Sichere Schule - Barrierefreiheit
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Finanzierungsmöglichkeit von Hilfsmitteln in NRW<br />
In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, über die<br />
„Landschaftsverbände Rheinland (LVR)“ und „Westfalen-<br />
Lippe (LWL)“ über den sog. Geräte- und Finanzpool Hilfsmittel<br />
für den integrativen Unterricht von körper- und<br />
sinnesbehinderten Schülerinnen und Schüler zu beantragen.<br />
Der LVR und LWL als Träger für die überörtliche<br />
Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe sowie als Träger<br />
von sozialen Einrichtungen wie u. a. Förderschulen für<br />
Kinder mit Behinderung wollen damit die Integration<br />
von Schülerinnen und Schülern fördern.<br />
Die Anträge für die Unterstützung zur Hilfsmittelausstattung<br />
für Schülerarbeitsplätze können direkt an den<br />
LVR (Köln) und den LWL (Münster) gestellt werden. In<br />
Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern werden<br />
die Hilfsmittel dann leihweise und personenbezogen den<br />
<strong>Schule</strong>n zur Verfügung gestellt.<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung nur für die<br />
Beschaffung von Hilfsmitteln (Geräten) verwendet werden<br />
kann, die körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen<br />
und Schüler zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigung von<br />
Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten bei dem<br />
Besuch einer allgemeinen <strong>Schule</strong> dienen. Von der Förderung<br />
ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unterrichtsmaterialien,<br />
bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar<br />
und Personalkosten.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Gemeinsam Lernen<br />
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