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Fielmann-Bericht 2001

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Ausländische Jahresabschlüsse werden<br />

entsprechend der Gliederung und Bewertung<br />

im <strong>Fielmann</strong> Konzern angepasst. Die<br />

Bilanzwerte werden zum Mittelkurs am<br />

Bilanzstichtag in Euro umgerechnet, die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs,<br />

mit Ausnahme der<br />

Abschreibungen und des Jahresergebnisses<br />

(jeweils Mittelkurs am Bilanzstichtag).<br />

Währungsdifferenzen gegenüber dem Kurs<br />

der Erstkonsolidierung werden in einem<br />

gesonderten Währungsausgleichposten<br />

erfasst, der innerhalb der Gewinnrücklagen<br />

ausgewiesen wird.<br />

Zwischengewinne wurden im Anlageund<br />

Umlaufvermögenvermögen eliminiert.<br />

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen sind<br />

entsprechend den handelsrechtlichen<br />

Bestimmungen grundsätzlich nach einheitlichen<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften<br />

aufgestellt, soweit nicht aufgrund<br />

steuerlicher Vorschriften abweichende<br />

Wertansätze übernommen wurden.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sowie das Sachanlagevermögen sind zu<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert<br />

um planmäßige lineare Abschreibungen<br />

bewertet. Die Nutzungsdauer der<br />

aktivierten Firmenwerte und Nutzungsrechte<br />

beträgt entsprechend der steuerlichen<br />

Vorschriften 15 Jahre. Mietereinbauten<br />

sowie Gegenstände der Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben,<br />

wobei die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer, höchstens die (Rest-) Laufzeit<br />

des Mietvertrages angesetzt wird.<br />

Auf die Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens<br />

des ersten Halbjahres<br />

wird die volle und auf die Zugänge des zweiten<br />

Halbjahres die halbe Jahresabschreibung<br />

verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.<br />

Der Wertansatz der Finanzanlagen<br />

erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum<br />

niedrigeren beizulegenden Wert. Jahresüberschüsse<br />

wie auch Jahresfehlbeträge der<br />

Personengesellschaften werden entsprechend<br />

der gesellschaftsvertraglichen<br />

Gewinnverteilung übernommen.<br />

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe, fertigen und unfertigen<br />

Erzeugnisse sowie der Handelswaren erfolgt<br />

mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />

erforderlichenfalls mit dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert. Absatz- und sonstigen<br />

Risiken wird – soweit erforderlich –<br />

durch Einzelabschläge, im übrigen durch<br />

angemessene Pauschalabschläge Rechnung<br />

getragen.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

sind zum Nennwert unter<br />

Abzug erkennbar gebotener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />

angesetzt, Verbindlichkeiten<br />

mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

bilanziert.<br />

Die sonstigen Wertpapiere sind zu ihren<br />

Anschaffungskosten, gegebenenfalls zu den<br />

niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag<br />

bewertet.<br />

Sonderabschreibungen werden in der<br />

FIELMANN Aktiengesellschaft unter der<br />

Position „Sonderposten mit Rücklagenanteil“<br />

angesetzt. Im Konzernabschluss<br />

werden die in den Einzelabschlüssen der einbezogenen<br />

Unternehmen in Vorjahren und<br />

ANHANG<br />

im <strong>Bericht</strong>sjahr gebildeten Sonderposten mit<br />

Rücklagenanteil unter Berücksichtigung der<br />

auf die Anpassung entfallenden latenten<br />

Steuern eliminiert. Die bei den 1993 eingebrachten<br />

Gesellschaften ausgewiesenen<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil werden in<br />

den Konzernabschluss übernommen und<br />

planmäßig weiterentwickelt.<br />

Die passiven latenten Steuern von<br />

Tsd. ¤ 5.010 (wesentlich basierend auf der<br />

Eliminierung der Sonderabschreibungen im<br />

Konzern) werden saldiert mit den aktiven<br />

latenten Steuern von Tsd. ¤ 521 (größtenteils<br />

aus der Zwischengewinneliminierung)<br />

unter Steuerrückstellungen ausgewiesen.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen werden gemäß<br />

§ 6a EStG nach versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen mit dem Teilwert und<br />

unter Anwendung eines Zinsfußes von 6 %<br />

erfasst. Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen<br />

berücksichtigt alle erkennbaren<br />

Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer<br />

Beurteilung.<br />

Die Bewertung der Verbindlichkeiten<br />

erfolgt zu ihrem Rückzahlungsbetrag. Eventualverbindlichkeiten<br />

aus Gewährleistungsverträgen<br />

werden nach dem Stand der jeweiligen<br />

Hauptschuld bewertet.<br />

Geschäftsbericht <strong>2001</strong> 35

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