Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/08<br />
International<br />
Recyclingziele<br />
Bis 2020 sind in den Mitgliedstaaten mindestens Papier, Metall, Kunststoffe<br />
und Glas aus Haushalten und gegebenenfalls aus anderen Quellen zu<br />
mindestens 50 Gewichtsprozent wieder zu verwenden oder zu verwerten.<br />
Bioabfälle werden nicht explizit erwähnt, aber hervorzuheben ist, dass<br />
sich die 50 Prozent-Angabe auf die Gesamtheit der Haushaltsabfälle beziehen.<br />
Damit ist "automatisch" gewährleistet, dass zu einem nicht unerheblichen<br />
Anteil Bioabfälle in die nationalen Recyclingstrategien miteinbezogen<br />
werden müssen, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können.<br />
Spätestens Ende 2014 muss die Kommission die Zielerreichung überprüfen<br />
und ggf. weitere oder höhere Ziele festlegen.<br />
Fünf-Stufen Hierarchie<br />
Die neue Fünf-Stufen Hierarchie spricht der „stofflichen“ Verwertung eine<br />
höhere Priorität zu als der „energetischen“ Verwertung. Zugleich wurde als<br />
Bedingung für die Verbrennung eine „Mindest-Energieeffizienz" für die<br />
insgesamt eingesetzten Abfälle festgelegt. Klassische Bioabfälle, die der<br />
Biotonne (außer verholzter Baum- und Strauchschnitt), zeichnen sich aufgrund<br />
ihres niedrigen Heizwertes durch ein niedrige Energieeffizienz aus<br />
und sind somit für die Verbrennung nicht geeignet.<br />
Bioabfall-Artikel<br />
Hinsichtlich der Bioabfälle wurde ein eigenständiger Artikel in die Richtlinie<br />
aufgenommen. Laut Definition sind Bioabfälle "biologisch abbaubare Garten-<br />
und Parkabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus<br />
dem Gaststätten- und Cateringgewerbe und aus dem Einzelhandel sowie<br />
vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben". Damit<br />
wurde zumindest klargestellt, dass "nicht getrennt gesammelte" Abfälle<br />
(gemischte Haushaltsabfälle) aus der Begrifflichkeit des Bioabfalls ausgeschlossen<br />
sind!<br />
Im Bioabfall-Artikel werden folgende Forderungen an die Mitgliedsstaaten<br />
und die Kommission im Hinblick auf Bioabfälle formuliert:<br />
"Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen im Einklang mit den<br />
Artikeln 4 und 13, um die getrennte Sammlung von Bioabfällen zum<br />
Zweck der <strong>Kompost</strong>ierung und Vergärung, die Behandlung von Bioabfällen<br />
auf eine Art und Weise, die ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleistet,<br />
sowie die Verwendung von umweltverträglichen Materialien aus<br />
Bioabfällen zu fördern.<br />
Die Kommission führt eine Bewertung der Bewirtschaftung von Bioabfällen<br />
durch, damit sie erforderlichenfalls einen Vorschlag unterbreiten kann. Bei<br />
der Bewertung ist zu prüfen, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung<br />
von Bioabfällen und Qualitätskriterien für <strong>Kompost</strong> und Gärrückstand<br />
aus Bioabfällen festgelegt werden sollten, um ein hohes Niveau<br />
des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen."<br />
Hier wird zwar auf die Bedeutung der getrennten Sammlung verwiesen,<br />
aber zunächst soll die Kommission nur untersuchen, welche Maßnahmen<br />
für eine gemeinsame Bioabfallpolitik geeignet sind.<br />
58