Fielmann-Bericht 2001
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ANHANG<br />
FIELMANN Aktiengesellschaft, Hamburg<br />
Anhang und Konzernanhang zum 31. Dezember <strong>2001</strong><br />
Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss<br />
der FIELMANN Aktiengesellschaft<br />
werden zusammengefasst offengelegt. Die<br />
Erläuterungen zu den Bilanzierungsgrundsätzen<br />
und den einzelnen Posten der Bilanz<br />
und Gewinn- und Verlustrechnung gelten für<br />
den Jahresabschluss wie für den Konzernabschluss,<br />
soweit nicht etwas anderes vermerkt<br />
ist. Die Darstellung der Vorjahreszahlen<br />
beruht auf der exakten Umrechnung<br />
nach den Grundsätzen der Euro-Umstellung.<br />
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Konzernabschlusses wurde von<br />
§ 265 Abs.7 Nr. 2 HGB (verkürzte Bilanzen<br />
und Gewinn- und Verlustrechnungen)<br />
Gebrauch gemacht. Die Einzelaufgliederungen<br />
und Erläuterungen werden im Anhang<br />
dargestellt.<br />
I. Konsolidierungskreis<br />
In den Konzernabschluss sind alle inländischen<br />
und ausländischen Tochtergesellschaften<br />
einbezogen, bei denen der<br />
FIELMANN Aktiengesellschaft mittelbar<br />
oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte<br />
zusteht bzw. bei denen die einheitliche<br />
Leitung ausgeübt wird.<br />
34 Geschäftsbericht <strong>2001</strong><br />
Auf Einbeziehung der <strong>Fielmann</strong> Akademie<br />
Schloss Plön gGmbH wurde nach § 296<br />
Abs. 1 Ziffer 1 verzichtet, da der Konzern hier<br />
den dauerhaften Beschränkungen des Gemeinnützigkeitsrechts<br />
unterliegt. Darüber<br />
hinaus wurden zwei unwesentliche Tochtergesellschaften<br />
im Ausland nicht einbezogen.<br />
Zum 31. Dezember <strong>2001</strong> werden 13<br />
Gesellschaften erstmals konsolidiert. Dabei<br />
handelt sich um 12 neugegründete Vertriebsgesellschaften<br />
und eine Mehrheitsbeteiligung<br />
der Louvre AG, St. Gallen. Durch<br />
die Verschmelzung von vier Vertriebsgesellschaften<br />
und einer Holding auf die <strong>Fielmann</strong><br />
AG, Basel gehen diese fünf Gesellschaften<br />
aus dem Konsolidierungskreis ab.<br />
Die Aufstellung der einbezogenen Konzernunternehmen<br />
ist diesem Anhang beigefügt.<br />
Entsprechend der wirtschaftlichen<br />
Bedeutung der im <strong>Bericht</strong>sjahr eröffneten<br />
Niederlassungen als Teil der normalen<br />
Expansion wird auf eine gesonderte Darstellung<br />
der hieraus resultierenden Änderung<br />
des Konsolidierungskreises verzichtet. Hinsichtlich<br />
der übrigen Veränderungen des<br />
Konsolidierungskreises wird auf die Erläuterungen<br />
zu den einzelnen Positionen der<br />
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.<br />
II. Konsolidierungsgrundsätze und<br />
Währungsumrechnung<br />
Grundlage des Konzernabschlusses sind die<br />
Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.<br />
Die Einzelabschlüsse der prüfungspflichtigen<br />
Gesellschaften wurden<br />
geprüft und uneingeschränkt testiert. Für die<br />
<strong>Fielmann</strong> Aus- und Weiterbildungs GmbH<br />
wurde der § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch<br />
genommen. Hinsichtlich der übrigen Einzel-<br />
gesellschaften wurde geprüft, ob die Jahresabschlüsse<br />
den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung entsprechen und ob<br />
die für die Übernahme in die Konzernbilanz<br />
maßgeblichen Vorschriften beachtet sind.<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch<br />
Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte<br />
mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften.<br />
Dabei wurden die Erstkonsolidierungen<br />
in der Vergangenheit<br />
überwiegend auf den Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Einbeziehung und nach § 301 Abs. 1<br />
Nr. 1 HGB (Buchwertmethode) vorgenommen.<br />
Die entsprechenden gesetzlichen<br />
Wahlrechte sind durch DRS 4 nunmehr eingeschränkt.<br />
Rückwirkende Differenzen<br />
ergeben sich aus dieser Einschränkung<br />
jedoch nicht, insbesondere weil bei den<br />
Kapitalkonsolidierungen mit Minderheitenbeteiligungen<br />
der Vergangenheit keine<br />
wesentlichen stillen Reserven/Lasten aufzudecken<br />
waren und eine erfolgsneutrale<br />
Verrechnung von Unterschiedsbeträgen<br />
aus Kapitalkonsolidierung mit den Rücklagen<br />
nie erfolgte.<br />
Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung<br />
werden entsprechend § 309 HGB planmäßig<br />
über 15 Jahre abgeschrieben, auf das<br />
Jahr der Erstkonsolidierung entfallen zeitanteilige<br />
Abschreibungen.<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
sowie Aufwendungen und Erträge der Konzerngesellschaften<br />
untereinander werden<br />
miteinander verrechnet, soweit nicht in Einzelfällen<br />
wegen Geringfügigkeit davon abgesehen<br />
wird. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge<br />
werden Steuerabgrenzungen<br />
vorgenommen, wobei ein durchschnittlicher<br />
Steuersatz von 40 % (Vorjahr<br />
40 %) angesetzt wird.