Oltmann - 26. Oltmann Tonnagesteuer Renditefonds
Oltmann - 26. Oltmann Tonnagesteuer Renditefonds
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Die Tonnagegewinnbesteuerung führt zu einer außerordentlich<br />
niedrigen Steuerbelastung, weil sie pauschalisiert, also unabhängig<br />
vom tatsächlichen Ergebnis, erhoben wird. Dies bedeutet,<br />
dass die Ausschüttungen nahezu steuerfrei vereinnahmt werden<br />
können; ein Veräußerungsgewinn ist ebenfalls bereits mit der<br />
Pauschale abgegolten. Andererseits ist auch ein etwaiger Verlust<br />
aus der Beteiligung steuerlich irrelevant.<br />
Im Dachfonds kumulieren sich die Ergebnisse der Zielfonds. Somit<br />
können die von der Gesellschaft erzielten Liquiditätsüberschüsse<br />
weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden.<br />
Versicherung<br />
Die einzelnen Schiffe der Zielfonds werden gegen die üblichen<br />
Schifffahrtsrisiken versichert; für den Fall des Totalverlustes (auf<br />
das Risikokapitel, Seite 9, wird verwiesen) mit einer Deckungssumme,<br />
die ausreicht, um die Fremdmittel und die Eigenmittel<br />
der Gesellschafter, d.h. das gesamte Investitionsvolumen, abzudecken.<br />
Zusätzlich wird eine Haftpflichtversicherung (P&I)<br />
sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Loss of Hire)<br />
abgeschlossen. Diese Versicherungsprämien sind in den Schiffsbetriebskosten<br />
enthalten.<br />
Einzahlungstermine<br />
Die Einzahlungstermine gestalten sich anlegerfreundlich wie<br />
folgt:<br />
Nach Beitritt 80 %<br />
10.01.2010 20 %<br />
Beteiligungsmöglichkeiten<br />
Der Erwerbspreis für die Kommanditbeteiligung beträgt mind.<br />
EUR 15.000. Höhere Beträge müssen durch jeweils EUR 5.000<br />
teilbar sein.<br />
Ausschüttungen<br />
Aufgrund der Fondsstruktur sind noch keine Schiffe gekauft worden.<br />
Es ist geplant, kurzfristig Schiffe zu erwerben. Ausschüttungen<br />
sind daher in den ersten beiden Jahren nicht geplant.<br />
Soweit es die Ertragslage der Gesellschaft nach Bildung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve erlaubt, ist die erste Ausschüttung<br />
daher ab Dezember 2011 geplant. Ausschüttungen werden von<br />
der Zahlstelle der <strong>Oltmann</strong> Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co.<br />
KG, Ledastraße 17, 26789 Leer, an die Anleger gezahlt.<br />
Haftung des Anlegers<br />
Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich grundsätzlich<br />
auf die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage, die 10 %<br />
der Pflichteinlage beträgt. Es besteht keine Nachschusspflicht. Die<br />
Pflichteinlage ist die Beteiligungssumme, mit der der Anleger sich<br />
an dieser Vermögensanlage beteiligt.<br />
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