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Sichere Schule - Barrierefreiheit

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<strong>Barrierefreiheit</strong> - Eine Definition<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> berücksichtigt menschliche Fähigkeiten<br />

und Ausprägungen aller Art: Kinder, klein und groß<br />

gewachsene Personen, ältere Menschen, stark Gehbehinderte,<br />

Seh- und Hörbehinderte, Schwangere<br />

sowie Menschen, die auf Grund von Krankheiten oder<br />

Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und<br />

Wahrnehmungsfähigkeit zumindest temporär<br />

eingeschränkt sind.<br />

Die barrierefreie Gestaltung des menschlichen Lebensraums<br />

wird daher längst als „Bauen und Gestalten für<br />

alle“ oder „menschengerechtes Bauen“ definiert.<br />

Eine behindertengerechte Gestaltung bedeutet im Allgemeinen<br />

eine nachträgliche Anpassungen im Bestand<br />

unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher<br />

Einschränkungen, und können daher bestenfalls als<br />

rehabilitative Maßnahmen betrachtet werden.<br />

Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei<br />

Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> berücksichtig werden, und in der Regel<br />

somit meist teure und umfangreiche Umbauten und Anpassungen<br />

vermieden werden. Von dieser präventiven<br />

Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne<br />

Behinderung.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Gemeinsam Lernen<br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-schule.de 5

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