Fielmann-Bericht 2001
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Fielmann-Bericht 2001
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Ausländische Jahresabschlüsse werden<br />
entsprechend der Gliederung und Bewertung<br />
im <strong>Fielmann</strong> Konzern angepasst. Die<br />
Bilanzwerte werden zum Mittelkurs am<br />
Bilanzstichtag in Euro umgerechnet, die<br />
Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs,<br />
mit Ausnahme der<br />
Abschreibungen und des Jahresergebnisses<br />
(jeweils Mittelkurs am Bilanzstichtag).<br />
Währungsdifferenzen gegenüber dem Kurs<br />
der Erstkonsolidierung werden in einem<br />
gesonderten Währungsausgleichposten<br />
erfasst, der innerhalb der Gewinnrücklagen<br />
ausgewiesen wird.<br />
Zwischengewinne wurden im Anlageund<br />
Umlaufvermögenvermögen eliminiert.<br />
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen sind<br />
entsprechend den handelsrechtlichen<br />
Bestimmungen grundsätzlich nach einheitlichen<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften<br />
aufgestellt, soweit nicht aufgrund<br />
steuerlicher Vorschriften abweichende<br />
Wertansätze übernommen wurden.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sowie das Sachanlagevermögen sind zu<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert<br />
um planmäßige lineare Abschreibungen<br />
bewertet. Die Nutzungsdauer der<br />
aktivierten Firmenwerte und Nutzungsrechte<br />
beträgt entsprechend der steuerlichen<br />
Vorschriften 15 Jahre. Mietereinbauten<br />
sowie Gegenstände der Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben,<br />
wobei die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer, höchstens die (Rest-) Laufzeit<br />
des Mietvertrages angesetzt wird.<br />
Auf die Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens<br />
des ersten Halbjahres<br />
wird die volle und auf die Zugänge des zweiten<br />
Halbjahres die halbe Jahresabschreibung<br />
verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.<br />
Der Wertansatz der Finanzanlagen<br />
erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum<br />
niedrigeren beizulegenden Wert. Jahresüberschüsse<br />
wie auch Jahresfehlbeträge der<br />
Personengesellschaften werden entsprechend<br />
der gesellschaftsvertraglichen<br />
Gewinnverteilung übernommen.<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe, fertigen und unfertigen<br />
Erzeugnisse sowie der Handelswaren erfolgt<br />
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />
erforderlichenfalls mit dem niedrigeren<br />
beizulegenden Wert. Absatz- und sonstigen<br />
Risiken wird – soweit erforderlich –<br />
durch Einzelabschläge, im übrigen durch<br />
angemessene Pauschalabschläge Rechnung<br />
getragen.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
sind zum Nennwert unter<br />
Abzug erkennbar gebotener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />
angesetzt, Verbindlichkeiten<br />
mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
bilanziert.<br />
Die sonstigen Wertpapiere sind zu ihren<br />
Anschaffungskosten, gegebenenfalls zu den<br />
niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag<br />
bewertet.<br />
Sonderabschreibungen werden in der<br />
FIELMANN Aktiengesellschaft unter der<br />
Position „Sonderposten mit Rücklagenanteil“<br />
angesetzt. Im Konzernabschluss<br />
werden die in den Einzelabschlüssen der einbezogenen<br />
Unternehmen in Vorjahren und<br />
ANHANG<br />
im <strong>Bericht</strong>sjahr gebildeten Sonderposten mit<br />
Rücklagenanteil unter Berücksichtigung der<br />
auf die Anpassung entfallenden latenten<br />
Steuern eliminiert. Die bei den 1993 eingebrachten<br />
Gesellschaften ausgewiesenen<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil werden in<br />
den Konzernabschluss übernommen und<br />
planmäßig weiterentwickelt.<br />
Die passiven latenten Steuern von<br />
Tsd. ¤ 5.010 (wesentlich basierend auf der<br />
Eliminierung der Sonderabschreibungen im<br />
Konzern) werden saldiert mit den aktiven<br />
latenten Steuern von Tsd. ¤ 521 (größtenteils<br />
aus der Zwischengewinneliminierung)<br />
unter Steuerrückstellungen ausgewiesen.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen werden gemäß<br />
§ 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen mit dem Teilwert und<br />
unter Anwendung eines Zinsfußes von 6 %<br />
erfasst. Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen<br />
berücksichtigt alle erkennbaren<br />
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer<br />
Beurteilung.<br />
Die Bewertung der Verbindlichkeiten<br />
erfolgt zu ihrem Rückzahlungsbetrag. Eventualverbindlichkeiten<br />
aus Gewährleistungsverträgen<br />
werden nach dem Stand der jeweiligen<br />
Hauptschuld bewertet.<br />
Geschäftsbericht <strong>2001</strong> 35