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Aktuelles - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/08<br />

International<br />

speicher zu fungieren, Rechnung trägt“. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,<br />

eine entsprechende Politik des Bodenschutzes zu etablieren.<br />

Neue Europäische Normen für <strong>Kompost</strong>analytik<br />

Auch auf europäischer Ebene werden Methoden zur Analyse von <strong>Kompost</strong><br />

entwickelt. In der Arbeitsgruppe des Technischen Komitees für Bodenverbesserungsmittel<br />

und Kultursubstrate (CEN TC 223) werden derzeit<br />

CEN-Normen für zwei Pflanzeverträglichkeitstests und die Bestimmung<br />

der aeroben biologische Aktivität erarbeitet. Für die Feststellung der<br />

Pflanzenverträglichkeit werden zwei Methoden zur Verfügung stehen: a)<br />

ein Wachstumstest im Topfversuch mit Chinakohl und b) ein 76-Stunden<br />

Keimtest in geschlossenen Petrischalen mit Kresse.<br />

Auch für die Feststellung der biologischen Aktivität oder Stabilität von<br />

<strong>Kompost</strong>en oder Substraten wird an zwei Methoden gearbeitet: a) die<br />

Sauerstoffaufnahme (OUR/ Oxygen Uptake Rate), bei der der Sauerstoffverbrauch<br />

über die Abnahme des Druckes in einem geschlossenen Gefäß<br />

über einen Zeitraum von 7 Tagen erfasst wird und b) der Selbsterhitzungstest<br />

für <strong>Kompost</strong>, bei dem die maximal erreichte Temperatur von<br />

<strong>Kompost</strong>proben in einem Isoliergefäß gemessen wird. Letztere basiert auf<br />

der BGK-Methode, die zur Unterscheidung von Frisch- und Fertigkompost<br />

eingesetzt wird.<br />

Best verfügbare Technik für biologische Abfallbehandlungsanlagen<br />

Biologische Behandlungsanlagen (<strong>Kompost</strong> und Biogasanlagen) für getrennt<br />

gesammelte biogene Abfälle wurden Ende 2007 in den Regelungsumfang<br />

der IPPC Richtlinie aufgenommen. Bisher hat aber das Europäische<br />

IPPC Büro (EIPPCB) die Arbeit an einem BAT-Dokument (Best Available<br />

Technology) hierzu noch nicht aufgenommen. Da das letzte BAT-<br />

Dokument im Bereich Abfallwirtschaft erst 2006 fertig gestellt worden ist,<br />

ist es unwahrscheinlich, dass das Thema in nächster Zeit aufgegriffen<br />

wird. Wir verfolgen die Entwicklung aber kontinuierlich, um uns in die Debatte<br />

rechtzeitig einbringen zu können. Info: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/<br />

REACH Keine Registrierungspflicht für <strong>Kompost</strong><br />

Am 09. Oktober 2008 wurden die Anhänge IV und V der EU Verordnung<br />

zur „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“<br />

(REACH) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. In diesen Anhängen<br />

werden Stoffe benannt, die von der Registrierungspflicht befreit sind.<br />

<strong>Kompost</strong> und Biogas wurden jetzt in Anhang V von „REACH“ unter Punkt<br />

12 aufgenommen. Damit ist <strong>Kompost</strong> von der Registrierungs- und Bewertungspflicht<br />

ausgenommen, unabhängig davon, ob <strong>Kompost</strong> als Abfall oder<br />

Produkt eingestuft wird. Auch die Pflichten für nachgeschaltete Anwender<br />

gelten nicht.<br />

Die Kommission hat einen Entwurfsleitfaden zur Erläuterung des Anhangs<br />

V auf der Homepage der Generaldirektion Umwelt der EU Kommission<br />

veröffentlicht. In diesem Leitfaden wird unter Punkt 7 „Naturstoffe“ klar<br />

hervorgehoben, dass Materialien pflanzlicher und tierischer Herkunft nicht<br />

als Stoffe oder Zubereitungen im Sinne von REACH eingestuft werden.<br />

Damit sind diese Materialien (Torf, Rinde, Blut, Milch, Gülle etc.) von<br />

REACH nicht betroffen. Erläutert wird ebenso, dass dies auch gilt, wenn<br />

diese Materialien, inklusive Bioabfälle, anaerob behandelt werden und als<br />

Gärrückstände anfallen. Info: http://www.reach-info.de (FA/SI).<br />

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