Sichere Schule - Barrierefreiheit
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<strong>Barrierefreiheit</strong> - Eine Definition<br />
<strong>Barrierefreiheit</strong> berücksichtigt menschliche Fähigkeiten<br />
und Ausprägungen aller Art: Kinder, klein und groß<br />
gewachsene Personen, ältere Menschen, stark Gehbehinderte,<br />
Seh- und Hörbehinderte, Schwangere<br />
sowie Menschen, die auf Grund von Krankheiten oder<br />
Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und<br />
Wahrnehmungsfähigkeit zumindest temporär<br />
eingeschränkt sind.<br />
Die barrierefreie Gestaltung des menschlichen Lebensraums<br />
wird daher längst als „Bauen und Gestalten für<br />
alle“ oder „menschengerechtes Bauen“ definiert.<br />
Eine behindertengerechte Gestaltung bedeutet im Allgemeinen<br />
eine nachträgliche Anpassungen im Bestand<br />
unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher<br />
Einschränkungen, und können daher bestenfalls als<br />
rehabilitative Maßnahmen betrachtet werden.<br />
Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei<br />
Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der<br />
<strong>Barrierefreiheit</strong> berücksichtig werden, und in der Regel<br />
somit meist teure und umfangreiche Umbauten und Anpassungen<br />
vermieden werden. Von dieser präventiven<br />
Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne<br />
Behinderung.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Schule</strong> | <strong>Barrierefreiheit</strong> | Gemeinsam Lernen<br />
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