Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/08<br />
International<br />
speicher zu fungieren, Rechnung trägt“. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,<br />
eine entsprechende Politik des Bodenschutzes zu etablieren.<br />
Neue Europäische Normen für <strong>Kompost</strong>analytik<br />
Auch auf europäischer Ebene werden Methoden zur Analyse von <strong>Kompost</strong><br />
entwickelt. In der Arbeitsgruppe des Technischen Komitees für Bodenverbesserungsmittel<br />
und Kultursubstrate (CEN TC 223) werden derzeit<br />
CEN-Normen für zwei Pflanzeverträglichkeitstests und die Bestimmung<br />
der aeroben biologische Aktivität erarbeitet. Für die Feststellung der<br />
Pflanzenverträglichkeit werden zwei Methoden zur Verfügung stehen: a)<br />
ein Wachstumstest im Topfversuch mit Chinakohl und b) ein 76-Stunden<br />
Keimtest in geschlossenen Petrischalen mit Kresse.<br />
Auch für die Feststellung der biologischen Aktivität oder Stabilität von<br />
<strong>Kompost</strong>en oder Substraten wird an zwei Methoden gearbeitet: a) die<br />
Sauerstoffaufnahme (OUR/ Oxygen Uptake Rate), bei der der Sauerstoffverbrauch<br />
über die Abnahme des Druckes in einem geschlossenen Gefäß<br />
über einen Zeitraum von 7 Tagen erfasst wird und b) der Selbsterhitzungstest<br />
für <strong>Kompost</strong>, bei dem die maximal erreichte Temperatur von<br />
<strong>Kompost</strong>proben in einem Isoliergefäß gemessen wird. Letztere basiert auf<br />
der BGK-Methode, die zur Unterscheidung von Frisch- und Fertigkompost<br />
eingesetzt wird.<br />
Best verfügbare Technik für biologische Abfallbehandlungsanlagen<br />
Biologische Behandlungsanlagen (<strong>Kompost</strong> und Biogasanlagen) für getrennt<br />
gesammelte biogene Abfälle wurden Ende 2007 in den Regelungsumfang<br />
der IPPC Richtlinie aufgenommen. Bisher hat aber das Europäische<br />
IPPC Büro (EIPPCB) die Arbeit an einem BAT-Dokument (Best Available<br />
Technology) hierzu noch nicht aufgenommen. Da das letzte BAT-<br />
Dokument im Bereich Abfallwirtschaft erst 2006 fertig gestellt worden ist,<br />
ist es unwahrscheinlich, dass das Thema in nächster Zeit aufgegriffen<br />
wird. Wir verfolgen die Entwicklung aber kontinuierlich, um uns in die Debatte<br />
rechtzeitig einbringen zu können. Info: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/<br />
REACH Keine Registrierungspflicht für <strong>Kompost</strong><br />
Am 09. Oktober 2008 wurden die Anhänge IV und V der EU Verordnung<br />
zur „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“<br />
(REACH) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. In diesen Anhängen<br />
werden Stoffe benannt, die von der Registrierungspflicht befreit sind.<br />
<strong>Kompost</strong> und Biogas wurden jetzt in Anhang V von „REACH“ unter Punkt<br />
12 aufgenommen. Damit ist <strong>Kompost</strong> von der Registrierungs- und Bewertungspflicht<br />
ausgenommen, unabhängig davon, ob <strong>Kompost</strong> als Abfall oder<br />
Produkt eingestuft wird. Auch die Pflichten für nachgeschaltete Anwender<br />
gelten nicht.<br />
Die Kommission hat einen Entwurfsleitfaden zur Erläuterung des Anhangs<br />
V auf der Homepage der Generaldirektion Umwelt der EU Kommission<br />
veröffentlicht. In diesem Leitfaden wird unter Punkt 7 „Naturstoffe“ klar<br />
hervorgehoben, dass Materialien pflanzlicher und tierischer Herkunft nicht<br />
als Stoffe oder Zubereitungen im Sinne von REACH eingestuft werden.<br />
Damit sind diese Materialien (Torf, Rinde, Blut, Milch, Gülle etc.) von<br />
REACH nicht betroffen. Erläutert wird ebenso, dass dies auch gilt, wenn<br />
diese Materialien, inklusive Bioabfälle, anaerob behandelt werden und als<br />
Gärrückstände anfallen. Info: http://www.reach-info.de (FA/SI).<br />
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