betreffendes Pferdes zu verlassen. Dem verbleibenden Richtergremium ist die Beurteilung des Pferdes gestattet.<br />
11. Pünktlichkeit<br />
Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
12. Vorreiter<br />
Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
13. Startreihenfolge<br />
Die Startreihenfolge für jede Klasse wird einzeln ausgelost.<br />
14. Preise<br />
Auf Weltmeisterschaften gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der FIPO . Für andere Zuchtbeurteilungen<br />
gelten die nationalen Satzungen.<br />
15. Haftung<br />
Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
19
<strong>16.</strong> Disqualifikation, Protest und Schiedsgericht<br />
**<strong>16.</strong>1. Disqualifikation<br />
Nur das Richtergremium kann die Disqualifikation eines Pferdes anordnen.<br />
Ein Pferd kann unter den folgenden Umständen disqualifiziert werden:<br />
a) Offensichtlicher Ungehorsam (z.B. Kleben, Durchgehen, gefährliches Verhalten)<br />
b) Wenn die FIZO Regeln nicht eingehalten wurden.<br />
c) Offensichtlich grobe Einwirkung des Reiters.<br />
**<strong>16.</strong>1.2. Der Entschluss zu einer Disqualifikation muss dem Reiter oder seinem Repräsentanten, sobald die Entscheidung<br />
getroffen worden ist, sofort mitgeteilt werden. Gesetzt den Fall, dass die Richter mehr Zeit benötigen um eine<br />
Situation klarzustellen, muss der Reiter oder sein Repräsentant sofort von der Tatsache informiert werden, dass die<br />
Richter eine Disqualifikation in Erwägung ziehen.<br />
**<strong>16.</strong>1.3. Alle Wertungen, die während der Veranstaltung von einem später disqualifizierten Pferd erworben wurden, sind<br />
ungültig.<br />
**<strong>16.</strong>1.4. Besondere Bestimmungen für internationale Zuchtbeurteilungen, mit der Ausnahme von solchen die<br />
während Weltmeisterschaften stattfinden<br />
In Ausnahmefällen ist es den Richtern vorbehalten, im Zweifelsfalle für das Pferd zu entscheiden und auf die<br />
Disqualifikation eines Pferdes zu verzichten. Sie können statt dessen dem Reiter eine Verwarnung<br />
aussprechen oder aber entscheiden, die momentane Vorstellung zu ignorieren und eine zweite Präsentation<br />
des Pferdes am Ende des selben Veranstaltungstages zu fordern.<br />
<strong>16.</strong>2. Proteste<br />
Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
**<strong>16.</strong>3. Schiedsgericht<br />
Für die Dauer einer internationalen Zuchtbeurteilung während Weltmeisterschaften muss ein Schiedsgericht<br />
gebildet werden, bestehend aus:<br />
1) Veranstaltungsleiter bzw. ein vorher von ihm benannter Vertreter.<br />
2) Ein Mitglied des Organisationsausschusses.<br />
3) Chefrichter bzw. ein vorher von ihm benanntes Mitglied des Richtergremiums.<br />
4) <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter oder ein vorher von ihm benanntes Mitglied des internationalen<br />
Zuchtkooperationsauschusses.<br />
5) Ein Sprecher für alle Züchter die Pferde auf der Zuchtbeurteilung vorstellen, von selbigen vor dem<br />
Beginn der Veranstaltung gewählt. Im Falle das er/sie ersetzt werden muss, müssen die Züchter von einem<br />
anderen Mitglied vertreten werden.<br />
Ein Schiedsgericht auf einer Weltmeisterschaft darf niemals aus mehr als 2 Vertretern der selben Nationalität<br />
bestehen.<br />
<strong>16.</strong>3.2 Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
<strong>17</strong>. Doping<br />
Es gelten analog die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen FIPO.<br />
Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />
**18. Definition<br />
Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens (KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR) (Zuchtpferderichten und<br />
Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands (1992) muss als Bewertungsgrundlage angewendet<br />
20
werden. Jegliche Änderungen zu dieser Publikation müssen von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung genehmigt<br />
werden, bevor diese der <strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) hinzugefügt werden können. In das<br />
Beurteilungsschema wurde die Bewertung der Gangart Schritt aufgenommen, basierend auf der zurzeit gültigen<br />
FIPO, aber mit einer Skala von 5-10. Der Gewichtungsfaktor für Schritt, während der Beurteilung der<br />
Reiteigenschaften, ist 4, und das bringt die Gesamtnote für Reiteigenschaften auf 74.<br />
Bei der Errechnung der Gesamtnote für ein Pferd müssen sich die Veranstalter entscheiden zwischen:<br />
40% der Note von der Gebäudebeurteilung und 60% von der Beurteilung der Reiteigenschaften - ODER dem<br />
Durchschnitt aus den Gesamtnoten für Exterieur und Reiteigenschaften.<br />
Die Noten für die Gebäudebeurteilung und die Reiteigenschaften, sowie die Gesamtnote für ein Pferd, dürfen nicht<br />
aufgerundet und müssen mit zwei Dezimalstellen angezeigt werden.<br />
**19. Internationale Anerkennung der Ergebnisse<br />
Die Ergebnisse von internationalen Zuchtbeurteilungen und WM’s, welche in Übereinstimmung mit der FIZO<br />
ausgerichtet wurden, werden in allen <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern anerkannt.<br />
ANHANG 1<br />
Bestimmungen für Veranstalter von internationalen Zuchtbeurteilungen und<br />
Weltmeisterschaften<br />
**1. Veranstalter von Weltmeisterschaften sind verpflichtet während der WM eine internationale Zuchtbeurteilung<br />
abzuhalten.<br />
Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss die Organisation, Abläufe, Anlagen und das Programm einer internationalen<br />
Zuchtbeurteilung im Voraus genehmigen. Eine Abrechnung der endgültigen finanziellen Situation der<br />
Zuchtbeurteilung, mit Ausnahme von Weltmeisterschaften, muss an den <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter übersandt werden.<br />
Nur die nationale Islandpferdevereinigung eines <strong>FEIF</strong> Mitgliedslandes kann einer internationale Zuchtbeurteilung<br />
ausrichten, und ist der <strong>FEIF</strong> gegenüber verantwortlich.<br />
Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss das Richtergremium als auch die Wahl des Veranstalters für Reiterrichter und<br />
Chefrichter genehmigen.<br />
**2. Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss einen kompletten Satz der <strong>FEIF</strong> Beurteilungsbögen als auch der ausgestellten Urkunden<br />
erhalten, die alle Ergebnisse der Veranstaltung aufzeigen. Ergebnisse werden in <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister<br />
veröffentlicht.<br />
3. Für jedes beurteilte Pferd muss eine Gebühr, gemäß den Regeln für das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister, an <strong>FEIF</strong><br />
abgeführt werden. (Abschnitt 5: Finanzen).<br />
4. Dokumente und andere Informationen im Zusammenhang mit Zuchtbeurteilungen<br />
**4.1. <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbögen<br />
Zuchtrichter sollen einen <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbogen für das Richten benutzen. Auf allen internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen, die nach FIZO Regeln abgehalten werden, sollen die offiziellen (mit Ausnahme der Sprache<br />
einheitlichen) Beurteilungsformulare verwendet werden. Layout und Druck der Beurteilungsformulare ist die<br />
Verantwortlichkeit des <strong>FEIF</strong> Zuchtleiters. Die Benutzung von Fotokopien ist erlaubt. Jegliche Änderungen zum<br />
Inhalt der Formulare müssen zuerst von der <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe und letztendlich vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter<br />
genehmigt werden.<br />
<strong>FEIF</strong> Beurteilungsformulare können vom Büro des <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegisters angefordert werden.<br />
21
**4.2. <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunden<br />
Die Ergebnisse von allen internationalen Zuchtbeurteilungen, inklusive der Weltmeisterschaften, sollen in einer<br />
Zuchtbeurteilungsurkunde dokumentiert werden. Die Urkunde soll einem Standardformat entsprechen,<br />
Verantwortlichkeit über Papierwahl und Layout liegt beim <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter.<br />
Das Layout muss genügend Platz erlauben, um das Emblem des Veranstalters einfügen zu können. Für<br />
Druckkosten, die durch die Einfügung des Emblems des Veranstalters entstehen, ist <strong>FEIF</strong> nicht verantwortlich.<br />
Das Papier und die Software, für das Drucken, Ausrechnen und Veröffentlichen der Beurteilungsurkunden für<br />
Zuchtbeurteilungen, ist vom Büro des <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegisters erhältlich.<br />
**4.3. Freigabe von offiziellen Dokumenten im Zusammenhang mit Ergebnissen von internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen<br />
Der Ausrichter von internationalen Zuchtbeurteilungen, inklusive Weltmeisterschaften, ist verantwortlich für die<br />
Ausstellung von <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunden und, am Ende der Veranstaltung, deren Übergabe an alle<br />
Personen die Pferde zur Beurteilung vorgestellt haben.<br />
Dokumente, welche die offiziellen Ergebnisse aufzeigen, sollen einen <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsbogen sowie eine<br />
<strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunde enthalten.<br />
Offizielle Dokumente erfordern die Originalunterschriften von allen beteiligten Richtern und vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter,<br />
oder einem schriftlich von ihm benannten Vertreter.<br />
Jedes Mal wenn eine <strong>FEIF</strong> Zuchtbeurteilungsurkunde ausgestellt oder offiziell an jemanden verliehen wird, muss<br />
der Urkunde der während des Richtens benutzte <strong>FEIF</strong> Beurteilungsbogen beigefügt sein.<br />
Wird ein Einspruch hinsichtlich der Korrektheit der veröffentlichten offiziellen Dokumente erhoben, muss dieser an<br />
die nationale Organisation, die für die Zuchtbeurteilung verantwortlich zeichnete, verwiesen werden und kann erst<br />
dann an den <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter für eine Entscheidung weitergeleitet werden, wenn die nationale Organisation diesen<br />
Einspruch unterstützt. Die Entscheidung liegt mit dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter.<br />
5. Aufgaben der Offiziellen<br />
5. 1. Der Chefrichter hat folgende Aufgaben:<br />
Er ist verantwortlich für die korrekte Anwendung der gültigen FIZO.<br />
Er leitet die Richterbesprechung vor und nach der Zuchtbeurteilung.<br />
Er ist verantwortlich für den erfolgreichen Informationsaustausch zwischen Richtern und<br />
Veranstaltungsleiter.<br />
Er überprüft die Tauglichkeit der Anlagen sowie anderer Einrichtungen, zusammen mit dem<br />
Veranstaltungsleiter.<br />
Er entscheidet, zusammen mit dem Veranstaltungsleiter, in welchem Bereich der Bahn die Pferde<br />
vorgestellt werden sollen.<br />
Er übernimmt die Funktion des Veranstaltungsleiters, wenn ein solcher nicht gewählt wurde.<br />
Er erstellt einen Bericht über die Zuchtbeurteilung, der dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zuzustellen ist.<br />
**5.2. Jedes teilnehmende Land muss einen Teamleiter ernennen, der das Team repräsentiert. Dieser Teamleiter erhält alle<br />
Informationen bezüglich der Veranstaltung und dient als Ansprechpartner für die Teammitglieder, die Veranstalter<br />
und <strong>FEIF</strong>.<br />
**5.3. Die Veranstalter wählen:<br />
1) Einen Veranstaltungsleiter (bei mehr als 10 Teilnehmern).<br />
22
2) Jemanden der Buch führt über alle Pferde und deren Prüfungsergebnisse.<br />
3) Einen Sprecher der das Publikum auf dem Laufenden hält.<br />
**5.4. Der Veranstaltungsleiter hat folgende Aufgaben:<br />
Er überwacht den Ablauf der Zuchtbeurteilung.<br />
Er ist verantwortlich für den reibungslosen Informationsaustausch zwischen Richtern und Reitern.<br />
Er sorgt dafür, dass das Richtergremium ungestört arbeiten kann.<br />
Er ist zusammen mit dem Chefrichter verantwortlich, dass die zurzeit gültigen Regeln der FIZO<br />
eingehalten werden.<br />
**5.5. Der Veranstaltungsleiter und der Chefrichter wählen:<br />
1) Richter für die Vermessung der Pferde.<br />
2) Richter die Beschlag und Ausrüstung kontrollieren.<br />
3) Schreiber für die Richter.<br />
ANHANG 2<br />
Bestimmungen für Veranstalter von nationalen Zuchtbeurteilungen<br />
1. Nationale Zuchtbeurteilungen sollten unter FIZO Regeln abgehalten werden und unterliegen der Verantwortlichkeit<br />
der nationalen Islandpferdevereine. Jedes <strong>FEIF</strong> Mitgliedsland kann entscheiden, ob es die Ergebnisse von<br />
Zuchtbeurteilungen aus anderen Ländern anerkennt oder nicht. Es werden dieselben Beurteilungsmethoden und<br />
dasselbe Bewertungssystem angewandt, wie oben aufgeführt. Die gleichen Regeln, die für internationale<br />
Zuchtbeurteilungen gelten, müssen für die Ausrüstung des Pferdes zugrundegelegt werden.<br />
2. Jedes Mitgliedsland kann über die folgenden Punkte selbst entscheiden:<br />
a) Einteilung der Klassen.<br />
b) Bewertung der Gangart Schritt.<br />
c) Gewichtungsfaktoren.<br />
d) Die Reihenfolge der einzelnen Beurteilungen.<br />
e) Die Anzahl der Richter im Richtergremium - und<br />
f) Der Einsatz von nationalen und/oder internationalen Zuchtrichtern.<br />
Kapitel<br />
3 Bewertungsschema - <strong>FEIF</strong><br />
Definition<br />
Die <strong>FEIF</strong> Methode des Zuchtpferderichtens wird gemäß den Regeln der FIZO (Teil 2, Abschnitt 18)<br />
vorgenommen:<br />
23
"Die isländische Methode des Zuchtpferderichtens: "KYNBÓTADÓMAR og SÝNINGAR" (Zuchtpferderichten<br />
und Zuchtbeurteilungen) veröffentlicht vom Búnaðarfélag Íslands im Jahr 1992, muss als Bewertungsgrundlage<br />
angewendet werden.<br />
Jegliche Änderungen zu dieser Publikation müssen von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung genehmigt werden,<br />
bevor diese der FIZO hinzugefügt werden können.<br />
In das Beurteilungsschema wurde die Bewertung der Gangart Schritt aufgenommen, basierend auf der zurzeit<br />
gültigen FIPO, aber mit einer Skala von 5-10. Der Gewichtungsfaktor für Schritt, während der Beurteilung der<br />
Reiteigenschaften, ist 4. Das bringt die Gesamtnote für Reiteigenschaften auf 74."<br />
Kapitel<br />
4 Internationale Zucht- & Reiterrichter<br />
Definitionen<br />
1. Internationaler Zuchtrichter<br />
Ein hoch qualifizierter Zuchtrichter, der von seiner nationalen Islandpferdevereinigung anerkannt ist und der die<br />
<strong>FEIF</strong> Qualifikationsprüfung für internationale Zuchtrichter bestanden hat. Er ist im Besitz einer Lizenz, ausgestellt<br />
vom <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter, die ihn berechtigt, isländische Zuchtpferde auf internationalen Zuchtbeurteilungen zu<br />
richten.<br />
2. Internationaler Zucht- und Reiterrichter<br />
Ein internationaler Zuchtrichter mit gründlichen Kenntnissen in der Pferdeausbildung , sowie Erfahrung von<br />
reiterlicher Teilnahme an Schauen /Turnieren, dessen Reitfähigkeiten und Kenntnisse von Pferdeausbildung/<br />
Reiten ausreichend sind, um den Charakter und den Gehwillen der vorgestellten Pferde auf internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen bewerten zu können. Die Lizenz, als Reiterrichter fungieren zu dürfen, wird vom <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtleiter, auf Empfehlung der <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe, ausgestellt.<br />
Eigenschaften und Voraussetzungen<br />
3.1. Allgemein<br />
a: Respektiert, schätzt und liebt das Pferd als Individuum.<br />
b: Gibt ein gutes Beispiel im Umgang mit dem Islandpferd.<br />
c: Schätzt den korrekten und rücksichtsvollen Umgang der Reiter mit dem Pferd.<br />
d: Wird sich unter allen Umständen den <strong>FEIF</strong> Richtlinien für Interessenkonflikte unterwerfen, wann immer er auf<br />
offiziellen Zuchtbeurteilungen richtet.<br />
e: Wird immer mit Sorgfalt und Pflichtbewusstsein richten.<br />
3.2. Spezifisch<br />
a: Kenntnis der Anatomie und des natürlichen Bewegungsablaufes des Pferdes.<br />
b: Erfahrung in der Ausbildung und dem Reiten mehrerer Islandpferde unterschiedlichen Typs.<br />
c: Erfahrung basierend auf kontinuierlicher offizieller Arbeit auf nationalen und internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen, wo er die Beurteilung von Exterieur und Reiteigenschaften von mindestens 50 Pferden pro<br />
Jahr oder aber zumindest 2 Jahre beständiger Arbeit als anerkannter nationaler Zuchtrichter nachweisen kann.<br />
d: Detaillierte Kenntnisse des Zuchtstandards.<br />
e: Detaillierte Kenntnisse anderer <strong>FEIF</strong> Zuchtbestimmungen sowie der zutreffenden Stellen der Regeln für<br />
sportliche Veranstaltungen für Islandpferde (FIPO) .<br />
24
f: Grundwissen über die Erbveranlagung der Wesensmerkmale, Erbkrankheiten und den am häufigsten<br />
auftretenden Pferdekrankheiten.<br />
g: Grundwissen über das System für Zuchtbewertungen.<br />
h: Teilnahme an <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminaren.<br />
Internationale Zuchtrichterseminare<br />
4. Das Seminar<br />
<strong>FEIF</strong> organisiert und veranstaltet alle zwei Jahre ein Seminar.<br />
Für diese Seminare werden zwei Ausbilder benötigt. Die <strong>FEIF</strong> Zuchtrichtergruppe wählt diese aus, unter den<br />
höchstqualifizierten Richtern, die nach dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema bewerten. Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter muss das<br />
Programm und den gewählten Lehrkörper genehmigen.<br />
Das Ziel ist, erfahrene Zuchtrichter zu einem professionellen Standard hin auszubilden und ihnen die Fähigkeiten<br />
zu vermitteln, auf höchster Ebene zu Richten. Das Arbeitstempo während des Seminars, die Unterrichtsmethode<br />
und die strenge Prüfung ist ausschließlich auf erfahrene Teilnehmern zugeschnitten.<br />
Diese Seminare sind nur zugänglich für Richter die von der Islandpferdevereinigung ihres Landes anerkannt<br />
worden sind. <strong>FEIF</strong> verlässt sich hier auf die einzelnen Länder und deren Entscheidung, zu Bewerten wer über<br />
genügend Erfahrung verfügt, um für diese Seminaren gemeldet zu werden.<br />
Die Dauer eines Seminares beträgt 4 Tage. Die Anzahl von Teilnehmern an diesen Seminaren sollte 12 Personen nicht<br />
überschreiten.<br />
5. Die Prüfung<br />
5.1. Das internationale Zuchtrichterseminar schließt mit einer Prüfung ab. Die Richter müssen am Ende des<br />
internationalen Zuchtrichterseminares eine Prüfung bestehen, wenn sie die Absicht haben sich als internationaler<br />
<strong>FEIF</strong> Zuchtrichter zu qualifizieren. Für Richter die bereits eine <strong>FEIF</strong> Lizenz innehaben, soll diese Prüfung<br />
lediglich einen Hinweis über deren starke oder schwache Seite geben.<br />
5.2. Definition der Prüfung:<br />
a) Faktor 1/3. Schriftliche Prüfung: Individuelles Richten, Gebäudebeurteilung von 3 Pferden.<br />
b) Faktor 1/3. Schriftliche Prüfung: Individuelles Richten, Beurteilung der Reiteigenschaften von 3<br />
Pferden.<br />
c) Faktor 1/6. Mündliche Prüfung: 7 Eigenschaften aus der Gebäudebeurteilung<br />
d) Faktor 1/6. Mündliche Prüfung: 7 Kategorien aus der Beurteilung der Reiteigenschaften<br />
Die Prüfer entscheiden die korrekten Noten für jedes Pferd und bewerten die Resultate der Studenten auf<br />
einer Skala von 0-10. Sie entscheiden auch welche Benotung der Studenten als akzeptabel angesehen<br />
werden kann und was als unbedeutende oder schwer wiegende Fehler gewertet wird.<br />
Eine durchschnittliche Erfolgsquote von mindestens 75% (Teile a-d) ist erforderlich, um die <strong>FEIF</strong> Lizenz<br />
für internationale Zuchtrichter zu erhalten<br />
Die Dauer der Prüfung beträgt ein oder zwei Tage.<br />
Die Ausbilder/Lehrer des Seminares bilden zusammen mit einem außenstehenden Prüfer eine<br />
Prüfungskommission für die Abschlussprüfung. Der außenstehenden Prüfer wird von der <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtrichtergruppe und dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter unter den höchstqualifizierten Richtern, die nach dem <strong>FEIF</strong><br />
Beurteilungsschema richten, ausgewählt.<br />
<strong>FEIF</strong> Lizenz für das Richten auf internationalen Zuchtbeurteilungen<br />
25
6.1. Die Hauptlizenz<br />
Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann die Hauptrichterlizenz für eine Dauer von 2 Jahren ausstellen:<br />
1: sobald der Richter die Prüfung auf einem internationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminar bestanden<br />
hat.<br />
2: an diejenigen Lehrer/Ausbilder an internationalen Zuchtrichterseminaren, die in den vergangenen<br />
zwei Jahren mindestens 200 Pferde gerichtet haben.<br />
6.2. Verlängerung der Lizenz<br />
Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann die Richterlizenz für eine Gesamtdauer von 4 Jahren verlängern, wenn:<br />
1: der lizensierte Richter, während der direkt vorangegangenen zwei Jahre, mindestens 200 Pferde auf<br />
nationalen/internationalen Zuchtbeurteilungen nach den Regeln des <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschemas<br />
gerichtet hat.<br />
6.3. Erneuerung der Lizenz<br />
Der <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter kann eine Richterlizenz für einen Zeitraum von 2 Jahren erneuern, wenn:<br />
1: ein Richter, der zwar mehr als 50 Pferde, aber nicht die erforderliche Anzahl von 200 Pferden auf<br />
nationalen oder internationalen Zuchtbeurteilungen, gemäß dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, während<br />
seiner Lizenzperiode gerichtet und im laufenden Jahr an einem internationalen <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtrichterseminar teilgenommen hat.<br />
2: ein Richter, der die erforderliche Anzahl von 200 Pferden auf nationalen oder internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen, gemäß dem <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, gerichtet hat, bereits eine Verlängerung<br />
seiner Lizenz für eine Gesamtdauer von 4 Jahren erhielt, und nach Ablauf der 4 Jahre an einem<br />
internationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtrichterseminar teilgenommen hat.<br />
6.4. Sonderregeln für Reiterrichter<br />
§ 6, Abschnitt 6.1.-6.3. trifft auch auf die Bedingungen für Reiterrichter zu, mit dem Zusatz, dass die <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtrichtergruppe die Verlängerung/ Erneuerung der Lizenz dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter vorschlagen muss.<br />
6.5. Berichte<br />
Für einen internationalen Zuchtrichter ist es eine Voraussetzung für die Erneuerung/Verlängerung seiner/ihrer<br />
Lizenz, einen Bericht mit der Angabe von Ort/Datum von Zuchtbeurteilungen und der Anzahl der dort, während<br />
der Lizenzperiode, gerichteten Pferde, dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter vorzulegen.<br />
Kapitel<br />
5 Offizielle internationale Datenbanken<br />
Abschnitt<br />
1 <strong>FEIF</strong>/BÍ WorldFengur<br />
<strong>FEIF</strong> WorldFengur Regeln<br />
1. Auflage<br />
1. Sinn und Zweck der WorldFengur Regeln<br />
26
1.1 Die WorldFengur Regeln sind formelle Bestimmungen von <strong>FEIF</strong> die von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung<br />
2. Einführung<br />
erlassen werden. Änderungen und Widerrufe können nur mit der Zustimmung der Delegiertenversammlung<br />
vorgenommen werden.<br />
2.1 Dieses Projekt der Zusammenarbeit, WorldFengur, wurde gemeinsam von <strong>FEIF</strong> und BÍ gegründet. Die<br />
Bedingungen dieses Abkommens sind festgehalten in einem Kooperationsvertrag, Kopien können vom<br />
WorldFengur Kooperations-Vorstand angefordert werden. <strong>FEIF</strong> Mitgliedsorganisationen können sich<br />
WorldFengur anschließen indem sie einen 'Abonnenten'-Vertrag mit BÍ vereinbaren.<br />
2.2 Das WorldFengur Projekt der Zusammenarbeit wird vom WorldFengur Kooperations-Vorstand geleitet werden,<br />
der sich zusammensetzt aus dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter, dem Vorsitzenden der <strong>FEIF</strong> Registrierungsgruppe, dem<br />
nationalen Pferdezuchtberater von Island und dem Leiter der Computerabteilung von BÍ (alternative<br />
Arrangements können von <strong>FEIF</strong> oder BÍ getroffen werden, basierend auf dem Kooperationsvertrag zwischen <strong>FEIF</strong><br />
und BÍ ).<br />
Der World Fengur Kooperations-Vorstand muss sich BÍ und <strong>FEIF</strong> gegenüber verantworten. Letztere sind für die<br />
Handlungen des WorldFengur Vorstandes haftbar.<br />
2.3. Der Vorsitzende des WorldFengur Kooperations-Vorstandes wird einen jährlichen, schriftlichen Bericht erstellen<br />
der eine Aufstellung der finanziellen Transaktionen, Einnahmen und Ausgaben des Projektes, enthält. Der Report<br />
sowie der Finanzbericht werden zuerst der BI zur Stellungnahme und danach dem jährlichen Treffen der<br />
nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.<br />
3. Offizieller Status von WorldFengur<br />
3.1 WorldFengur ist das offizielle, weltweite Register für Islandpferde.<br />
4 Aufnahme in das Register<br />
4.1 Ein Stammbaum-Eintrag in das Register bedeutet:<br />
4.2 Das Pferd kann durch eine internationale <strong>FEIF</strong> Identifikationsnummer identifiziert werden.<br />
4.3. Der Abstammungsnachweis des Pferdes erfüllt die Anforderungen der <strong>FEIF</strong> Regeln für die Registrierung und<br />
Identifikation von Islandpferden, und<br />
4.4. Die Eintragung aller Zuchtbeurteilungsergebnisse bedeutet, dass sie erworben wurden: entweder - während einer<br />
Zuchtbeurteilung, die in Übereinstimmung mit dem isländischen Bewertungssystem (1996 oder früher) oder der<br />
<strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) (1997 bis 2001 [einschließlich]) ausgerichtet wurde, oder - während<br />
einer Zuchtbeurteilung, die in Übereinstimmung mit den nationalen Zuchtbewertungsregeln abgehalten wurde. In<br />
letzterem Fall wird das Ergebnis in einem separaten Archiv registriert, wo die Daten als 'nationale Ergebnisse'<br />
gekennzeichnet sind. Zugriff auf beide Gruppen von Beurteilungsergebnissen ist von allen Ebenen möglich.<br />
4.5. Beginnend mit dem Jahr 2002 werden nur Ergebnisse registriert, die auf Zuchtbeurteilungen erworben wurden, die<br />
gemäß den Regeln der <strong>FEIF</strong> Zuchtordnung für Islandpferde (FIZO) ausgerichtet waren.<br />
5. Verantwortlichkeiten<br />
5.1. Ausschließlich der 'Abonnent' hat die Vollmacht, Daten die zu seiner eigenen Sektion der Datenbank gehören,<br />
während der Dauer seines Abonnements, zu ändern oder hinzuzufügen. Als 'Sektion' bezeichnet man in diesem<br />
27
Falle den Teil der Datenbank, der sich auf Pferde bezieht deren Daten vom Abonnenten als 'geboren in oder<br />
lebend im Lande des Abonnenten' eingegeben worden sind.<br />
6. Benutzung der Informationen<br />
6.1. WorldFengur Informationen sind beschränkt auf die private Benutzung durch <strong>FEIF</strong>, BI, <strong>FEIF</strong><br />
Mitgliedsorganisationen und deren Mitglieder. Anträge für Zugriff im Zusammenhang mit<br />
Forschungsprojekten, erzieherischer oder kommerzieller Benutzung müssen vom Applikanten dem<br />
WorldFengur Kooperations-Vorstand für eine Entscheidung vorgelegt werden.<br />
7. Datenentzug<br />
7.1. Sollte ein 'Abonnent' WorldFengur verlassen, dann wird ihm von BI eine Kopie der entfernbaren Daten, von allen<br />
Pferden die entweder in betreffenden Lande geboren oder als dort ansässig eingetragen wurden, bis hin zum<br />
jeweils ersten isländischen Vorfahren in jedem Zweig des Stammbaumes, zur Verfügung gestellt. Dies sollte das<br />
Land unterstützen wieder ein eigenes Zuchtregister einzurichten und dieses unter eigener Regie weiterzuführen.<br />
8. Schlichtung von Disputen<br />
8.1. Dispute oder Beschwerden von individuellen Züchtern oder Besitzern werden zuerst an den 'Abonnenten'<br />
weitergeleitet. Ist der 'Abonnent' nicht in der Lage die Angelegenheit zu bereinigen, kann er diese an BI<br />
weiterleiten, oder, falls auch hier nicht geklärt, dem WorldFengur Kooperations-Vorstand für einen Beschluss oder<br />
eine Entscheidung vorlegen.<br />
8.2. Dispute oder Beschwerden von 'Abonnenten' werden dem WorldFengur Kooperations-Vorstand vorgelegt. Sollte<br />
der 'Abonnent' mit dem resultierenden Ergebnis nicht zufrieden sein, kann die Angelegenheit an das jährliche<br />
Treffen der nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter weitergeleitet werden.<br />
Genehmigt von der <strong>FEIF</strong> Delegiertenversammlung in [ ] Datum [ ] 2000<br />
Abschnitt<br />
2 Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister<br />
Allgemeines<br />
1. Definition<br />
Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister ist eine internationale Datenbank mit Informationen über alle Zuchtpferde die auf<br />
internationalen Zuchtbeurteilungen, einschließlich Weltmeisterschaften, gemäß FIZO Bestimmungen gerichtet<br />
worden sind.<br />
2. Verantwortlichkeit<br />
Die Registrierungsgruppe übernimmt die Verantwortung für ein Büro, das mit dem täglichen Ablauf und der<br />
Organisation des Registers betraut ist. Die Registrierungsgruppe ist dem <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter unterstellt.<br />
28
Organisation<br />
3. Registration<br />
Für jedes einzutragende Pferd sollen die folgenden Informationen in das Register eingegeben werden:<br />
1) Alle Identifikationsmerkmale gemäß den zurzeit gültigen FIZO.<br />
2) Alle Ergebnisse von internationalen Zuchtbeurteilungen, die gemäß den zurzeit gültigen FIZO<br />
Regeln ausgerichtet wurden.<br />
4. Zugriff / Information<br />
Das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister soll eine Verbindung zur WorldFengur Datenbank erhalten. Allen nationalen<br />
Zuchtleiter von <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern wird der Zugriff über das Internet möglich sein. Es soll den nationalen<br />
Zuchtleitern gestattet sein, Informationen aus dem Register, innerhalb ihres eigenen Landes und in<br />
Übereinstimmung mit den Satzungen der Islandpferdeorganisation dieses Landes, weiterzugeben.<br />
Die Entscheidung ob man ein Jahrbuch mit den Ergebnissen von allen oder einigen internationalen<br />
Zuchtbeurteilungen herausgeben sollte, liegt bei der <strong>FEIF</strong> Registrierungsgruppe nach Beratung mit dem <strong>FEIF</strong><br />
Zuchtleiter. Für die Finanzierung der Publikation des Buches werden die folgenden Faktoren in Betracht gezogen:<br />
die Möglichkeit dies mit Geldern außerhalb der <strong>FEIF</strong> zu finanzieren und/oder bereits im Voraus, eine Kaufzusage<br />
von den Mitgliedsländern zu erhalten.<br />
5. Finanzen<br />
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Überwachung des Registers, sowie der Produktion und<br />
Aktualisierung von <strong>FEIF</strong> Formularen, <strong>FEIF</strong> Urkunden, Software und manueller Bearbeitung von Daten durch das<br />
Zuchtregister, werden den Benutzern in Rechnung gestellt.<br />
Die Registrierungsgruppe soll eine jährliche Bilanzaufstellung für das <strong>FEIF</strong> Zuchtpferderegister durchführen,<br />
welche dem jährlichen Treffen der nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleiter zur Genehmigung vorgelegt werden soll.<br />
Es obliegt dieser Versammlung, jährlich die Kosten des Registers hinsichtlich Verwaltungsarbeit und Software zu<br />
ermitteln und eine Gebühr festzusetzen, die für jedes bewertete und ins Register aufgenommene Pferd an das<br />
Register zu zahlen ist. Länder die internationale Zuchtbeurteilungen (Weltmeisterschaften ausgenommen)<br />
veranstalten, oder Pferde zu internationalen Zuchtbeurteilungen zu den Weltmeisterschaften entsenden, sind der<br />
<strong>FEIF</strong> gegenüber für die Zahlung dieser Kosten und Gebühren verantwortlich.<br />
TEIL<br />
III Anerkannte Verfahren<br />
Kapitel<br />
6 Richtlinien:<br />
Ausbildungsprogramm für Zuchtrichter<br />
Während des nationalen <strong>FEIF</strong> Zuchtleitertreffens genehmigt,<br />
Reykjavík, Island, November 1999.<br />
Allgemeines<br />
29
Die Verantwortlichkeit für die Ausbildung und das weitere Training von nationalen Zuchtrichtern liegt weiterhin bei den<br />
Mitgliedsländern. Es ist zu betonen, dass neue Mitgliedsländer, sowie Länder mit einer geringen Anzahl von Pferden, ihre<br />
angehenden Zuchtrichter in andere Länder entsenden müssen, um dort an nationalen Seminaren teilzunehmen.<br />
<strong>FEIF</strong> selbst bietet keinerlei Qualifikationen für nationale Zuchtrichter an. Dies liegt ausschließlich in der Macht der<br />
einzelnen Länder.<br />
Literatur über Grundwissen, wie z.B. Anatomie des Pferdes, wird in allen nationalen Büchereien zur Verfügung stehen, und<br />
es ist nicht beabsichtigt diese Themen in diesen Richtlinien abzuhandeln. Literatur, mehr spezifisch für diese Art der<br />
Ausbildung, ist das Isländische Beurteilungsschema (Kynbótadómar og Sýningar, BÍ), die Zuchtbestimmungen (<strong>FEIF</strong>) und<br />
zutreffende Stellen aus der FIPO (Regeln für sportliche Islandpferdeveranstaltungen) .<br />
Ausbildung von Zuchtrichtern<br />
<strong>FEIF</strong> empfiehlt, dass, bevor eine Person beginnt individuell Zuchtpferde zu richten, er oder sie die folgenden<br />
Voraussetzungen (A und B) erfüllen muss:<br />
A. Ausbildungsperiode<br />
1. Grundkenntnisse vom Gebäude des Pferdes und seinen Bewegungsabläufen<br />
Dies kann durch Einführungskurse in Anatomie oder Physiologie an einer Landwirtschaftsschule oder durch<br />
ähnliche Studien erreicht werden (circa 30-50 Stunden Kursteilnahme).<br />
2. Kenntnisse von allgemeinen Trainingsmethoden und theoretisches Wissen von Reiten, Pferdeausbildung, wie z.B.:.<br />
a) Anreiten eines Jungpferdes<br />
b) Grundlagen der Dressurausbildung<br />
c) Ausbildung in den fünf Gangarten<br />
d) Ausbildung von Pferden für Zuchtbeurteilungen und Turniere<br />
Training für Teile 1 und 2 beansprucht circa 3-4 Wochenendkurse.<br />
3. Erhebliches reiterliches Können, speziell im Reiten von Islandpferden.<br />
Erfahrung in der Ausbildung/dem Reiten einer Reihe von Pferden unterschiedlichen Typs während der letzten paar<br />
Jahre. Reitfähigkeiten sollten ausreichend sein, um fast alle in einer Zuchtbeurteilung gemeldeten Pferde reiten zu<br />
können, sowie auch deren Charakter und Gehwillen zu bewerten.<br />
4. Kenntnisse der FIZO Regeln<br />
a) Notwendigkeit die FIZO Regeln und zutreffende Stellen der FIPO zu kennen.<br />
b) Kenntnisse über Organisation und Ablauf einer Zuchtbeurteilung gemäß FIZO Regeln.<br />
c) Das <strong>FEIF</strong> Beurteilungsschema, seine Struktur, Zweck und Anwendung.<br />
d) Die Definition zu jeder Kategorie. Das Für und Wider in jeder Kategorie. Das Zusammenspiel<br />
zwischen den einzelnen Kategorien.<br />
5. Praktisches Richten<br />
a) Der Beurteilungsbogen.<br />
b) Das Vermessen von Pferden.<br />
c) Ausrüstungskontrolle (von Pferden und Reitern).<br />
d) Grundausbildung im Richten von Pferden (Bilder, Videos und lebende Pferde).<br />
Training für Teile 4 und 5 beansprucht circa 2-3 Wochenendkurse.<br />
Die Anzahl von Auszubildenden während eines Seminars sollte 20 Personen nicht überschreiten.<br />
Der Lehrkörper sollte aus 1 oder 2 internationalen Zuchtrichtern bestehen.<br />
30
B. Anwärterperiode<br />
Die Lehrer schlagen Auszubildende für weiteres Training vor.<br />
1. Richtertraining während einer nationalen Zuchtbeurteilung.<br />
Arbeit als Hilfsrichter mit einem internationalen Zuchtrichter, welcher die Leistungen des Richteranwärters<br />
fortlaufend bewerten wird. Es ist wichtig das dies kurz vor dem Beginn des unabhängigen Richtens stattfindet.<br />
Beispiele:<br />
a) Zusammenarbeit mit einem internationalen Zuchtrichter und Beurteilung von 50 Pferden während<br />
eines Monats.<br />
b) Gelegentliche Zusammenarbeit mit einem internationalen Zuchtrichter während eines Zeitraumes<br />
von 1-2 Jahren und Beurteilung von 200 Pferden in dieser Periode.<br />
Nachdem der Kandidat entweder Beispiel “a” oder “b” absolviert hat, kann er dann individuell richten, als<br />
gleichwertiges Mitglied in einem Richtergremium, zusammen mit mehr erfahrenen Richtern.<br />
C. Nationale Zuchtrichter<br />
Nach 1-2 Jahren beständigen Trainings im Richtens kann der Anwärter dann von seinem nationalen Zuchtleiter<br />
zum nationalen Zuchtrichter erklärt werden.<br />
Der Richter muss zumindest an einem Zuchtrichterseminar pro Jahr teilnehmen.<br />
D. Nationale Zuchtrichterseminare<br />
Der Zweck dieser Seminare ist es, den Richtern eine Trainingsmöglichkeit (sowohl theoretisch als auch praktisch)<br />
anzubieten und ein Diskussionsforum mit Kollegen zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, diese Seminare<br />
alle 1 oder 2 Jahre mit einer Richterprüfung abzuschließen. Die Seminarveranstalter können entscheiden ob sie<br />
Teilnehmer von anderen Ländern aufnehmen wollen oder nicht.<br />
E. Nationale Reiterrichter<br />
Reiterrichter benötigen weitgehende, gründliche Kenntnisse in der Ausbildung von Pferden und der Teilnahme an<br />
Turnieren und Zuchtbeurteilungen auf höchster Ebene. Ein Reiterrichter muss gleichzeitig ein qualifizierter<br />
nationaler Zuchtrichter sein.<br />
Anträge Jugendarbeit:<br />
Anträge vom Ressort für Jugendarbeit<br />
angenommener Antrag:<br />
1. Endausscheidung Viergang<br />
2.6.4. Letzte Runde<br />
Reiter die in die Endausscheidung gekommen sind reiten hier nicht ihre eigenen Pferde, sondern<br />
tauschen die Pferde untereinander. Der Pferdewechsel...<br />
zurückgezogener Antrag:<br />
2. <strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge Reiter<br />
Jedes zweite Jahr soll eine F.Y.R.CH. (<strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge Reiter) stattfinden,<br />
vorzugsweise im Jahr vor einer WM und - als Test für die Veranstalter - auf der Anlage der<br />
Weltmeisterschaften. Altersgruppe von 18 - 13 Jahre. Die Länder können Teams entsenden und<br />
31
junge Reiter können sich individuell qualifizieren. (Maßstäbe für die Qualifikation für Einzelreiter<br />
werden im nächsten Jahr, nach dem Jugendleitertreffen, veröffentlicht werden. Diese Veranstaltung ist für<br />
gute bis sehr gute Reiter gedacht.)<br />
zurückgezogener Antrag:<br />
3 FIPO: Das Mindestalter von Teilnehmern an Weltmeisterschaften soll auf 18 Jahre<br />
angehoben werden. (Erläuterung: für die Altersgruppen von 14 bis <strong>17</strong> Jahren veranstalten wir auf<br />
internationaler Ebene den <strong>FEIF</strong> Jugendcup, in Zukunft werden wir die <strong>FEIF</strong> Meisterschaften für junge<br />
Reiter ausrichten. Es besteht keine Notwendigkeit mehr das Mindestalter für Teilnehmer an WM's mit 16<br />
Jahren anzusetzen.)<br />
Man stimmte überein, dass ein neuer Wettbewerb für junge Reiter eine gute Idee sei; es waren lediglich die<br />
Einzelheiten auf die man sich nicht einigen konnte. Man wird dies im Jugend- als auch im Sportressort weiterhin<br />
diskutieren.<br />
j) Verschiedenes:<br />
i. Ethische Fragen - unsere moralische Verpflichtung gegenüber dem Islandpferd<br />
Dieses Thema wurde bereits früher, am Samstagabend, diskutiert. Die Hauptpunkte sind wie folgt:<br />
• Die Popularität als auch die Anzahl von Islandpferden hat sich, ganz besonders außerhalb Islands, in den<br />
letzten 30 Jahren erhöht. Der gesteigerte Marktwert der besten Pferde hat sich zu einer Gefahr für das<br />
Islandpferd entwickelt.<br />
• Kürzlich erschienen mehrere Artikel in der deutschsprachigen Pferdepresse welche Reiter und Trainer von<br />
Islandpferden des brutalen Reitens, und generell einer nicht akzeptablen Behandlung der Pferde<br />
beschuldigten. Man behauptete, dass die Reiter ihre kleinen Pferde mit nicht pferdemäßiger Ausrüstung<br />
"quälen" würden (in diesem Falle war die isländische Kandare gemeint). Andere Vorfälle die der Welt der<br />
Islandpferde einen schlechten Namen geben findet man in den ersten 50m eines Passrennens, wo man oft<br />
grobes Reiten sieht, als auch in Ovalbahnprüfungen, wo die Zuschauer unschöne Szenen sehen können,<br />
welche den Richtern, die innerhalb der Bahn stehen, verborgen bleiben.<br />
• Den Publikationen, die diese Artikel veröffentlichten, wurden keine offiziellen Stellungnahmen übersandt.<br />
Man war sich einig, dass wir hier ein Problem haben und etwas unternommen werden muss. Wir müssen lernen,<br />
das Image der Islandpferdeleute etwas aufzupolieren und auch die Pferde mit mehr Respekt zu behandeln. Einige<br />
Vorschläge, wie man die Situation verbessern können, wurden gemacht:<br />
• Formulierung eines "Ehrenkodex". Der von der FEI (Anhang B) Erstellte könnte als Ausgangspunkt<br />
verwendet werden.<br />
• Klarstellung was als grobes Reiten angesehen wird. Obwohl man die zurzeit gültigen Regeln gegen grobes<br />
Reiten einsetzen kann, würde es den Richtern helfen, wenn man etwas mehr Text zur Verfügung haben würde<br />
auf den man zurückgreifen kann. Einige Richter scheuen sich, als Einziger eine Karte zu zeigen. Es muss<br />
klar dargelegt sein was man als nicht akzeptabel ansehen wird.<br />
• Ein Richter könnte außerhalb der Bahn platziert werden, um das Reiten zu überwachen. Schweden führt<br />
gerade strenge Strafen ein für Reiter die 3 Warnungen erhalten haben.<br />
Man wies auf die folgenden Punkte hin:<br />
• In einigen Paragraphen der FIPO wird das Wohlbefinden und die Behandlung von Pferden bereits<br />
angesprochen. Wir können uns auf diese beziehen, wenn wir in der Zukunft auf anklagende Artikel reagieren.<br />
• Man könnte ein besonderes System einführen, um die Handhabung von gelben und roten Karten international<br />
bekannt zu machen.<br />
• Schweden hat ein System, dass 2 ethische Ausschüsse einsetzt. Eines ermittelt und tritt in Aktion wenn es<br />
sich um pferdebezogene Vorfälle handelt, das Andere spezialisiert sich auf Sportfragen.<br />
32
Die Versammlung stimmte überein, dass das Sportressort hinsichtlich der Veröffentlichung und Registrierung von<br />
ausgesprochenen Warnungen und Disqualifikationen, bestimmte Schritte vorbereiten solle.<br />
Tone schlug vor, man könnte den Schiedsrat als Anlaufstelle, für ethische Fragen im Umgang mit Pferden als<br />
auch Fragen hinsichtlich unserer moralischen Verpflichtung gegenüber dem Pferd, benutzen. Die Delegierten<br />
stimmten überein, dass der <strong>FEIF</strong> Vorstand diesem Vorschlag nachgehen sollte.<br />
ii. DV 2001<br />
Eine Einladung von Großbritannien lag vor, welche die Delegierten einlud, die DV im nächsten Jahr in<br />
Edinburgh, "European City of Culture" (europäische Kulturstadt), zu veranstalten.<br />
Diese Einladung wurde von den Abgeordneten enthusiastisch angenommen. Datum wurde festgesetzt auf 15. -<br />
<strong>16.</strong> September 2001.<br />
iii. Weltmeisterschaften 2001 in Österreich<br />
Detaillierte Informationen über die Anlage in Stadl Paura wurden vorgelegt. Die Bahnen sind bereits gebaut und<br />
die Vorbereitungen für die WM gehen gut voran. Tone dankte den österreichischen Delegierten für eine<br />
interessante Präsentation.<br />
iv. <strong>FEIF</strong> Webseite<br />
Marko informierte die Versammlung über die Inhalte der <strong>FEIF</strong> Webseite. Es ist ein erster Anlaufpunkt für Leute<br />
die sich über Islandpferde informieren wollen und bietet Links zu den meisten <strong>FEIF</strong> Mitgliedsländern. Die <strong>FEIF</strong><br />
Webseite ist ein gutes Kommunikationsinstrument, da es die meisten <strong>FEIF</strong> Dokumente zum Runterladen anbietet.<br />
Weiterhin bietet die Webseite die jeweils aktuellsten Informationen über <strong>FEIF</strong> Veranstaltungen, wie z.B. die<br />
Weltrangliste und Jugendaktivitäten.<br />
Tone Kolnes schloss die Versammlung. Sie dankte dem finnischen Islandpferdeverband für die ausgezeichnete<br />
Organisation der Sitzung.<br />
Laura Pihkala-Posti, vom finnischen Islandpferdeverband dankte dem <strong>FEIF</strong> Vorstand und den Delegierten für<br />
ihre Teilnahme an der Versammlung. Sie übergab dem <strong>FEIF</strong> Präsidenten die Fahne des finnischen<br />
Islandpferdeverbandes.<br />
Fi Pugh 20/9/00<br />
33
Delegierte<br />
AUSTRIA<br />
Dr. Claudia Glück, Herrengasse 20, A-4550 Kremsmünster , AUSTRIA<br />
F +43 7583 6942, M 0664 2115216<br />
Helga Zwinz, A 3204 Kirchberg, Schloßgegend. 7 , AUSTRIA<br />
T +43 2722 7603, F +43 2722 7329, E helga.ZWINZ.kewag@utanet.at<br />
DENMARK<br />
Torben Søndergaard, Mårvænget 38, DK-5800 Nyborg , DENMARK<br />
T +45 65 31 76 99, E ts@islandshest.dk<br />
Hans Jørgen Leer, Europavej 10, DK-9881 Bindslev , DENMARK<br />
T +45 98 93 23 40, F +45 98 93 23 90, E hjl@islandshest.dk<br />
FINLAND<br />
Laura Pihkala-Posti, Ullakonvainio 15A3, FIN 34240 Kämmenniemi , FINLAND<br />
T +358 3 378 5868, E ykalapi@info1.info.tampere.fi<br />
Sirpa Brumpton, Koivistontie 39, FIN-03600 Karkkila , FINLAND<br />
T +358 9 225 9225, F +358 9 225 9225, E brumpton@saunalahti.fi<br />
GERMANY<br />
Wolfgang Berg, Lohrbergstrasse 15a, D 53604 Bad Honnef 6 , GERMANY<br />
T +49 02224 97320, F +49 02224 973211, E W_Berg@online.de<br />
Florian Schneider, Lameystr. 24, D-53604 Bad HonneGERMANY<br />
GREAT BRITAIN<br />
Mike Adams, Allenview Cottage, Witchampton, Wimborne Dorset BH21 5AQ, ENGLAND<br />
E mikeadams@btinternet.com<br />
Ruth Aitken, West Tarf, West Linton Peeblesshire EH46 7AA, SCOTLAND<br />
E westtarf@aol.com<br />
ICELAND<br />
Jón Albert Sigurbjörnsson, Vesturási <strong>17</strong>a, IS-110 Reykjavík , ICELAND<br />
T +354 581 1103, F +354 581 1104, E lh@toto.is<br />
Sigurður Sæmundsson, Holtsmúla, IS-851 Hella , ICELAND<br />
T +354 487 6572, F +354 487 6572, E holtsmuli@centrum.is<br />
LUXEMBOURG<br />
Albert Schiltz, 6, rue Batty Weber, L-5254 Sandweiler , LUXEMBOURG<br />
T +352 356072, F +352 3569<strong>17</strong><br />
Astrid Schiltz, 6, rue Batty Weber, L-5254 Sandweiler , LUXEMBOURG<br />
T +352 356072, F +352 3569<strong>17</strong><br />
NETHERLANDS<br />
Arjen Heerema, Elspeterweg 43, NL-8071 PB Nunspee NETHERLANDS<br />
T +31 341 254424, F +31 341 260741, E arh@stoas.nl<br />
Nanco Lekkerkerker, Prof. Talmaweg 5/7, NL-6957 AK Laag Soeren , NETHERLANDS<br />
T +31 313 619287, F +31 548 656596<br />
NORWAY<br />
Per Kolnes, Boks 26, N-5563 Førresfjorden , NORWAY<br />
T +47 52 77 34 16, F +47 52 77 51 13, E pkolnes@online.no<br />
Tore Haugslien, Sandakerveien 11, N-3440 Åros , NORWAY<br />
T +47 312 86440, M +47 951 99079, E tohaugsl@online.no<br />
SWEDEN<br />
Göran Häggberg, P1 1381 Örvik, S-760 49 Herräng , SWEDEN<br />
T +46 <strong>17</strong>5 13048, F +46 <strong>17</strong>5 15028<br />
Mats Jennerholm, Åkarp, S-57794 Silverdalen , SWEDEN<br />
T +46 495 40470<br />
SWITZERLAND<br />
Barla Barandun, Auas Sparsas, CH-70<strong>17</strong> Flims , SWITZERLAND<br />
T +41 81 911 39 29, F +41 81 353 8038, M 079 353 52 00<br />
Claudia Odermatt, Garage Odermatt AG, CH-6386 Wolfenschiessen , SWITZERLAND<br />
E icelandfan@jeep-walti.ch<br />
<strong>FEIF</strong> BOARD<br />
34
Eva Maria Gerlach, Dornkamp 13, D-22869 Schenefeld , GERMANY<br />
T +49 4083 04245, F +49 4083 04245, M +49 <strong>17</strong>1 581 1656<br />
Fi Pugh, 111 Old Hills, Callow End Worcester WR2 4TQ, GREAT BRITAIN<br />
T +44 1905 830808, F +44 1905 830412, E fi@oldhills.demon.co.uk<br />
Fredy (Pini) Lehr, Einhornplatz 3, CH-5643 Sins , SWITZERLAND<br />
T +41 41 787 06 51, F +41 41 781 13 22, E cat.design@bluewin.ch<br />
Hannes Kirchmayr, A-3361 Weistrach 35, , AUSTRIA<br />
T +43 7477 43614, F +43 7477 436144, E hannes.kirchmayr@aon.at<br />
Jens Otto Veje, Langholm 22, Arnakke DK-4390 Vipperöd, DENMARK<br />
T +45 59 18 25 55, F +45 59 43 64 21, E joveje@private.dk<br />
Marko Mazeland, De Hollenturen 11, NL-3912 AL Rhenen , NETHERLANDS<br />
T +31 3<strong>17</strong> 612 957, F +31 3<strong>17</strong> 620 067, E mazeland@datawerken.nl<br />
Susanne Kraus-Winkler, Pötzleinsdorferstr. 20, A-1180 Wien , AUSTRIA<br />
T +43 1 47 91 242, M 0 66 4/ 13 13 793, E kraus-winkler@rtk.at<br />
Tone Kolnes, Boks 26, N-5563 Førresfjorden , NORWAY<br />
T +47 52 77 34 16, F +47 52 77 51 13, E pkolnes@online.no<br />
Gäste<br />
FINLAND<br />
Leif Boström, Melkonkatu 1A27, FIN-00210 Helsinki , FINLAND<br />
T +358 400 447 090<br />
Kati Ahola, Ekövägen, FIN-02550 Evitskog , FINLAND<br />
T +358 9 256 3946, F +358 9256 3946, E jahola@netti.fi<br />
35