Sichere Schule - Barrierefreiheit
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Treppen<br />
01 | Informationen<br />
Stufen<br />
Treppen müssen Tritt- und Setzstufen haben. Die Kanten<br />
von Treppenstufen müssen gefast oder leicht abgerundet<br />
sein. Der Radius muss mindestens 2 mm betragen.<br />
Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit ist eine gute<br />
Erkennbarkeit der Treppenstufen und insbesondere der<br />
Stufenkanten. Hierzu ist eine ausreichend helle Beleuchtung<br />
erforderlich. Durch farblich unterschiedliche Gestaltung<br />
von Trittstufe und Setzstufe oder farbliches Abheben<br />
der Stufenkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst.<br />
Markierungselemente sollten als durchgehende<br />
Streifen mit einer Breite zwischen 4 und 5 cm auf den<br />
Trittstufen ausgebildet werden und sollten nach Möglichkeit<br />
direkt an der Vorderkante beginnen. Die Verwendung<br />
von aufgesetzten Profilen ist jedoch ungeeignet. Deshalb<br />
sind Kantenprofile grundsätzlich bündig mit der Stufenoberfläche<br />
zu verlegen.<br />
Die Anforderungen an die Rutschfestigkeit der Treppenstufen<br />
finden sich unter Fußböden.<br />
Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen.<br />
Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen<br />
zulässig.<br />
Damit blinde Menschen Treppen, die frei im Raum beginnen<br />
oder enden, auffinden können, sollten die Treppen<br />
mit Aufmerksamkeitsfeldern versehen werden. Die Aufmerksamkeitsfelder<br />
für den Antritt sollten direkt vor der<br />
untersten Setzstufe liegen und für den Austritt direkt<br />
hinter der obersten Trittstufe beginnen. Sie sollten<br />
mindestens 60 cm tief und taktil erfassbar sein.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Bauliche Anforderungen<br />
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