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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/08<br />

International<br />

Recyclingziele<br />

Bis 2020 sind in den Mitgliedstaaten mindestens Papier, Metall, Kunststoffe<br />

und Glas aus Haushalten und gegebenenfalls aus anderen Quellen zu<br />

mindestens 50 Gewichtsprozent wieder zu verwenden oder zu verwerten.<br />

Bioabfälle werden nicht explizit erwähnt, aber hervorzuheben ist, dass<br />

sich die 50 Prozent-Angabe auf die Gesamtheit der Haushaltsabfälle beziehen.<br />

Damit ist "automatisch" gewährleistet, dass zu einem nicht unerheblichen<br />

Anteil Bioabfälle in die nationalen Recyclingstrategien miteinbezogen<br />

werden müssen, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können.<br />

Spätestens Ende 2014 muss die Kommission die Zielerreichung überprüfen<br />

und ggf. weitere oder höhere Ziele festlegen.<br />

Fünf-Stufen Hierarchie<br />

Die neue Fünf-Stufen Hierarchie spricht der „stofflichen“ Verwertung eine<br />

höhere Priorität zu als der „energetischen“ Verwertung. Zugleich wurde als<br />

Bedingung für die Verbrennung eine „Mindest-Energieeffizienz" für die<br />

insgesamt eingesetzten Abfälle festgelegt. Klassische Bioabfälle, die der<br />

Biotonne (außer verholzter Baum- und Strauchschnitt), zeichnen sich aufgrund<br />

ihres niedrigen Heizwertes durch ein niedrige Energieeffizienz aus<br />

und sind somit für die Verbrennung nicht geeignet.<br />

Bioabfall-Artikel<br />

Hinsichtlich der Bioabfälle wurde ein eigenständiger Artikel in die Richtlinie<br />

aufgenommen. Laut Definition sind Bioabfälle "biologisch abbaubare Garten-<br />

und Parkabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus<br />

dem Gaststätten- und Cateringgewerbe und aus dem Einzelhandel sowie<br />

vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben". Damit<br />

wurde zumindest klargestellt, dass "nicht getrennt gesammelte" Abfälle<br />

(gemischte Haushaltsabfälle) aus der Begrifflichkeit des Bioabfalls ausgeschlossen<br />

sind!<br />

Im Bioabfall-Artikel werden folgende Forderungen an die Mitgliedsstaaten<br />

und die Kommission im Hinblick auf Bioabfälle formuliert:<br />

"Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen im Einklang mit den<br />

Artikeln 4 und 13, um die getrennte Sammlung von Bioabfällen zum<br />

Zweck der <strong>Kompost</strong>ierung und Vergärung, die Behandlung von Bioabfällen<br />

auf eine Art und Weise, die ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleistet,<br />

sowie die Verwendung von umweltverträglichen Materialien aus<br />

Bioabfällen zu fördern.<br />

Die Kommission führt eine Bewertung der Bewirtschaftung von Bioabfällen<br />

durch, damit sie erforderlichenfalls einen Vorschlag unterbreiten kann. Bei<br />

der Bewertung ist zu prüfen, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung<br />

von Bioabfällen und Qualitätskriterien für <strong>Kompost</strong> und Gärrückstand<br />

aus Bioabfällen festgelegt werden sollten, um ein hohes Niveau<br />

des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen."<br />

Hier wird zwar auf die Bedeutung der getrennten Sammlung verwiesen,<br />

aber zunächst soll die Kommission nur untersuchen, welche Maßnahmen<br />

für eine gemeinsame Bioabfallpolitik geeignet sind.<br />

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