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Fielmann-Bericht 2001

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ANHANG<br />

FIELMANN Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Anhang und Konzernanhang zum 31. Dezember <strong>2001</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss<br />

der FIELMANN Aktiengesellschaft<br />

werden zusammengefasst offengelegt. Die<br />

Erläuterungen zu den Bilanzierungsgrundsätzen<br />

und den einzelnen Posten der Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung gelten für<br />

den Jahresabschluss wie für den Konzernabschluss,<br />

soweit nicht etwas anderes vermerkt<br />

ist. Die Darstellung der Vorjahreszahlen<br />

beruht auf der exakten Umrechnung<br />

nach den Grundsätzen der Euro-Umstellung.<br />

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Konzernabschlusses wurde von<br />

§ 265 Abs.7 Nr. 2 HGB (verkürzte Bilanzen<br />

und Gewinn- und Verlustrechnungen)<br />

Gebrauch gemacht. Die Einzelaufgliederungen<br />

und Erläuterungen werden im Anhang<br />

dargestellt.<br />

I. Konsolidierungskreis<br />

In den Konzernabschluss sind alle inländischen<br />

und ausländischen Tochtergesellschaften<br />

einbezogen, bei denen der<br />

FIELMANN Aktiengesellschaft mittelbar<br />

oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte<br />

zusteht bzw. bei denen die einheitliche<br />

Leitung ausgeübt wird.<br />

34 Geschäftsbericht <strong>2001</strong><br />

Auf Einbeziehung der <strong>Fielmann</strong> Akademie<br />

Schloss Plön gGmbH wurde nach § 296<br />

Abs. 1 Ziffer 1 verzichtet, da der Konzern hier<br />

den dauerhaften Beschränkungen des Gemeinnützigkeitsrechts<br />

unterliegt. Darüber<br />

hinaus wurden zwei unwesentliche Tochtergesellschaften<br />

im Ausland nicht einbezogen.<br />

Zum 31. Dezember <strong>2001</strong> werden 13<br />

Gesellschaften erstmals konsolidiert. Dabei<br />

handelt sich um 12 neugegründete Vertriebsgesellschaften<br />

und eine Mehrheitsbeteiligung<br />

der Louvre AG, St. Gallen. Durch<br />

die Verschmelzung von vier Vertriebsgesellschaften<br />

und einer Holding auf die <strong>Fielmann</strong><br />

AG, Basel gehen diese fünf Gesellschaften<br />

aus dem Konsolidierungskreis ab.<br />

Die Aufstellung der einbezogenen Konzernunternehmen<br />

ist diesem Anhang beigefügt.<br />

Entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Bedeutung der im <strong>Bericht</strong>sjahr eröffneten<br />

Niederlassungen als Teil der normalen<br />

Expansion wird auf eine gesonderte Darstellung<br />

der hieraus resultierenden Änderung<br />

des Konsolidierungskreises verzichtet. Hinsichtlich<br />

der übrigen Veränderungen des<br />

Konsolidierungskreises wird auf die Erläuterungen<br />

zu den einzelnen Positionen der<br />

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.<br />

II. Konsolidierungsgrundsätze und<br />

Währungsumrechnung<br />

Grundlage des Konzernabschlusses sind die<br />

Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.<br />

Die Einzelabschlüsse der prüfungspflichtigen<br />

Gesellschaften wurden<br />

geprüft und uneingeschränkt testiert. Für die<br />

<strong>Fielmann</strong> Aus- und Weiterbildungs GmbH<br />

wurde der § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch<br />

genommen. Hinsichtlich der übrigen Einzel-<br />

gesellschaften wurde geprüft, ob die Jahresabschlüsse<br />

den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung entsprechen und ob<br />

die für die Übernahme in die Konzernbilanz<br />

maßgeblichen Vorschriften beachtet sind.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch<br />

Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte<br />

mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften.<br />

Dabei wurden die Erstkonsolidierungen<br />

in der Vergangenheit<br />

überwiegend auf den Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Einbeziehung und nach § 301 Abs. 1<br />

Nr. 1 HGB (Buchwertmethode) vorgenommen.<br />

Die entsprechenden gesetzlichen<br />

Wahlrechte sind durch DRS 4 nunmehr eingeschränkt.<br />

Rückwirkende Differenzen<br />

ergeben sich aus dieser Einschränkung<br />

jedoch nicht, insbesondere weil bei den<br />

Kapitalkonsolidierungen mit Minderheitenbeteiligungen<br />

der Vergangenheit keine<br />

wesentlichen stillen Reserven/Lasten aufzudecken<br />

waren und eine erfolgsneutrale<br />

Verrechnung von Unterschiedsbeträgen<br />

aus Kapitalkonsolidierung mit den Rücklagen<br />

nie erfolgte.<br />

Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung<br />

werden entsprechend § 309 HGB planmäßig<br />

über 15 Jahre abgeschrieben, auf das<br />

Jahr der Erstkonsolidierung entfallen zeitanteilige<br />

Abschreibungen.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

sowie Aufwendungen und Erträge der Konzerngesellschaften<br />

untereinander werden<br />

miteinander verrechnet, soweit nicht in Einzelfällen<br />

wegen Geringfügigkeit davon abgesehen<br />

wird. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge<br />

werden Steuerabgrenzungen<br />

vorgenommen, wobei ein durchschnittlicher<br />

Steuersatz von 40 % (Vorjahr<br />

40 %) angesetzt wird.

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